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Autovermietung Digitaler Tachograph

  • Basse
  • 13. Februar 2008 um 12:55
  • falcocgn
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    • 7. Mai 2008 um 13:45
    • #81

    Das ist ein sehr schönes Schaubild, hab es auch direkt gespeichert.

    Nochmal zur Lage vor Ort bzw. bei einer Kontrolle. Auch das Schaubild spricht es an: ab 3,5t darf das Fzg. ausschließlich in der 50Km-Zone benutzt werden. WENN Du also außerhalb der Zone erwischt wirst, hast Du keine Aufzeichnungen. Einem meiner Seminarteilnehmer wurden für den Wiederholungsfall 7.500€ Strafe angedroht. Für den Fahrer 2.500€ und für den Unternehmer 5.000€!

    Bei einer Kontrolle IN der Zone werden die Jungs von der BAG sicher auf das Fzg. sehen und lesen "worldwide VA-technik". Nun musst Du beweisen, dass Deine Welt bei 50Km Umkreis beendet ist.

    Hoffe, alle Klarheiten beseitigt zu haben. Möchtest Du nicht ein offenes Seminar in München organisieren ;-)?

    Grüße aus Köln,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mringhoff
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    • 7. Mai 2008 um 13:59
    • #82
    Zitat von "FalcoCGN"

    ab 3,5t darf das Fzg. ausschließlich in der 50Km-Zone benutzt werden. WENN Du also außerhalb der Zone erwischt wirst, hast Du keine Aufzeichnungen.


    Das ist ja klar, weil es nicht erlaubt ist. Also gibts Strafe. Insoweit ja kein Thema...

    Zitat von "FalcoCGN"

    Bei einer Kontrolle IN der Zone werden die Jungs von der BAG sicher auf das Fzg. sehen und lesen "worldwide VA-technik". Nun musst Du beweisen, dass Deine Welt bei 50Km Umkreis beendet ist.


    Warum muss ich das beweisen? Ich fahre innerhalb der Zone, das sehen die doch.
    Und wenn ich dann mal außerhalb fahre, dann mit einem anderen Fahrzeug bzw. ohne Anhänger (also unter 3,5t oder z.B. mit einem Mietlaster incl. Fahrtenschreiber etc.)

    Wie gesagt, der Bahnfahrer muss ja auch niemanden vorab beweisen, daß er an Station B aussteigt. Nur wenn er danach immer noch im Zug sitzt, ist er ein Schwarzfahrer...

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  • Wulfson
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    • 7. Mai 2008 um 22:31
    • #83

    dieser ganze unsinn macht mich ganz schwindlig :x

    was macht denn der kurierfahrer oder der maurer, der freitags nach 8 stunden arbeit noch von stuttgart nach berlin gurkt? dieser ganze schwachsinn ist sowas von an der nortwendigkeit vorbei, das es einem hahnebüchen vorkommt, was unsere politik mit ihrem regulierungswahn erreichen will!!! quintessenz des ganzen ist, das kleinere unternehmen schwarz fahren oder "lücken" finden müssen. was soll das? wem ist damit geholfen?

  • Campfire
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    • 7. Mai 2008 um 22:50
    • #84

    den transportunternehmern, denen keine "Hobbykistenschlepper" den Job wegnehmen können... :)

    da ist halt das erreicht was in der VT auch einige wollen: mehr Vorschrifen, die den Kreis derer einengen die sich in diesem Sektor anbieten können....

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • tufkaklto
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    • 8. Mai 2008 um 07:30
    • #85

    mal als Frage:

    Ist das deutsches Gesetz oder EU Gesetz.

    Falls deutsches Gesetz, wie sieht dann die passende EU Verordnung dazu aus, die ja eigentlich drüberstehen müßte, oder ??

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

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  • mringhoff
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    • 8. Mai 2008 um 09:38
    • #86
    Zitat von "Wulfson"

    was macht denn der kurierfahrer oder der maurer, der freitags nach 8 stunden arbeit noch von stuttgart nach berlin gurkt?


    Na, gedau das soll er ja gerade eben nicht. Zumindest nicht mit einem Fahrzeug, daß groß und schwer ist und damit auch noch andere mehr gefährdet als durch ein kleines Auto.
    Klar gibt es viele Leute, die übermüdet Auto fahren (also unter 2,8t) und mit Autos passieren auch schlimme Unfälle, aber irgenwo muss man ja die Grenze ziehen.

