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Lärmschutzbegrenzung bei Freiluftveranstaltungen???

  • stagecrew sasse
  • 30. November 2007 um 10:38
  • stagecrew sasse
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    • 30. November 2007 um 10:38
    • #1

    Hallo Gemeinde,

    ich habe gestern mal wieder den Veranstalter getroffen, für den ich im Sommer diesen Jahres eine Open Air Veranstaltung an unserer schönen Elbe technisch absichern durfte!
    Der Freitag beinhaltete 5 Live Bands und der Samstag war eine reine Beach Disko Party!

    Das Fitnessstudio des Veranstalters liegt direkt an der Elbwiese und es war von vorn bis hinten eine sehr nette Veranstaltung!

    Gestern klagte er mir aber sein Leid, die Veranstaltung wurde auch von ihm als Super empfunden alles war toll, bis auf einen Nachbarn! Dieser Nachbar hatte sein Haus neben das Fitnessstudio bauen lassen, ALS DIES NOCH EINE DISKOTHEK WAR, also müßte er eigentlich so einiges abbekommen...

    Denkste, die Veranstaltung wurde seitens des Veranstalter im Vorfeld überall angemeldet und abgesegnet, aber der Herr Nachbar zeigte den Veranstalter an und gründete eine Bürgerwehr! Ist es nicht toll was alte Leute so alles anstellen..., im Vorfeld gab es mehrere Unterhaltungen zwischen Nachbarn und Veranstalter, der Veranstalter drohte sogar mit freiem Eintritt und freien Getränken.

    Da der Veranstalter dieses erfolgreiche Open Air Wochenende wiederholen möchte, stellt sich mir nun die Frage, was muss rechtlich passieren damit die Veranstaltung auf der sicheren Seite ist?

    Eine Anfrage beim ansassigen Ordnungsamt ergab ich zitiere " da muß ein Protokoll erstellt werden"! Meine Fragen dann, wann, wo, wer, wie was wurden dann damit abgetan das die Kollegin gerade nicht da sei!

    Was ich weiß ist, dass es die Veranstaltung zu einem "seltenem Ereignis gehört" und das dabei eine Lärmbegrenzung von ca. 70dB am Tag und 55dB in der Nacht zum nächsten Wohnhaus zu sein hat, aber dB a oder dB C?

    Habt ihr nochwas aus eurem Fachwissen hinzuzufügen, oder bekomme ich irgendwo ne Broschüre her die kürzer ist als 137 Seiten?

    Danke für eure Hilfe ganz artig,


    Mfg Sasse

  • Kracky
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    • 30. November 2007 um 10:50
    • #2

    Lies die TA Lärm, setzt dich mit dem Admin zusammen und spendier am besten dem Nachbar einen Wochenendurlaub weit weg den so leise Ihr sein werdet, ihr bekommt das nicht in den Griff.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • treibsand
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    • 30. November 2007 um 12:55
    • #3

    Ich komme auch gerade von einem Termin mit dem Umweltamt, bei dem es um FreiluftVAs ging.
    In der Regel wissen die dortigen Mitarbeiter, dass manche Nachbarn sehr empfindlich auf Lärm von "ungeliebten" Veranstaltern aus ihrer Nachbarschaft reagieren.

    Der schwarze Peter wird da dann auch anfänglich zurück an die Polizei und an die beteiligten Parteien gegeben. Das einzige, was wirklich hilft ist, sich mit dem Nachbarn zu einigen.
    Wenn das nicht geht, könnt ihr nur die Grenzwerte aus der TA einhalten - was i.d.R. zu eher müden VAs führt. Vorallem, wenn der Nachbar dicht dran wohnt...

    Die TA Lärm kennt übrigens auf Anfrage & Anmeldung beim Ordnungs- / Umweltamt ausnahmen, was die Beschränkung der Nachtzeit angeht... Evtl. sind die 70 dB bis 24.oo möglich.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Kracky
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    • 30. November 2007 um 22:20
    • #4
    Zitat von "treibsand"

    Ich komme auch gerade von einem Termin mit dem Umweltamt, bei dem es um FreiluftVAs ging.
    In der Regel wissen die dortigen Mitarbeiter, dass manche Nachbarn sehr empfindlich auf Lärm von "ungeliebten" Veranstaltern aus ihrer Nachbarschaft reagieren.

