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aus: Rechnung entpuppt sich als Auftrag

  • heinzerl2000
  • 6. Dezember 2008 um 10:18
  • heinzerl2000
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    733
    • 6. Dezember 2008 um 10:18
    • #1

    Alle Jahre wieder, rechtzeitig zur Weihnachtszeit,geht auch mit Internet- telefonbüchern, Rechnungssummen bis 800€ und in Klammern "so könnte ihre RECHNUNG aussehen!"
    Die Nutzen den Trubel der Vorweihnachtszeit aus. wie gesagt, jedes Jahr aufs neue, aber Danke für die Warnung, habe es hier auch an die Kripo weitergegeben, mailen ging nicht, die haben keinen PC mit Internetzugang, musste ich faxen, ratet, wie sowas ausgeht?! :D

    Michael Schwarz
    Am Weingarten 16
    30974 Wennigsen

    Nichts ist so schlecht, dass es nicht noch als abschreckendes Beispiel dienen kann!

  • djobi
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    1
    • 6. Dezember 2008 um 10:57
    • #2
    Zitat von "Heinzerl2000"

    habe es hier auch an die Kripo weitergegeben, mailen ging nicht, die haben keinen PC mit Internetzugang, musste ich faxen

    :roll: da ist NRW ja dann richtig fortschrittlich !? :roll:

    Jens Weier stahl
    An-der-Zeche-Heinrich-63
    45277 Es sen

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • christian_thomas
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    • 6. Dezember 2008 um 13:07
    • #3
    Zitat von "djobi"

    :roll: da ist NRW ja dann richtig fortschrittlich !? :roll:

    Jens Weier stahl
    An-der-Zeche-Heinrich-63
    45277 Es sen

    JA! NRW ist fortschrittlich - siehe: https://www.polizei-nrw.de/internetwache/Start/

    Anzeige erstatten geht hier ganz fix - nur wenn die Betrüger vor Ort erscheinen und mit gefälschten Papieren was anmieten, dann ist meist kein Polizist zu haben, der die daten mal gegencheckt...

    Hab mal eben die Webseite der Firma besucht - bitte die url aus dem PDF nicht hier im Klartext reinschreiben - da scheinen bereits einige bezahlt zu haben... um Gottes Willen!

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • Steffen
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    • 7. Dezember 2008 um 11:08
    • #4

    Das Ding ist uns am Freitag auch ins Haus geflattert. Ich habs dann mal gleich an unsere kaufm. Azubine weitergeleitet ohne was zu sagen mit der Frage was das ist und was zu tun ist. Antwort: Klar, ne Rechnung, bezahlen...

    Wenn das nur in 10 Firmen so geht hat sich die Verschickerei schon gelohnt, wenn 100 bezahlen macht da jemand fette Gewinne. Und das Ganze ist zwar irreführend, laut Aussage der IHK Saarland in dieser Form leider nicht rechtlich zu beanstanden, da das Wort Rechnung (also auch nicht "so könnte Ihre RECHNUNG aussehen) eben oben nicht vorkommt, sondern "sogar" (wenn auch recht klein) da was von Angebot steht. Und eine Form für Angebote ist in D nicht vorgeschrieben, selber Schuld, wer das fälschlicherweise als Rechnung ansieht (Achtung: Nicht meine pers. Meinung, die geht eher in Richtung: Denen sollte man mal kräftig eine...)

    Also, aufpassen, auch im Weihnachtstrubel!!!

    Steffen Balzert
    Lebacher Str. 54
    66265 Heusweiler

  • skyworker
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    • 7. Dezember 2008 um 12:50
    • #5

    Da es langsam aber sicher ohnehin OT werden wird - nur eine Frage:

    Lest ihr eigentlich nicht, was ihr bezahlt? Das kann doch nicht euer Ernst sein, oder? Ich denke, der Großteil unserer User beschäftigt noch kein Heer von Buchhaltern, bei denen Umsätze von 250 Euro mal eben so von Sachbearbeiten ohne Nachfrage abgenickt werden - oder hab ich es hier nur mit Konzernen zu tun?! Erzeugt das Wort "Rechnung" bei euch paranoide Tendenzen und hektischen Aktionismus???

    Verwundert

    Uli Hoppert
    Kaiserstrasse 100
    53721 Siegburg

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Steffen
    Profi
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    • 7. Dezember 2008 um 20:49
    • #6

    @ skyworker: Na ja, auch stinknormale mittelständische Firmen arbeiten mit hausinternen Kaufleuten, da geht nicht jede Rechnung (zumindest nicht bei so nem Betrag) über den Tisch des Chefs, der hat nämlich auch anderes zu tun. Außerdem bekamen diesen Brief ja nicht nur VA-Technik-Firmen sondern auch ganz andere... Es ging halt darum, daß es eine Masche ist, die zwar moralisch aber leider nicht juristosch anfechtbar ist und die darauf baut, daß eben nicht JEDER immer alles kontrollieren kann.

