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Frage zur LEQ-Messung

  • thc
  • 5. Oktober 2007 um 21:28
  • thc
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    • 5. Oktober 2007 um 21:28
    • #1

    Hallo zusammen,
    Vorab:
    Ich bin mir im Klaren, dass meine derzeitige Messmethode nicht dem sog. Stand der Technik entspricht - das soll aber auch nicht Thema sein.
    Sondern:
    So weit ich das verstanden habe, gilt folgende Aussage:
    Mit Verdoppelung der Entfernung nimmt der Pegel um etwa 6dB ab
    Meine Frage dazu:
    Welche Entfernung wird da als minimale Basis vorausgesetzt?
    Sonst könnte ich ja in der Theorie das Mikro 10cm vor den Lautsprecher hängen und hätte in 3 Metern Entfernung 10-20-40-80-160-320 = 5*6 = 30dB Korrektur.
    Konkret befindet sich das Messmikro 50cm vor dem Top.
    Gruß
    Claus

  • Volker Holtmeyer
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    • 6. Oktober 2007 um 00:14
    • #2

    Der Korrekturpegel muss gemessen werden. Der Korrekturpegel ist der Unterschied zwischen dem Pegel an der tatsächlichen Mikroposition und dem Pegel am lautesten Publikumsort (meist die erste Reihe - bei einem geflogenen Line-Array aber auch durchaus mal die 10. oder 15. Reihe).

    10 cm vor einem Lautsprecher zu messen, ist wenig sinnvoll. Ganz abgesehen davon, dass man vermutlich lediglich den Pegel des Hoch- oder Tieftöners messen würde, sollte man nicht im so genannten Nahfeld des Lautsprechers messen. Hier sind Schalldruck und Schallschnelle u.U. noch nicht in Phase, womit man ziemlichen Bockmist messen kann.

    Der Abstand sollte mindestens 1m - besser 3m - betragen.

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • ADMIN
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    • 6. Oktober 2007 um 14:01
    • #3
    Zitat von "thc"

    Mit Verdoppelung der Entfernung nimmt der Pegel um etwa 6dB ab

    Sofern die Schallquelle zumindest näherungsweise ein Punktstrahler ist. Im absoluten Nahfeld eines Konuslautsprechers verhält sich dieser jedoch wie ein Flächenstrahler, der Schallpegel ändert sich nicht über die Entfernung.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • thc
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    • 6. Oktober 2007 um 22:39
    • #4
    Zitat

    Der Korrekturpegel muss gemessen werden.


    Das hab ich dann mal gemacht.
    Messaufbau: Zwei ECM-8000 an einem ADA-8000 und von dort per ADAT an ein Multiface 2, ausgewertet mit Digicheck 4.5
    Zuerst habe ich mit einem Kalibrator bei 94 dB ein Eingangspaar am ADA-8000 gesucht, das auf beiden Kanälen den gleichen Wert an Digicheck liefert.
    Dann mit einem Laserdistometer das Messmikro auf 85 cm und das Korrekturmikro auf 170cm Entfernung vom Lautsprecher angebracht.
    Dann Pink Noise auf den Lautsprecher gegeben - wegen aktiver Trennung ohne Bassanteil.
    Und siehe da: 6 dB Unterschied
    Dann das Korrekturmikro auf etwa 220 cm = Ohrhöhe erste Reihe.
    Macht 2,6-fachen Abstand und laut Digicheck etwas über 9 dB Differenz.
    Ergebnis für mich: Ich kann mit dem Messmikro unter einem Meter bleiben und auch dabei mit der 6 dB-Schätzung rechnen.
    Gruß
    Claus

  • ADMIN
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    • 7. Oktober 2007 um 13:32
    • #5

    Man widerspreche mir, wenn ich mich irren sollte, aber ich habe den Eindruck, dass es hier umKorrekturwerte nach DIN 15905-5 geht. Solange man einigermaßen im Fernfeld der Box ist und in gleicher Abstrahlrichtung, kann man mit den 6dB arbeiten, kein Problem.

