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Kunde zahlt nicht fristgerecht - was tun?

  • norbert strauss
  • 5. Februar 2008 um 15:01
  • norbert strauss
    Beiträge
    11
    • 5. Februar 2008 um 15:01
    • #1

    Hi,

    ich hatte im Januar einen Kunden, der bis 28.ten hätte zahlen sollen. Auf Mails kommt keine Antwort.

    Bräuchte Tipps wie ich vorgehen kann. Erstmal schriftlich Mahnen oder weiter versuchen zu erreichen?

  • buzz
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    1.248
    • 5. Februar 2008 um 15:28
    • #2

    Hast du einen Steuerberater..? Der wäre auch für solche Fragen der richtige Ansprechpartner.
    Ist das ein gewerblicher Kunde (B2B) oder Privatkunde (B2C)..?

    Ist der Schuldner schon im Verzug (Formulierung der Rechnung ist da entscheidend). War das Zahlungsziel exakt definiert (Datum)?

    Hattest du persönlichen Kontakt zum Kunden (telefonisch), oder hast Du bislang "nur" gemailt..? Wenn nur gemailt - ruf einfach mal an, das wirkt oft Wunder!
    Bei gewissen Industriekunden ist ein Zahlungsziel von z.B. sechs Wochen vollkommen normal - egal was Du in den Vertrag schreibst. Auch daher bitte mehr Details.

    Meine Standardantwort (kann aber u.U. nicht ganz treffen, kommt auf die jeweiligen Umstände an):
    Kunden schriftlich in Verzug setzen (sofern nicht schon geschehen)
    Mahnung mit Zahlungsfrist
    Mahnbescheid
    Anwalt
    Gericht

    In dieser Reihenfolge läuft das so etwa - je nach Resistenz des Kunden.

    Ab dem Schritt "Mahnbescheid" kommt es aber auch auf den Betrag an - wegen ein paar hundert Euro fange ich keinen (vermutlich fruchtlosen) Rechtsstreit an...

    Es wundert mich jedoch immer wieder, warum immer wieder so viele Leute den Schritt in die Selbständigkeit wagen, ohne wenigstens die Basics gelernt zu haben... So ein Existenzgründerseminar kostet doch nun wirklich nicht viel Geld...
    Es reicht eben doch nicht, ein Gewerbe anzumelden - a bisserl Umsicht bei der Planung wäre wirklich wünschenswert.

    In diesem Sinne wünsche ich Dir weiterhin viel Glück und rate Dir dringend dazu, Dir ein paar unternehmersiche Grundlagen anzueignen - nicht alle Probleme können in Foren geklärt werden...


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • timotimo
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    • 5. Februar 2008 um 15:29
    • #3

    Kommt auf den Kunden (langjährig/neu/...) und den Betrag an. Eerstmal freundliche Zahlungserinnerung/Mahnung, dann 2.Mahnung mit Nachdruck, dann Mahnbescheid. Bei absehbaren schlechten Finanzverhältnissen gleich Mahnbescheid und Eintrag im Warnungen-Brett....
    Ansonsten ist der 28. ja noch nicht so lange her. Manche Kunden zahlen regelmäßig erst nach 6 Wochen oder 3 Monaten....

    edith sagt: buzz war schneller und ausführlicher :)

  • norbert strauss
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    11
    • 5. Februar 2008 um 15:59
    • #4

    mein problem ist auch das ich diese woche den nächsten job für den kunden hab und ich natürlich keine lust hab da immer ewig rumzutun.

    egal. wird schon laufen. vielen dank nochmals.

  • djobi
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    • 5. Februar 2008 um 16:18
    • #5

    schade, daß du nicht mal auf die Fragen der Leute eingehst, die dir hier helfen wollen ..

    Zitat von "Norbert Strauß"

    mein problem ist auch das ich diese woche den nächsten job für den kunden hab und ich natürlich keine lust hab da immer ewig rumzutun.

    da würde ich dann vll doch mal VORHER den Kontakt suchen ...

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  • test
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    • 5. Februar 2008 um 17:55
    • #6

    außerdem muß der kunde ja mit dir in kontakt getreten sein, wie könntest du sonst einen weiteren job für ihn machen :D

    http://www.crystal-hannover.de
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  • norbert strauss
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    11
    • 5. Februar 2008 um 19:16
    • #7

    so, danke für die konstruktive kritik.

    ich hab einen steuerberater und werde den nun kontaktieren und nachfragen wie sowas gehandhabt werden sollte, so wie es mir oben empfohlen wurde.

    ich habe einen neuen job über einen extenen disponenten, der für den kunden arbeitet die rechnung an sich geht jedoch direkt zum kunden.

    ich hoffe ich hab hier jetzt keinen vor den kopf gestoßen und bedanke mich für eure hilfe.

    lg.

  • mringhoff
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    • 5. Februar 2008 um 20:03
    • #8
    Zitat von "Norbert Strauß"


    ich habe einen neuen job über einen extenen disponenten, der für den kunden arbeitet die rechnung an sich geht jedoch direkt zum kunden.


    Wichtig wäre auf jeden Fall, wenn derjenige, der die Rechnung zu zahlen hat, auch den Auftrag unterschreibt. Wenn der Job also über einen Dritten läuft, dann erst recht.
    Nicht, daß hinterher der Kunde anderes behauptet / erwartet hat oder andere Summen im Kopf hatte.

    Ansonsten ist es nichts ungewöhnliches, wenn mal ein Kunde später zahlt. Einfach mal erinnern (per Mail oder Anruf oder Brief), notfalls dann auch dann die erste Mahnung schicken...

