Hallo Gemeinde,
ich habe gestern mal wieder den Veranstalter getroffen, für den ich im Sommer diesen Jahres eine Open Air Veranstaltung an unserer schönen Elbe technisch absichern durfte!
Der Freitag beinhaltete 5 Live Bands und der Samstag war eine reine Beach Disko Party!
Das Fitnessstudio des Veranstalters liegt direkt an der Elbwiese und es war von vorn bis hinten eine sehr nette Veranstaltung!
Gestern klagte er mir aber sein Leid, die Veranstaltung wurde auch von ihm als Super empfunden alles war toll, bis auf einen Nachbarn! Dieser Nachbar hatte sein Haus neben das Fitnessstudio bauen lassen, ALS DIES NOCH EINE DISKOTHEK WAR, also müßte er eigentlich so einiges abbekommen...
Denkste, die Veranstaltung wurde seitens des Veranstalter im Vorfeld überall angemeldet und abgesegnet, aber der Herr Nachbar zeigte den Veranstalter an und gründete eine Bürgerwehr! Ist es nicht toll was alte Leute so alles anstellen..., im Vorfeld gab es mehrere Unterhaltungen zwischen Nachbarn und Veranstalter, der Veranstalter drohte sogar mit freiem Eintritt und freien Getränken.
Da der Veranstalter dieses erfolgreiche Open Air Wochenende wiederholen möchte, stellt sich mir nun die Frage, was muss rechtlich passieren damit die Veranstaltung auf der sicheren Seite ist?
Eine Anfrage beim ansassigen Ordnungsamt ergab ich zitiere " da muß ein Protokoll erstellt werden"! Meine Fragen dann, wann, wo, wer, wie was wurden dann damit abgetan das die Kollegin gerade nicht da sei!
Was ich weiß ist, dass es die Veranstaltung zu einem "seltenem Ereignis gehört" und das dabei eine Lärmbegrenzung von ca. 70dB am Tag und 55dB in der Nacht zum nächsten Wohnhaus zu sein hat, aber dB a oder dB C?
Habt ihr nochwas aus eurem Fachwissen hinzuzufügen, oder bekomme ich irgendwo ne Broschüre her die kürzer ist als 137 Seiten?
Danke für eure Hilfe ganz artig,
Mfg Sasse