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DIN 15905-5: Informationspflicht

  • thc
  • 19. Dezember 2007 um 14:33
  • thc
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    • 19. Dezember 2007 um 14:33
    • #1

    Hallo zusammen,

    da die Norm nun ja verabschiedet ist, stellt sich mir die Frage, wie ich der Informationspflicht nachkomme, wenn ich mich mit der Lautstärke im Bereich > 85dB aufhalte.
    Und zwar nicht theoretisch, sondern ganz praktisch: Wie macht Ihr das? Hinweis auf den VA-Flyern, Hinweis auf den Eintrittskarten, Aushang an der Eingangstür?
    Und: Mit welcher Formulierung?
    Farbampel? Dieses Soundear ist ja wohl eher nicht normgerecht - oder misst das im Halbstundentakt den LEQ im maßgeblichen Immissionsbereich?

    Ich hab die Beiträge zu dem Thema jetzt noch einmal durchsucht, aber z.B. zum Thema konkrete Ausformulierung nichts gefunden.

    Gruß
    Claus

  • ADMIN
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    • 19. Dezember 2007 um 19:33
    • #2
    Zitat von "thc"

    Farbampel?

    Nur für den Mann am Pult.

    Zitat von "DIN 15905"

    Beispiel einer optischen Anzeige zur Darstellung des Schalldruckpegels für das Bedienpersonal

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • mikee mike
    Beiträge
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    • 20. Dezember 2007 um 00:30
    • #3

    Wir haben am Einlass Informationstafeln zu Stroboskoplicht (Epilepsie) und auch zu den im Veranstaltungsraum vorherrschenden Pegeln, egal ob diese wirklich erreicht werden, oder ob es als schlichte Absicherung gesehen werden kann.

    "Die Konzerte finden in erheblicher Lautstärke statt. Daher sind Gehörschäden in Folge des Konzertbesuches nicht ausgeschlossen. Im Informationsbereich stehen für Konzertbesucher Hörschutz-Möglichkeiten bereit. Die Lichteffekte können außerdem bei empfindlichen Menschen (Epileptiker) epileptische Anfälle auslösen."

    Den Text hab ich mal eben gedanklich abgetippt, somit keine Gewähr auf richtige Formulierung und Vollständigkeit. Allerdings war das auch schon zu Zeiten vor der neuen Richtlinie so, somit könnte es sein, dass da einige Aspekte noch nicht enthalten sind.

    Was wir in Zukunft wohl machen werden wenn der Pegel gen Höchstgrenze geht ist ganz einfach. Wir haben Leuchttafeln 1,2m mit LED, also die ganz normale Leuchtschrift nur in Roadausführung. Die werden gut sichtbar positioniert, und mit dem Hinweis und der Aufforderung zum Tragen des Hörschutzes bespielt. Deutlicher dürfte es wohl nicht mehr gehen.

  • thormos
    Beiträge
    9
    • 21. Dezember 2007 um 13:51
    • #4

    Zitat mikee mike

    Zitat


    ...Was wir in Zukunft wohl machen werden wenn der Pegel gen Höchstgrenze geht ist ganz einfach. Wir haben Leuchttafeln 1,2m mit LED, also die ganz normale Leuchtschrift nur in Roadausführung. Die werden gut sichtbar positioniert, und mit dem Hinweis und der Aufforderung zum Tragen des Hörschutzes bespielt. Deutlicher dürfte es wohl nicht mehr gehen.

    Jedoch wird das, zumindest um der Norm zu entsprechen, nicht reichen. Messen ist Pflicht! Zumindest wenn ich laut aufspiele. Allerdings, angenommen ich fahre nur 85DbLeq, eigentlich muss ich dann ja auch ein Messprotokoll erstellen, um später nachweisen zu können, daß es wirklich nur 85Db waren und nicht 105, oder?

  • thc
    Verifiziert
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    2
    • 24. Dezember 2007 um 05:32
    • #5
    Zitat

    eigentlich muss ich dann ja auch ein Messprotokoll erstellen, um später nachweisen zu können, daß es wirklich nur 85Db waren und nicht 105


    Genau für diesen Zweck ist das Messprotokoll gedacht.
    Gruß
    Claus

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