So, jetzt ist es endlich soweit:
Wir werden nun eine GbR gründen und sowohl Planung / Umsetzung von Veranstaltungskonzepten, sowie Verkauf und Vermittlung von Veranstaltungstechnik anbieten.
Jetzt ist noch unklar, für welchen Zeitraum man rückwirkend gezahlte Vorsteuer geltend machen kann.
Es gibt die Auusage im "Gründungsjahr", doch das kann ja so nicht stimmen, da in dem Fall alle die ihr Gewerbe im Januar anmelden im Nachteil wären.
Weiß von jemand ne sichere Antwort?
Gruß
Thorsten