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Gitterbox über Publikum

  • Stan Crown
  • 5. März 2007 um 09:13
  • michael pillkahn
    Beiträge
    313
    • 6. März 2007 um 13:56
    • #21
    Zitat von "Kracky"

    Was zum einen mal absolut nicht geht bei einem Flurförderfahrzeug ist eine Box die nur auf den Gabeln aufliegt zumal diese nicht eindeutig nach hinten angekippt sind. Sicher ist es erlaubt Personen in einer Gitterbox an zu heben, aber es darf sich niemand unter der gehobenen Last befinden und wird mit dem Flurförderfahrzeug nicht nur gehoben sondern auch gefahren muß die Gitterbox entsprecheng gegen abrutschen gesichert sein, dies ist hier aber schlecht sichtbar, ich denke jedoch nicht das hierrauf geachtet wurde. Trotzdem denke ich, ausser bei einem dummen Fehler, z.B. die Box rutscht über die Gabeln nach vorne ab oder durch einen defekt der Maschine, das hier ehr ein geringeres Gefahrenpotenzial zu sehen ist. Sicher nicht schön das ganze und von der BG würde es dafür auf die Hörner geben aber wir haben schon weitaus schlimmeres gesehen.

    Kracky ich weis nicht was du gesehen hast, aber ich sehe das es ein Kompletter Personenbeförderungskorb, inklusive der schwenkvorrichtung ist. Also nicht die übliche Gabel sondern das komplett verschweisste gerät.

    So ergibt sich auch daraus das es nicht hinten anliegt und auch nicht gekippt werden muss.

    Was das über den kopf schwenken angeht, bei mir im Ort gibt's auch alle 3 jahre einen Historischen Umzug indem auf nem Pferdefuhrwerk ein Hexenkorb, in diesem fall betrieben von 2 MANN, über die köpfe der zuschauer geschwenkt wird. Klar alles ist nicht nach BGV C1 aber erklär mal den Narren was eine BG ist .) Die lachen dich aus und sagen das morgen alles wieder vorbei ist.
    Dem den es jedoch interresieren muss, ist der Besitzer des Gerätes.

    Was die Pferdefuhrwerke angeht muss ich zustimmen, mir sind mehr beinahe unfälle mit Pferden bekannt als mit anderen Geräten. So kann z.B. auch nach einer 100% absprache mit Schülern im Festzug ein motorisierter Wagen wo kurz zuvor noch die Schüler waren kurzzeitig mit 40km/h fahren. Mach das mal mit Pferden und viele Verletzungen sind nur vorprogrammiert.

    Beim Umzügen wird oft mal was gemacht was nicht wirklich den Vorschriften entspricht, aber es wird dann zumindest dafür gesorgt das die Gefahr so klein wie möglich gehalten wird um die gröstmögliche Sicherheit bei der Show zu erzeugen.

    Ich geh also davon aus das der Typ oben im Korb nur gestanden hat und der Fahrer unten (nicht zu sehen) alles geregelt hat. Zur sicherheit der Person im Korb, wird ein Sitz/hüftgurt und Seil als Sicherung gegen das herausfallen genüge tun.

    *** Michael Pillkahn ***

    Unglücklich über meine Beiträge? dann schreibe mir, ich freue mich dich kennen zulernen.

    Hinweis: Bei langen PN's bitte Zeilenumbrüche verwenden, ab 50 Wörten wird es sonst zu unübersichtlich.

  • Eliminator
    Beiträge
    3.105
    • 6. März 2007 um 21:41
    • #22
    Zitat

    und wird mit dem Flurförderfahrzeug nicht nur gehoben sondern auch gefahren muß die Gitterbox entsprecheng gegen abrutschen gesichert sein

    Das muß sie nicht nur dann, sondern immer. Das wir i.d.R. durch Staplertaschen und hinter dem Gabelrücken durchgesteckte Sicherungsbolzen realisiert. Ein Vor- oder Zurückneigen der Arbeitsbühne ist nicht statthaft, diese muß mit waagerecht gestellter Standfläche betrieben werden.

    Eine Arbeitsbühne für Stabler hat außerdem eine Rückwand bis 2m Höhe, damit man nicht nach hinten in das Hubgerüst greifen kann. Bei dem abgebildeten Manitou erübrigt sich das.

    Gruß,

    Klaus[/code]

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 6. März 2007 um 22:38
    • #23
    Zitat von "Michael Pillkahn"

    Kracky ich weis nicht was du gesehen hast, aber ich sehe das es ein Kompletter Personenbeförderungskorb, inklusive der schwenkvorrichtung ist. Also nicht die übliche Gabel sondern das komplett verschweisste gerät.

    So ergibt sich auch daraus das es nicht hinten anliegt und auch nicht gekippt werden muss.

    Was das über den kopf schwenken angeht, bei mir im Ort gibt's auch alle 3 jahre einen Historischen Umzug indem auf nem Pferdefuhrwerk ein Hexenkorb, in diesem fall betrieben von 2 MANN, über die köpfe der zuschauer geschwenkt wird. Klar alles ist nicht nach BGV C1 aber erklär mal den Narren was eine BG ist .) Die lachen dich aus und sagen das morgen alles wieder vorbei ist.
    Dem den es jedoch interresieren muss, ist der Besitzer des Gerätes.

    Was die Pferdefuhrwerke angeht muss ich zustimmen, mir sind mehr beinahe unfälle mit Pferden bekannt als mit anderen Geräten. So kann z.B. auch nach einer 100% absprache mit Schülern im Festzug ein motorisierter Wagen wo kurz zuvor noch die Schüler waren kurzzeitig mit 40km/h fahren. Mach das mal mit Pferden und viele Verletzungen sind nur vorprogrammiert.

