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Ich bin richtig sauer!!!!

  • Wessi
  • 1. März 2009 um 13:29
  • Wessi
    Beiträge
    343
    • 1. März 2009 um 13:29
    • #1

    :evil:

    Also um was geht es?

    Es ist mir nun zum x..ten mal jemand untergekommen der umbedingt was kaufen wollte. Es war alles in trockenen Tüchern und dann sagt der nette Mensch (hier aus dem Forum) ja ne ich bekomme das Geld doch nicht zusammen.

    Ich meine wenn das nun einmal passiert ok. Ab nö!!! Sowas schein in der letzten Zeit normal geworden zu sein, zumindest hier im Forum.

    Ist manchem hier nicht ganz klar was ein Kaufvertrag ist?!
    Ich habe von dem ein oder anderem schon gehört, dass es da genau so zugeht.

    Abgesehen davon, dass die Sachen weiter im Lager stehen... man hat ggf ja auch Kosten: Verpackung oder wenn man was anfertigt... oder oder oder

    Ich denke echt drüber nach einfach mal solche Leute zu nennen, nur damit nicht noch mehr Leute sich mit denen rumärger.
    Zumal gibt es da ja auch noch den rechtlichen Weg... sofern es sich am anderen Ende nicht mal wieder um Kinderchen hadelt und der Taschengeldpara greift....

    SO nun eure Erfahrungen dazu hier aus dem Forum

  • DJheini
    Moderator
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    4
    • 1. März 2009 um 13:34
    • #2

    Ist natürlich ärgerlich und viele sehen auch den Ernst solcher Zusagen nicht.
    Daran erkennt man immer wieder das teilweise Kindergarten-Niveau.

    Ich mache es so:

    Sagt mir einer zu, das er etwas kaufen möchte, steht im Thread erstmal "reserviert".
    Sobald das Geld dann auf meinem Konto ist, setze ich mich in Bewegung, verpacke
    das ganze und bringe es zum Paketdienst. Erst dann steht im Thread "verkauft".
    Passiert da innerhalb weniger Tage bzgl. der Überweisung nichts, kurze Rückfrage
    ob noch Interesse besteht.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Wessi
    Beiträge
    343
    • 1. März 2009 um 13:43
    • #3

    Ja so mache ich es seid längerem auch.

    Aber wenn du eine schriftliche Zusage hast ist das ja ein klarer Kaufvertrag.
    Also ist der Käufer auch verpflichtet seinen Pflichten nach zu kommen.

    Diese Leute fallen mehrmals auf und das kann nicht sein!

  • ixlohr
    Beiträge
    668
    • 1. März 2009 um 14:48
    • #4

    die pn im forum sind soweit ich weiß nicht rechtskräftig, zählen somit auch nicht als kaufvertrage. (so ist das zumindest mir bekannt)!
    gruß

  • Wessi
    Beiträge
    343
    • 1. März 2009 um 14:59
    • #5

    Ja ne ist klar.

    Zusage ist Zusage und wenn du mit dem Kopf ein Zeichen gibst was mir sagt du willst estwas kaufen dann ist auch das ein Kaufvertrag....

    Du wirfst da glaube ich ein paar Sachen durcheinander.

  • blue_planet
    Beiträge
    95
    • 1. März 2009 um 15:16
    • #6

    Hallo!

    Ein Kaufvertrag kann sogar durch stille Duldung zustande kommen. Nur weil es Kaufvertrag heißt, muss es nicht immer mit einem schriftlichen Vertrag verbunden sein.
    Es handelt sich hier um zwei übereinstimmende Willenserklärungen -> Grundlage des Kaufvertrages.

    Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Beispielsweise bei Täuschung oder verschwiegenen Mängeln.
    Bei Entstehung von Kosten hat der Verkäufer nach BGB Anspruch auf Schadensersatz.