    In der Praxis ist man aber mit dem Messmikrofon doch hin und wieder im Nahfeld, und insbesondere an anderer Abstrahlrichtung als direkt zum maßgeblichen Immissionsort hin, da würde man sich mit dieser Methode Ungenauigkeiten hereinholen, die man schwer abschätzen kann. (Und im ganzen Themenbereich "DIN 15905-5" geht es letztlich um einen rechtssicheren Nachweis der gefahrenen Lautstärke, solche Ungenauigkeiten sind Punkte, wo gegnerische Anwälte ansetzen könnten...).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Ansch
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    • 7. Oktober 2007 um 20:52
    • #6
    Zitat von "ADMIN"

    Man widerspreche mir, wenn ich mich irren sollte, aber ich habe den Eindruck, dass es hier umKorrekturwerte nach DIN 15905-5 geht. Solange man einigermaßen im Fernfeld der Box ist und in gleicher Abstrahlrichtung, kann man mit den 6dB arbeiten, kein Problem.

    Nur eine Ergänzung: Indoor ist irgendwann Schluß mit 6dB pro Entfernungsverdoppelung.

  • thc
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    • 7. Oktober 2007 um 22:08
    • #7
    Zitat

    Indoor ist irgendwann Schluß mit 6dB pro Entfernungsverdoppelung.


    Schon klar, aber wir haben ganz klassisch die Tops auf Ständern neben der Bühne in unter 3 Meter Höhe und maximal ebenfalls 3 Meter bis zur ersten Reihe - da passt das noch.

    Zitat

    Man widerspreche mir


    Nö, stimmt schon. Aber die neue 15905-5 ist denke ich immer noch nicht in Kraft gesetzt - noch geht es also um ungelegte Eier.

    Zitat

    geht es letztlich um einen rechtssicheren Nachweis


    Das hatten wir doch schon mal.
    Perfekt bekomme ich es eh nicht hin wegen der fehlenden Manipulationssicherheit bei aufgeständerten Boxen, also haben wir es im Ernstfall mit der freien Beweiswürdigung zu tun.
    Da warte ich mal ziemlich entspannt auf die ersten Urteile nach der neuen 15905.
    Im Augenblick geht es bei uns um die Informationspflicht bei Überschreiten der 85dB - die neue Allen-Orgel ist nämlich da und wird nächstes Wochenende erstmalig in Betrieb genommen.
    Diese Orgel hat ganz normale Manuale und Register, erzeugt die Töne jedoch nicht über Pfeifen, sondern elektronisch über Lautsprecher - und sie ist transportabel, wenigstens in der Theorie.
    Aber mit Powercon, Speakon und XLR scheinen die nichts am Hut zu haben - alle Kabel fest verdrahtet und Line-Out auf Cinch-Basis - da muss der Vertrieb wohl noch mal ran und ein Panel basteln.
    Gruß
    Claus

  • bwaack
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    • 18. November 2007 um 10:40
    • #8

    Du hast im Prinzip recht: Wenn man diese Regel zu Ende denkt, führt das dazu, dass in der Schallquelle unendlich hohe Schalldrücke herrschen - man muss eben nur nahe genug an die Quelle heran.

    Die " Regel "

    Zitat

    Mit Verdoppelung der Entfernung nimmt der Pegel um etwa 6dB ab

    ist aus dem mathematischen Modell abgeleitet, dass eine punktförmige Schallquelle homogen kugelförmige Wellen aussendet.

    In der Praxis haben Schallquellen eine bestimmte Größe und sind eben nicht punktförmig. Außerdem verhindern Reflektionen an vorhandenen Wänden die theoretische perfekt kugelförmige Ausbreitung.

    Die Regel funktioniert also in der Praxis nie perfekt, weil es immer irgendwo Wände gibt (z.B. den Boden) - Besonders indoor ist es "hinten" immer lauter, als es diese Regel vermuten lässt, weil zum Direktschall, auf den sich diese Regel bezieht, immer viele Hallanteile hinzukommen, die hinten ja sogar irgendwann lauter als der direkte Anteil werden, den diese Regel beschreiben will.