    Der schwarze Peter wird da dann auch anfänglich zurück an die Polizei und an die beteiligten Parteien gegeben. Das einzige, was wirklich hilft ist, sich mit dem Nachbarn zu einigen.
    Wenn das nicht geht, könnt ihr nur die Grenzwerte aus der TA einhalten - was i.d.R. zu eher müden VAs führt. Vorallem, wenn der Nachbar dicht dran wohnt...

    Die TA Lärm kennt übrigens auf Anfrage & Anmeldung beim Ordnungs- / Umweltamt ausnahmen, was die Beschränkung der Nachtzeit angeht... Evtl. sind die 70 dB bis 24.oo möglich.

    Diese Ausnahmen der TA lärm bedürfen einem guten Grund, also Kulturel wichtige VA und so. Für nen Disse Abend ist dat nich!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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  • Wulfson
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    • 1. Dezember 2007 um 01:31
    • #5

    ...undleider wird auch das "seltene ereignis" keine zuhörer finden. wenn der nachbar nicht will, dann will er nicht.

  • markus thieke
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    • 1. Dezember 2007 um 05:50
    • #6

    Immer die Nachbarn ;-), nein auf einerseite kann ich ihn verstehen. Wir ham hier bei uns im sommer das gleiche problem gehabt allerdings waren es viele Nachbarn um unseren Stadtgraben (kleiner See), da wurde ein Beachgelände aufgebaut. Und Anfangs haben die da echt übertrieben was die Lautstärke angeht.

    TA-Lärm sei dank gibt es klare richtlinien.

    Wenn es nur ein Nachbar ist Redet mit ihm, ladet ihn ein- *kleiner scherz an dieser stelle*-> im zweifelsfall schickt ihm den abend eine "süße ♥Professionelle♥" dann kann er selber laut sein :D


    mfg
    markus

    Markus Thieke
    Am Heckenkamp 20
    38302 Wolfenbüttel
    Tel. 05331 / 40 35 800

  • nojunk
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    • 1. Dezember 2007 um 09:51
    • #7
    Zitat von "Markus Thieke"

    ... ladet ihn ein- *kleiner scherz an dieser stelle*-> im zweifelsfall schickt ihm den abend eine "süße ♥Professionelle♥" dann kann er selber laut sein :D


    :?: unter was verbuchst du die, oder auch den, dann? AUFBAUHILFE ??? :D:D:D scnr -> b2t

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)

    vu.gif

  • markus thieke
    Beiträge
    51
    • 1. Dezember 2007 um 11:03
    • #8

    :D:D:D FEELANCER

    *in die ecke krach* :wink:

    Markus Thieke
    Am Heckenkamp 20
    38302 Wolfenbüttel
    Tel. 05331 / 40 35 800

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 2. Dezember 2007 um 01:48
    • #9

    vielleicht ist es ja auch nur ein handjob ? :D

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
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    dj

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 2. Dezember 2007 um 09:36
    • #10

    Haben wir nicht jemanden im Forum, der ständig noch solchen Jobs sucht? :D

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • simonstpauli
    Profi
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    • 2. Dezember 2007 um 10:05
    • #11

    In Sachsen. Genau wie die Feuerwerker mit ihren BJ-s, immer das Gleiche mit dem Personal *g*

    Zum Topic: Ich hatte einige Open-Airs mit TA-Lärm-Relevanz, war an sich streßfrei, weil die Anwohner weit genug weg wohnten.

    Letztlich macht sich eine gute Beschallung und das Buchen der "richtigen" DJs bezahlt.

    Paradebeispiel, weil wir gerade in Sachsen waren, Waldbad "irgendwas mit K" glaube ich, 200-irgendwann. Es wurden beim Soundcheck Meßreihen aufgenommen, anhand derer ich bei der Veranstaltung ziemlich genau absehen konnte, wo ich TA Lärm-bezogen liege. Vorbildlich. Und der Meßingenieur hat auch das DJ-Monitoring nicht vergessen. (Welches leider genau in die "falsche" Richtung strahlte ...)

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

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