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Vorsteuer im Gründungsjahr

  • thorsten gethmann
  • 31. Oktober 2008 um 16:48
  • thorsten gethmann
    Beiträge
    103
    • 31. Oktober 2008 um 16:48
    • #1

    So, jetzt ist es endlich soweit:
    Wir werden nun eine GbR gründen und sowohl Planung / Umsetzung von Veranstaltungskonzepten, sowie Verkauf und Vermittlung von Veranstaltungstechnik anbieten.

    Jetzt ist noch unklar, für welchen Zeitraum man rückwirkend gezahlte Vorsteuer geltend machen kann.
    Es gibt die Auusage im "Gründungsjahr", doch das kann ja so nicht stimmen, da in dem Fall alle die ihr Gewerbe im Januar anmelden im Nachteil wären.

    Weiß von jemand ne sichere Antwort?

    Gruß
    Thorsten

    Cult Eventtechnik
    Thorsten Gethmann
    Weetkornstrasse 3
    26160 Bad Zwischenahn
    cult-@web.de
    Tel: 04403/819322
    Fax: 04403/819321
    Mobil: 0162/5808877

  • slaytalix
    Verifiziert
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    4.907
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    1
    • 31. Oktober 2008 um 17:47
    • #2

    Hallo

    Du meinst wohl eher, daß die zuvor gekauften Anlagen vor Firmengründung ins Betriebsvermögen "einfließen".

    Nach Rücksprache mit dem FA ist es möglich - bis zu einem gewissen Alter der Rechnung.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • thorsten gethmann
    Beiträge
    103
    • 1. November 2008 um 03:15
    • #3

    @ Slaytalix

    nein, dass meine ich nicht.
    Bei dem was du meinst gibt es kein kein Zeitlimit oder "Altersbeschränkung".
    Zudem kann man nicht v o r Firmengründung etwas ins Betriebsvermögen einfließen lassen, da es zu diesem Zeitpunkt keinen Betrieb, ergo auch kein Betriebsvermögen gibt.

    Es geht um die Vorsteuer von Geräten, die ich in diesem Jahr angeschafft habe. Diese Vorsteuer möchte ich natürlich bei der ersten Umsatzsteuervoranmeldung mit anführen.
    Da im ersten Monat mit Sicherheit weniger Umsatzsteuer von mir zu zahlen ist, als ich an Vorsteuer gezahlt habe, ergibt sich ein Guthaben.
    Die Frage ist nur, bis wie weit zurück kann ich gezahlte Vorsteuer geltend machen.

    Und bitte keine Antworten, wie "das müsste...", "ich glaube..."

    Cult Eventtechnik
    Thorsten Gethmann
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  • Seven
    Profi
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    4.375
    • 1. November 2008 um 10:12
    • #4

    Wieso fragst Du nicht Dein zuständiges Finanzamt?

  • slaytalix
    Verifiziert
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    Marktplatz Einträge
    1
    • 1. November 2008 um 11:17
    • #5

    Sog. "gewillkürtes" Betriebsvermögen kann sehr wohl einfließen. Die entsprechende Vorsteuer hat das FA erstatten müssen lt. Urteil d. Bundesfinanzhofs BFH. - Auch bei mir

    http://www.steuerberatung-glp.de/steuerlexikon.php?lexikon=S&i=&no_body=1&id=7

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • roosen
    Beiträge
    8
    • 11. November 2008 um 13:13
    • #6

    Dein Steuerberater weiß das sicher.

    Alternativ kannst du übrigens das Gewerbe rückwirkend anmelden.

  • smitty
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    476
    • 11. November 2008 um 16:46
    • #7

    Aus persönlicher Erfahrung, heißt natürlich nicht, dass es nicht auch noch länger möglich ist:
    Nach persönlicher Absprache mit deinem FA kannst du einiges möglich machen. In meinem Falle habe ich mal alles aus den Monaten Januar bis April einzeln im April angemeldet und das ging reibungslos. Denke mal, dass das heute immernoch möglich ist.

    Also meine Empfehlung: sprich direkt mit deinem zuständigen Bearbeiter und man kann gute Regelungen finden.

    Gruß,
    Smitty

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

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