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Freibetrag für PA Vermietung?

  • Xychor
  • 30. April 2012 um 00:27
  • Reinald Kirchner
    Beiträge
    126
    • 6. Mai 2012 um 13:03
    • #21

    Servus,

    vorweg: ich bin weder Anwalt, noch Steuerberater, die folgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich persönliche Erfahrungen.

    Für die Bewertung einer Gewerbetätigkeit ist die GEWINNERZIEHLUNGSABSICHT ausschlaggebend. Nicht der Umsatz. Auch bei 50k Umsatz pro Jahr handelt es sich in den Augen des Finanzamtes um Liebhaberei, wenn kein Gewinn erzielt wird.

    Mein Tip: vergiss das mit dem Gewerbe und dem ganzen Papierkrieg. Für 2k5€ Umsatz ist das echt nicht Notwendig.
    Mach Dir einen Ordner, in dem Du alle Belege sammelst. Einnahmen und Ausgaben. Und wenn Du es ordentlich machst, führst Du noch eine Tabelle mit, in der Du mal schaust, wie viel denn übrig bleibst wenn Du Deine Kosten und Investitionen mal alle mitrechnest. Deine Rechnungen/Quittungen bekommen keine ausgewiesene Umsatzsteuer unter Verweis auf §xyz, und alles ist gut.

    Wenn Dich irgendwann mal jemand anschwärzen will, kannst Du sauber belegen, das Du eigentlich kein Geld damit verdient hast und das auch niemals vorhattest, und die Nummer ist durch.

    my 2 cents,
    Reinald

  • Maikel Mueller
    Beiträge
    138
    • 6. Mai 2012 um 15:54
    • #22

    - Kleingewerbe anmelden (Umsatzsteuerfrei)
    - Kein Steuerberater nehmen
    - IN der Steuererklärung deinen Umsatz - AUsgaben angeben
    - fertig!
    - Keine Lifte anbieten (Daher auf BGV1 verzeichten...)


    PS: Steuerpflichtig bist nicht ab 17,5K sondern ab ca. 9K im Jahr...

    Da du Student bist, wirst vermutlich sowieso keien Steuern zahlen (oder musst dich arm rechnen...)

    - Dann bist auf der sicheren Seite...

    So einfach ist das...

  • treibsand
    Verifiziert
    Reaktionen
    1.556
    Beiträge
    9.421
    Marktplatz Einträge
    1
    • 7. Mai 2012 um 09:47
    • #23
    Zitat von "Reinald Kirchner"

    Für die Bewertung einer Gewerbetätigkeit ist die GEWINNERZIEHLUNGSABSICHT ausschlaggebend. Nicht der Umsatz. Auch bei 50k Umsatz pro Jahr handelt es sich in den Augen des Finanzamtes um Liebhaberei, wenn kein Gewinn erzielt wird.

    Spätestens an dieser Stelle ist es gut, dass du kein Steuerberater bist... :roll:
    Die netten Finanzbeamten sind zwar gerne pingelig, wenn sie vermuten dass du keine Gewinnabsicht hast - aber sie sind ebenso genau, wenn es darum geht keine Steuern zu zahlen!

    Das "Kleingewerbe" ist oft ein adequater Weg, allen mit möglichst wenig Aufwand ein brauchbares Ergebnis zu liefern; dem Finanzamt zeigt man seinen Willen zum Steuerzahlen, dem Kunden gibt man eine verwertbare Rechnung und selbst hat man wenig Nerv mit Buchhaltung, Steuererklärungen & -beratern, weil das einfach und schnell in 1/2 Std. erledigt ist.

    Manchmal macht es aber auch Sinn, das Ganze ausführlich zu machen und die USt. ausweisen zu können. Ich habe diesen Weg vor 17 Jahren gewählt, weil die Kunden nämlich gerne "Technikertagessätze" auszahlten und dieser Satz fix war. Da macht dann netto und brutto einen netten Unterschied - zumal, wenn man bei Ausgaben auch netto rechnen kann... :wink:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Reinald Kirchner
    Beiträge
    126
    • 7. Mai 2012 um 20:12
    • #24

    Also, dann rechnen wir mal kurz:

    12 Vermietungen a 200€ --> 2400€ Jahresumsatz

    Wert der Anlage, Überschlagen nach der gängigen Rechnung 3% Wert pro Einsatztag: ca. 7000€

    Abschreibung auf drei Jahre: 2333 p.A. Abschreibung

    Dazu noch weitere laufende Kosten von Telefon, Büromaterial, Lagermiete, KFZ-Kosten, Kabeln, Kleinkram, Leuchtmitteln, und was einem sonst noch so alles einfällt.