    Beim Umzügen wird oft mal was gemacht was nicht wirklich den Vorschriften entspricht, aber es wird dann zumindest dafür gesorgt das die Gefahr so klein wie möglich gehalten wird um die gröstmögliche Sicherheit bei der Show zu erzeugen.

    Ich geh also davon aus das der Typ oben im Korb nur gestanden hat und der Fahrer unten (nicht zu sehen) alles geregelt hat. Zur sicherheit der Person im Korb, wird ein Sitz/hüftgurt und Seil als Sicherung gegen das herausfallen genüge tun.

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    Ich sehe da einfach nur einen Standard Gitterkorb der etwas verkleidet ist auf Gabelzinken des Flurförderfahrzeugs. Wäre es ein für das Fahrzeug gebauter Personenförderkorb, würde es keinen Sinn machen diesen mit dem Abstand nach hinten hin zu bauen, sondern dieser würde direkt in die Tragkonstruktion über gehen. Der Abstand ergibt sich wohl daraus das die Frontverkleidung bis auf den Boden geht und so die Gabelzinken nicht vorne an der Gitterbox überstehen können. Was wiederum bedeutet, das ist schon nicht schön weil es die Gefahr nach vorne ab zu rutschen erhöht.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Mechwerkandi
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    • 7. März 2007 um 08:54
    • #24

    Bei Aussenübertragungen werden Kranausleger mit Kamera & -mann ständig mehr oder weniger über Publikum geschwenkt.
    Einmal hatte es einen Motorausfall am Gerät, dann bleibt das ganze Ding einfach stehen.
    Dann liess sich seitlich am Motorgehäuse eine Klappe öffnen, und mit einem Spezialschlüssel die Hydraulik auf Handbetrieb umschalten.
    Durch das Eigengewicht kommt der Korb dann 'runter, aber gaaaaanz langsam...

  • tufkaklto
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    7.116
    • 7. März 2007 um 09:07
    • #25

    Ich hab eine zeitlang in den Staaten gelebt und dort mal eine Weile bei einer Firma die Hydrauliktechnik an so großen Staplern und Hubvorrichtungen gemacht.

    Selbst wenn ein Hydraulikschlauch platzt, macht ein Ventil zu. Gegen übermäßiges Ausfahren bei Gewicht sind die Teile auch gesichert.

    Das da was sein kann ist eigentlich nicht möglich.

    Was aber immer bleibt, ist eine Fehlbedienung der total nüchternen Fahrer. Oder ein Herausfallen von Gegenständen.
    Soll heißen, gegen ein Kippen durch betätigen des falschen Hebels ist man nicht gesichert.
    Das sind die Hauptgefahrenquellen.
    Und der Korb liegt sogar sicher auf Gabeln auf . Nur ob der Korb gegen vorrutschen gesichert ist, kann man auf dem Foto einfach nicht erkennen.

    Aber ist ja Fasching, wie gesagt, dort passiert nix :D

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 7. März 2007 um 10:28
    • #26
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Bei Aussenübertragungen werden Kranausleger mit Kamera & -mann ständig mehr oder weniger über Publikum geschwenkt.
    Einmal hatte es einen Motorausfall am Gerät, dann bleibt das ganze Ding einfach stehen.
    Dann liess sich seitlich am Motorgehäuse eine Klappe öffnen, und mit einem Spezialschlüssel die Hydraulik auf Handbetrieb umschalten.
    Durch das Eigengewicht kommt der Korb dann 'runter, aber gaaaaanz langsam...

    das nennt sich Notablass, ist bei Personenaufzügen Pflicht.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Eliminator
    Beiträge
    3.105
    • 7. März 2007 um 15:11
    • #27

    Das ließe sich an einem Manitou mit Hilfe der Ventilhandbetätigung (wenn da nicht sogar sowieso schon Handventile verbaut sind) auch noch bewerkstelligen.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • valer
    Beiträge
    64
    • 8. März 2007 um 11:14
    • #28

    Also ich schließe mich Michaels aussage an, wenn es eine Standart Gitterbox wäre, hätten sie sich ja noch die Arbeit gemacht die Füße ab zu schneiden. :)
    Unser Örtlicher Dachdecker hatt glaub ich fast genau so ein Teil, gibt für den Kran Verschiedene Anbauvorrichtungen (Gabelzinken, Kranhacken,Arbeitsbühne,Schaufel.....)
    Funktioniert dann fast wie an nem Bagger den Löffel zu tauschen.

  • uncelsam
    Verifiziert
    Beiträge
    771
    • 14. März 2007 um 21:02
    • #29

    Es gibt benügtent Hubarbeitsgeräte die selbst bei maximaler Ausladung noch sicher fahren können, diese werden auf fast jeder Großbaustelle eingesetzt.

    Je nach (Sonder)austattung gibt es die Dinger auch mit Schwenkbarem Korb, dann sehen die Teile aus wie auf dem Bild..

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 18. März 2007 um 20:36
    • #30

    Das Ding auf dem Foto ist ein Arbeitskorb der an einem Manitou MRT befestigt ist.

    Die Vorschriften des Arbeitschutz können hier lediglich als Erkenntnissquelle dienen, da es sich ja nicht um einen Arbeitnehmer im Korb handelt. Ich würde den Mitfahrer als Artisten / Künstler bezeichnen.

    Bei der Gefährdungsanalyse liegt meiner Meinung nach das Hauptaugenmerk auf den Personen unter dem Korb.
    Es darf sich also nichts im Korb befinden welches auf die Menschen herunter fallen kann. Damit ist auch der Mitfahrer gemeint.
    Ich würde diesem also an die Leine nehmen.
    Das Absinken des Korbs ist in aller Regel durch eine Schlauchbruchsicherung nicht möglich.

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