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Strandparty; was beachten? GEMA, Schankerlaubnis etc.

  • Xychor
  • 2. Mai 2012 um 22:16
  • Xychor
    Beiträge
    13
    • 2. Mai 2012 um 22:16
    • #1

    Hallo,

    ich plane für Ende Juli gerade meine erste selbst durchgeführe Veranstaltung.

    Das ganze findet in einem angemieteten Strandbad statt, Personenzahl maximal 250-300 Personen. Das Gelände ist eingezäunt.

    Da das ganze mit Gewinnerzielungsabsicht vonstatten gehen soll, komme ich natürlich unweigerlich mit entsprechenden staatlichen und nichtstattlichen Organen in
    Kontakt.

    Bisher auf meiner Agenda:

    - Eine Security Firma (hab ich bereits)
    - Eine gelernte Fachkraft für Veranstaltungstechnik (hab ich)
    - Ausschankgenehmigung
    - Lebensmittelhygieneschein (zum Verkauf von Grillgut)
    - GEMA
    - Helfer für Theke & Co. (vorhanden)
    - Versicherungen/Veranstalter Haftpflicht (läuft gerade über einen Versicherungsmakler)
    - Rettungsschwimmer wegen Strandnähe (kann ich auftreiben)

    Wie siehts mit einer TÜV Abnahme und Ordnungsamt aus? Ist das bei der Veranstaltungsgröße bereits erforderlich?

    Die Gema berechnet ja nach m² und Personenzahl, wie ist das bei Außenbereichen geregelt, wo eine genaue Angabe des beschallten Bereiches schwierig ist?

    Kann ich in der Metro Getränke auf Kommission kaufen? Bei TrinkGut ging das bisher immer.
    Ich habe ein maximales Investitionsbudget von 4000€ für die Einrichtung aller notwendigen Formalitäten.
    Habe ich noch irgendwas vergessen? Z.B. brandschutztechnische Maßnamen? Das ganze findet, wie gesagt draußen statt.

    Ich weiß, dass meine Fragen momentan noch von Unwissenheit zeugen, aber ich bin bereit alles notwendige zu tun, damit alles
    in einem legalen Rahmen stattfinden kann.

    Grüße
    Jan

  • skyworker
    Profi
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    2
    • 2. Mai 2012 um 23:02
    • #2

    Fangen wir mal ganz vorne an: wie groß ist die Fläche fürs Publikum?

    Wofür brauchst du die gelernte FVT?

    Nein, du kannst bei Metro nicht auf Komission kaufen - gibts keinen Getränkeverlag?

    Wofür TÜV und Ordnungsamt?

    Zitat

    Habe ich noch irgendwas vergessen? Z.B. brandschutztechnische Maßnamen? Das ganze findet, wie gesagt draußen statt.

    - weißt du, was eine Gefährdungsanalyse ist?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • tufkalauni
    Beiträge
    253
    • 2. Mai 2012 um 23:07
    • #3

    Jeder primitive örtliche Bierverlag bietet Kommissionskäufe an.

    Was ist mit Parkplätzen? Entfluchtung?

  • Xychor
    Beiträge
    13
    • 2. Mai 2012 um 23:15
    • #4

    Hallo,

    einen Bierverlag hätte ich ebenfalls an der Hand, allerdings machen die meistens schlechtere Preise, weswegen ich da gerne drum herum kommen würde.

    öffentliche Parkplätze sind vor dem Objekt in Hülle und Fülle vorhanden.

    Die Gesamtfläche, die THEORETISCH nutzbar wäre, bewegt sich im Bereich von mehreren tausend m², wirklich genutzt werden davon aber vllt. 400, wobei in etwa 80-100m² auf die Tanzfläche entfielen, aber eine genaue Eingrenzung ist wie gesagt schwer, da es sich um eine große Freifläche handelt.

    Fluchtmöglichkeiten vom Gelände bestehen quasi in alle Richtungen. Die Umzäunung des Geländes weist, m.W. nach mehrere Tore auf, die sich von Innen öffnen lassen. Das Gelände selbst ist im Prinzip eine riesengroße Wiese.

    Ich meinte mal gehört zu haben, man bräuchte einen FVT, zur sachgemäßen Installation der Lichttechnik (bzgl. Absturzsicherung etc.), Verkabelung etc., wenn das nicht der Fall sein sollte, dann um so besser, wieder Geld gespart.

    Ordnungsamt würde ich kontaktieren bzgl. Ausnahmeregelung des Landes-Immissionsgesetz für Musikdarbietungen, da wie gesagt alles draußen ist (keine angrenzenden Wohnflächen im Umkreis von ca. 1km).