    Ich sehe da keinen Gewinn, sondern bestenfalls einen Deckungsbeitrag für ein Hobby... und ob unter dem Strich dann 500€ Soll oder vielleicht doch 200€ Haben stehen spielt echt keine Rolle.

    Man sollte nur die Belege wegheften, damit man im Falle eines Falles einer Schätzung vom FA belegen kann, das man damit nichts verdient hat. Weil sie natürlich auch mal gerne vorbeigucken, wenn der umtriebige Nachbar mal wieder denuziert hat.

    my 2 cents,
    Reinald

  • Rolf Gille
    Verifiziert
    Beiträge
    927
    • 7. Mai 2012 um 23:09
    • #25
    Zitat von "Reinald Kirchner"

    Also, dann rechnen wir mal kurz:

    12 Vermietungen a 200€ --> 2400€ Jahresumsatz

    Wert der Anlage, Überschlagen nach der gängigen Rechnung 3% Wert pro Einsatztag: ca. 7000€

    Abschreibung auf drei Jahre: 2333 p.A. Abschreibung

    Dazu noch weitere laufende Kosten von Telefon, Büromaterial, Lagermiete, KFZ-Kosten, Kabeln, Kleinkram, Leuchtmitteln, und was einem sonst noch so alles einfällt.

    Ich sehe da keinen Gewinn, sondern bestenfalls einen Deckungsbeitrag für ein Hobby... und ob unter dem Strich dann 500€ Soll oder vielleicht doch 200€ Haben stehen spielt echt keine Rolle.

    Man sollte nur die Belege wegheften, damit man im Falle eines Falles einer Schätzung vom FA belegen kann, das man damit nichts verdient hat. Weil sie natürlich auch mal gerne vorbeigucken, wenn der umtriebige Nachbar mal wieder denuziert hat.

    my 2 cents,
    Reinald

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    Mach gerne weiter so und lass den Kollegen in die Falle laufen. :roll:
    Dann liest du dir deinen Eintrag noch ein paar Male durch und suchst die Fehler.
    Einen Tip gebe ich dir dazu, erkläre erst mal was er von was abschreiben soll und auf welcher Grundlage. Danach lasse dir vom Ersteller erklären, ob er auch BaföG Bezieher ist, und ob es Elternabhängig oder Unabhängig ist. Dies wäre zumindest schon mal ein Ansatz ihn bei weiteren Einkommen aus dem Verkehr zu ziehen, wenn er sie nicht angibt. Übrigens egal ob er ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht!
    Dir empfehle ich dringend einen Lehrgang für Existenzgründer bei der IHK, damit du zukünftig, zumindest auch die Lagerkosten mit einkalkulierst.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • simonheinrich
    Beiträge
    61
    • 10. Mai 2012 um 23:29
    • #26

    Mein Gott es ist ja furchtbar was in diesem Thread an Halb- und Falschwissen rausgehauen wird. Umsatzsteuer und Einkommenssteuer wird genauso in einen Topf geworfen wie die schlimme "Liebhaberei". Aus welchen Gründen das FA Liebhaberei unterstellt und welche Folgen das hat, wird besser nicht erwähnt, weil es auf Basis der Informationen vom Fragesteller auch gar keinen Sinn machen würde. Er möchte seine bereits vorhandene Musikanlage verliehen und ist Student! Außerdem ist es weder freiberufliche, noch selbstständige Arbeit, sondern Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.

    Wenn noch Interesse an Informationen besteht, einfach mal nachfragen, dann beantworte ich das gerne konkret.

    Ein

  • djobi
    Verifiziert
    Reaktionen
    85
    Beiträge
    5.132
    Marktplatz Einträge
    1
    • 11. Mai 2012 um 13:20
    • #27
    Zitat

    - Keine Lifte anbieten (Daher auf BGV1 verzeichten...)


    chrhcr .. der ist auch gut.
    Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft (egal ob A3, D36, C1 oder was auch immer) gelten nicht nur für Lifte ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Rolf Gille
    Verifiziert
    Beiträge
    927
    • 11. Mai 2012 um 19:37
    • #28
    Zitat von "djobi"


    chrhcr .. der ist auch gut.
    Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft (egal ob A3, D36, C1 oder was auch immer) gelten nicht nur für Lifte ...


    Vor allem interessiert sich das FA nicht dafür.

    simonheinrich hat die richtigen Stichworte geliefert ;)

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

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