    Outdoor funktioniert die Regel relativ gesehen etwas besser. Jedoch ist die die Abnahme der Lautstärke auch stark von der Frequenz abhängig (Höhenabsorption in Luft)- und wir haben ja auch immer mit mehreren Schallquellen zu tun (siehe Subbassarrays, Stereostacking usw), so dass auch Interferenz eine Rolle spielt.

    Fazit : vergiss die Regel. Sie beschreibt die Energieausbreitung in einer störungsfreien Kugelwelle - So etwas kommt in der Beschallungspraxis nicht vor. Wenn Du wissen willst, wie laut es wo ist, musst Du es messen.

    Grüße
    B.

  • zegi
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    • 19. August 2009 um 23:41
    • #9

    Ich würde mich gerne mit einer Frage anschliessen:

    In unserer Schall- und Laserverordnung steht u.a. folgendes: ...Überwachen des Grenzwertes mit einem Leq-Schallpegelmesser...

    Nun habe ich dieses Gerät: http://www.peaktech.de/sessions/P837y7NA4TcXpBRAvvW2/de/produkte/detail/?catalogID=39&itemID=619&back=36~39~39~1&name=PeakTech%AE%208005

    und bin mir nicht ganz sicher, was mit dem LEQ gemeint ist. Ist das der errechnete Durchschnittswert der Aufzeichung? Oder muss ich diesen Wert noch umrechnen?

    Der Ton macht die Musik.

  • guessi
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    • 19. August 2009 um 23:47
    • #10

    Da steht nichts von eingebauter LEQ-Ermittelung. Du könntest jedoch die "32000 Messwerte" aus dem "Datenlogger" extern zu einem LEQ umrechnen... (viel Spaß dabei)

  • zegi
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    • 20. August 2009 um 21:14
    • #11

    Das wäre nicht sooo berauschend. Ich habe die präzisen Anforderungen an das Gerät gefunden:

    1) Der Leq muss während der Veranstaltung mindestens alle fünf Minuten aufgezeichnet werden.

    2) Das Messgerät muss die Messung des A-bewerteten Schallpegels LA ermöglichen und die direkte oder indirekte Bestimmung des Mittelungspegels Leq ermöglichen.


    Ist das mit dem genannten Gerät also nicht möglich? Gibt es eine preiswerte Möglichkeit, die Bedingungen zu erfüllen?

    Der Ton macht die Musik.

  • tonmischer
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    • 20. August 2009 um 22:59
    • #12

    NTI Acoustilyzer AL1 kann auch die SLV-Forderung erfuellen. Guenstig - naja.
    Umrechnen kannst du das ganze auch selber, wenn du dir die Daten aufzeichnest. Das duerfte aber doch eher unverhaeltnismaessig sein. In der Schweiz brauchst du als Veranstalter auch keine Geraete der Klasse 1.
    Schall- und Laserverordnung, SLV
    Anhang Mess- und Berechnungsverfahren sowie Anforderungen an Messgeräte
    Schoen waere natuerlich, wenn Herr Neumann sein Levelcheck auch in einer Schweizer Version anbieten wuerde... *traeum*
    @ TomyN: Waere das prinzipiell machbar, bzw. der zusaetzliche Aufwand verhaeltnismaessig klein? Evtl. wuerden sich auch einige Schweizer User mit einem Unkostenbeitrag oder aehnlich beteiligen.

    lg

  • ADMIN
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    • 21. August 2009 um 11:44
    • #13
    Zitat von "zegi"

    Ist das mit dem genannten Gerät also nicht möglich? Gibt es eine preiswerte Möglichkeit, die Bedingungen zu erfüllen?

    Levelmax-1 mit dBmess Swiss?

    http://www.monacor.de/typo3/index.php?id=84&L=0&artid=5632&spr=DE&typ=full

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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