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Freibetrag für PA Vermietung?

  • Xychor
  • 30. April 2012 um 00:27
  • Xychor
    Beiträge
    13
    • 30. April 2012 um 00:27
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich besitze eine PA Anlage und hatte überlegt, diese ggf. zur Aufbesserung meines Studenteneinkommen auch mal zu vermieten.

    Ich rechne damit, dass ich die Technik 1 bis maximal 2 mal im Monat vermieten würde, was für die von mir veranschlagten Preise ein JahresUMSATZ von max. 2500€ bedeuten würde.

    Ich hab mich bzgl. einer Gewerbeanmeldung bereits ein wenig kundig gemacht und bin auf der Webseite meines Rathauses über folgende Passage gestolpert:

    "Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit."

    Kann mir jemand sagen bis wann man von gelegentlich spricht? Heißt das, dass man bspw. bei nur einer Hand voll Veranstaltungen im Jahr auf einen Gewerbeschein verzichten könnte, da es sich nur um eine "gelegentliche" Tätigkeit handelt?

    Vielen Dank im Voraus :)

    Jan

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 30. April 2012 um 07:34
    • #2

    -> Steuerberater :D
    hier wird Dir geholfen

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • kurzschluss_meister
    Verifiziert
    Beiträge
    293
    • 30. April 2012 um 08:38
    • #3

    Sobald du eine Gewinnerzielung verfolgst ist die ein Gewerbe.

    Gelegentlich bedeutet ehr, 2-3 mal / Jahr jemandem eine Homepage zu bauen... Nicht wöchentlich...

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • Creativworks
    Verifiziert
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    250
    • 30. April 2012 um 09:36
    • #4

    Guten Morgen

    1-2 mal im Monat ist definitiv nicht "gelegentlich" ;)

    Veranstaltungstechnik in Erding für Messe und Firmenevents
    http://www.creativworks.eu

  • Rolf Gille
    Verifiziert
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    927
    • 30. April 2012 um 12:23
    • #5
    Zitat von "BernhardHoheneder"

    Guten Morgen

    1-2 mal im Monat ist definitiv nicht "gelegentlich" ;)


    Richtig, und 2,5 TEURO p.A. ist deutlich über der Schmerzgrenze zur "Liebhaberei".

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Xychor
    Beiträge
    13
    • 30. April 2012 um 12:45
    • #6

    Hallo,

    danke für die Antworten.

    Habe soeben meinen Gewerbeantrag eingereicht und warte nun auf Post vom Finanzamt, das Thema wäre damit sozusagen abgehandelt ;)

    Grüße
    Jan

  • MRspeaker
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    5.030
    • 3. Mai 2012 um 09:22
    • #7

    Das lohnt doch garnicht.

    2500€ Einnnahne.
    Abzüglich Kosten für Steuerberater, Versicherung, Prüfungen nach BGV, Lagerkosten...
    Eventuell Werbungskosten, Wartungs und Reparaturkosten...

    Da hast du doch als Gewerbe Betreibender mehr Aufwand bei minimalem bis garkeinen Gewinn.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • treibsand
    Verifiziert
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    1
    • 3. Mai 2012 um 09:56
    • #8

    ?!?
    Und ich dachte immer, der Trick am Gewerbe wäre, den Gewinn möglichst klein zu rechnen...
    Lager & Steuerberater braucht es beim Verleih einer 150€ Anlage kaum, je nach Kundenstruktur fallen auch Versicherung und Wartung/Reparatur weg.
    Als Hobby-PAler rechnet man doch eh ganz anders - da ist dann eine Einnahme von 200€ im Monat schon ein netter Nebenverdienst.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Michael Blaupunkt
    Beiträge
    458
    • 3. Mai 2012 um 10:48
    • #9

    So ist es.

  • PMN-Concepts
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    • 3. Mai 2012 um 11:33
    • #10

    Das beste was man machen kann ist das Gewerbe anzumelden, sprich Kleingewerbe. Würde mich da nicht auf die Auslegung des Wortes "gelegentlich" verlassen. Folge ist dann auch, dass es beim Finanzamt und ggf bei der IHK bekannt wird. Steuerlich muss es angemeldet werden, im Kreis des Nebenerwerblers reicht dann auch die Einnahme-Überschussrechnung zum entsprechenden Formular auf der Steuererklärung.

    Das ganze bringt für dich die Vorteile mit sich, dass du 100% legal dabei bist und du bei vielen Firmen auch zu Geschäftskunden-Konditionen einkaufen kannst. Ach ja: Es stellt sich bei dir bei Aufträgen die vielleicht mal aus weiterem Kreis kommen nicht das Problem wie du korrekt eine Rechnung aufstellst oder nur ne Quittung ausstellst etc. Du bist Unternehmer, darfst also auch (oder besser gesagt: musst) Rechnungen schreiben. Naja, und eine Sache neben bei noch (auch wenn ich es hier keinem der Kollegen unterstellen will): Es ist schon vorgekommen, dass größere Firmen kleine Hobbykistenschlepper (eben wegen dem Wegfall vieler kleinerer Jobs) aus dem Weg räumen wollen. Und da wäre Steuerhinterziehung eine Sache, die einen Konkurrenten schnell ins Aus befördern kann.

