Fahrpersonalverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/BJNR188…05BJNG000100000
Zusammengefasst von Falcocgn:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=53243&p=626067&hilit=fahrpersonalverordnung#p626067
Fahrpersonalverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/BJNR188…05BJNG000100000
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Zitat von "hell&dunkel"Fahrpersonalverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/BJNR188…05BJNG000100000Zusammengefasst von Falcocgn:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=53243&p=626067&hilit=fahrpersonalverordnung#p626067
Oder auch hier: http://www.motor-talk.de/forum/aktion/A…chmentId=677695
Ach ja, zum Thema "Transporter" gibt es in Deutschland ab 2,8 Tonnen zGG schon eine Aufzeichnungspflicht. Siehe hier: http://www.stuttgart.ihk24.de/servicemarken/…orschriften.jsp
Ja, ein T5 kann schon 2,9 Tonnen zGG haben.
ZitatDie Umkreisregelung wurde mit der neuen Fahrpersonalverordnung (FPersV) ab 31.01.2008 geändert! Der 50Km-Umkreis gilt nur noch ab 3,5t zulässiges Gg.
Sehr schön, da bleibt mein Auto mit ca. 1,5t und der Hänger mit 1,3t drunter
Zitat von "Rolf Gille"
Unser T5 hat 3,8t zGG ![]()
Es kommt ganz drauf an, wie groß der Laden ist. Einer durchschnittlichen HKS-Bude muß es schon ziemlich gut gehen, wenn noch Geld für einen Transporter da ist. Mein erstes Equipment habe ich noch in einem Audi A4 Stufenheck transportiert, nach einer Weile kam ein 2m Hänger mit Plane von Koch dazu. Der wurde dann irgendwann auch zu eng und ich spielte lange mit dem Gedanken, mir einen größeren zuzulegen.
Stattdessen habe ich den Audi vor gut zwei Jahren gegen einen Fiat Ulysse getauscht (weil ich eigentlich schon immer einen Van haben wollte) und daher hat der AnhängAer wieder gereicht.
Von der Nutzlast und der Flexibilität her würde ich zu einem Anhänger mit Plane raten. Bei den meisten bleibt das Material eh nicht drin, sondern wird daheim direkt wieder ausgeladen. Ab 3m Länge möglichst als Tandem, fährt sich entschieden besser als ein Einachser.
Mich hat mein Anhänger heute überholt. Folge war ein Überschlag meines Autos in der x-Achse und einer in der y-Achse und ein Stopp 10cm vor einem Baum. Zum Glück hat sich der Anhänger abgekuppelt und ist direkt neben meinem Fahrzeug zu stehen gekommen und hat mich nicht auch noch gerammt. Ich und der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs waren verwundert das mir absolut gar nichts passiert ist.
Und die Moral von der Geschicht, unvorsichtig mit einem Hänger fährt man nicht!
Herzlichen Glückwunsch zum erneuten Geburtstag.
Vollkasko?
Zitat von "hell&dunkel"Herzlichen Glückwunsch zum erneuten Geburtstag.
danke, das hör ich heute zum zweiten Mal :?
Zitat von "hell&dunkel"Vollkasko?
nöö, Haftpflicht. Auto fährt aber auch noch. Optisch ist der Schaden auch geringer als ich im Gurt hängend vermutet hab. Muss ich morgen mal genauer ansehen.
Es macht einen aber schon nachdenklich. Schwere Anhänger fahren ist verdammt gefährlich, wenn man nicht aufpasst oder kurz schludert machen die was sie wollen und du kannst nichts mehr ändern. Vor zwei Jahren hat es uns bei Hamburg hoffnungslos übernächtigt mit einem 3,5 Tonnen Drehschemel-Hänger auf der Autobahn geschleudert. Kein schönes Gefühl.
wie man anhand der Spuren auf der Straße erkennen kann, kam ich aus der anderen Richtung ![]()
Wegen der Vorschriften wegen Fahrtenschreiber, Sonntagsfahrverbot, etc.
Viele Vorschriften gelten für gewerblichen Güterkraftverkehr = wenn dessen Hauptzweck und -geschäft der Gütertransport ist.
Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn man sein "Handwerkszeug" transportiert. Der Hauptzweck also nicht der Transport, sondern der Einsatz der transportierten Geräte ist.
