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Anhänger für LKW7,5t

  • 4711
  • 28. März 2007 um 18:32
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    • 28. März 2007 um 18:32
    • #1

    Ich möchte meinen 7,5t (Mercedes 817) mit einem Anhänger erweitern.
    Der LKW hat eine Rockinger Kupplung und 3,5t zul. (gebremste) Anhängelast.

    Was habt ihr für Erfahrungen mit Anhängern an 7,5t? Mal abgesehen von "PKW-Anhängern" mit Kugelkopf-Kupplung.

  • treibsand
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    • 28. März 2007 um 20:11
    • #2

    Ich hatte das "Vergnügen" bislang nur mit einem 814...
    ...der hat damit kläglich versagt.
    Der 817 hat zwar ein paar PS mehr, aber richtig rocken tut's wohl auch nicht.
    Solange du in der hiesiegen Tiefebene bleibst, sollte es das aber tun.

    Was mich an 7,5er Hängern grundsätzlich etwas stört, ist die viele umbaute Luft und die im Vergleich geringe Zuladung. Für Truss etwas Licht und Kleingedöns reicht es aber immer.

    Die Probleme kleinerer Tandemachshänger lassen sich natürlich auch auf die grossen übertragen: Unbeweglichkeit beim Rangieren... aber welcher Hänger hat das nicht?

    Mach dir bei Gelegenheit auch mal Gedanken über die Beladung. Eine zusätzliche Rampe für den Hänger ist ggf. ganz nett, damit Hänger & Zugfahrzeug gleichzeitig oder auf unterschiedlichen Baustellen be-/entladen werden können. Wenn möglich, versteckt man sowas gerne ausziehbar unter der Ladefläche.

    Welche Fragen tun sich noch bei dir auf??

    Achso: denk an das Sonntagsfahrverbot... Sowohl über 7,5t, als auch Hänger vermiesen einem manchmal das Wochenende...
    Inwiefern die Ferienreiseverordnung dich tangiert, musst du selber wissen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Eliminator
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    • 28. März 2007 um 23:51
    • #3

    Hat Dein 817 eine Dauerbremse? Das ist schon sinnvoll, wenn auch noch ein Hänger hinten dran ist... Hast Du auch Druckluftanschlüsse?

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • niggles
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    • 29. März 2007 um 13:43
    • #4
    Zitat von "treibsand"

    Ich hatte das "Vergnügen" bislang nur mit einem 814...
    ...der hat damit kläglich versagt.
    Der 817 hat zwar ein paar PS mehr, aber richtig rocken tut's wohl auch nicht.
    Solange du in der hiesiegen Tiefebene bleibst, sollte es das aber tun.

    Was mich an 7,5er Hängern grundsätzlich etwas stört, ist die viele umbaute Luft und die im Vergleich geringe Zuladung. Für Truss etwas Licht und Kleingedöns reicht es aber immer.

    :?: Was hattest du denn bisher für Hänger? Die üblichen Tandemachs-Nachläufer für Zugmaulkupplung haben eine 4m- oder 6m-Pritsche bzw. Koffer und zul. GG je nach Hersteller zwischen 11 und 13t; Das geht natürlich nur mit Druckluftbremsanlage, aber ehrlich gesagt fühle ich mich auch auf einem Solo-7,5er wesentlich wohler wenn ich mich nicht nur auf Muskelkraft und Unterdruck verlassen muß um die Fuhre zum Stehen zu bringen. Gibts denn heute überhaupt noch 7,5er mit Stockhandbremse und mechanisch betätigter Motorbremse (wie im alten 608D :D )?
    Motortechnisch ist der 817 in der Tat etwas mühselig mit voll beladenem Hänger. Der 823 wäre da die richtige Wahl - oder ein gebrauchter MAN L2000. Der ist in der Ausführung 8.224 silent mit schlanken 7 Litern Hubraum, Doppelturbo, Luftfederung und Schlafkabine mit Standheizung und Klima immer noch der ultimative R'n'R-Bock 8)
    Übrigens: im Anhängerbetrieb gehört zu einem ordentlichen 7,5er unbedingt eine Differentialsperre. Ansonsten wird das Anfahren schon auf einem nassen Kiesplatz zum Geduldsspiel wenn der Zug mal voll ist...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Leitwolfi
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    • 29. März 2007 um 19:22
    • #5

    zu dem 8.224 vom Vorredner:

    Ja, RocknRoll ist der sicher, nur das deine Nutzlast dann maximal bei 2 tonnen liegt...das die nach 3m Ladefläche erreicht sind brauch ich sicher nicht erwähnen, oder??? Außer du fährst Schaumstoff, da isser super!
    Gebraucht liegen solche Kisten auf extrem hohem Niveau, da kannste gleich nen richtigen LKW kaufen!

