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Kellerelektrik überarbeiten

  • TheN
  • 15. Juli 2008 um 22:43
  • TheN
    Beiträge
    178
    • 15. Juli 2008 um 22:43
    • #1

    Hallo werte Kollegen,

    habe eine Frage zum Thema Hauselektrik, also eigentlich nicht VA, aber sicher findet sich hier doch der ein oder Andere, der dazu etwas weiß.
    Also sorry, wenn es etwas Off Topic ist.

    Wollte in meinem Keller zu Hause die Elektrik erneuern (Mietwohnung).
    Bisher ist die Elektrik da eine Katastrophe (offene Lüsterklemmen, Leuchtstoffröhre mit offen zugänglicher Vorschaltelektronik, nicht fest angebrachte Wandsteckdosen...). Ich befürchte sogar, dass gar keine Sicherung vorhanden ist!! (Zumindest hab ich bis jetzt keine gefunden).
    Meine Idee: machen wir das doch mal ordentlich. So mit B16 Automat, FI, neuen Steckdosen...

    Habe mir einen kleinen Aufputzkasten mit Hutschiene, nen FI und nen Sicherungsautomaten, etc gekauft. Problem: Es ist kein PE vorhanden!
    In den Raum gehen nur zwei Leitungen rein. (N und L)
    Lösungsidee: N aufteilen in PE und N, PE direkt auf den Schutzkontakt der Steckdosen klemmen, N durch den FI führen. Quasi ein TN-Netz mit FI, wobei der N dann halt als PEN fungiert und der FI nach der Aufteilung in PE und N sitzt.
    Nun hab ich grade mit meinem Vater telefoniert, seines zeichens Dipl. Ing Elektrotechnik, und der meinte, das wäre so gar nicht zulässig, der PE müsse auf jeden Fall separat geerdet werden. Natürlich ist das besser und wird bei Neuinstallationen so gemacht, aber MUSS es immer so sein? Bzw muss ich es machen, auch wenn ich nur in einem Raum die Elektrik überarbeite?
    Problem ist natürlich, dass im Falle einer Unterbrechung des eingehenden N-Leiters, der Strom von L über das Gerät zurück durch N fließen kann (FI sieht also keine Differenz) und dann vom Verbindungspunkt über den Schutzleiter aufs Gehäuse eines Gerätes und dann durch mich Richtung Erde (Aua!) - ohne dass der FI auslöst.
    Trotzdem wäre es ja besser als ohne FI, oder? Klassisch machte man das ja früher mit Nullung, also PE und N Verbinden, ganz ohne FI. Da kann der selbe Fall wie oben beschrieben eintreten, der FI macht es also nicht UNSICHERER, aber - so lange die Zuleitung unbeschädigt ist - im "normalen" Fehlerfall oft sicherer.

    2 Fragen stellen sich mir:

    Was wäre vorschriftsgemäß?


    und: Was tue ich nun am besten:

    1.Nix ändern, damit ich nicht verantwortlich bin (Ratschlag meines Vaters, Zitat: "Wenn du es installiert hast, hälst du auch den Kopf dafür hin"). Unbefriedigend, zumal wie gesagt möglicherweise noch nicht mal ne Sicherung vorhanden ist (außer der 50A Hausanschlusssicherung und bis die auslöst ist der Betroffene gar und schön kross :roll: ).

    2.Nur nen B16 Automaten einbauen, PE unbeschaltet lassen.

    3.Nur nen B16 Automaten einbauen, PE auf N legen. (Nullung)

    4.Wie oben: N in PE und N teilen, FI und Sicherung dahinter setzen.

    5.PE Versuchen am nächsten Heizungs-/Gas-/Wasserrohr zu erden - Ist das vorschriftsgemäß? So von wgn Schutzleiterwiderstand?
    Ich kann ja schlecht nen eigenen Staberder in den Garten treiben und den PE durch 3 Wände nach draußen legen.


    Die Fragestellung gewinnt an zusätzlicher Brisanz durch die Tatsache, dass ich ebenfalls Elektrotechnik studiere - ein "ich wusste gar nicht, dass da was passieren kann" zählt im Zweifel also kaum... :shock:

    Freue mich über jeden Info und jeden Denkanstoß...

  • alexn
    Beiträge
    12
    • 15. Juli 2008 um 23:36
    • #2
    Zitat

    Wollte in meinem Keller zu Hause die Elektrik erneuern (Mietwohnung)

    Und genau das ist der Grund, warum ich da nicht einfach etwas ändern würde.
    Erstmal den Vermieter fragen was der dazu zu sagen hat.

    ora pro labore

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 15. Juli 2008 um 23:37
    • #3

    Gnade. :shock:

    A.) Die Finger weglassen. Die Kelleruraltinstallation hängt ganz sicher an irgendeinem Stromkreis einer Wohnung.

    B.) Den Vermieter auffordern, die Mißstände abzustellen und mit Mietkürzung drohen.

    Alles andere ist Mumpitz. Wenn du hier fragen musst, lässt du am besten die Finger davon.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • tufkail
    Beiträge
    288
    • 15. Juli 2008 um 23:48
    • #4

    Alternative Vorgehensweise:

    1) Du bestellst den Vermieter in den Keller, erklärst ihm in leuchtenden Farben die Missstände und wie schlimm dies und jenes wäre und was für Konsequenzen es für ihn haben kann.