Zitat von "Bernd Masu"Wegen der Vorschriften wegen Fahrtenschreiber, Sonntagsfahrverbot, etc.
Viele Vorschriften gelten für gewerblichen Güterkraftverkehr = wenn dessen Hauptzweck und -geschäft der Gütertransport ist.
Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn man sein "Handwerkszeug" transportiert. Der Hauptzweck also nicht der Transport, sondern der Einsatz der transportierten Geräte ist.
Vorsicht mit der "Handwerkerregelung".
Möglicherweise kommt eher der "Werksverkehr" in Frage.
...Übrigens hat das Sonntagsfahrverbot nichts mit der Genehmigung sondern ausschließlich mit dem Fahrzeug zu tun.
Zitat von "MoreThanMusic"Schwere Anhänger fahren ist verdammt gefährlich, wenn man nicht aufpasst oder kurz schludert machen die was sie wollen und du kannst nichts mehr ändern.
*Puh* - zum Glück ist es nicht noch schlimmer geworden.
Mancher Wohnwagen-Gespann-Fahrer nannte, daß sein Gespann über beide Fahrspuren pendelte, bis er es "einfangen" konnte.
Als ich meinen, ersten, kleinen Wohnwagen zog -> lernte ich großen Respekt vor der Anhänger-Last. Daß waren "nur" ca. 500 kg. - aber hoher Aufbau (ca. 2 m. hoch)
Das Schwerste waren 2 to. am Haken, mit einem Pick-up - aber die ganz "sanft" gezogen. Hauptsache ankommen.
Der Handwerker macht auch Werksverkehr.
Ganz grob:
Die Fahrpersonalverordnung beschert uns allen, die wir Werksverkehr machen, Spaß ab 3,5t.
Innerhalb 50 km um den Sitz der HKS-Bude besteht keine Aufzeichnungspflicht "Handwerkerregel").
Entfernt sich aber z.B. der Bernd mit Blechkiste und Hänger Gesamtmasse >3,5t weiter als 50km von seinem Firmensitz, dann darf er:
- Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen
- Die Aufzeichnungen der letzten 28 Tage und ggf. eine Bescheinigung, daß keine aufzeichnungspflichtigen Fahrzeuge geführt wurden, mit sich führen.
Und Vorsicht: Die sogenannte "Handwerkerregel" gilt so nur in Deutschland.
Genau drösel ich das jetzt nicht auf.
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=57&t=79285
Man kann mit dem Thema einen ganzen Tag Seminar füllen.
Zitat von "Bernd Masu"
Mancher Wohnwagen-Gespann-Fahrer nannte, daß sein Gespann über beide Fahrspuren pendelte, bis er es "einfangen" konnte.
Ja, solange die Straße breit genug ist
Zitat von "Bernd Masu"Als ich meinen, ersten, kleinen Wohnwagen
zog -> lernte ich großen Respekt vor der Anhänger-Last. Daß waren "nur" ca. 500 kg. - aber hoher Aufbau (ca. 2 m. hoch)
Das gefährliche an Wohnwägen ist das sie riesig sind und nichts wiegen. Ich hab mal auf der Autobahn einen umfallen sehen, der ist in hundert Teile, sprichwörtlich geplatzt. Ich weiß es nicht 100%ig, bin mir aber fast sicher das der durch starken Seitenwind umgeworfen wurde. Personenschaden gabs da aber auch keinen.
Ist das eigentlich eine Sicherungsfunktion das ein Hänger (bei Überschlag)auskuppelt. Damals bei dem Wohnwagen hat er auch ausgekuppelt.
Zitat von "Rolf Gille"Vorsicht mit der "Handwerkerregelung". Möglicherweise kommt eher der "Werksverkehr" in Frage.
Also - werde ich mich damit beschäftigen.
Zitat von "Rolf Gille"..Übrigens hat das Sonntagsfahrverbot nichts mit der Genehmigung sondern ausschließlich mit dem Fahrzeug zu tun.
Nö, sondern auch WAS Du transportierst, und zu welchem Zweck.
z.B. auch, wenn Du zum eigenen Einsatzzweck transportierst, und nicht für Dritte.
Und wenn das Transportierte unbedingt am Wo.ende benötigt wird (z.B. für eine VA) - kann man vom SO-Fahrverbot befreit werden.