    Leitwolfi

    http://www.lala-blinkblink.de !

  • niggles
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    • 29. März 2007 um 19:39
    • #6
    Zitat von "Leitwolfi"

    zu dem 8.224 vom Vorredner:

    Ja, RocknRoll ist der sicher, nur das deine Nutzlast dann maximal bei 2 tonnen liegt...das die nach 3m Ladefläche erreicht sind brauch ich sicher nicht erwähnen, oder??? Außer du fährst Schaumstoff, da isser super!
    Gebraucht liegen solche Kisten auf extrem hohem Niveau, da kannste gleich nen richtigen LKW kaufen!

    Leitwolfi

    Qualität hat nun mal ihren Preis :D So richtig Sinn macht der in der Tat nur als Anhängerzug, aber gerade darum gehts hier ja. Und ein relativ niedriger Alukoffer (2,10 Innenhöhe) ohne LBW erlaubt immerhin gut 2,5 t Nutzlast, andere schaffen auch nur grade mal 500 kg mehr...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

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    • 30. März 2007 um 01:00
    • #7

    Die Zugmaschine ist ja vorhanden und ist (und bleibt) 817!
    Zweikreis-Bremsanlage ist drann, aber dadurch bleibt die Anhängelast ja trotzdem bei 3,5t, oder?

  • Leitwolfi
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    • 30. März 2007 um 01:49
    • #8

    Bei unserem 814 sind unter Ziffer 28 (alter schein) 7490kg Anhängelast eingetragen, mit dem Zusatz 10480kg bei durchgehender Bremsanlage. und wir haben nur eine Kugelkopf-Kupplung dran, die das Ganze auf 2000kg reduziert.Luftanschlüsse sind bei uns auch nicht vorhanden.
    Also müsste bei dir auch mehr machbar sein....

    Leitwolfi

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  • treibsand
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    • 30. März 2007 um 08:52
    • #9

    Das "Machbare" ist natürlich auch von deiner Fahrerlaubnis abhängig.
    Der "alte Klasse 3 Lappen" ist ja quasi eine Erweiterte C1E; Du darfst also theoretisch ein Zugfahrzeug (2Achser) unter 7,5t und einen Gesamtzug (3achsig) bis 18,5t Gesamtgewicht lenken, solange du unter 50Jahren bist bzw. die med. Kontrollen nachweisen kannst.
    Der C1E begrenzt das Ganze auf 12t Zuggewicht, das könnte ggf. für weitere Fahrer wichtig sein. Deswegen sind einige Hänger doch relativ klein in der Zuladung...

    Die Anhängelast des 817 hab ich nicht mehr im Kopf, dafür gibts ja aber deine Fahrzeugpapiere...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

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    • 30. März 2007 um 14:40
    • #10

    Fahrerlaubniss ist kein Problem.
    Habe auch gerade, mit Hilfe eines freundlichen Dekra-Mitarbeiters, im Zusatztext in der Zulassung gefunden, das mit durchgehender Bremsanlage 11,2 t Anhängelast erlaubt sind.
    Damit wäre der Fall geklärt, mich haben die 3,5t gebremste Anhängelast irritiert.

  • hasenfuß
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    • 5. April 2007 um 03:31
    • #11
    Zitat von "treibsand"

    Das "Machbare" ist natürlich auch von deiner Fahrerlaubnis abhängig.
    Der "alte Klasse 3 Lappen" ist ja quasi eine Erweiterte C1E; Du darfst also theoretisch ein Zugfahrzeug (2Achser) unter 7,5t und einen Gesamtzug (3achsig) bis 18,5t Gesamtgewicht lenken, solange du unter 50Jahren bist bzw. die med. Kontrollen nachweisen kannst.
    Der C1E begrenzt das Ganze auf 12t Zuggewicht,


    wie jetzt ?

    nachdem hier ja schon einige diskussionen zu diesem thema
    liefen lese ich doch immer wieder neues - und wundere mich..

    ich darf mit dem alten 3er lappen 18,5 tonnen aber
    mit dem neuen c1e nur 12 ?
    gibt´s da keine erweiterung/aufstockung des c1e ?
    eigentlich sollte doch durch die umschreibung kein
    "nachteil" entstehen dürfen, oder ?