  • Xychor
    Beiträge
    13
    • 2. Mai 2012 um 23:25
    • #5

    Achja: Bzgl. der Gefährungsanalyse.

    Ich weiß in etwa, worum es sich dabei handelt, aber die genaue Durchführung ist mir noch unbekannt.
    Falls du mir dazu Informationen geben kannst, wäre das super!

    Grüße
    Jan

  • skyworker
    Profi
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    2
    • 2. Mai 2012 um 23:36
    • #6

    Grundsätzlich - wieviel Fläche evtl. genutzt werden könnte, interessiert die SbVo grad gar nicht - interessant ist, wieviel Fläche zur Verfügung steht - es sei denn, du stellst durch Zugnagsbeschränkung sicher, dass eine Zahl X an Besuchern nicht überschritten werden kann. Alleine daraus leiten sich alle wichtigen und notwendigen Maßnahmen ab.

    Jeder hier in Deutschland darf Dinge sachgerecht installieren - dazu brauchst du keine FVT, sondern Fachwissen und Zuverlässigkeit.

    Ordnungsamt und LISchG ist eine gute Idee, es dürfte aber ehr die Freizeitlärmrichtlinie deines Bundeslandes relevant sein. Das Ordnungsamt sollte das aber wissen. Wenn du eine Ausnahmegenehmigung erwirken kannst - lass uns alle wissen, wie!

    Eine Gefährdungsanalyse ist ganz einfach - Veranstaltung betrachten, Gefährdungspotentiale aufspüren, kompensatorische Maßnahmen finden und überprüfen, ob sie für den konkreten Fall anwendbar sind.

    Das alles bedeutet Arbeit, in aller Regel ist das kostenpflichtig (;O)

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Dirk Prokein
    Beiträge
    648
    • 3. Mai 2012 um 03:24
    • #7

    Hallo!
    Was mir beim durchlesen aufgefallen ist:

    Ein Rettungsdienst und eventuell eine Brandwache (Feuerwehr) fehlt noch.


    mfg,Dirk Prokein

  • tufkamar
    Gast
    • 3. Mai 2012 um 08:31
    • #8

    Abgesehen von allem anderen, was hier so geschrieben wurde:

    Zitat von "Xychor"

    einen Bierverlag hätte ich ebenfalls an der Hand, allerdings machen die meistens schlechtere Preise, weswegen ich da gerne drum herum kommen würde.


    .. dafür liefern die aber auch gerne an, machen das auf Kommision, es gibt meist direkt noch Kühlschränke, -Anhänger, Zapfanlagen, evtl. Bars, Biertischgarnituren von kostenlos bis preiswert dazu...

    Ansonsten - Wasserversorgung und -entsorgung nicht vergessen, Sanitäre Infrastruktur, ... - da kommt vieles auf Dich zu, was Du vermutlich noch gar nicht auf dem Schrim hast...

    Aus meiner Sicht bist Du mit der Planung evtl. schon ein wenig zu spät dran - zumindest, wenn Dir die notwendige Erfahrung fehlt...

  • Xychor
    Beiträge
    13
    • 3. Mai 2012 um 19:05
    • #9

    Sanitäre Anlagen sind auf dem Gelände vorhanden, d.h. jew. separat Damen & Herrentoilette (beides behindertengerecht).

    Biergarnituren und Zapfanlagen besitze ich selbst, von daher bringt es mir nichts, wenn mit der Bierverlag auch noch welche andreht.

    Wasserentsorgung ist ebenfalls kein Problem.

  • Michael Blaupunkt
    Beiträge
    458
    • 7. Mai 2012 um 12:48
    • #10

    Ziehs einfach durch! Wenn ein paar da sind die nüchtern bleiben und aufpassen haut das sicher hin ;)

  • christian meier
    Beiträge
    262
    • 23. November 2012 um 13:55
    • #11

    würde mal beim Bauamt anfragen ob die auch ihr OK geben.
    Falls nicht musst eine Nutzungsänderung beantragen.

  • bernd siegritz
    Beiträge
    798
    • 23. November 2012 um 16:50
    • #12

    Tach.
    Denkst du, dass er in der nächsten Zeit eine Strandparty durchführen wird?

    Gruß,
    BERND

    Einmal editiert, zuletzt von BERND SIEGRITZ (15. Januar 2013 um 16:56)

  • STG-Production
    Beiträge
    28
    • 15. Januar 2013 um 11:24
    • #13

    Strände gibts auch im Winter....gegen die allgemeine Meinung ziehen diese nicht über den Winter in den Süden ^^

    Aber was ist dan eigentlich aus der Party geworden? Habt ihr sie durchgezogen? Wie wars? gibts Fotos?

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