    MRspeaker: Wenn ein Gerät kaputt geht muss es auch repariert werden, ob nun gewerblich oder privat. Bei 2500€ denke ich mir auch: Haben, oder nicht haben... Haben ist immer besser, und wenn man Spaß dran hat, das verdiente Geld ggf gleich wieder investiert, dann kann man seine Gewerbe ordentlich erweitern. Ohne Kredit aufzunehmen oder einen beachtlichen Teil seiner Einnahmen an den Staat zu geben.

  • skyworker
    Profi
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    2
    • 3. Mai 2012 um 12:30
    • #11
    Zitat

    Das beste was man machen kann ist das Gewerbe anzumelden, sprich Kleingewerbe.

    - wer sagt das?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • sheepsound
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    1.087
    • 3. Mai 2012 um 14:12
    • #12

    Ich kann mich irren aber dem FA ist es erstmal völlig egal ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht solange du die Einnahmen aus deiner selbständigen Arbeit ordentlich abrechnest und nach gewisser Zeit auch mal " Gewinn" generierst.

    Ganz besonders egal ist denen das wenn es nicht deine Hauptbeschäftigung ist !

    Rechnungen schreibe ich dir auch als Privatschaf und ganz tolle besondere Konditionen gibbet ohne Vorsteuerabzugsberechtigung, was wiederum bedeutet du machst ne ordentliche Buchführung, auch nicht.

    Määäähhhhh

    http://www.SheepSound.de

  • tufkalauni
    Beiträge
    253
    • 3. Mai 2012 um 17:28
    • #13

    Ob man das gewerblich macht oder freiberuflich, spielt in der Tat keine Rolle. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 17,5k€ (irgendwo da) macht das steuerlich überhaupt keinen Unterschied, insofern ist es dem Amt (erst Recht wenn eine andere Hauptbeschäftigung da ist) wirklich wurst, das kann ich nur bestätigen. Dem steht höchstens das Gewerberecht entgegen, wenn man Sachen macht, die eintragungs- und zulassungpflichtig sind, eben weil sie ein Handwerk darstellen. Fliesen legen dürfte ich z. B. nicht, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, denn das unterliegt den Vorschriften. Laut machen darf ich, denn meine Tätigkeit als Tontechniker, der ein Gesamtklangbild herstellt, ist nicht zulassungspflichtig oder kolliiert mit irgendwelchen Handwerksordnungen. Hier würde das Finanzamt aber auch allenfalls eine Meldung ans Gewerbeaufsichtsamt machen, wenn da einer in fremden Territorien wildert, obwohl er das nicht darf.

  • Rolf Gille
    Verifiziert
    Beiträge
    927
    • 3. Mai 2012 um 18:04
    • #14

    Wow, gibt es hier viele Steuerspezialisten, Wirtschaftsrechtler und Bilanzbuchhalter. :roll:
    Weitermachen und irgendwann mal vor mir sitzen. :P

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • studi
    Beiträge
    776
    • 3. Mai 2012 um 20:52
    • #15

    Vor dir sitzen? Bist du Schöffe? :)

  • Rolf Gille
    Verifiziert
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    • 3. Mai 2012 um 22:32
    • #16
    Zitat von "Studi"

    Vor dir sitzen? Bist du Schöffe? :)


    Wie kommst du darauf?
    8)

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Jürgen Klingel
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    4.860
    • 3. Mai 2012 um 22:49
    • #17
    Zitat von "Rolf Gille"


    Wie kommst du darauf?
    8)


    :grin:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • treibsand
    Verifiziert
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    1
    • 4. Mai 2012 um 15:25
    • #18

    Hmm, ich hätte ja eher auf Justizvollzugsbeamter getippt, wenn hier schon von sitzen die Rede ist... :oops:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Rolf Gille
    Verifiziert
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    927
    • 4. Mai 2012 um 19:41
    • #19
    Zitat von "treibsand"

    Hmm, ich hätte ja eher auf Justizvollzugsbeamter getippt, wenn hier schon von sitzen die Rede ist... :oops:


    Nee, das sind diejenigen in Grün, mit den T-Shirts wo "JUSTIZ" drauf steht.
    Die bringen immer die Leute rein, welche meinen der Staat lässt sich hintergehen. :grin:

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • tufkalauni
    Beiträge
    253
    • 4. Mai 2012 um 22:24
    • #20

    Was es hier für wichtige Leute in einem so banalen Forum gibt... unglaublich. Ich bin starr vor Ehrfurcht :shock:

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