    MfG

    Nils

  • Telly
    Beiträge
    511
    • 1. März 2009 um 15:33
    • #7

    Genau sowas ist mir hier auch schon mehrfach passiert.
    Gegenseitige Zusage über Email, Adress und Kontodaten ausgetauscht, anderen Interessenten abgesagt und dann will der Käufer das Gerät nicht mehr.
    Leider hat er es zu diesem Zeitpunkt schon gekauft, aber es lohnt sich auch nicht wegen ein Paar hundert Euro zum Rechtsanwalt zu rennen...

    Allerdings scheint hier im Forum eine Zweiklassengesellschaft zu herschen. Bei Equipment in der gehobenen Klasse lief bis jetzt alles super.

    Bei low Budget Geräten sieht es mit der Zielgruppe allerdings sehr übel aus.
    Ich erhielt schon Emails ohne Betreff, Anrede und Grußformel mit dem Inhalt "Wegen Gerät X ich gebe dir $50%_unter_Angebotspreis" und ähnliche Frechheiten.
    Dazu kommen oben genannte Pseudokäufer und ellenlagen Diskusionen um unrealistische Preisnachlässe.

    Einige Leute hier scheinen die soziale und wirtschaftliche Kompetenz einer Kartoffels zu haben.

    Über Kleinanzeigen bei anderen Webangeboten oder bei Ebay lassen sich solche Geräte deutlich stressfreier und zu einem höheren Preis verkaufen.

    Ich persönlich werde daher keine Angebote mehr bei party-pa.de einstellen. Dafür ist mir meine Zeit einfach zu schade.

  • ADMIN
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    • 2. März 2009 um 19:58
    • #8
    Zitat von "Blue_Planet"

    Ein Kaufvertrag kann sogar durch stille Duldung zustande kommen. Nur weil es Kaufvertrag heißt, muss es nicht immer mit einem schriftlichen Vertrag verbunden sein.
    Es handelt sich hier um zwei übereinstimmende Willenserklärungen -> Grundlage des Kaufvertrages.

    Genau.

    Allenfalls ist es ein Problem, die Willenserklärung der anderen Seite zu beweisen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Wessi
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    343
    • 2. März 2009 um 20:05
    • #9

    Naja in solchen Fällen ja nicht.

    Hier kann man es ja schriftlich vorweisen.

  • Kracky
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    • 2. März 2009 um 22:06
    • #10

    Ja, das ist vollkommen richtig, selbst ein Handschlag ist eine Vertragsabschluss, zumindest wenn man diesen nachweisen kann.
    Auf der anderen Seite, es ist schon ärgerlich wenn man einen Vertrag geschlossen hat und der dann nicht erfüllt wird, aber was solls dann verkauf ich halt an den nächsten. Ist ja nicht so das man dadurch finanzielle einbußen hat, es nervt halt und kostet Zeit, das wars dann auch schon.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Rolf Gille
    Verifiziert
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    • 2. März 2009 um 22:27
    • #11
    Zitat von "Wessi"

    Naja in solchen Fällen ja nicht.

    Hier kann man es ja schriftlich vorweisen.

    Kann man es??

    Beweise du es, dass es nicht der 7 jährige Sohn/Tochter war, der/die dir die Bestätigung geschickt hat.

    Es ist schwierig, aber für mich eine klare Aussage. Wenn ich etwas kaufen möchte, dann nehme ich es auch und versuche mich nicht irgendwie rauszureden.

    Gruss,
    Rolf

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 2. März 2009 um 22:40
    • #12

    Und wenn der Käufer wirklich der 19-Jährige "Ichkaufedas"-Bub ist kommt man, ohne ihn vor den Kadi zu zerren, auch nicht zum Erfolg.
    Fazit für gefrustete Verkäufer: Ware erst packen, wenn das Geld da ist.
    Freut euch (als gewerbliche Verkäufer), daß das Ausnutzen des Fernabsatzgesetztes hier noch nicht eingerissen ist.

    Zitat

    Wenn ich etwas kaufen möchte, dann nehme ich es auch...


    Du überlegst auch, bevor du handelst....

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • rene classen
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    • 10. März 2009 um 11:34
    • #13

    Post wurde gelöscht!

