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Ärgerlich! Keine korrekte Rechnung, aber Post vom Anwalt!

  • DJ-JAJA
  • 24. November 2007 um 13:07
  • DJ-JAJA
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    • 24. November 2007 um 13:07
    • #1

    ..

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    Einmal editiert, zuletzt von DJ-JAJA (3. Dezember 2007 um 16:11)

  • hell&dunkel
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    • 24. November 2007 um 13:22
    • #2

    Was Party-PA alles weiß... :D :
    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?t=45843

    http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter/r30.pdf
    Wenn der handgeschreibene Zettel nicht die aufgeführten Merkmale aufweist, ist es keine Rechnung.

    Falco? Wo bleibt er denn?:wink:

    Armin
    Der soeben Reifen für die kleine, italienische Blechkiste gekauft hat.
    Das Wörtchen "Rechnung" fehlt auf der ähm.. Rechnung.

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  • DJ-JAJA
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    • 24. November 2007 um 13:33
    • #3

    :)
    Dacht ichs mir doch!

    Das mit dem Falco verstehe ich nicht?

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  • hell&dunkel
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    • 24. November 2007 um 13:45
    • #4

    Bitteschön:
    http://www.paforum.de/phpBB/profile.php?mode=viewprofile&u=7267
    Zu deiner Frage fehlt sein Senf noch. Und der ist im Regelfall gut. :wink:

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  • Kracky
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    • 24. November 2007 um 15:04
    • #5

    Na dann einen Brief an den Anwalt zurück in dem du Ihm erklärst das du unter Zeugen einen mündlichen Vertrag für seine Dienstleistung mit Herrn .... geschlossen hast, in Höhe von 175.- Euro. Du bist bereit diesen Betrag sofort zu begleichen wenn Herr .... dir eine formgerechte Rechnung für seine Dienstleistung stellt, was er bis jetzt nicht getan hat. Im übrigen lehnst du dann die Begleichung seines Honorars ab da dich keine Schuld trifft, du hast ja schon zwei mal darauf hingewiesen das die Rechnungsstellung in dieser Form, nicht akzeptabel ist und der Rechnungsbetrag nicht dem geschlossenen Vertrag entspricht. Er solle das doch bitte mit seinem Mandanten abklären und so freudlich sein ihn zu beraten wie eine korrekt gestellte Rechnung aus zu sehen hat.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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    Einmal editiert, zuletzt von Kracky (25. November 2007 um 14:44)

  • hell&dunkel
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    • 24. November 2007 um 15:26
    • #6

    So der Anwalt denn weiß, wie eine korrekte Rechnung auzusehen hat... :wink:

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  • treibsand
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    • 24. November 2007 um 15:43
    • #7

    ...frag den Anwalt doch mal, ob er eine Kopie der Rechnung vorliegen hat... :wink:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • mringhoff
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    • 24. November 2007 um 17:18
    • #8
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Ich überweise daher nicht. und reagiere und weise darauf hin, dass die Form inakzeptabel ist und dass die Höhe zudem auch nicht stimmt.


    Richtig. Wobei hier zwei Punkte zu bemerken sind:

    Einmal sollte die Rechnungshöhe der Vereinbarung entsprechen. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, Angebot etc., dann stützen Zeugen Deine Aussage. Ansonsten steht Behauptung gegen Behauptung.

    Zweitens darf man natürlich auf eine korrekte Rechnung bestehen, da man ja sonst die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht ansetzen kann.
    Eine Rechnung darf aber ruhig handgeschrieben sein, sofern sie eben alle notwendigen Angaben enthält.

    Ratsam ist es weiterhin, bei Streitfällen vor allem mit Anwalt, die Kommunikation schriftlich zu führen. An geführte, einvernehmliche Telefonate wird sich hinterher gerne nicht mehr erinnert...

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  • falcocgn
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    • 24. November 2007 um 18:37
    • #9

    hell&dunkel Armin:

    danke für die Blumen. Ich befand mich heute in einer Senf-Verstärkungseinrichtung in Hannover namens DEA. Daher konnte ich meinen S. nicht dazu geben. Ist aber schon alles gesagt.

    Eine Rechnung bedarf gewisser Formen, genauso wie der Umgang von Geschäftsleuten untereinander.

    Zur Eskalation kann man ja noch alle anderen Dinge einfordern, die ein UN benötigt, damit die Rechnug auch Bestand beim FA hat: Gewerbeschein, Nachweis über die Eintragung als UN beim FA, Nachweis BHP....

    Grüße aus dem Senftopf,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • DJ-JAJA
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    • 24. November 2007 um 19:43
    • #10

    Z.B. Hinz hat geheiratet. Der Alleinunterhalter verhält sich wie oben genannt.

    Gleiche Sache? Wahrscheinlich noch klarer, weil ein Ungleichgewicht besteht, zwischen einem der sich kaufmännisch auskennen muss (Gewerbetreibender) und einer Person, von der man das nicht annehmen muss (Hinz)

    Es liegt ja nahe, dass hier am FA vorbei in die eigene Tasche gewirtschaftet wird, denn eine Privatperson wird wohl kaum was ansetzen wollen.

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  • djobi
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    • 25. November 2007 um 14:09
    • #11
    Zitat von "DJ-JAJA"


    Mal ne Frage, wie wäre es denn, wenn Leistungsempfänger eine Privatperson ist?

    Auch eine Privatperson dürfte dir eine Rechnung ausstellen, sofern es sich um eine einmalige Tätigkeit handelt
    (Beispielsweise tapeziere ich als Informatiker deine Wohnung und schreibe dafür eine Rechnung)
    Mache ich diese öfters ("nachhaltig"), handel ich gewerblich.
    Als Kleinunternehmer muss ich u.U. keine MWst ausweisen, , bei Differenzbesteuerung ebenfalls nicht, d.h. es gibt auch Rechnungen ohne MwSt.
    Nichts desto trotz brauchst du für deine Buchhaltung einen akzeptablen Nachweis.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • smitty
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    • 25. November 2007 um 16:18
    • #12

    Ich glaube, die Frage war eher, wenn eine Privatperson Rechnungsempfänger ist, oder?

    Dann verhält sich das genauso, ein Unternehmer sollte wissen wie er seine Rechnung zu stellen hat, egal wem gegenüber.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • djobi
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    • 25. November 2007 um 16:30
    • #13

    achso, ok.

    Genau, als Unternehmer kann es dir für die Rechnungsstellung egal sein ob dein Kunde Privatperson oder Unternehmer ist.
    Mit Ausnahme von Gewährleistungsansprüchen bzw. Widerrufsrechten (oder deren Ausschlüssen), die auf der Rechnung vermerkt werden (sollten).

    Natürlich benötigen die wenigsten Privatpersonen eine Rechnung für Ihre Geburtstagsfeier, Hochzeit etc .. es sei denn dieses wird später als "Firmenfeier" abgesetzt :D
    (Zitat: "mein Kollege feiert Geburtstag, wir brauchen wieder deine Anlage. Kannst du die Rechnung dann auf mein Versicherungsbüro ausstellen?")

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