Hallo zusammen,
da die Norm nun ja verabschiedet ist, stellt sich mir die Frage, wie ich der Informationspflicht nachkomme, wenn ich mich mit der Lautstärke im Bereich > 85dB aufhalte.
Und zwar nicht theoretisch, sondern ganz praktisch: Wie macht Ihr das? Hinweis auf den VA-Flyern, Hinweis auf den Eintrittskarten, Aushang an der Eingangstür?
Und: Mit welcher Formulierung?
Farbampel? Dieses Soundear ist ja wohl eher nicht normgerecht - oder misst das im Halbstundentakt den LEQ im maßgeblichen Immissionsbereich?
Ich hab die Beiträge zu dem Thema jetzt noch einmal durchsucht, aber z.B. zum Thema konkrete Ausformulierung nichts gefunden.
Gruß
Claus