    ______________________________

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  • treibsand
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    • 5. April 2007 um 08:50
    • #12
    Zitat von "hasenfuß"

    ich darf mit dem alten 3er lappen 18,5 tonnen aber
    mit dem neuen c1e nur 12 ?

    Ja.

    Zitat von "hasenfuß"

    gibt´s da keine erweiterung/aufstockung des c1e ?

    Nein.
    aber:

    Zitat von "hasenfuß"

    eigentlich sollte doch durch die umschreibung kein
    "nachteil" entstehen dürfen, oder ?


    Du kannst beim Umtausch von der Alten Kl. 3 eine Klasse CE Fahrerlaubnis beantragen, mit der Beschränkung auf 7,5t/18,5t. Das wird mit der Schlüsselzahl "79" eingetragen.
    Nochmals Achtung: Auch hier ist wieder das 50. Lebensjahr entscheidend.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • cr
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    • 5. April 2007 um 11:01
    • #13

    Hallo an alle ;)

    Mit dem 50. Lebensjahr hat das eigentlich nichts zu tun.
    wer die Klasse 3 noch hat, der behält sie auch. Mein Vater hat auchumschreiben lassen, er war älter als 50 und musste keine Gutachten beischaffen.
    Man kann eben nur beschissen werden wenn man die CE <= 3 Achsen <18t nicht eintragen lässt.
    Wenn man den Führerschein entzogen bekommt (wegen Alkohol) dann bekommt man ihn ja neu ausgestellt, dann greift die neue EU Regelung mit Gutachten usw.
    (Stand 08/2006 als ich CE gemacht habe)

    Die 12t beschränkung für C1E habe ich bis heute auch noch nicht ganz verstanden aber im nachhinein kann man es sich mit der LKW Maut erklären (OK, blöder versuch aber immerhin!). Soweit ich weiß ist die E Prüfung für C1 aber auch nicht mit einem Maul-Anhänger und Luftdruckbremse sondern nur mit Kugelkopfkupplung, was die Sache schon um einiges erleichtert. Aber das ist auch keine wirkliche Begründung...
    Aber wie so oft "Es ist halt so!"

    Habe noch folgendes gefunden zur neuen C1E:
    Folgende Zugkombinationen können mit der Klasse C1E gefahren werden:
    Zugfahrzeug der Klasse C1
    (bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse = zGM) + Anhänger über 0,75 t zGM (Zentralachsanhänger/ Mehrachsanhänger/ Sattelanhänger/ ohne Beschränkung auf nur 3 Achsen)

    jedoch mit 2 wesentlichen Randbedingungen:

    Die zGM des Anhängers (auch des Sattelanhängers) muss < der Leermasse des Zugfahrzeugs sein (keine Berücksichtigung von Stütz-, Sattel- oder Aufliegelasten)

    Die zGM der Kombination (also Zug oder Sattelkraftfahrzeug) muss < 12 t sein
    (Berechnung der zGM durch Addition der zGM der Einzelfahrzeuge; gilt auch für Sattelkraftfahrzeuge ohne Berücksichtigung der Aufliegelast)
    Wird eine dieser Randbedingungen nicht erfüllt, ist grundsätzlich die unbeschränkte Klasse CE erforderlich. (Quelle: http://www.tuev-nord.de)
    Das ergibt sich dann wohl aus dem Kraftfahrzeugrecht.

    Speziell die erste Randbedingung zieht bei der 12t Regelung:
    Beispiel:
    LKW zGG 7,5t Zuladung 2,5t -> Leergewicht 5t
    7,5t + 5t = 12,5t
    daher darf der Anhänger keine 5t zGG haben, sondern nur 4,5t und ist somit kleiner als das leergewicht des LKW.

    (langsam kapiere ich es auch...)

    Bei CE kommen ja noch viel mehr feinheiten dazu, Retarder, Federpeicher-Bremszylinder, die ganze Architektur des LKWs >9t ist ja anders.

    Es war auf jedenfall ein Spass mit einem 40t-Gliederzug durch die gegend zu sausen ;)

    Am besten großen 2t Auflaufbrems-Anhänger mit Kugelkopfkupplung nehmen und da die Truss rein & fertig. Er darf ja sogar ein größeres zGG haben als 2t (nur nicht mehr als der leere LKW). Du darfst ihn nur nicht mit mehr als 2t beladen. (je nach Zugfahrzeug).
    Die Anhängerbauer sind da eigentlich recht kooperationswillig was das "ablasten" der Anhänger angeht.

