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Azubi + 400€ Job + Nebenerwerb

  • sammy
  • 12. August 2007 um 12:02
  • sammy
    Beiträge
    22
    • 12. August 2007 um 12:02
    • #1

    Hallo liebes Forum

    Da sich bei mir in letzer Zeit die Erreignise ein bischen überschlagen
    würde ich gerne mal um Rat fragen.

    Ich habe einerseits letzes Jahr eine Ausbildung als Mechatroniker
    begonnen und komme nun bald in das 2. Lehrjahr.
    Dann habe ich vor wenigen Wochen mich als 400 € Jobber
    bei einem VA-Technikverleih angemeldet (Pauschal versteuert).

    Nun kam neulich 3 bekannte auf mich zu und fragten ob ich
    Interesse hätte mit ihnen einen Nebenerwerb zu gründen.
    Eine kleine VA-Technik, VA-Managment und VA-Organisations
    Firma. Dort werde ich dann als Mitgesellschafter (Jeder 25 % Firmenanteil)
    im Dezember einsteigen (dann werde ich erst 18 )

    Nun stellt sich mir die Frage wie das mit Kindergeld, Lohnsteuer etc.
    aussieht.
    Meine Ausbildung an sich ist ja kein Problem, und auch mit dem
    400 € Job würde ich keine Probleme bekommen da alles
    Pauschal versteuert wird (30 % sofort versteuert).

    Und die Firma wird als GbR die als Nebenerwerb bis zu bestimmten
    Geldgrenze (die ich nicht überschreiten werde) ist ja eigentlich
    alleine auch kein Problem.

    Aber ist das alles zusammen ein Problem? Kann ich einfach
    diese 3 Sachen so zusammen machen
    ohne das weitere (Steuer)Kosten auf mich
    hinzukommen? (soweit das vom zeitlichen klappt)

    Falls ich etwas vergessen habe oder ihr sonstige Fragen habt fragt.
    Bin für Meinungen, Rat & Tips dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen Clemens N.

  • jörg fi
    Beiträge
    4
    • 12. August 2007 um 12:33
    • #2

    Hi Sammy

    Kindergeld gibt es wenn du nicht mehr als 7600 Euro im Jahr verdienst. Hierbei sind dann aber schon die Werbungskosten (920 Euro pauschal, wenn du mehr hast, musst du das nachweisen sowohl beim Arbeitsamt als auch bei der Steuererklärung) und Sozialabgaben abgezogen (zu den Sozialabgaben gibts ein Urteil, das besagt dass die abgezogen werden dürfen, einfach mal google o.ä. fragen)

    Lohnsteuer zahlst du bis zu diesem Betrag ebenfalls keine!

    Es stellt kein Problem dar, solange du nicht über den genannten Betrag kommst! Bist du nur 1 Cent drüber dann ist das Kindergeld komplett weg (wenns du jährlich beantragt hast), alternativ kann das Kindergeld auch monatlich beantragt werden (ACHTUNG: ist ein anderes Formular!!)

    Das einfachste ist wenn du nicht mehr als den genannten Betrag verdienst bzw. soviele Werbungskosten hast das du darunter bleibst!

    Ich würde es mir an deiner Stelle gut überlegen und druchrechnen ob es sich lohnt auf 154 Euro Kindergeld/Monat (~1850 Euro im Jahr) zu verzichten, bzw. anders formuliert: Wird die Firma etc soviel mehr abwerfen dass du die 1850 Euro locker wieder einnimmst??


    So ich hoffe ich konnte dir helfen

    Gruß

    Jörg

  • smitty
    Verifiziert
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    476
    • 12. August 2007 um 13:17
    • #3
    Zitat von "Jörg Fi"

    Lohnsteuer zahlst du bis zu diesem Betrag ebenfalls keine!

    Stimmt so nicht 100%ig.
    Wenn du den Nebenerwerb anmeldest, kommst du damit in die Steuerklasse VI (I hast du ja schon für deine Ausbildung) und musst ab dem 1. Cent Lohnsteuer zahlen.

    Was ich als erstes mal ganz wichtig sehen würde, bevor du dir weitere Gedanken machst: Du musst deinen Arbeitgeber (der deiner Ausbildung) fragen ob er soweit einverstanden ist, dass du dein Nebenerwerb tätigst. Nicht jeder ist da so kulant und würde dir zwei Nebenjobs erlauben.