    Daß die bei uns bei 2,8t liegt und nicht bei 3,5t (wie in der EG), ist zwar für uns ärgerlich, aber in anbetracht der hierzulande mit Tempo 180 herumsausenden Sprintern von überarbeiteten Paketdienstleistern etc. durchaus veständlich....

    Nachdem bei uns ja auch die 50km-Grenze im Rahmen der Handwerkerregelung gefallen ist, ist doch schon ein guter Fortschritt.
    Größere Firmen, bei denen das Material quer durch die Republik gefahren wird, sind somit auch gezwungen, auch auf der Straße ordentlich arbeiten zu lassen. Für mich hat das im gewissen Rahmen schon Sinn.

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  • Wulfson
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    • 8. Mai 2008 um 09:54
    • #87
    Zitat von "mringhoff"


    Größere Firmen, bei denen das Material quer durch die Republik gefahren wird, sind somit auch gezwungen, auch auf der Straße ordentlich arbeiten zu lassen. Für mich hat das im gewissen Rahmen schon Sinn.

    ähm...hier unterliegst du einem irrtum! die größeren firmen fahren schon längst mit lkw, die nachweise führen müssen. da sehe ich keine änderung.

    imho ist nicht der nachweis über die lenkzeiten das problem (ich hab ja genau dafür einen tachographen drin) sondern die umsetzung mit all ihren sinnlosigkeiten (28 tage nachweis, nicht handschriftlich..etc.) wer und vor allem WIE soll das in der praxis umsetzen bzw. umgesetzt werden? dort sehe ich ein riesen problem!! nicht jeder kleinere unternehmer hat ne sekretärin im auto (hm...sollte man drüber nachdenken ;) ), die jeden schritt mitstenographiert und sofort nen ausdruck macht (wegen handschriftlich). vor lauter bürokratie kommt man ja nicht mehr zum arbeiten.

    handwerkerregelung hin oder her....ein beispiel: peter b. betreibt ein handwerksunternehmen und ist aus diesem grund bundesweit mit seinem 3,5 to unterwegs. was tut er denn nun? fährt er spedition, werkverkehr oder handwerkerregel? bis frankfurt/main sind es ca. 5 stunden fahrt, dann 4 stunden arbeit. hm...was isses denn nun? :evil:

  • mringhoff
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    • 8. Mai 2008 um 11:00
    • #88
    Zitat von "Wulfson"


    ähm...hier unterliegst du einem irrtum! die größeren firmen fahren schon längst mit lkw, die nachweise führen müssen. da sehe ich keine änderung.


    ...es klang vorher nur so, als ob Du mit den Lenkzeitenaufzeichnungen an sich nicht einverstanden bist.

    Zitat von "Wulfson"


    handwerkerregelung hin oder her....ein beispiel: peter b. betreibt ein handwerksunternehmen und ist aus diesem grund bundesweit mit seinem 3,5 to unterwegs. was tut er denn nun? fährt er spedition, werkverkehr oder handwerkerregel? bis frankfurt/main sind es ca. 5 stunden fahrt, dann 4 stunden arbeit. hm...was isses denn nun? :evil:


    wenn er nicht 4 sondern 5 Stunden und 1min arbeitet, dann stellt das Lenken nicht die "Haupttätigkeit" des Fahrers dar :)

    Und es gibt ja nun auch den neuen Absatz 3a (im §1 (2) der FahrPersV). Nun dürfen die Handwerker auch ihr eigenes Zeug bundesweit ausliefern, ohne Aufzeichnungen machen zu müssen...

    Aber grundsätzlich gebe ich Dir schon Recht, hier wurde wieder eine - eigentlich schon sinnvolle - Regelung geschaffen, die aber in der Praxis wieder viele Fragen und Unstimmigkeiten aufwirft. So ist das leider in der Politik. Da sitzen Schreibtischtäter herum und machen Kompromisse mit diversen Lobbyvereinen, Koalitionären und EG-Vorschriften und zaubern laufend neue Gesetze aus dem Hut. Und nachdem die Betaversion desselbigen in der Praxis für viele Streitereien sorgt, wird irgenwann mal nachgebessert und solange ein Update herausgegeben, bis der politische Druck nachlässt...

