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Welche Unternehmensform

  • gaewin
  • 27. Februar 2007 um 14:40
  • gaewin
    Beiträge
    171
    • 27. Februar 2007 um 14:40
    • #1

    Hallo Leute,

    Welche Unternehmensform als Einzelperson?

    Gruß Gaewin

    MUSIC CONCEPT - Veranstaltungstechnik

    Schulstraße 8
    56414 Dreikirchen (Westerwald)

    Gebrauchtware findet ihr auf meiner Homepage http://www.mc-veranstaltungstechnik.de

    Einmal editiert, zuletzt von gaewin (9. März 2007 um 12:09)

  • test
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    4
    • 27. Februar 2007 um 14:49
    • #2

    wenn er austeigt, dann bist du eine personengesellschaft. da ändert sich für dich eigentlich nichts. interessant wäre bei der größe, denke ich, auch nichts anderes

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • gaewin
    Beiträge
    171
    • 27. Februar 2007 um 15:00
    • #3

    Also muss ich mich dann von GbR in ein Kleinunternehmer ummelden?
    GbR bestehat ja aus mindestens zwei Personen.

    Gruß Gaewin

    MUSIC CONCEPT - Veranstaltungstechnik

    Schulstraße 8
    56414 Dreikirchen (Westerwald)

    Gebrauchtware findet ihr auf meiner Homepage http://www.mc-veranstaltungstechnik.de

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 27. Februar 2007 um 15:48
    • #4

    Nein, in Einzelunternehmer.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • falcocgn
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    • 27. Februar 2007 um 15:50
    • #5

    Hallo Gaewin,

    richtig, die GbR endet, da eine Gesellschaft per Definition aus mindestens zwei Personen besteht. Bei einer juristischen Person, wie z.B. einer GmbH ist das anders. Du solltest die Firma dann als Einzelfirma weiterführen. Den Kleinunternehmerstatus wirst Du allerdings nicht -mehr- erlangen können, da die Firma ja anscheinend schon USt. berechnet hat.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • hell&dunkel
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    • 27. Februar 2007 um 15:52
    • #6

    Du solltest die Kleinunternehmerregelung noch erklären. :wink:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • falcocgn
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    • 27. Februar 2007 um 16:12
    • #7

    Is doch klar...

    Im §19 UStG ist der "Kleinunternehmer" verregelt. Die Betriebseinnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn der UN im Vorjahr nicht mehr als 17.500€ Umsatz erzielte UND im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ erzielen wird.

    Bei Gewerbeanmeldung kann man sich für Regelbesteuerung oder §19 entscheiden. Hat man sich für Regelbesteuerung entschieden, ist man für fünf Jahre daran gebunden. Die Entscheidung kann auch durch schlüssiges Handeln fallen=Rechnung mit USt. ausstellen.

    Hab ich was vergessen?

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • djobi
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    • 27. Februar 2007 um 16:26
    • #8

    es gäbe da noch die Möglichkeit als eingetragener Kaufmann (e.K.), als LTD (meist verpönt) oder bei genug Kapital/Material als GmbH

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • mringhoff
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    • 27. Februar 2007 um 17:05
    • #9

    Als Nebenerwerbsbetrieb würde ich eine Einzelfirma bleiben, das steht besser im Verhältnis zum Aufwand und den Kosten. Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist steuertechnisch auch nichts anderes.

    Du gehst zur Gemeinde und beantragst eine "Gewerbeummeldung", im Prinzip schaut das Formular so ähnlich aus wie eine Gewerbeanmeldung.

    Gut wäre es auch, wenn Ihr beide die Auflösung der GbR per Vertrag löst (Klärung von Vermögen und Verpflichtungen etc.), zumindest in einer schriftlichen Zusammenfassung, damit es hinterher kein Ärger gibt. Denn nach dem Ausscheiden eines BGB-Gesellschafters ist dieser weiterhin für seine bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen/laufenden Verpflichtungen haftbar.
    Steuerlich gesehen ist es auch einfacher, wenn man diese Trennung zum 31.12. vollzieht, ansonsten muss man das separat abrechnen.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

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