    Ansonsten kann ich nur zustimmen, rechne das mal genau aus, ob du auf das Kindergeld verzichten möchtest und vor allem in wie weit du dir ein wirtschaftliches Risiko, welches mit deinem gesamten Privatvermögen gedeckt wird (GbR), leisten kannst.

    Grüße
    Smitty

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • sammy
    Beiträge
    22
    • 12. August 2007 um 14:30
    • #4
    Zitat von "Smitty"


    Wenn du den Nebenerwerb anmeldest, kommst du damit in die Steuerklasse VI (I hast du ja schon für deine Ausbildung) und musst ab dem 1. Cent Lohnsteuer zahlen.

    Grüße
    Smitty

    Wenn ich den Nebenerwerb anmelde?
    Ich bin als Mitgesellschafter eingetragen, und nicht Inhaber, ändert das was?

  • smitty
    Verifiziert
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    476
    • 12. August 2007 um 18:44
    • #5

    das ist egal, alle einkünfte aus dem nebenerwerb werden dann in klasse VI besteuert.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • falcocgn
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    1.251
    • 12. August 2007 um 22:17
    • #6

    Hallo Sammy,

    dein Lehrherr hat Anspruch auf 100% Deiner Leistung, da er auch zu 100% für dich verantwortlich ist. Jeder Nebenerwerb ist mit ihm vorher zu besprechen. Er muss das genehmigen.

    Deine Fragestellung beinhaltet außerdem einige Steuerrechtliche Fallen, wegen derer Du, bevor Du irgendetwas unterschreibst einen Steuerberater aufsuchen solltest.

    In einer GbR ist jeder Gesellschafter zu 100% für die Taten und Fehler der anderen Gesellschafter mithaftbar, also Inhaber. Diese Haftung kann nicht ausgeschlossen werden. Je mehr Gesellschafter in einer GbR mitwirken, so gefährlicher wird das ganze. Da müssen schon SEHR gute Verträge her, um das Risiko auch nur etwas zu minimieren.

    Und außerdem, was heißt denn "Nebenerwerbs-GbR"? Beziehst Du dich auf §19UStG? Dann reden wir über €17.500 Jahresumsatz ./. 4 = €4.375 pro Nase im Jahr. Wofür dann der Aufwand, der nötig ist?

    Kopfschüttelnde Grüße aus Köln,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Volker
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    2.051
    • 14. August 2007 um 22:28
    • #7

    Lohnsteuerkarte mit Klasse 6 für eine GbR-Beteiligung ?

    Wenn ich das Posting oben so richtig verstanden habe, bitte diesen Unsinn ganz schnell vergessen. Mit einer GbR-Beteiligung erzeilst Du in diesem Fall Einkünfte aus einer Beteiligung gewerblicher Art. Diese Einkünfte werden einheitlich und gesondert Festgestellt ( Steuererklärung GbR) und dann in deiner ESt-Erklärung weiterverarbeitet.
    Neben den Haftungsproblemen, die Falco angesprochen hat und die nicht zu unterschätzen sind, bekommt Ihr evtl. bei ein paar sehr aktiven Gesellschaftern schnell Probleme mit der Kleinunternehmerregelung (USt 17500 s.o.) und ggfs. der Gewerbesteuer, von denen Ihr als Einzelgewerbetreibende doch weit entfernt seid...

    Kurzfassung(siehe auch Posting Falco): Steuerberater fragen macht Sinn wenn man gar kein Fachwissen hat. Fachwissen hat man nicht wenn man glaubt irgendwas zu wissen oder in einem forum gelesen zu haben... ist nicht böse gemeint, aber ich kenne genug bei denen der Schritt in die Selbständigkeit gründlichst schiefgegangen ist.

    Viele Grüße,
    Volker

  • smitty
    Verifiziert
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    476
    • 15. August 2007 um 11:10
    • #8

    um nochmal einfach zusammen zu fassen:
    alles was du an Einkünften neben deiner Azubivergütung hast, musst du ab dem ersten Cent versteuern, da du in deinem falle nur in der Klasse 1 (also bei dir azubivergütung) den steuerfreibetrag hast.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • Volker
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    • 16. August 2007 um 07:36
    • #9

    §46 Abs.3 EStG...

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