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  • Wulfson
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    • 8. Mai 2008 um 11:14
    • #89
    Zitat von "mringhoff"

    So ist das leider in der Politik. Da sitzen Schreibtischtäter herum und machen Kompromisse mit diversen Lobbyvereinen, Koalitionären und EG-Vorschriften und zaubern laufend neue Gesetze aus dem Hut. Und nachdem die Betaversion desselbigen in der Praxis für viele Streitereien sorgt, wird irgenwann mal nachgebessert und solange ein Update herausgegeben, bis der politische Druck nachlässt...

    ...ein schelm, der da an schlimmes denkt... :lol:

  • simonstpauli
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    • 9. Mai 2008 um 13:09
    • #90

    Nochmal eine Frage:

    Muß Tageskontrollblatt nach §1Abs6 FPersV auch bei Lenken von Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5t über 50km ausgefüllt werden oder kann man sich "rechtssicher" auf die "Handwerkerregel" berufen?

    EDIT nächste Frage:

    Brauche ich als Selbstständiger auch eine Unternehmerkarte und muß meine Daten regelmäßig selbst auslesen?

    Diese Information kommt gerade von der DEKRA, dem BAG und dem Amt für Arbeitsschutz.

    :shock:

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

    Einmal editiert, zuletzt von simonstpauli (9. Mai 2008 um 13:58)

  • mringhoff
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    • 9. Mai 2008 um 13:48
    • #91

    Die 50km-Grenze gibt es ja seit Anfang des Jahres nicht mehr.
    Also hast Du drei Möglichkeiten:

    - Du fällst unter die "Handwerker"-Regelung (mit den ganzen Voraussetzungen gem. FahrPersV) und brauchst keine Aufzeichnugen machen.

    - oder Du fällst nicht unter o.g. Regel, dann darfst Du ständig Aufzeichnungen machen. Bleibt zu überlegen, ob das mit den Tageskontrollblättern dann noch so sinnvoll ist oder ob man nicht doch das ganze bequem elektronisch machen sollte.

    - oder Du machst eine lange Fahrt nur hin- und wieder (das Fahren ist also dann die Haupttätigkeit an diesem Tag), dann muss man die Aufzeichungen machen. Hier machen die Tageskontrollblätter wieder Sinn. Allerdings muss man ja die Aufzeichungen der letzten 28 Kalendertage oder den sog. "Urlaubsschein" mitführen. (und sich natürlich an die Lenk- und Ruhezeiten halten....)


    Zur Handwerker-Regelung:
    Zwar sind ja die km-Grenzen aufgehoben worden, aber inwieweit die Fahrtätigkeit dann nicht zu den Haupttätigkeiten zählt, ist wieder so eine Auslegungssache. Je weiter weg, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß Deine Haupttätigkeit das Fahren und nicht das Arbeiten ist...
    Und wer 8 Stunden "arbeitet", nur um 7 Stunden Fahrt "auszugleichen", der bekommt sicher unangenehme Fragen von der BAG oder der Berufsgenossenschaft...

    Ach ja nochwas: wenn in dem Fahrzeug (2,8-3,5t) ein Fahrtenschreiber eingebaut ist, MUSS man ihn auch benutzen, egal ob Handwerker oder nicht...

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  • falcocgn
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    • 12. Mai 2008 um 22:58
    • #92

    Zur UN-karte und dem "neuen" Problem:

    In mehreren langen Telefonaten mit der Bußgeldbehörde (Bezirksregierung) in Münster und der IHK Köln und persönlicher Befragung der Behördenmitarbeiter der Bez.-Reg. in Köln bei einem Fachvortrag stellt sich die Rechtsauffassung der Behörden so dar: der selbständige UN ist derjenige, der die UN-karte haben muß, die Daten des Fahrzeugs mit seiner Downloadeinrichtung in sein Programm laden und archivieren muss. In unserer Branche ist das dann der selbständige Techniker, der zusätzlich zu seinem eigentlichen Auftrag noch den LKW fährt!

    In den letzten beiden Firmen-Schulungen, die ich nach dieser Info gehalten habe, stellte ich diesen Wahnsinn vor. Die Reaktion dieser (nicht kleinen) Firmen ist, diese Rechtsauffassung zu ignorieren. Meine ganz persönliche Auffassung ist ebenfalls so.

