Da wir vor kurzem eine kleine Diskussion zum Thema hatten, ob die
GmbH-Reform abgeschlossen (nur noch 10.000€ Stammkapital) ist, habe
ich heute mal gegoogelt und was ziemlich aktuelles :shock: gefunden:
Schwerpunkte des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts
und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Wurde heute am 26.06.2008 verabschiedet: KLICK
ZitatAlles anzeigena) Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen
• Um den Bedürfnissen von Existenzgründern, die am Anfang nur sehr wenig Stammkapital
haben und benötigen (z.B. im Dienstleistungsbereich) zu entsprechen, bringt das Gesetz
eine Einstiegsvariante der GmbH, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
(§ 5a GmbHG). Es handelt sich dabei nicht um eine neue Rechtsform, sondern um
eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese
GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital
der normalen GmbH nach und nach ansparen. Das Mindeststammkapital
der normalen GmbH wird nicht herabgesetzt, es bleibt bei 25.000 Euro. Da es die
UG (haftungsbeschränkt) gibt, ist eine Herabsetzung bei der normalen GmbH auch gar
nicht mehr nötig.
Soviel zu unserer Diskussion vor einign Tagen, den Rest kann man unter dem angegebenen Link nachlesen! ![]()
Wie ist eure Meinung dazu???
Grüße