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Fest der Anwohner mit Hintergrundmusik > Gema???

  • tomfly
  • 24. Juni 2012 um 08:24
  • tomfly
    Beiträge
    1.209
    • 24. Juni 2012 um 08:24
    • #1

    Hallo

    Bei uns in der Straße ist bald ein kleines Fest das nur aus den Anwohnern besteht wo jeder etwas mitbringt.
    Eben etwas Grillen und fröhliches zusammen sein.
    Das ganze findet in einem kleinen Wendehammer statt.

    Nun hätte ich da eine Aktivbox + MP3player können aufstellen damit wir dort etwas Hintergrundmusik haben.
    Wie sieht es da mit der Gema aus?

    Es wird nichts verkauft und es kostet auch nichts Eintritt. Es gibt zwar jemand der die Idee dazu hatte , aber ob man diese Person als
    Veranstalter nennen kann weis ich nicht.

    Wer kennt sich da aus? (Ich denke mal wenn jemand sein Auto dort hinstellen würde und hätte die Musik laufen kommt es aufs gleiche raus?)

    Das ganze wird wohl im Rahmen von 30 Leuten sein....genau weis das noch keiner. Es ist auch eine Sackgasse in einem Ortsteil...also wenig befahren...
    Bis Abends um 22 Uhr dürfte man ja Feiern dürfen.

    Man muss ebe wisse woran ma dreht - wenn ma an de Anlag steht.

    bye TomFly

  • valentinabt
    Gast
    • 24. Juni 2012 um 09:35
    • #2

    da wird schon keiner der Gematypen vorbeischneien...

    teils werden Barbeschallungen in Festzelten über Tage hinweg nicht angegeben und da will auch keiner was...

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 24. Juni 2012 um 09:52
    • #3

    Bei 30 Personen dürfte die Argumentation, dass dies eine private Feier mit geladenen, persönlich bekannten Gästen ist noch ansatzweise leicht fallen.
    Einladungen (ohne Namen des Empfängers drauf) zu verteilen oder Plakate aufzuhängen wäre somit für die Argumentation eher ungeschickt :)

    http://www.partyontour.de

  • Jürgen Klingel
    Reaktionen
    508
    Beiträge
    4.859
    • 24. Juni 2012 um 12:05
    • #4

    Meine persönliche Meinung:

    Nicht an die große Glocke hängen, Fest machen, Musik spielen - selbst wenn das einer spitz kriegt: Die Strafgebühr wäre für diese Größenordnung zumindest in Gegenwert von wenigen Kisten Bier zu berappen (das sollte beim Fest zumindest als Plus in der Gemeinschaftskasse hängenbleiben) :grin:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • MRspeaker
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    Beiträge
    5.030
    • 24. Juni 2012 um 13:25
    • #5

    Oder bei der Gema einfach mal anrufen, die Sachlage klären und hier berrichten.

    Da es sich um eine Privatveranstaltung mit geladenen Gästen handelt, wird es wohl nicht gebührenpflichtig sein. Geburtstage sind es ja auch nicht.

    Der einzige Haken könnte die öffentlich zugängliche Straße sein.
    Dies müsste in jedem Fall genehmigt werden.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Rolf Gille
    Verifiziert
    Beiträge
    927
    • 24. Juni 2012 um 13:27
    • #6

    Ruf einfach bei der GEMA an.
    Meine Erfahrung bei ähnlichen Geschichten ist, du wirst die Auskunft bekommen dass es GEMA frei ist, da kein komerzieller Hintergrund.
    Ist allerding von verschiedenen Parametern abhängig. Die letzte, ähnliche VA hat, aufgrund eines geänderten Teilnehmerkreises dann 30 Euros GEMA gekostet.

    oh, zweiter ;)

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • tomfly
    Beiträge
    1.209
    • 24. Juni 2012 um 14:50
    • #7

    Hi

    Nun ich weis nicht mal ob es bei der Sache einen direkten Veranstalter gibt? Wenn sich ein paar Leute zusammen setzen und sowas planen und dann die Anwohner Zettel bekommen in denen steht, das wer will kommen kann und mitbringen kann was er so braucht?

