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Aus: "Für so wenig arbeite ich nicht".

  • sven heinze
  • 17. August 2009 um 12:06
  • rene classen
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    897
    • 17. August 2009 um 15:18
    • #21

    Wie kann ein 14 jähriger arbeiten? Gibt es da nicht bestimmte Jugendarbeitsschutzvorschriften?

    Und fakt ist doch wohl auch das man ohne Gewerbeanmeldung rechtswidrig handelt. Und selbst wenn man mal ausnahmsweise eine Fete beschallt ohne Gewerbe muss man die Einnahmen dem Finanzamt melden.

  • Mechwerkandi
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    • 17. August 2009 um 15:21
    • #22
    Zitat von "Michael Beyer"

    Du rechnest für 4 Böxchen, Amping, Zuspieler, Auf- und Abbau, DJing und Anfahrt etc. 300.- für den ganzen Abend. Nicht dein Ernst, oder?


    Selbstverständlich ist das mein Ernst.
    Der DJ ist dann meist so Mitte 20-30, durchaus partygängig und macht das nach Feierabend nebendran.
    Wobei 300.- in diesem Zusammenhang auch gut bezahlt sind.

  • uchris
    Verifiziert
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    951
    • 17. August 2009 um 15:36
    • #23

    Steuern musst du so oder so zahlen, wenn du über ein bestimmtes Einkommen kommst. Aber ein Gewerbe verpflichtet dich nicht über 7000 Euro (oder etwa lag das doch) Jahreseinkommen zu kommen. Es kostet dich wirklich nur diese 20 Euro. (Oder in anderen Kommunen etwas mehr oder weniger)

  • michael beyer
    Beiträge
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    • 17. August 2009 um 16:23
    • #24
    Zitat

    Selbstverständlich ist das mein Ernst.
    Der DJ ist dann meist so Mitte 20-30, durchaus partygängig und macht das nach Feierabend nebendran.
    Wobei 300.- in diesem Zusammenhang auch gut bezahlt sind.

    Bezahlt ihr den DJ dann, oder macht der es für Ruhm und Ehre?

  • binson
    Verifiziert
    Beiträge
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    • 17. August 2009 um 16:25
    • #25

    Für Naturalien? (Alkohol und Beischlafgelegenheiten...)

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)

    Blog: Optinal Mittelgrund

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 17. August 2009 um 16:40
    • #26

    Stimmt ist ja Hamburg :grin: Ne war ne ernste Frage, denn für mich haut die Kalkulation einfach nicht hin.

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 17. August 2009 um 16:46
    • #27
    Zitat von "Hoppeditz"

    Wie kann ein 14 jähriger arbeiten? Gibt es da nicht bestimmte Jugendarbeitsschutzvorschriften?

    sicherlich darf er das, das es in " nur ein Hobby/FerienJob ist

    Zitat von "Hoppeditz"

    Und fakt ist doch wohl auch das man ohne Gewerbeanmeldung rechtswidrig handelt. Und selbst wenn man mal ausnahmsweise eine Fete beschallt ohne Gewerbe muss man die Einnahmen dem Finanzamt melden.

    wenn Du dass os genau weisst, dann kannst ja auch erklären wie er es richtig macht?

    P.S.: ich hab mit 14 Jahren auch einen Ferienjob genmacht und mein Geld verdient :wink:

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 17. August 2009 um 16:57
    • #28

    Im Jahr gibt es eine Zugewinnfreigabe. Mein Steuerprogramm macht das automatisch aber ich glaube mich zu erinnern, dass es 800.- im Jahr sind.

  • rene classen
    Beiträge
    897
    • 17. August 2009 um 18:24
    • #29

    Bezüglich Ferienjob usw.

    Schaut euch mal die Regelungen z.B. http://bundesrecht.juris.de/kindarbschv/index.html an.

    Das JArbSchG ist auch ziemlich genau und nach meiner Meinung fällt ein normaler DJ-Job egal ob mit oder ohne Verleih von Geräten in den Bereich wo es nicht erlaubt ist. Bis auf einige Ausnahmen in bestimmten Bereichen wie Schulveranstaltungen und offizielle kulturelle Sachen. Man muss sich schliesslich allein die "Arbeitszeiten" betrachten.

  • michael beyer
    Beiträge
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    • 17. August 2009 um 18:53
    • #30

    Der Auftritt eines DJ kann ein kultureller Akt sein, gleichzusetzen dem Auftritt einer BigBand, das ist die Lücke die man findet :wink:

  • monithor
    Profi
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    • 17. August 2009 um 18:58
    • #31
    Zitat

    Der Auftritt eines DJ kann ein kultureller Akt sein

    betonung auf "kann".
    aber da gehen die meinungen auseinander. 8)

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • michael beyer
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    • 17. August 2009 um 19:15
    • #32

    Das ist sogar gerichtlich so geregelt worden: Stichwort Tecnoparagraph. Es muss eine erkennbare Einflussnahme auf Klang und Arrangement der Musik vorgenommen werden. Wer mixt, macht ja genau das. Stammt noch aus der Zeit der Loveparade-Anfänge.

