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Wie buche ich Inkassozahlungen?

  • partymucke
  • 16. Februar 2008 um 12:22
  • partymucke
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    • 16. Februar 2008 um 12:22
    • #1

    Evtl. etwas speziell, aber es war ja eine PA, die ich vermietet habe :D

    Rechnung wurde nicht bezahlt, also zum Inkassobüro. Nun kommt das Geld vom schuldner über das Inkassobüro in Raten. Wie buche ich das richtig (SKR 03)?

    Grüße
    Matthias

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    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
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  • timotimo
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    • 16. Februar 2008 um 15:07
    • #2

    Doppelte Buchführung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Ist- oder Sollversteuerung?

  • partymucke
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    • 16. Februar 2008 um 23:53
    • #3

    Soll-Versteuerung (leider, dazu hat uns Lexware verdonnert)
    Doppelte Buchführung. Wir geben zwar nur e/Ü ab, aber intern buchen wir ordentlich.

    Grüße
    Matthias

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  • timotimo
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    • 17. Februar 2008 um 00:41
    • #4

    In der doppelten Buchführung buchst du die reellen Bewegungen (also Ist). In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung führt das dann zur Soll-Versteuerung, richtig?

    Ich bin kein Buchhalter, aber wenn ich das richtig im Kopf habe buchst Du 1460 an 8000 und 8980 an 1200. Ohne Gewähr :wink:

  • falcocgn
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    • 19. Februar 2008 um 18:56
    • #5

    Hallo Matthias, wieso hat Euch Lexware dazu verdonnert? Ich nutze den Buchhalter und kann zwischen Soll und Ist wählen.

    Und sonst: Soll-Versteuerung ist nach vereinBARTEN Entgelten, die Vorgänge werden beim Versenden der Rechnung wirksam.

    Ist-Versteuerung ist nach vereinNAHMTEN Entgelten, die Vorgänge werden erst bei Zahlung wirksam.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • timotimo
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    • 19. Februar 2008 um 19:59
    • #6
    Zitat von "FalcoCGN"

    Hallo Matthias, wieso hat Euch Lexware dazu verdonnert? Ich nutze den Buchhalter und kann zwischen Soll und Ist wählen.

    Und sonst: Soll-Versteuerung ist nach vereinBARTEN Entgelten, die Vorgänge werden beim Versenden der Rechnung wirksam.

    Ist-Versteuerung ist nach vereinNAHMTEN Entgelten, die Vorgänge werden erst bei Zahlung wirksam.

    Grüße,
    Falco

    ...was aber nicht seine Ausgangsfrage beantwortet. Machst Du auch doppelte Buchführung?

  • partymucke
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    • 20. Februar 2008 um 19:44
    • #7
    Zitat von "FalcoCGN"

    Hallo Matthias, wieso hat Euch Lexware dazu verdonnert? Ich nutze den Buchhalter und kann zwischen Soll und Ist wählen.

    Und sonst: Soll-Versteuerung ist nach vereinBARTEN Entgelten, die Vorgänge werden beim Versenden der Rechnung wirksam.

    Ist-Versteuerung ist nach vereinNAHMTEN Entgelten, die Vorgänge werden erst bei Zahlung wirksam.

    Grüße,
    Falco

    Weil Lexware keine Istversteuerung mehr zulässt, wenn man Buchungsdaten importiert. Steht übrigens auch in der Anleitung. Mit der 2008er Version soll es erstmalig gehen, ist aber zu spät.

    Grüße
    Matthias

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  • slaytalix
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    • 23. Februar 2008 um 14:12
    • #8

    Geht es um die Kosten des Inkassobüros ? Ich würde dann auf Kosten der Kontenklasse 4 buchen

    Recht nett ist der EKR 03 analog zu SKR 03 des Wiso Sparbuchs & günstig im Abo

    4950 oder Konto generieren + Vorsteuer 1775 an / 1200 Bank

    Mit Umsatzsteuervoranmeldung etc

    Sonst 1200 an / Einbringbare Forderungen 1800

    Oder als Rechnungsabgrenzungskonto mit zukünftigen Erlösen: Forderung aus passivem Rechnungsabgrenzungkontoposten "PRAP" bei bestehenden Forderungen aus Altlasten.

    Konto laut KLR: Sonstige Forderungen an / PRAP
    über G & V Konto bilanzieren. > PRAP an SBK (Schlußbilanzkonto)

    Bei Geldeingang dann Bank 1200 an Sonst Forderungen. Das tangiert aber auch Geldeingänge im neuen Jahr, falls sich das über das Bilanzierungsjahr hinaus hinzieht.

    @ Timo: Bank sollte im Soll stehen, da es Geld-Eingänge sind :oops:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

    12 Mal editiert, zuletzt von slaytalix (24. Februar 2008 um 11:48)

  • timotimo
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    • 24. Februar 2008 um 01:54
    • #9

    Hast ja recht. Ist auch schon 5 Jahre her bei mir :)

  • partymucke
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    • 24. Februar 2008 um 12:45
    • #10

    Es geht nicht um die Kosten des Inkasso-Unternehmens, sondern darum, dass das Geld nicht mehr direkt vom Schuldner sondern (wenn überhaupt) vom Inkasso-Unternehmen kommt.

    ''Recht nett ist der EKR 03 analog zu SKR 03 des Wiso Sparbuchs & günstig im Abo''

    ??? Diesen Satz hab ich leider nicht kapiert.

    Grüße
    Matthias

    ***
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  • slaytalix
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    • 24. Februar 2008 um 16:49
    • #11

    Wenn das Geld evtl. über mehrere Jahre verteilt kommt, bleibt wohl nichts Anderes übrig, als die sonstigen Forderungen zu "splitten" & dies über die passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu buchen

    Bei Zahlungseingängen dann Bank 1200 / an Sonst. Forderungen aus Inkasso als Konto generieren wie z. B. 1801

    Ach so, der Kontenrahmen beim "ZDF Wiso Sparbuch 2008" von Buhl Data heißt dort EKR 03/04 & ist analog zum Standardkontenrahmen SKR 03-04

    Gruß Kai

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  • partymucke
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    • 27. Februar 2008 um 19:02
    • #12

    1800er Konten sind aber bei SKR 3 die Privatkonten :?:

    Grüße
    Matthias

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  • slaytalix
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    • 28. Februar 2008 um 17:40
    • #13

    Stimmt, wenn "1705" Darlehen ist, evtl. auf 1600 er Konten buchen, steht in meinem Kontenrahmen EKR 03 nicht explizit drin, man kann aber auch Konten generieren

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  • DJ-JAJA
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    • 12. April 2008 um 11:11
    • #14

    Im Grunde müsste Deine Forderung auf "zweifelhafte Forderungen" umgebucht sein. Du weißt ja nicht, ob Du die Asche bekommst.

    Das Inkassobüro legst Du als Debitor an und Buchst die Zahlungen gegen das Konto "zweifelhafte Forderungen".

    Was dann noch übrig bleibt und nicht bezahlt wird, ist ja letztendlich ein Einnahmeverlust. -> Forderungsausfälle, bei Auflösung der Zweifelhaften Forderungen.
    siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelwertberichtigung

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

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