    Wir leihen uns öfter einen Kugelkopfhänger, 4m lang / 1,9m breit (Ladefläche) bei Bedarf mit Plane (2,10m hoch). Wiegt leer 400Kg, also in deinem Falle noch 1,6t zuladung. Das lang meistens für $viel Truss ;) wenn Fläche mit Plane zu klein, dann einfach ohne und mit Ratschgurt gut festmachen, dann kannste ja theoretisch 3m hoch stapeln...
    (http://www.anhaeger-center.com)

    so, jetzt bin ich selbst etwas schlauer, obwohl nicht zwingend notwendig ;)
    Wer heute C1E macht und nicht CE ist selbst schuld. Wer die 3er noch hat, hat glück gehabt und jedemenge Geld gespart. ;)
    Gruß ;)

  • Markus Verza
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    • 5. April 2007 um 11:12
    • #14
    Zitat von &quot;cr&quot;

    Wer heute C1E macht und nicht CE ist selbst schuld.

    Das ist ein wichtiger Satz.
    Die alten Führerscheine, OK aber wer in die Zukunft plant sollte beim Fahrzeugkauf die neuen Regeln bedenken.
    Der C1 ist eine Sackgasse. Die Mehrkosten zum C sind wirklich nicht die Welt und damit steht einem diese dann auch offen.
    Ein 12to Solofahrzeug ist die Sinnvolere Alternative zum 12to Zug.
    Lediglich mit viel Truss ist das zusätzliche Ladevolumen zu nutzen.
    Interesannt können auch die 12to Sattel sein, niedrige Ladekante also keine Bühne nötig, großes Ladevolumen / Ladelänge.

  • cr
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    • 5. April 2007 um 11:15
    • #15

    hir nochmal der vollständige Link vom Tuev-Nord:

    http://www.tuev-nord.de/22575.asp

    sind einige Szenarien auch beschrieben.

    Übrigends, wer den 3er hat, kann mit 6 Fahrstunden von C1 auf C upgraden.

    Das gilt auch für C1E auf CE da sind zwar paar mehr Stunden nötig, aber C1E wird angerechnet...

  • hasenfuß
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    • 5. April 2007 um 13:36
    • #16
    Zitat von &quot;cr&quot;


    Übrigends, wer den 3er hat, kann mit 6 Fahrstunden von C1 auf C upgraden.

    Das gilt auch für C1E auf CE da sind zwar paar mehr Stunden nötig, aber C1E wird angerechnet...


    gibt´s da irgendwelche rechtlichen grundlagen, links, ...

    der hurtig angerufene fahrlehrer sagte mir, da sei humbug
    und man müsse unabhängig vom bestehenden führerschein
    mit >2600€ rechnen

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
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    dj

  • cr
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    • 5. April 2007 um 13:59
    • #17

    hasenfuß

    nunja, in meinem Kurs damals hat ein 3er inhaber auf C (Ohne E) upgegraded und er musste nur 6 Fahrstunden nehmen.

    Wie gesagt, von C1E nach CE weiß ich es nicht, kann sein dass es da "teurer" ist.

    Wir hatten es aber auch nicht von Zahlen.

    Du blechst ja schon ~200€ für die Gutachten und eine neue Führerscheinkarte. und 300-350€ für die Theorie Grundgebühr. 130€ TÜV Prakt.-Prüfungsgebühr.
    das sind ja schon knappe 700€

    Ich meine ich habe damals alles in allem von B nach CE ~3000 - 3200 € bezahlt. (Ohne Bezingeld zur Fahrschule und zum LKW).

  • Eliminator
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    • 8. April 2007 um 08:08
    • #18

    Ich habe für das "Upgrade" von der alten Klasse 3 (=C1E) auf CE ca. 1800 Tacken hinlegen müssen. Inkl. Doc und 1.Hilfe-Kurs.

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • cr
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    • 8. April 2007 um 13:02
    • #19

    dass wäre dann wohl der lebende Beweis ;)
    und ~1800 hört sich auch schon netter an als ~3000
    Gruß & erholsame Ostertage!
    Christof

  • dj michael liekmeier
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    72
    • 9. April 2007 um 15:36
    • #20
    Zitat von &quot;cr&quot;

    Hallo an alle ;)

    Mit dem 50. Lebensjahr hat das eigentlich nichts zu tun.
    wer die Klasse 3 noch hat, der behält sie auch.


    Aber nur die reine PKW-Fahrerlaubnis. Sobald das Fahrzeug größer wird, erlischt die Fahrerlaubnis für eben solche Fahrzeuge großen Fahrzeuge.

    habgarkeine Veranstaltungstechnik
    http://www.habgarkeine.de
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