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Messestand auf einer Gewerbeschau - Wer darf aufbauen?

  • kai kempf
  • 16. April 2008 um 19:10
  • kai kempf
    Beiträge
    4
    • 16. April 2008 um 19:10
    • #1

    Hallo aus dem Badener-lLand,
    von einem Bekannten habe ich den Tip bekommen mal hier nachzufragen.
    Mein Vater hat eine kleine Schlosserei. Nun ist hier im Sommer eine Messe für Handwerk, wo wir uns gerne mit einem Stand präsentieren wollen. Über einen ehemaligen Schulkollegen kann ich die se Alutraversen und auch Lampen etc. haben. (Für günstiges Geld ) Der hatte mal ne Disko und das Zeugs noch in der Garage.
    Nun aber meine Frage.
    Kann jeder (also auch ich) so eine Traverse auf einer Messe aufbauen, oder muss man dafür spezielle Genehmigungen haben? Wie man Aluminium zusammenschraubt, oder mit Bolzen verbindet, dass da nichts runter kommt, weiß ich. Aber ich habe ja keine spezielle Bühnenbauausbildung oder so was in der Art. Ich bin Kaufmann (mit Metallverständnis).
    Der Messestand wird eine Fläche von ca. 4 x 8 Metern haben und die Lampen an der Traverse sollen so auf etwa 3,5 bis 4 Meter Höhe sein.
    Kann das ein Problem mit der Messeleitung geben?

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 16. April 2008 um 21:18
    • #2

    Hallo und Willkommen im Forum,

    Die (ordnungsgemäße) Aufstellung von Liften und Traverse ist nur ein Teil des gesamten Aufbaus. Hierbei sind die Vorschriften der VStättVO, (wie Flucht- und Rettungswege, Standsicherheit, Brandschutz, etc.), BGV-Vorschriften oder -Richtlinien, (wie Potenzialausgleich, Auswahl der Betriebsmittel, Stromverteilungen, etc.) und noch ein paar weitere Vorschriften, Gesetze und Normen zu beachten.

    Machen kann den Aufbau in der Regel jeder. Hängt aber auch von der Messegesellschaft ab, ob sie das zulässt (zum Bsp. im Bereich Stromverteilungen) und wie die Abnahme aussieht. Hier kann es dann Probleme geben ( z.B. wenn der Fussbodenunterbau aus normal entflammbarem Holz ausgeführt ist).

    Mit "Zeugs, das mal ein ehemaliger Schulkollege in einer Disco und jetzt in der Garage hat" würde ich das nicht machen.

  • kai kempf
    Beiträge
    4
    • 16. April 2008 um 21:33
    • #3

    Ein Stromverteiler wird von der Messe am stand bereitgestellt. Das haben wir achon so bestellt. Das man die Traverse erden muss habe ich hier gelesen. Das kann ja der Elektriker der uns den Stromkasten da hinstellt mchen.

    Die Traversen sind 4 Kant Traversen, die in einer Großraumdisko waren. Da standen die als Viereck drinn.
    Die Lampen sind so typische Bühnscheinwerfer. Silbern aus Chrom mit so Folien drin. Sieht alles aus wie neu.
    Nur weil es in einer Grage gelagert ist, heißt es nicht, dass es schlecht ist. Es wurde extra für die Disko neu gekauft. Diese hat dann den Kampf mit der Konkurenz verloren und ist Pleite gegangen.

  • kai kempf
    Beiträge
    4
    • 16. April 2008 um 21:38
    • #4

    hab mal bei googel geschaut. So ähnlich wie das hier, war das aufgebaut:

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 16. April 2008 um 22:19
    • #5

    Das auf dem Bild sind aber keine Lifte.

    Wie bereits gesagt, sind in jedem Fall die Verordungen der Messe zu beachten, sowie die BGV C1 und die VStättVO. Die angeführten Sachen (mit Potenzialausgleich, übrigens mit 16 qmm, grün-gelber Leitung, etc.) waren nur Beispiele.

    Es gibt leider selbst (professionelle) Messebaufirmen, die die Verordnungen nicht kennen und dann entstehen für Personen gefährliche Aufbauten. Das soll (gerade auch in diesem Brett des Forums) vermieden werden. Daher mal hier ganz deutlich die Bitte: hole Dir Hilfe von jemandem, der einschlägige Erfahrung hat, möglichst mit qualifizierter Ausbildung im Veranstaltungstechnikbereich. Nur er kennt die Verordungen und weiss wie man so etwas sicher und vorschriftsgemäß aufbaut.