  • Burkhard Hesse
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    • 18. März 2009 um 11:52
    • #14
    Zitat von "Blue_Planet"

    Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Beispielsweise bei Täuschung oder verschwiegenen Mängeln.
    Bei Entstehung von Kosten hat der Verkäufer nach BGB Anspruch auf Schadensersatz.

    Stimmt nicht ganz:
    Ein Rücktritt ist grundsätzlich immer möglich.
    Bei Täuschung oder verschwiegenden Mängeln (außerdem noch bei Drohung) besteht für den Verkäufer kein Anspruch auf Schadensersatz.
    In allen anderen Fällen kann er die tatsächlich entstandenen Kosten einfordern.
    Wer aber gleich zum Anwalt rennt und nicht erst die Kosten unter Einhaltung der Fristen anmahnt muss den Anwalt selber zahlen.

  • Burkhard Hesse
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    • 18. März 2009 um 11:54
    • #15
    Zitat von "hell&dunkel"


    Freut euch (als gewerbliche Verkäufer), daß das Ausnutzen des Fernabsatzgesetztes hier noch nicht eingerissen ist.

    Außerdem muss man das Geld nicht unbedingt zurückzahlen - man darf als gewerblicher Verkäufer auch einen (mindestens 2 Jahre unbeschränkt gültigen) Gutschein ausstellen.

  • DJheini
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    • 18. März 2009 um 12:06
    • #16
    Zitat von "Burkhard Hesse"


    Außerdem muss man das Geld nicht unbedingt zurückzahlen - man darf als gewerblicher Verkäufer auch einen (mindestens 2 Jahre unbeschränkt gültigen) Gutschein ausstellen.

    Wo steht das?

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • fox
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    525
    • 22. April 2009 um 23:16
    • #17

    tipp für verkäufer wie käufer:

    hagen jaeger gibt ja seine basskisten an mich ab. da ichs aber nicht auf einmal zahlen kann (armer student und so), hab ich mit ihm ausgemacht, dass ich es in raten begleichen kann innerhalb eines bestimmten zeitraums. (aber die bässe noch nicht habe) so hat er schon mal ne anzahlung über hundert euro bekommen und damit die sicherheit, dass ers losbekommt und ich die sicherheit, dass mir die dinger niemand wegschnappt aber ich auch nicht gleich pleite bin.

  • Sebastian Kehrer
    Beiträge
    76
    • 5. Januar 2011 um 19:32
    • #18

    Also ich machs im Moment so:

    Da ich ja groß auf der Suche bin, frage ich bei mehreren Verkäufern wegen Bildern und infos und so...
    Ich kann mich ja nur für 1 entscheiden. Auch bei noch so günstigen Angeboten...
    Also bitte nicht missverstehen. :wink:

    Lg

    Als DJ ist man ja bekanntlich immer der Arsch.

  • Burkhard Hesse
    Verifiziert
    Beiträge
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    2
    • 6. Januar 2011 um 00:36
    • #19
    Zitat von "DJheini"

    Wo steht das?

    War falsch - im stationären Handel besteht kein verbrieftes Rückgaberecht und der Händler darf auch Gutscheine ausstellen oder alternative Ware anbieten, im Versandhandel besteht ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises.

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
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    Beiträge
    4.137
    • 11. Januar 2011 um 17:09
    • #20

    Wau...und ich bin richtig erstaunt.....so viel Halbwissen hier....kein Wunder, dass sich dann mal eine Partei ärgert, wenn Regeln nicht eingehalten werden, die es evtl. sogar gar nicht gibt.

    Ich denke, dass die Anspruchsgrundlage für eine Inverzugsetzung fehlt.

    Und mal ehrlich....sei froh dass er die Ware nicht bezahlt hat und auch nicht bekommen hat.
    Blöder wäre doch, wenn er Widerrufen hätte...dann hättest Du mehr Aufwand gehabt, als nur das Einpacken und Lagern, dass Du eh machen musst. :wink:

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

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