Diese Norm regelt die Erfordernisse, die an aufblasbare Spielgeräte gestellt werden, sowie deren sicherheitstechnischen Anforderungen und die hierfür erforderlichen Prüfverfahren.
Hat die jemand von euch greifbar ?
Aufgrund der zahlreichen Beiträge über windbruch in den letzten Wochen und Tagen dachte ich mit Schrecken an etwas völlig anderes: Wir haben da so einige Hopsburgen für die kleinen Besucher ! Und die haben teils heftige Abmessungen, sowie "Seitenteile" und auch "hinten zu".
Was passiert mit so einem ding bei Windstärke 10 ?
Wie macht man die richtig fest, soll sie ballastiert werden ??
Wie "sicher" ist das überhaupt?
Eine TÜV-Abnahme gem. der Landesbauordnung (“Fliegende Bauten”) und somit ein Prüfbuch bzw. ein Baubuch ist für Hüpfburgen nicht erforderlich.
Jedenfalls kann man mal die Augen schließen und sich vorstellen wie solch ein Schiff mitsammt von 2 oder 3 Kindern wegfliegt ....
Oder auch nicht weil man das gemacht hat was ihr nun hier reinschreiben werdet ?
also bitte.
danke
Manuela