    Immerhin reden wir hier nicht von einer Party von 30 Personen im Jugendclub, sondern von einem massiven Einbringen von Material über Personen.

  • tufkamar
    Gast
    • 17. April 2008 um 08:11
    • #6

    Denk auch daran: Ein Messestand ist ein Aushängeschild für die Firma. Er sollte also gerade auch optisch sehr ansprechend sein.

    Prinzipiell, wenn das Material in Ordnung ist spricht wohl nichts dagegen es zu verwenden - wenn es, wie bereits mehrfach erwähnt, ordnungsgemäß aufgebaut wird.

    Das einzige, was ich von der Beschreibung nicht auf Messen einsetzen würde wären die Lampen. Lt. der Beschreibung von Dir sind das normale Par64-Strahler eben für den Diskotheken- oder Bühneneinsatz. Auf einem Messestand haben die Dinger nix verloren, da gehören ordentliche Scheinwerfer a'la Arri650, 1kw oder entsprechende Fluter, bis zu Spezialleuchten, hin.

  • Mechwerkandi
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    • 17. April 2008 um 08:24
    • #7
    Zitat von "marce"


    Auf einem Messestand haben die Dinger nix verloren, da gehören ordentliche Scheinwerfer a'la Arri650, 1kw oder entsprechende Fluter, bis zu Spezialleuchten, hin.

    Na, wenn das denn so ist...

    Manche User haben ihre Vorstellungen von Messebau offensichtlich aus der Halle 1 der Hannover Messe. :D

    @ Kai:
    Red' mit den Leuten von der Messe-Betriebs-GmbH.
    Erzähl ihnen, was Du vorhast, vielleicht mit einem Bild oder einer Skizze.
    Die könne Dir verbindlich Auskunft geben. Es gibt in dem Sektor unglaublich viele lokale Sonderheiten zu beachten, es wär schade, wenn Du Dir viel Mühe machst und nachher damit nicht klarkommst.

  • ewok
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    • 17. April 2008 um 08:49
    • #8

    marce: Lies doch bitte noch einmal das Ausgangsposting und achte auf folgenden Satz: "Mein Vater hat eine kleine Schlosserei."

    Ich glaube, damit ist schon einmal die Größenordnung, um die es sich hier handelt, geklärt.

    kai: Wenn die die PAR-Scheinwerfer einsetzen möchtest, empfehle ich dir einen Frost-Filter (weiße, matte Farbfolie) in den Farbfilterrahmen zu packen; damit erreichst du eine bessere Verteilung des Lichts.

    Das wird nicht optimal, aber ich denke einmal auf einer kleinen Messe sieht das mit Sicherheit immer noch besser aus als die üblichen, selbst gestrickten Stände, die da sonst so stehen.

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • tufkamar
    Gast
    • 17. April 2008 um 09:13
    • #9

    Habe ich gelesen. Ich bin trotzdem der Meinung, dass auch in diesem Fall mit Par64 ein Messestand nicht ordentlich zu beleuchten ist. Wenn wir "Glück" haben sind dann auch noch CP60-Brenner drin - wenn die Dinger aus einer Disko stammen IMHO sogar wahrscheinlich. Wenn sie billig waren - sogar RayLights...

    Mit ein paar ordentlichen Stufenlinsen (muss ja nicht unbedingt ARRI sein) wird das Ergebnis sicher besser - und so viel kosten die beim Zumieten ja auch nicht.

  • timotimo
    Profi
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    • 17. April 2008 um 09:55
    • #10

    Wie sieht es mit der BGV A3-Prüfung der Scheinwerfer aus der Garage aus?
    Und Safeties (natürlich mit Kausche), die vorher auf Ablegereife zu begutachten sind?
    Wie sieht es mit einem Stromverteilungsplan aus, Spannungsfallberechnung, usw.? Naürlich nur H-07RNF-Kabel, keine Baumarktdreierstecker, ...
    Brandschutz, Traversenbelastbarkeit hatte ich ja schon angesprochen.

    Edit: und wie die Traversen nach oben kommen (ob auf C1-geprüften Liften, oder mit Handkettenzügen/Motoren fliegend) ist auch nicht geklärt.

    Ob jetzt PAR oder Stufen schöner sind ist glaube ich nicht so das Thema hier. Ich sehe das Problem, dass der Threadstarter nicht das erforderliche Know How hat, um solch eine Sache sicher, geschweigedenn vorschriftenkonform aufzubauen.