  • binson
    Verifiziert
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    • 17. August 2009 um 20:08
    • #33
    Zitat von "Michael Beyer"

    Der Auftritt eines DJ kann ein kultureller Akt sein, gleichzusetzen dem Auftritt einer BigBand, das ist die Lücke die man findet :wink:

    Was ist denn ein kultureller Akt und wie habe ich mir das bei einer Big Band vorzustellen? :lol:

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)

    Blog: Optinal Mittelgrund

  • michael beyer
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    • 17. August 2009 um 20:27
    • #34

    Schweinchen, du böses, du :lol:

    Übersetze Artikel für meine Homepage gerade ins Englische, da bin ich mit cultural act a bissle durcheinander gekommen. Aber lange nicht so schlimm wie der Versprecher meiner Mutter am morgendlichen Frühstückstisch einmal:

    "Ach ist das ein schöner Tag und die Pfeifen vögeln so schön." :roll:

  • Bernd Masu
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    • 17. August 2009 um 20:36
    • #35
    Zitat von "Michael Beyer"

    Das ist sogar gerichtlich so geregelt worden: Stichwort Tecnoparagraph. Es muss eine erkennbare Einflussnahme auf Klang und Arrangement der Musik vorgenommen werden. Wer mixt, macht ja genau das. Stammt noch aus der Zeit der Loveparade-Anfänge.


    Es geht da noch weiter. Weil das Publikum sich dem DJ zuwendet, vgl. wie einem Künstler auf der Bühne.
    Geklagt und gewonnen hatte die Mayday GmbH in Berlin. Hintergrund: Kulturelle VA = nur 7 % MWSt. auf die Ticketpreise.

    Und für die Künstlersozialkasse zusätzlich: Daß man auch moderiert, und diese Texte etc. selber entwirft.
    Also ein Confroncier/Moderator.

    Tja, wenns ums Geld geht, dann werde ich seehr "kulturell" .... :wink:

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • rene classen
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    897
    • 17. August 2009 um 21:10
    • #36
    Zitat von "Michael Beyer"

    Der Auftritt eines DJ kann ein kultureller Akt sein, gleichzusetzen dem Auftritt einer BigBand, das ist die Lücke die man findet :wink:


    Die Lücke gab es einmal relativ, aber wo soll diese Lücke jetzt noch sein?
    Ausserdem sind das diese Sachen für Aufführungen usw. wo eine spezielle Genhemigung benötigt wird.

    Aber ich glaube nicht, dass Kinder wirklich ernsthaft auf öffentlichen VA gebucht werden.

  • michael beyer
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    • 17. August 2009 um 21:48
    • #37
    Zitat

    Die Lücke gab es einmal relativ, aber wo soll diese Lücke jetzt noch sein?
    Ausserdem sind das diese Sachen für Aufführungen usw. wo eine spezielle Genhemigung benötigt wird.

    Wieso schreibst du in der Vergangenheit? Das Urteil wurde nie einkassiert. Dann hast du glaube ich deinen Vorredner nicht ganz verstanden, er hat dir die Lücke genau genannt. Die Künstlersozikasse freut's sicher bei den großen VAs muss bei gebuchten Künstlern (auch DJs!) immer in die Künstersozi gezahlt werden - aber das zahlt ja der Veranstalter :wink:

  • treibsand
    Verifiziert
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    • 17. August 2009 um 21:56
    • #38
    Zitat von "Mix4Munich"

    Wo habt Ihr denn schon "nein" gesagt?


    Ich hab' heute NEIN zu einem Job gesagt, von dem ich noch nix wusste...
    Falsches Datum, falsche Uhrzeit, falscher Kunde.
    Dafür hab ich aber "JA" zu einer VA gesagt, bei der letztes Jahr zwei McD.- Lebensmittelmarken als Vergütung bei rumkamen. Trotz >>15 Std. Arbeit. Trotz Nerv. Trotz unprofessionellem Veranstalter. Trotz (oder gerade wegen) Stefanie Heinzmann als Stargast und Kindergartenpublikum.

    Aber manchmal schlägt mein Herz eben die Raffgier. :wink:

    Dafür wird bei nächster Gelegenheit ein anderer Kunde richtig über den Tresen gezogen - und er wird trotzdem glücklich wiederkommen. Der Trick an derSache ist IMHO nicht, Nein zu sagen, sondern zu wissen, was man sich selbst zu welchem Preis zumuten möchte.
    Ich möchte ein glückliches Klientel haben - und das wird dauerhaft nur glücklich & zufrieden, wenn ich es auch bin.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • michael beyer
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    • 17. August 2009 um 22:05
    • #39

    Hadd du schön gesagt.

  • Thorsten Erpel
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    • 17. August 2009 um 23:37
    • #40

    na hier gehts ja ab

    ein 14 jähriger auf einer öffentlichen veranstaltung? ja klar - der darf dann das vorprogramm bis 22 uhr machen und danach an nen volljährigen übergeben und nach hause gehen

    oder papa stellt sich als erziehungsberechtigter dann daneben und erklärt jedem gast der fragt was da fürn kind arbeitet daß es der sohn ist :lol:

    also ich glaube daß es in dem alter dann besser ist nur private parties für kumpels auszutragen und dort erfahrungen zu sammeln - und ab 18 kann man ja dann auch öffentlich durchstarten

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