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  4. Veranstaltungssicherheit

DIN EN 14960 Anforderungen an aufblasbare Spielgeräte usw

  • manuela
  • 30. Juni 2007 um 15:51
  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 30. Juni 2007 um 15:51
    • #1

    Diese Norm regelt die Erfordernisse, die an aufblasbare Spielgeräte gestellt werden, sowie deren sicherheitstechnischen Anforderungen und die hierfür erforderlichen Prüfverfahren.

    Hat die jemand von euch greifbar ?

    Aufgrund der zahlreichen Beiträge über windbruch in den letzten Wochen und Tagen dachte ich mit Schrecken an etwas völlig anderes: Wir haben da so einige Hopsburgen für die kleinen Besucher ! Und die haben teils heftige Abmessungen, sowie "Seitenteile" und auch "hinten zu".
    Was passiert mit so einem ding bei Windstärke 10 ?
    Wie macht man die richtig fest, soll sie ballastiert werden ??
    Wie "sicher" ist das überhaupt?

    Eine TÜV-Abnahme gem. der Landesbauordnung (“Fliegende Bauten”) und somit ein Prüfbuch bzw. ein Baubuch ist für Hüpfburgen nicht erforderlich.

    Jedenfalls kann man mal die Augen schließen und sich vorstellen wie solch ein Schiff mitsammt von 2 oder 3 Kindern wegfliegt ....
    Oder auch nicht weil man das gemacht hat was ihr nun hier reinschreiben werdet ?

    also bitte.

    danke 8)
    Manuela

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • buzz
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.248
    • 30. Juni 2007 um 16:08
    • #2

    Die mir bekannten Hüpfburgen sind aus windtechnischer Sicht ein Albtraum :shock:

    Balastieren - ja, aber wie..?

    Zumeist sind da nur so Laschen *würg* dran, durch die man ein Seil fädeln soll - Die reissen als erstes auf, wenn sie nicht schon seit Jahren ab sind...

    Vernünftig Balast dranbringen ist imho unmöglich. In die Burg (ins Luftkissen) reinlegen scheitert zumeist an zu kleinen Öffnungen und der Gefahr, dass sich Kinder daran verletzen können, wenn sie das Luftpolster "durchhüpfen".

    Einzige mir bekannte Möglichkeit ist auch hier rechtzeitiges Einstellen des Betriebs.

    Eine Bastellösung wäre u.U. ein stabiler Leiter-Rahmen innerhalb des Luftkissens, welches nach Ausssen durch die Haut abgedichtet hinausreicht - da kann man dann Balast draufbringen. Aber dadurch steigt das Packmass ins schier unermessliche und in wieweit das dann wirklich sicher wird..?


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • johbk
    Verifiziert
    Beiträge
    51
    • 30. Juni 2007 um 17:59
    • #3

    Ein Graus für jeden, der Arbeitssicherheit nicht nur im Sinne von "Arbeit haben wir mit Sicherheit..." versteht.

    Das Hauptproblem, m.E., bei Hüpfburgen, und dgl. ist, daß aufgrund der Konstruktionsweise (dünne Hüllen, kaum durchgängige verstärkte Elemente, ...) kaum die Möglichkeit besteht, kraftschlüssige Verbindungen anzubringen.
    Zwar kann man tonnenweise Ballast an die sogenannten Befestigungsösen hängen, jedoch werden sich diese ziemlich bald verabschieden, wenn enstprechende Kräfte wirken.
    Im letzten Jahr sind ich und meine Kollegen in die Verlegenheit gekommen, auf Bitten des Veranstalters so ein Ding auf freier Wiese windsicher zu machen.
    In Rücksprache mit dem Verleiher haben wir den Zweikammer-Boden zum Teil mit Wasser gefüllt, und die vier Türme mit Bandschlingen gechoked und nach außen verzurrt. Auch wenn diese Lösung nicht unbedingt amtlich ist, tat es dem Betrieb keinen Abbruch.
    Wenn diese, zugegeben stark improvisierten und nicht wirklich amtlichen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, sehe ich kaum vertretbare Maßnahmen, die einen sicheren Betrieb gewährleisten. Selbst der ständige Wetterbeobachter, rechtzeitige Evakuierung, windgeschützte Aufstellung usw schützen nicht vor schnell heraufziehenden Wetterlagen.

    Wenn als FOH mal wieder der 6x3 Baumarkt - Pavillon steht, steht man i.d.R. vor genau demselben Problem.
    Eine Gestänge - Lösung klingt zwar nicht schlecht, jedoch besteht, wie beim Pavillon auch das Problem, daß der limitierende Faktor einfach das Material an sich ist.
    So wie die Plane des Pavillons irgendwann reisst, bzw. das Gestänge bricht, so wird auch die Hülle der Burg recht bald abreissen.

    Als einzige Möglichkeit käme noch in Frage, mit mehreren, breitfläching aufliegenden Verspannungen die ganze Konstruktion an sich zu verankern (quasi links und rechts bzw. vorne und hinten Anker setzen / Fixpunkte suchen, und mehrmals über das ganze drüber gespannt), bringt zwar auch nicht die Stabilität die nötig wäre, schützt aber eine gewisse Zeit (Evakuierung Personal & Publikum, notfallmäßige Sicherung der Pulte / Racks) und verhindert, daß das Ding "am Stück" wegfliegt, sondern sich in kleinere Teile auflöst, die u.U. nur noch verweht werden, aber nicht wegfliegen.
    Wen's interessiert, ich habe das ganze mit einem Kollegen in einer Kiesgrube gestetet, der nach Anleitung gesicherte Pavillon flog am Stück weg, der über Dach verzurrte hat sich in Einzelteile aufgelöst, die kaum weiter als 10m verweht wurden
    (ja, wir haben das ganze aus sicherer Entfernung beobachtet, nebenbei in dem Betriebshäuschen gegrillt, natürlich mit Salatkartoffeln, oder so ähnlich :wink:

    Lieber Blödeleien als blöde Laien ...

  • Schrumpeln
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    908
    • 2. Juli 2007 um 10:42
    • #4

    Die Norm spricht unter 4.2.1 über das Verankern und Ballastieren.
    Dort heisst es:

    Jedes aufblasbare Spielgerät muss im Frien an mindestens 6 Punkten verankert werden. Die Berechnung wieviele Punkte benötigt werden ist im Anhabg beschrieben.
    Ausserdem dürfen Hüpfburgen bis maximal Windstärke 5 (38 km/h) betrieben weden.

    Ich hoffe damit schon ein wenig geholfen zu haben.

    Gruß

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 2. Juli 2007 um 16:51
    • #5
    Zitat von "Schrumpeln"

    Ausserdem dürfen Hüpfburgen bis maximal Windstärke 5 (38 km/h) betrieben weden.

    d.h. garnicht, aufs aktuelle Wetter bezogen...

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Schrumpeln
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    908
    • 2. Juli 2007 um 17:04
    • #6

    Aktuell regnet es bei mir, da will eh keiner Hüpfen. :D

    Im Anhang ist dann eine Berechnung des Staudrucks für alle 4 Seiten der Burg beschrieben. Berechnet wird hierbei bei Windstärke 6, zusätzlich wird ein Sicherheitsfaktor von 1,5 verwendet. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass Zeltnägel verwendet werden, diese müssen aber abgerundete Kappen besitzen und dürfen maximal 2,5 cm aus dem Boden schauen.

    Des weiteren ist eine jährliche Prüfung vorgesehen. Die neueste Fassung der Norm stammt übrigens vom Februar dieses Jahres, ist also relativ aktuell!

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