  • smitty
    Verifiziert
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    476
    • 17. April 2008 um 11:19
    • #11

    Also bevor ihm hier die Hölle heiß gemacht wird und zu bestimmten Scheinwerfern in der Zumietung und ähnlichem geraten wird wäre mein Tipp: Hol dir jemanden der sich damit auskennt und der sich dein Material anguckt und dir ehrlich sagt, was man damit machen kann und was nicht. Derjenige kann den Aufbau dann auch überwachen und kontrollieren.

    Was dem Threadstarter auf jeden Fall zu Gute zu halten ist, ist, dass er vorher mal fragt, was man da machen kann und worauf man zu achten hat. Viele andere hätten munter drauf losgebaut und wer möchte sich schon ausmalen was darauf passiert wäre.
    Also ich denke du bist auf dem richtigen Weg, wenn du dir einfach professionelle Unterstützung dazunimmst, dann passt das schon.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • DJ-JAJA
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    • 17. April 2008 um 12:29
    • #12

    Erstaunlich wie schwer es hier manchen fällt die Frage richtig zu lesen! : :evil:
    Das greift immer mehr in diesem Forum um sich! Zum Schluss wird dann über was völlig OT diskutiert und der Threadstarter hat KEINEN Nutzen hier gefragt zu haben!
    Verunsichert doch nicht gleich ein neues Mitglied! :wink:

    timo
    nirgends steht etwas von Liften. Warum reitest Du da drauf rum.
    Vielleicht hat der Schlossereibetrieb ja nen Kran oder Gabelstapler oder was auch immer. Das war doch nicht die Frage.
    marce
    ob ein PAR Scheinwerfer geeignet ist oder nicht das Licht so zu bringen, wie es sich der Aussteller wünscht, hängt vom Wunsch des Ausstellers ab. Ob Du den kennst wage ich zu bezweifeln.

    Berichtigt mich, aber ich habe die Frage so verstanden, dass es darum geht, ob auch jemand einen Stand aufbauen darf, der nicht von Beruf Veranstaltungstechniker, oder Fachkraft VA, oder Dergleichen ist.

    Ich sage mal "JA!", wenn er weiß was er tut. (Obwohl, wenn ich mir so manchen Messestand in Frankfurt oder Sinnsheim ins Gedächtnis rufe, bezweifle ich das auch stark bei so mancher Fachkraft)
    Wie bereits hier angemerkt gibt es einiges zu beachten. Vor allem um niemanden zu gefährden. Eine Fachkraft sollte das auf dem Kasten haben. Es gibt aber auch Personen, die das schon seit einige Jahrzehnten machen. Da gab es diese IHK Ausbildungswege noch nicht und die machen das trotzdem so, dass es richtig ist.

    Ich will das mal so vergleichen.
    Ein Blech am Auto kann im Grunde auch jeder einschweißen. Wahrscheinlicher ist aber, dass es jemand der richtig schweißen kann, so macht, dass es der TüV dann abnimmt. Bei manchem hingebrezeltem Blech, wird das Auto die Plakette nicht bekommen.

    So kann es Dir halt auch gehen. Es sei denn Du weißt genau, welche Bestimmungen Du beachten musst. Weißt Du die denn?

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • timotimo
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    • 17. April 2008 um 13:07
    • #13

    DJ-JAJA:
    Das mit den Liften habe ich auch bemerkt. Aber irgendwie muss das Zeug ja nach oben, und daher habe ich auch noch die anderen Möglichkeiten angeführt.

    Bei den Posts um PAR oder nicht stimme ich Dir zu. Aber warum gleich so unfreundlich?

    Ansonsten finde ich schade, dass es hier im Brett kein Vorwort gibt, wie es im Strom- und AG Veranstaltungssicherheit-Brett ist.

  • DJ-JAJA
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    • 17. April 2008 um 14:02
    • #14

    Sorry, dass Du dann einfach den Wind abbekommst, der hier in letzter Zeit bei mir hochkommt.
    Ich hätte auch sagen können: Das war noch nicht ganz die Antwort auf die Frage versuchen Sie es bitte nochmals. 8)
    Es ist einfach nervig, wenn man sich durch nen Thread liest und nach fast einer Seite noch immer keine Antwort auf die Frage liest. Mich zündet das langsam, weil es inzwischen bei 90% aller Threads genau so ist, dass mal schnell diagonal gelesen wird und dann geantwortet. Das Ergebnis ist dann meist ungenügend.
    Bin auch Dozent, da bekomme ich auch stets Romane zu lesen, nur nicht die Antwort auf die Frage. Anschließend gibts dann meist noch ne Diskussion, warum das so schlecht bewertet ist, wo man doch sooooo viel geschrieben hat.
    Deine Antwort und auch die von Marcel, erfüllt genau diesen Tatbestand, des "Nicht-Auf-Die-Frage-Antwortens :roll:

    Ich denke dass könnten wir besser machen.