    Bei diesem Fachvortrag wurde auch nochmal zur Handwerkerregel gesprochen. Auf die explizite Frage nach "Haupttätigkeit/Fahrtätigkeit" wurde ganz klar der Bezug auf den jeweiligen Tag gesetzt. Ein Ausgleichen z.B. eines Fahrtages mit zwei Tagen nicht-Fahrtag ist nicht möglich.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • j:hein
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    • 28. September 2011 um 03:19
    • #93

    Obwohl ich mir das gesamte Thema durchgelesen habe, hat sich mir noch keine endgültige Antwort ergeben.
    Es gab durchaus einige gute Antworten, jedoch auch einige Widersprüche und verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen.

    Konkrete Frage:

    Keiner unserer Techniker oder Mitarbeiter ist hauptsächlich und ausschließlich Fahrer.

    Szenario: Wir mieten bei der Autovermietung einen Transporter (Sprinter, Iveco usw. - zulässiges Gesamtgewicht 3.5t).

    Mit diesen Transportern fahren wir innerhalb von 50km, jedoch auch deutlich weiter.

    Was muss nun wann und wie gemacht werden um sich keine OWI einzufangen.

    Rein von meinem Verständnis her würde ich mich auf § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV berufen und wäre demnach befreit.

    Danke für die Mithilfe!

    hast du mal`n gaffa?

  • falcocgn
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    • 28. September 2011 um 09:24
    • #94

    Hallo j:hein,

    Unter 3,5t kann die Handwerkerregel ohne Km-Begrenzung in Anspruch genommen werden. ABER die Zeiten, für die der Fahrer dann keinen Nachweris hat, weil er die HWR nutzt, müssen trotzdem nachgewiesen werden. Dies geschieht mit dem sogenannten Urlaubsschein nach § 20 FPersV. Bei der HWR ist die Auslegung für die Haupttätigkeit zu beachten. Der deutsche Arbeitstag hat 8 Stunden Arbeitszeit. alles was mehr als die Hälfte ist, ist die Haupttätigkeit.

    Und dann müsst ihr noch nachschauen, ob der 3,5t Sprinter wirklich ein 3,5t Sprinter ist. Es gelten die eintragungen in den Papieren. wenn das Auto also einen Hänger ziehen kann kommt es über die 3,5t. Dann ist ein Kontrollgerät drin und das muss benutzt werden...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • j:hein
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    • 28. September 2011 um 10:41
    • #95

    Danke falcocgn:

    D.h. diese Urlaubsschein-Sache ist aber wiederrum nur releveant, bei den Fahrten welche sich nicht im 50km Umkreis befinden?

    Falls doch, bedeutet das also, bei jeder Nutzung eines LKWs zwischen 2,8t und 3,5t kann ich die HWR in Anspruch nehmen, muss jedoch IMMER den Urlaubsschein nachweisen können.
    Darunter ist es egal, darüber ist es generell Pflicht und die HWR gilt nicht mehr.

    (Die Info mit dem Fahrzeugschein und den tatsächlichen Angaben war mir bekannt, Danke!)

    hast du mal`n gaffa?

  • falcocgn
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    • 28. September 2011 um 11:09
    • #96

    Hallo j:hein,

    Der Urlaubsschein (richtig: Nachweis über die nachweisfreien Zeiten) muss ab 2,8t immer vorhanden sein, wenn nachweisfreie Zeiten angefallen sind. Unabhängig von HWR oder nicht. Die 50Km-Grenze gilt ab 3,5t im Umkreis um den Standort und ist eine Ausschlussregel: einmal drüber und vorbei für immer. Der Urlaubsschein muss vor Fahrtantritt vorliegen und mitgeführt werden. Pro 24h(!), die Du nicht nachweist, kostet es den Fahrer 75€ Bußgeld und den Unternehmer 250€, plus eventuell Strafverschärfung!

    Darf ich übrigens auf das Angebot in meiner Signatur hinweisen... :wink:

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  • mringhoff
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    • 28. September 2011 um 11:24
    • #97
    Zitat von "falcocgn"

    Nachweis über die nachweisfreien Zeiten


    ...eigentlich ist dieser Begriff reif fürs Kabarett....

