Bedenke aber auch noch die überaus Verbraucherfreundliche Gesetzgebung:
Du mußt ein Widerrufsrecht einräumen, das anfallende Porto mußt Du übernehmen, nicht derKunde. Zudem mußt Du bei Reparatureinsendungen wärend der Garantiezeit ebenfalls das Porto übernehmen.
Das kann also bei relativ günstigen Artikeln schnelle in Minusgeschäft werden.
Zudem werden Online Shops v.A in Ebay gerne von Abmahnwellen heimgesucht, da es für den E- Commerce immer noch keine klare Gesetzgebung gibt. Eine rechtssichere Wiederrufsbelehrung und Datenschutzhinweis existiert derzeit faktisch NICHT.
Selbst eine vom Justizministerium formulierte Widerrufsbelehrung wurde von einem Gericht gekipp t!!
Zudem steckt der Teufel im "fliegenden Gerichtsstand":
Das heißt der Abmahnerverklagt dich bei demGericht, von dem er weiß, daß es tendenziell eher zu Ungunsten des Shopbetreibers entscheidet
Fazit: juristisch gesehen existiert im Bereich Online Shops das
"Gesetz des Stärkeren (Anwaltes)"
Hilfreicher Link: