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Gesetz zur Modernisierung des GmbH - Rechts

  • nikita
  • 26. Juni 2008 um 13:48
  • nikita
    Beiträge
    83
    • 26. Juni 2008 um 13:48
    • #1

    Da wir vor kurzem eine kleine Diskussion zum Thema hatten, ob die
    GmbH-Reform abgeschlossen (nur noch 10.000€ Stammkapital) ist, habe
    ich heute mal gegoogelt und was ziemlich aktuelles :shock: gefunden:

    Schwerpunkte des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts
    und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

    Wurde heute am 26.06.2008 verabschiedet: KLICK

    Zitat

    a) Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen
    • Um den Bedürfnissen von Existenzgründern, die am Anfang nur sehr wenig Stammkapital
    haben und benötigen (z.B. im Dienstleistungsbereich) zu entsprechen, bringt das Gesetz
    eine Einstiegsvariante der GmbH, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
    (§ 5a GmbHG). Es handelt sich dabei nicht um eine neue Rechtsform, sondern um
    eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese
    GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital
    der normalen GmbH nach und nach ansparen. Das Mindeststammkapital
    der normalen GmbH wird nicht herabgesetzt, es bleibt bei 25.000 Euro. Da es die
    UG (haftungsbeschränkt) gibt, ist eine Herabsetzung bei der normalen GmbH auch gar
    nicht mehr nötig.

    Alles anzeigen

    Soviel zu unserer Diskussion vor einign Tagen, den Rest kann man unter dem angegebenen Link nachlesen! :D

    Wie ist eure Meinung dazu???

    Grüße

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • test
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    4
    • 26. Juni 2008 um 14:47
    • #2

    interessant wäre zu wissen was unter ansparen zu verstehen ist. das kann ja heißen 1000e pro monat oder 12 e im jahr. das ist das spannende an der sache.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • sparbrötchen
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    274
    • 26. Juni 2008 um 23:27
    • #3

    Und in Brüssel werden gerade die Vorbereitungen für die einheitliche europäische Privatgesellschaft ab 2010 gemacht.

    Mindestkapital 1 EUR, Vorbild ist die englische Ltd.

    Wenns dann soweit hat sich das ganze Thema mit GMBH, Ltd, SRO und wie die einzelnen Gesellschaften in den EU Staaten alle heissen eh erledigt.

  • mringhoff
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    5.262
    • 28. Juni 2008 um 21:47
    • #4

    Gut finde ich, daß die GmbH als solches weiterhin nicht abgewertet wird, indem daß das Mindeststammkapital herabgesetzt wurde.
    Bis die 25 TEUR Stammkaptial erreicht sind, handelt es sich ja dabei nur um eine "Unternehmergesellschaft".
    Das bedeutet, daß Geschäftspartner an diesem Status erkennen können, daß das Stammkapital noch nicht voll einbezahlt wurde.

    Daß der Einstieg in eine Gesellschaftsgründung wesentlich erleichtert wurde, finde ich gut. Man spart sich Notar- und Eintragungsgebühren.

    Schön ist auch, daß in vielen kleinen Details der Haftungsbegrenzung nachgebessert wurde. Der Gläubigerschutz wurde da etwas stärker gewichtet.

    Insgesamt finde ich die Novelle gut gelungen.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 28. Juni 2008 um 22:03
    • #5
    Zitat

    Wenns dann soweit hat sich das ganze Thema mit GMBH, Ltd, SRO und wie die einzelnen Gesellschaften in den EU Staaten alle heissen eh erledigt.

    HAt sich nicht alles erledigt, denn die Rechtsform der GmbH usw. bleibt ja trotzdem bestehen. Man kann dann abwägen ob man diese neue Rechtsform wählt.
    Man sollte ja auch nicht den Ruf der Rechtsform außer acht lassen....

    Meine persönliche Meinung zu der Neuerung in Sachen GmbH deckt sich mit mringhoff.... 8)

    PS: zum Thema europäische Privatgesellschaft

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
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  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 29. Juni 2008 um 08:31
    • #6

    Wer bislang eine Ltd gegründet hatte, der hatte einfach an Anfang keine Kohle. Ob das für eine Gewerbegründung so gut ist, steht auf einem anderen Blatt.
    Preiswerter im laufenden Betrieb ist dann natürlich wieder die GmbH.