    Hier eine Zusammenfassung der Infos und das besagte Formblatt:
    http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/autouplo…itsnachweis.pdf

    Wenn der Unternehmer selbst fährt, entfällt das aber oder?

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  • mringhoff
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    • 28. September 2011 um 11:40
    • #98

    Jetzt muss ich aber nochmal nachfragen:
    Wenn der vom Unternehmer engagierter Fahrer (bei uns eigentlich immer freiberufliche Techniker) ausschliesslich nur bis 3,5t zGG (ohne AHK) und unter 4 Stunden pro Arbeitstag fährt, dann entfällt ja auch die Aufzeichnungspflicht, aber offenbar nicht die Pflicht, o.g. "Urlaubsschein" auszufüllen?
    Habe ich das richtig verstanden?
    Das bedeutet, der Fahrer hat nur Urlaubsscheine und keine Fahrerkarte.
    Was schreibt man denn in dem Feld des "Zeitraums" rein, wenn er gerade mal für den Job gebucht wurde? Ich kann doch kaum eine Zeit davor angeben, bei der er nicht für mich gearbeitet hat.
    Und für den Tag des Jobs selbst braucht man doch keinen Nachweis.

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  • falcocgn
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    • 28. September 2011 um 11:57
    • #99

    So langsam kommen wir in den Bereich, wo ich tatsächlich auf meine Dienstleistung in der Signatur verweisen muss. Ein bischen Lebenshilfe zwischendurch ist ja ok. Mache ich auch gerne. ABER. Wenn es darauf hinausläuft, dass ich hier im Rahmen eines kostenlosen Webinars mein gesamtes angesammeltes Wissen Stück für komplett auf den Teller lege...

    Ja, die Regeln zum Güterverkehr sind tatsächlich kompliziert, teilweise widersinnig und auf verschiedene Rechtsquellen verteilt, die immer gerne munter durcheinander gewürfelt werden. Meine Schulung biete ich seit vier Jahren an. Erstaunlicherweise werde ich oft erst gebucht, wenn es richtig brennt. Dabei dauert die Schulung nur 4 Stunden. Danach muss niemand mehr stundenlang ins Netz gehen, um sich mühsam die oft veralteten Infos zusammen zu sammeln. Ich verspreche Euch, ich bin viel, viel, viel preis-werter als für 28 Tage keinen Urlaubsschein dabei zu haben (das macht 2.000€ für den Fahrer). Gerne komme ich zu euch, tut euch zusammen, kein Problem bis 15 Teilnehmer. Aber irgendwann muss ich die Leine ziehen - das wäre jetzt!

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  • j:hein
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    • 28. September 2011 um 13:54
    • #100

    falcocgn: ich kann dich verstehen und werde auch sofort auf dich zurückkommen, wenn das bei mir und den Mitarbeitern wirklich angebracht ist. (vor allem auch dann, wenn wir regelmässig über 3,5t fahren. Ich bin mir sicher, dann lohnt ein solches Seminar und jeder Euro zahlt sich aus).

    Ich glaube, ich habe die Thematik verstanden. Für mich klingt das aber (vor allem im Bereich Veranstaltungstechnik, sprich kein Güterverkehr) nach einem absoluten Wahnsinn.

    Das würde ja bedeuten, dass jeder der Laut und Hell macht und das gewerbesmäßig (Gewinnabsicht, bekommt Geld dafür) und für den Job einen Sprinter mietet (meist 3,5zGG) ständig ein solches Formblatt mitsich führen müsste.
    Ich gehe mal davon aus, von 10 machen das 9 nicht. Zumindest in den kleineren bis mittleren Unternehmen.

    Natürlich ist das kein Argument um sich einem Gesetz zu unterziehen, ich denke aber auch, dass in diesem Bereich zumindest auf ländlicher Ebene (abgesehen von großen Autobahnen und Kontrollen durch die BAG) keine wirkliche Rechtsdurchsetzung erfolgt. Wir zumindest wurden noch nie danach gefragt und haben es auch noch nicht aus dem Kollegenkreis vernommen.

    Ansonsten bräuchten sich die Herren nur vor der Autovermietung positionieren und jeden, der gewerbliche Absichten hat, rausziehen.....lohnen würde sich das.

    hast du mal`n gaffa?

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