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  • ulrich ermel
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    • 16. Mai 2008 um 08:43
    • #9

    Hi

    kennen wir sehr gut soetwas ;) Normalerweise verfahren wir immer nach folgendem Schema(alles schriftlich):

    1. Rechnung mit Zahlungsziel 2 Wochen
    2. Nach weiteren 2 Wochen kein Eingang: Zahlungsaufforderung
    3. Nach weiteren 2 Wochen kein Eingang: 1. Mahnung
    4. Nach weiteren 2 Wochen kein Eingang: 2. Mahnung
    5. Nach weiteren 2 Wochen kein Eingang: gerichtlicher Mahnnescheid


    Bisher haben wir in 5 Jahren 4 Mahnbescheide versandt, welche umgehend nach 2 Tagen nach Zustellung bezahlt wurden.

    Unterlagen für den Mahnbescheid findest du in jedem gut sortierten Bürobedarfshändler. Hier ist auch eine kurze Anleitung mit dabei. Wenn du da nicht weiterkommst, einfach mailen..

    Ciao,

    Ulrich

    http://www.KLANGWERK-MUNICH.com
    die eventmaschine audio ergo sum --

    Klangwerk-munich (office)
    Bayerwaldstr. 31
    D-81737 München

  • norbert strauss
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    • 16. Mai 2008 um 11:02
    • #10

    danke für die stellungnahme

  • tufkaklto
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    7.116
    • 16. Mai 2008 um 11:03
    • #11

    Wenn ich einen Kunden habe, der mir seit 28. Jänner Geld schuldet( sind ja wohl dann schon 4 Monate ), und sich auf mails nicht meldet:

    Dan wird VOR dem Nächsten Job alles bezahlt und auch der nächste Job mit Vorkasse.
    Sonst bleib ich lieber im Bett und lass mich massieren :D
    Da hab ich dann nämlich weniger Lehrgeld bezahlt und schöner ists auch.

    Und den extrenen Disponenten warne ich auch vor über die Zahlungsmoral.

    Weil wenn dies nämlich auch eine kleinere Firma ist, die auf die Zahlung angewiesen ist, stehst Du sonst wieder ohne Kohle da. :oops:

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  • ulrich ermel
    Beiträge
    11
    • 16. Mai 2008 um 13:35
    • #12

    ich vergass....

    zu der Meldung etwas weiter oben zu diesem Thema.... ein Mahnbescheid kostet 20€ und man fängt damit nicht gleich eine KLAGE oder RECHTSSTREIT an. Das ist ein weitverbreitetes Vorurteil. Wird auf einen Mahnbescheid von Seiten des Schuldigers nicht bezahlt, kann man wenn man möchte Klage einreichen. Wichtig ist hier, dass man das im Mahnbescheidformular auch so ankreuzt! Natürlich muss man 20 € vorstrecken, aber wegen 20€ auf mehr als 100€ verzichten... mhm....

    Ich kann nur jedem enmpfehlen diesen Weg zu gehen, nicht aufregen, keine Emotionen, sondern den Gerichtszusteller auf den Weg senden. Man bekommt dann die Bestätigung per Post, dass der Mahnbescheid persönlich übergeben wurde.

    Am Besten einmal vor der zweiten Mahnung anrufen, höflich fragen und den Rest das Papier übernehmen lassen. Das spart einem viel Ärger und schlechte Laune :)

    Das tolle ist nämlich, wenn der Kunde einfach darauf auch nicht bezahlt und keine juristische Hilfe einholt, dann kommen die Vögelchen schneller als er denkt ;)

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  • Core
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    • 16. Mai 2008 um 14:14
    • #13

    Also,

    die Lösung von Ulrich ist der übliche Weg. Dauert aber seeeehr lange, wenns über den gerichtlichen Mahnbescheid geht. Ist aber eigentlich auch der einzige (legale) Weg, an das Geld zu kommen. Voraussetzung er hat welches. Sonst haste pech und gehst leer aus.

    AAABER! Du hast ja das Glück, einen weiteren Job für Ihn durchführen zu können. Und damit hast du wieder viele Möglichkeiten.

    Sag den Job zu, fahr rückwahrts mit deinem LKW vor die VA-Tür. Und dann sagst du deinem Kunden, die Ladetür geht dann auf, wenn ich mein Geld habe. Vorher passiert hier garnichts. Da der Kunde unter Druck steht, hat er nicht viele Möglichkeiten.

    Ob du das machen solltest, kannst du aber am besten beurteilen. Schließlich kennst du das Verhältnis zwischen dir und deinem Kunden am besten.

    Gruß

  • test
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    • 16. Mai 2008 um 15:34
    • #14

    das mit dem lkw hat eigentlich am meisten charm :D

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  • tufkaklto
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    • 17. Mai 2008 um 09:50
    • #15

    Ich weiß nicht, wie es bei Euch in Deutschland ist, aber da kann man wegen Vereitelung des Jobs haftbar gemacht werden.

    Wenn im Vorfeld was drin steht im Vertrag von wegen Auftrag gilt erst bei Bezahlung vorab als bestätigt, dann kann man im Lager bleiben.
    Aber wenn man erst mal auf den Job fährt, hat man ihn auch angenommen und müßte ihn durchziehen.

    Obwohl ich auch den LKW ohne Kohle nicht aufmachen würde.

    Aber wie ich das verstanden habe, war der Treadstarter als Techniker dort.

    Da wirds schwieriger

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  • tufkadib
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    2.687
    • 17. Mai 2008 um 10:51
    • #16

    Man könnte doch in das Vertragsformular reinschreiben, daß der Betrag für die zu beschallende Veranstaltung + der noch ausstehende Betrag als Vorkasse zu bezahlen sind.
    Passiert dann nichts, ist die ganze Sache sowieso notleidend und kann als uninteressant abgehakt werden.

    MfG

    DirkB

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