    2) Du überzeugst ihn von deiner Sachkunde und Kompetenz, lässt dir einen offiziellen Auftrag erteilen und machst es neu und vorschriftsgemäß, möglichst teuer und umfangreich und lässt dir diese Dienstleistungen von ihm bezahlen.

    3) Den Quark von einem Meister ordentlich abnehmen lassen.

    So hast du nebenbei was verdient und das Problem beseitigt.

  • TheN
    Beiträge
    178
    • 16. Juli 2008 um 00:00
    • #5
    Zitat

    Wenn du hier fragen musst, lässt du am besten die Finger davon.

    Das ich hier nachfrage, liegt nicht an meiner völligen Unkenntnis des Themas, sondern an dem Wunsch, Ratschlag von Sachkundigen Kollegen zu erfahren, was die eleganteste und was die vorschriftsgemäßeste Lösung ist.
    Oder ist jeder, der im Riggingbrett ne Frage stellt, damit nicht Kundig, Traverse zu benutzen?

    Das ganze zum Problem meines Vermieters zu erklären, hab ich auch schon überlegt. Werd ihn auf jeden Fall mal drauf ansprechen. Trotzdem finde ich die Frage rein technisch sehr interessant (bin nunmal ein wissbegieriger Mensch 8) )

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 16. Juli 2008 um 00:06
    • #6

    Die abstruse Idee Nr. 5 lies mich erschaudern.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Mechwerkandi
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    Beiträge
    7.712
    • 16. Juli 2008 um 08:24
    • #7

    Ist das ein Mehrfamilienhaus?

  • Haytech
    Beiträge
    632
    • 16. Juli 2008 um 08:43
    • #8

    edit BUZZ trifft den Nagel auf den Kopf

    MfG
    Sebastian

    Einmal editiert, zuletzt von Haytech (16. Juli 2008 um 08:54)

  • buzz
    Profi
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    1.248
    • 16. Juli 2008 um 08:44
    • #9

    Da es nicht Deine Eigentumsimmobilie ist, darfst Du sowieso solche Arbeiten weder selbst durchführen noch durch Dritte durchführen lassen (auch nicht durch einen Fachbetrieb!).
    Denn es handelt sich um fremdes Eigentum, an dem Du nicht das Recht zur Vornahme baulicher Veränderungen (und darum handelt es sich) hast!!! Wenn also irgendewas an der vorhandenen Installation verändert wird, dann bitteschön nur im Auftrag und / oder nach schriftlicher Genehmigung(!) durch den Vermieter!

    Dein Vorhaben in allen Ehren, aber wenn ich so einige Passagen im Ursprungsposting lese, dann schwant mir, dass es mit Deiner Erfahrung auf diesem Gebiet wohl nun doch nicht so weit her sein kann...

    Die einzig sinnige Vorgehensweise lautet: Fachmann muß ran

    Denn es kommt hauptsächlich nicht darauf an, daß die Sache funktioniert, sondern daß sie auch dann noch sicher ist, wenn dort einmal ein Fehler auftritt! Im schlimmsten Fall erreichst Du nämlich Dein Ziel, die Installation sicherer zu machen, nicht und bewirkst das Gegenteil...

    Mit einem einfachen "Anklemmen, so daß es geht", ist es also bei Weitem nicht getan. Daß ein angeschlossenes Betriebsmittel funktioniert, ist fast nebensächlich. Entscheidend ist, daß die Anlage auch dann noch sicher ist, falls an dem Teil mal ein Fehler auftritt. Dies muß man z.B. nach den aktuellen VDE-Bestimmungen sicherstellen und nachweisen!!!

    Dazu bedarf es nicht nur profunder Fachkenntnisse (die Du offensichtlich nicht hast), sondern auch spezieller Meß- und Prüfgeräte (mit denen Du vermutlich nicht umgehen könntest, selbst wenn Du sie hättest...).

    Offenkundig unterschätzt Du die Gefahren solcher Installationsarbeiten gewaltig. Derartige Arbeiten sind alles andere als trivial und können erhebliche Gefahren nicht nur für den Ausführenden, sondern für alle anderen Personen (Stromschlag), welche die Anlage benutzen, bergen, sowie auch für nicht unerhebliche Sachwerte (Brand).

    Ich halte es für (bestenfalls) leichtsinnig, selbst an dieser Anlage herumzubasteln - Du kommst u.U. in die Lage, für sämtliche weiteren Fehler in der Installatioon geradestehen zu müssen.
    Der Ausführende ist für alle Folgen zivil- und auch strafrechtlich haftbar!!! (Hat Dir ja dein Vater schon mitgeteilt, Recht hat er..!)
    Zum Strafrahmen für fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung siehe StGB...

    So richtig bequem ist es auch in deutschen Gefängnissen nicht...

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    P.S. damit auch etwas Wissen herüberkommt (und nicht nur Gemecker):
    Dein Vorhaben kommt (rechtlich) einer Neuinstallation gleich, daher kannst Du Dich ja mal erkundigen, welche Anforderungen aktuell z.B. an einen PEN (Nullleiter) in der Zuleitung so gestellt werden. Desweiteren sind laut aktueller VDE für alle laienbedienbaren neu installierten Schukosteckdosen Fehlerstromschutzschalter (0,03A) verpflichtend vorgeschrieben.. Und bei dem Umfang, den Du geschildert hast, wird kein Richter dieser Welt von einer geringfügigen Reparatur ausgehen, daher Neuinstallation nach aktuellen Bestimmungen!

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

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