Achtung: Private Fahrten/Transporte sind da m.W. sofort befreit. Für gewerbliche Zwecke, muß man eine Sondergenehmigung beschaffen.
Der Knackpunkt ist der, wenn man einen "Zug" bildet = ein Gespann von Zugfz. und Anhänger.
Hat man aber nur einen Transporter/LKW bis max. 7,5 to. zGG ohne Anhänger= kein Sonntagsfahrverbot.
STVO, § 30, Abs. 3
http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/3…ntagsfahrverbot
Inzwischen habe man aber private Fahrten befreit. z.B. mit Anhänger voll Grünschnitt aus dem Garten, mit dem eigenen Wohnwagen etc. - sofern nicht gewerblich.
Daß ist aber kein Gesetz, sondern eine Vereinbarung aller Bundesländer. Und die gilt in ganz Dtl.
Und die könnte m.E. auch für HKS gelten, wenn die damit kein Geld verdienen.
d.h. wer gewerblich mit Anhänger unterwegs = benötigt Sondergenehmigung. Wer privat - dann keine Genehmigung nötig.
(So mal meine Infos und Einschätzung - ohne Gewähr)
Zitat von "MoreThanMusic"wie man anhand der Spuren auf der Straße erkennen kann, kam ich aus der anderen Richtung
sei froh, es ist nur Blech, dass kannste ersetzen, die Gesundheit nicht!
..da ich auch schon einiges mit dem Anhänger/fahren erlebt habe... mit Laste drauf und ungeschicktem Schwerpunkt.... Seitenwind etc (die anderen Sachen erzähle ich nicht, weil sonst mein Führerschein im nachhinein noch eingezogen wird :oops: ) habe ich mich entschlossen, mir einen Tieflader mit Doppelachse und 6m Ladelänge als Koffer und Heckklappe (300kg überfahrgewicht) zugelegt.
egal wie,
den Vorteil des niedrigen Schwerpunkts, wird durch die anfälligkeit auf Seitenwind aufgehoben
der Vorteil mit den schweren Sachen kein Tetris zu spielen, steht die enormel Gesamtlänge gegenüber
der Vorteil des Doppelachsers, steht halt die aufwendigere Rangiererei gegenüber ![]()
warum einen Koffer und keine Plane, oder andersrum?
warum Tieflader und kein Hochlader, oder andersrum?
ich denke mal, dass jeder sich den Anhänger rauslassen sollte, der für seinen Bereich optimal ist.
(optimal = kann MANN auch durch den besten Kompromiss ersetzen)
dann isser auch der "ideale" :wink:
Prinzipiell gilt das Sonntagsfahrverbot für LKW über 7,5t und LKW mit Anhänger.
Über die diversen Augenzudrückregelungen der Bundesländer kann man sich z.B. hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home
schlau machen.
ZitatAlles anzeigen(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für
1.kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a.kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2.die Beförderung von
a)frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b)frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c)frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d)leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3.Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
4.Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
ZitatDaß ist aber kein Gesetz, sondern eine Vereinbarung aller Bundesländer. Und die gilt in ganz Dtl.
Und die könnte m.E. auch für HKS gelten, wenn die damit kein Geld verdienen.
Der HKS ist immer gewerblich unterwegs. Es ist egal, ob dabei Geld übrigbleibt oder ob er drauf legt, damit andere Spaß haben und Dritte den Reibach machen.
Es ist auch egal, ob er sein Gewerbe angemeldet hat.
Bei einer Kontrolle klären dich die Landesbeamten in den grünen oder blauen Uniformen gerne über den Sachverhalt auf. :wink:
Da Party-PA bzw. genau dieser Thread in der Referrer-Liste meiner HP aufgetaucht ist, folgende Ergänzung
bezüglich Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger:
Als LKW gelten hier KfZ mit einer zulässigen Gesamtmasse >2,8t.
Die IHK Stuttgart hat dazu ein Merkblatt auf der HP.
Ich habe meinen obigen Beitrag editiert.
Wg. "Handwerkerregel":
Da steckt etwas in der Leitung, den Fahrbereich zu erweitern.
Ich las das neulich in einer Handwerkerpostille...
Es wird überlegt, auf 100km auszuweiten.