    Aber Dein Wille ehrt Dich ja auch schon! :wink:

    Mit dem Aufbau hast Du natürlich recht. Wobei ich mich grade frage, ob man für den bloßen Aufbau tatsächlich BGV-C1 Lifte bräuchte.
    Dann wäre auch diese Antwort noch nicht ganz richtig, oder?

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  • timotimo
    Profi
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    • 17. April 2008 um 14:47
    • #15

    Wenn Du den 2ten Thread liest (meine erste Antwort): damit war doch die Frage beantwortet, oder? Daher verstehe ich Deine Kritik nicht. Hast DU vielleicht nur quergelesen? :D

    Zum reinen Aufbau sind IMHO keine C1-Lifte erforderlich, solange keiner unter der Traverse durchläuft, bis die Lifte entlastet sind. Aber worauf steht/woran hängt das Rigg dann? Das sollte eben lieber ein Fachmann machen. Aber ich denke, das wurde jetzt schon deutlich.

  • DJ-JAJA
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    4.137
    • 17. April 2008 um 15:24
    • #16

    Lass uns nicht drüber Diskutieren, wer hier mehr Recht hat. Das hilft Kai nicht.

    Zitat

    Zum reinen Aufbau sind IMHO keine C1-Lifte erforderlich, solange keiner unter der Traverse durchläuft, bis die Lifte entlastet sind. Aber worauf steht/woran hängt das Rigg dann?


    Das sieht man auf dem Bild. Das Rig steht auf Traversen. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass das vorher auf Stativen in einer Disko gestanden hat, sonst wäre mir schon jetzt klar, warum die sich nicht am Markt haten konnte.

    Ich sage nicht dass es falsch ist was Du geschrieben hast, nur zuviel drum herum, dass ein Einsteiger leicht nicht übersehen kann, was nun die Antwort ist und was eine zusätzliche Information.

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  • kai kempf
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    • 19. April 2008 um 23:26
    • #17

    Wau, so eine Diskussion wollte ich nicht vom Zaun brechen.
    Also es so ähnlich wie JAJA es geschrieben hat.
    Wir wollen kein Vermögen ausgeben. Wir wollen auch keine Lampen ausstellen, sondern einfach unsere Spindeltreppen und Edelstahlgeländer ein wenig anstrahlen. Diese Diskoscheinwerfer, kann man ganz normal an eine Steckdose anschließen.
    Er sagt, da ist alles dabei, auch diese Stahlseile dass die Lampen eine extra Fallsicherung haben.

    Jetzt gehts also im Grunde darum.
    Dürfen wir das Traversengestell selbst aufbauen. Das geht wohl recht einfach mit 4 Stativen, die man danach wieder weg räumt.
    Dürfen wir dann selbst die Lampen aufhängen und mit Gummistromkabeln an den Stromverteiler anschließen. Alles normal Schuko. Der Stromverteiler kommt vom "Messeelektriker".
    Dürften wir das gestell selbst erden?

    Oder braucht es für eine oder alle dieser Tätigkeiten eine Fachkraft? Da ja nachher noch mal jemend von der Messe drüber schaut, ist das ganze ja von einer Fachkraft geprüft.

  • Schrumpeln
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    9
    Beiträge
    908
    • 21. April 2008 um 09:14
    • #18

    Die Antwort ist:
    Ja Ihr dürft das!
    Aber: Ihr müsst das so machen, dass keiner zu schaden kommt, denn wenn was passiert müsst Ihr dafür gerade stehen und nachweisen, dass Ihr Euch an die Regeln der Branche gehalten habt. Das sind die gültigen Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien, die hier schin so oft aufgezählt worden sind.
    Ich denke auch, dass auf so kleinen gewerbeschauen, wie sie überall in der Republik stattfinden die meisten Stände von den Standbetreibern aufgebaut werden, hier geht es ja darum die Arbeit der kleinen Handwerksbetriebe in der Region bekannt zu machen, dasss sind keine Hochglanzmessen wie es internationale Messen in mehreren Hallen sind. Das sind meist in komunalen Mehrzweckhallen oder Zelten abgehaltene Veransdtaltungen.
    Wichtig ist die Sicherheit, die Optik des Standes spielt hier ja meist eine nebengeordnete Rolle.

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

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  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

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