    Ich hatte eben die Anlage angeboten, aber über die Musik die laufen soll und die Tonquellen wurde noch nicht geredet.
    Falls das für mich zu kritisch wird, kann ich die Anlage anbieten und sagen das ich keinerlei Tonträger mitbringe.
    Das wäre doch so als wenn ich ein Verleiher wäre und das ganze eben dann ohne Verleihgebühr bereit stelle oder?
    Allerdings wohl auch ohne Schriftlich was in der Hand zu haben.

    Wenn ich nun die Anlage bereit stelle , aber jemand anderes die Tonträger (Audio-CDs oder einen MP3player) mitbringt und dann an dieser Anlage verwendet, wer ist dann der greifbare Verantwortliche?

    Die Verleihfirma ist ja wohl normal nicht für die Gema-Gebühren verantwortlich oder?
    Wohl eher der Veranstalter den es in meinem Fall wohl eher nicht direkt gibt.

    Klar wer was zu Essen oder zum Grillen mitbringt bzw eine Sitzmöglichkeit, dem droht eben auch keine Gema.
    Wobei das Aufbauen einer Beschallungsanlage ja noch lange nicht bedeutet das die Musik von dem jenigen ist, dem auch die Anlage gehört...

    Ach ich weis eben auch nicht wie ich das Lösen sollte. Es wäre schon in einer Woche und ich erfahre wohl erst 2 oder 3 Tage vorher wie das nun geplant ist.

    Ich finde diese Situation doch irgendwie schwierig. (Ich wollte eben einen guten Beitrag für das Fest leisten...zumal wohl kein Anwohner sonst eine kleine Beschallungsanlage besitzt.)

    Man muss ebe wisse woran ma dreht - wenn ma an de Anlag steht.

    bye TomFly

  • J3004
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    2.145
    • 24. Juni 2012 um 14:54
    • #8

    Gema gema sein lassen und feiern.. 8)

    Man kann nicht immer nur gewinnen.

  • tomfly
    Beiträge
    1.209
    • 25. Juni 2012 um 19:56
    • #9

    Thema hat sich erledigt...das ganze ist nun sowieso ohne Musik.

    Man muss ebe wisse woran ma dreht - wenn ma an de Anlag steht.

    bye TomFly

  • waldschrad99
    Verifiziert
    Beiträge
    2.401
    • 26. Juni 2012 um 18:23
    • #10
    Zitat

    Re: Fest der Anwohner mit illegaler Hintergrundmusik > Gema???T
    hema hat sich erledigt...das ganze ist nun sowieso ohne Musik.

    Wieso? Steht in dieser Sackgasse eine Blitzer-Säule mit Vollaustattung (inkl. GEMA-Musikerkennungssensor, Pegelmesgerät und SEK-Netzwerkanbindung) ??? :lol:
    So weit sind wir schon, daß die Bevölkerung - eingeschüchtert von möglichen Strafen - auf solche Festlichkeiten verzichtet ? :roll:

  • timo blösser
    Beiträge
    931
    • 30. Juni 2012 um 00:35
    • #11

    ... :D

  • DJheini
    Moderator
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    Marktplatz Einträge
    4
    • 30. Juni 2012 um 00:41
    • #12

    Bitte hier keine Pro-Contra Gema-Diskussion, dafür gibts genug andere Threads.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • rene classen
    Beiträge
    897
    • 30. Juni 2012 um 14:58
    • #13

    Aufgrund eigener aktueller Anfrage, wären es für mp3 usw. eine Mindestgebühr von ca. 125,- Euro brutto.
    Damit ist dann eine Fläche von bis zu 333 qm abgegolten.

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