    Es wird immer Werbung gemacht, daß die Gründungskosten bei der Ltd so günstig sind. Das stimmt zwar so auch, aber wenn wir vergleichen:
    GmbH (bisherige Form): (Notar, Registergebühr, Veröffentlichungskosten) ca. 900,-
    Ltd: (Eintragung, Kosten f. Ltd-Dienstleister, beglaubigte Übersetzung der Satzung) ca. 500,- EUR
    Auf die Jahre gesehen und den geplanten Umsatz sollte man sich über diese 400,- EUR Unterschied nun wirklich keine größeren Gedanken machen.
    Hinzu kommen Beratungskosten für Rechtsanwälte, falls benötigt. Der Beratungsbedarf für die englische Ltd. ist üblicherweise größer als bei GmbHs, da diese nach dem deutschen Recht vielen geläufiger sind.

    Das größere Problem der Ltd. ist aber, daß die laufenden Kosten höher sind, da man sich ja immer einen englischen Firmensitz leisten muss. Dieser wird zwar von den Ltd.-Dienstleistern als Briefkastenfirma gestellt und soweit gemanaged, aber das kostet auch Geld (ab 300,- EUR aufwärts). Zudem muss natürlich der Jahresabschluss auch nach englischen (Steuer)Recht gestellt werden. Und wenn man seine Geschäfte hier in Deutschland macht, braucht man für das deutsche Finanzamt natürlich auch noch eine deutsche Version. Daß das nicht einfach mit einer Übersetzung von Englisch ins Deutsche getan ist, sondern auf ein ganz anderes Berechnungsverfahren, versteht sich ja von selbst.
    Das sind zwei komplett getrennte Jahresabschlüsse (Bilanzen), was das an jährlichen Mehrkosten mit sich bringt, lässt die Gründungskostenersparnis zum Taschengeld werden...

    Der große Unterschied ist derzeit noch die geringe Stammeinlage.
    Wer eine Firma ohne Kapital gründet, handelt je nach Art des Gewerbes mehr oder weniger risikoreich. Gerade am Anfang benötigt man doch diverse Investitionen und sei es nur ein Büro, ein PC etc.
    Das Stammkapital einer GmbH ist ja nicht verloren oder wie eine Art Kaution zu sehen. Nein, das Stammkapital wird von den Gründern ganz normal auf das Geschäftskonto der GmbH überwiesen und da steht es für den Betrieb zur Verfügung.
    Das ist doch was feines, wenn ich meinen Betrieb mit 25.000,- EUR Startkapital starten kann. (Bei zwei oder mehr Gesellschafter reicht anfangs sogar nur 12.500,- EUR zusammen)

    Da aber wohl einige nicht mal das übrig haben (wir reden ja nicht von einem Nebenerwerbsbetrieb), aber dennoch aus der Haftung ausgeschlossen werden möchten, liegt das nahe, eine Ltd. zu gründen.
    Daß bei einer solchen finanziellen Ausgangslage dann die Wahrscheinlichkeit hoch ist, daß sich der betriebliche Erfolg nicht einstellt, liegt auf der Hand.

    Und daß die Ltd. einen schlechten Ruf hat, kommt wohl auch daher, daß es immer wieder vorsätzliche Wirtschaftsbetrüger gibt. Früher gründeten diese GmbHs, heutzutage geht das mit der Ltd. wesentlich preiswerter. Die langfristige Rentabilität interessiert hier ja niemanden.

    Mit der vereinfachten GmbH-Regelung dürfte sich das Thema Ltd in Deutschland wohl auch langsam erledigen...

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  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 29. Juni 2008 um 12:13
    • #7

    Interessant ist die GmbH in unserer Branche IMHO auch, um Eigentums- und Ausführungsgesellschaften zu trennen (Beispiel: Equipment gehört der PRIVAT HAFTENDEN Personengesellschaft, die im Bereich der Geldbeschaffung den deutlich besseren Ruf besitzt, diese verleast das Equipment an die ausführende GmbH, die aufgrund der Haftungsbeschränkung hier durchaus ihre Berechtigung hat. Und 25.000 EUR sind in der Tat nicht so viel, daß es für einen ERNSTHAFT tätigen ein Problem darstellen sollte, diese aufzubringen. Da sind selbst bei kleinsten Firmen oft mehrere 100.000 EUR an Equipment vorhanden (welcher Anteil davon denen auch gehört steht auf einem anderen Blatt) und dieser ganze Kram schafft es noch nicht einmal, 25.000 EUR für eine einmalige Einzahlung zu generieren? Hmmm. Da läuft dann oft betriebswirtschaftlich von vorn herein was falsch.

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