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Auto anmelden über Kleingewerbe

  • lotty
  • 22. Januar 2008 um 16:08
  • lotty
    Beiträge
    39
    • 22. Januar 2008 um 16:08
    • #1

    Folgendes Problem:

    Meine Versicherung bietet mir einen bezahlbaren Beitrag wenn ich einen Transporter über mein Gewerbe anmelden würde!


    Bin im Mom. als Kleingewerbe eingetragen,
    kann ich über das gewerbe ein auto anmelden!?


    Kennt sich da jemand aus!


    LG tim

    Big Sound

  • buzz
    Profi
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    1
    Beiträge
    1.248
    • 22. Januar 2008 um 16:30
    • #2
    Zitat von "Lotty"

    Kennt sich da jemand aus!LG tim

    Ja, Dein Steuerberater!


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • mringhoff
    Profi
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    6
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    5.262
    • 22. Januar 2008 um 22:11
    • #3
    Zitat von "Lotty"

    Meine Versicherung bietet mir einen bezahlbaren Beitrag wenn ich einen Transporter über mein Gewerbe anmelden würde!
    Bin im Mom. als Kleingewerbe eingetragen,
    kann ich über das gewerbe ein auto anmelden!?

    Als Kleingewerbetreibender, ohne eingetragenen Namen im HR ("e.K.") firmierst Du ja mit Deinem Namen. Das Fahrzeug würde dann ja auch nur auf Deinen Namen eingetragen sein. Eine "gewerbliche" Anmeldung bei der Kfz-Behörde gibt es so also gar nicht.
    Nur vor dem Finanzamt wird dann ein Unterschied gemacht, ob ein Fahrzeug gewerblich / teilweise gewerblich oder privat läuft. Das hängt von der Nutzung ab.

    Dem Versicherungsvermittler gehts wohl eher um den nicht anzuwendenen Verbraucherschutz, wenn Du als Gewerbetreibender auftrittst. Dazu muss man halt nur ankreuzen, daß man das Auto als Gewerbetreibender versichert. Dann fallen div. Rücktrittsklauseln/Widerrufsbelehrungen etc. weg, vielleicht hat man auch mit gewerblichen Kunden weniger Arbeit oder sogar weniger Schäden und es wird billiger.

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  • Hitower
    Verifiziert
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    1.457
    • 25. Januar 2008 um 10:10
    • #4

    Hi

    Auch an die gewerbliche GEZ denken...

    auch in teilweise beruflich genutzten Fahrzeugen "darf" man ja zahlen...

    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 25. Januar 2008 um 10:18
    • #5

    Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug gewerblich oder privat eingesetzt wird, wird eigentlich nur auf steuerlicher Ebene entschieden (wir reden ja jetzt von Einzelgewerbetreibende und keine juristischen Personen).

    Von außen oder auch im Kfz-Schein/Brief merkt man davon nichts.

    Wer natürlich sein Auto beklebt oder sonstwie offensichtlich gewerblich ausstattet, der hat natürlich gegenüber dem GEZ-Kontrolleur schwere Karten, ihm von der 100%igen privaten Nutzung zu überzeugen... :)

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  • Stephan Graeske
    Profi
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    1.217
    • 27. Januar 2008 um 12:36
    • #6

    Die Entscheidung ob Dein Transporter nun privat oder gewerblich "gesehen" wird, fällst Du auch nur im Grenzbereich selber. In anderen Bereichen bestimmt das Finanzamt wie Dein Fahrzeug gesehen wird.

    Und dass kann teuer werden! Du nutzt Deinen Transporter z.B. überwiegend gewerblich, so gehört er plötzlich automatisch zur Firma und bei der Veräußerung kassiert das Finanzamt MwSt und bucht den Erlös als Einnahme ... ohne dass Du damals (der Transporter ist ja scheinbar schon da) die Vorsteuer abgezogen hast.

    Also besser vorher zum Steuerberater... ist meistens günstiger. (Ich mußte es auch lernen ... und bezahlen :( )

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 31. Januar 2008 um 17:05
    • #7
    Zitat

    ...so gehört er plötzlich automatisch zur Firma ...


    Das nennt sich dann übrigens "gewillkürtes Betriebsvermögen". Google liefert zu dem Stichwort ausreichend Informationen.

    Armin
    Der einen gewillkürten LT28 lang/hoch, uralt zu verkaufen hat... :wink:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 31. Januar 2008 um 18:22
    • #8

    Ich bin kein Steuerberater, doch so wie es verstanden habe nennt man es "notwendiges" Betriebsvermögen. "Gewillkürt" wäre es, wenn Du die Wahl hast und Dich für Betriebsvermögen entscheidest.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • slaytalix
    Verifiziert
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    1
    • 6. Februar 2008 um 10:32
    • #9

    Die Umsatzsteuer spielt wohl keine Rolle, wenn man nach § 19 USTG das Fahrzeug als Betriebsvermögen aktiviert als Fahrzeug nach Kontenrahmen SKR 03 Konto 0320.

    AfA ist jedoch möglich, also Abschreibung

    Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben allerdings als LKW lediglich SF 3 Schadensfreiheitsrabatt mit 50% Beitragssatz, als Privatnutzer dann > SF 25 mit 30 oder weniger %

    Aufschlüsselung mit Fahrtenbuch sowie 1% Regelung für Privatnutzung

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • mringhoff
    Profi
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    • 6. Februar 2008 um 11:07
    • #10
    Zitat von "slaytalix"

    Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben allerdings als LKW lediglich SF 3 Schadensfreiheitsrabatt mit 50% Beitragssatz, als Privatnutzer dann > SF 25 mit 30 oder weniger %

    Das wiederum hängt aber von der jeweiligen Versicherung ab, leider ist das alles nicht mehr so einheitlich wie früher...
    Und wie so immer im Leben muss man auch hier mal mitrechnen: Was nützen mir die 30%, wenn der Ursprungsbetrag so hoch ist, daß die 50% bei der Konkurrenz preiswerter sind?
    (Haben für 2008 gerade den Versicherungsanbieter gewechselt aus ebendiesen Grund...)

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