    Anschrift s.o.

  • treibsand
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    • 7. Dezember 2008 um 22:35
    • #7
    Zitat von "Steffen"

    Es ging halt darum, daß es eine Masche ist, die zwar moralisch aber leider nicht juristosch anfechtbar ist und die darauf baut, daß eben nicht JEDER immer alles kontrollieren kann.


    Just my 2 Pfennige:
    Eine Rechnung, zu der nicht ein ordnungsgemässer und von anderen Firmenmitarbeitern gegengezeichneter Lieferschein bzw. Auftragserteilung oder -bestätigung bereits in unserer Firma vorliegen, wird hinterfragt.
    Was dann nicht umgehend geklärt werden kann bleibt liegen.
    Bei der ersten Mahnung kann man dann aktiv werden.
    Das ist doch Sinn & Aufgabe einer Buchhaltung selbst: immer Kontrolle über alle Buchungen & Finanzströme zu haben... :roll:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • christian_thomas
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    • 8. Dezember 2008 um 01:18
    • #8

    Hallo,

    ist das hier nicht das Warnungsbrett?

    Zitat von "ADMIN"

    Ich möchte bitten, jeden einzelnen Beitrag mit Namen und Adresse zu versehen. Wenn ich bei jedem dritten Beitrag suchen muss, ob die Adresse bereits wo anders steht, dann kostet das viel Zeit.

    Ist daran etwas nicht zu verstehen?

    Ich habe vor der offensichtlich mehrfach im Umlauf befindlichen, mißverständlich formulierten Werbe-Angebots-Rechnung gewarnt, da ich eine Warnung für erforderlich hielt, denn ich habe dort nichts bestellt und werde dorthin nichts zahlen.

    Diskussionen über den Sinn oder Unsinn einer Buchhaltung oder die Kontrolle eingehender Rechnungen auf deren Rechtmässigkeit können wir doch im "Cash und Co"-Brett führen!?

    Es ist traurig, dass PROFIS Warnungen vor professioneller Abzocke ins Off-Topic führen. Das war mit meinem Warnhinweis sicher nicht beabsichtigt.

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 8. Dezember 2008 um 10:17
    • #9

    Wenn für jede Onlinegewerbeverzeichnisofferte oder was auch immer hier eine Warnung erscheint, beschäftigen wir uns bald nur noch damit.

    Es gibt gewisse Pflichtangaben, die eine Rechnung enthalten muß. Alleine schon dadurch fällt das oben genannte Schreiben in die Kategorie "Ablage P".
    Es gibt auch kaufmännisches Wissen, das als Grundlage für einen einigermaßen funktionierenden Gewerbebetrieb unabdingbar ist...


    Armin
    Mein Kaffee ist leer...

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • mringhoff
    Profi
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    • 8. Dezember 2008 um 10:47
    • #10

    Ab 1.1.2009 könnten solche Praktiken bald der Vergangenheit angehören.
    Mit der Novelle des Gesetzes zum Unlauteren Wettbewerb (UWG) gibt es jetzt einen Anhang, der genau dies zu einer unzulässigen geschäftlichen Handlung erklärt. (siehe Nr. 22)
    http://abmahnungsfaq.de/pages/index_abnews_anhang.html

    Und weil man dann schon auch bereits nach dem Verschicken solcher Briefe eine Abmahnung verfassen darf, wird das wohl eins der letzten Briefe dieser Gattung sein... :)
    (Endlich passiert mal was in dieser Richtung...)

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  • christian_thomas
    Verifiziert
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    • 8. Dezember 2008 um 11:28
    • #11

    Hallo Admin,

    Danke fürs Verschieben.

    Dies ist die Fortsetzung von http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=605045#605045 - für alle die es nachvollziehen möchten worum es geht.

    Zitat von "hell&dunkel"

    Wenn für jede Onlinegewerbeverzeichnisofferte oder was auch immer hier eine Warnung erscheint, beschäftigen wir uns bald nur noch damit.

    Es gibt gewisse Pflichtangaben, die eine Rechnung enthalten muß. Alleine schon dadurch fällt das oben genannte Schreiben in die Kategorie "Ablage P".
    Es gibt auch kaufmännisches Wissen, das als Grundlage für einen einigermaßen funktionierenden Gewerbebetrieb unabdingbar ist...

    Armin
    Mein Kaffee ist leer...

    Hallo Armin,

    da magst Du völlig Recht haben.

    Nur bisher kamen derartige "Rechnungen" bei mir wenn, dann höchstens per Mail an, und solche Dinger wie dieses hier beschriebene ( http://www.evecti.de/media/betrugsrechnung-scan.pdf ) kannte ich nur vom Hörensagen und aus Aktenzeichen XY.

    Ich habe erkannt, das da was nicht stimmt, Du hast es auch erkannt - die Azubine aus "2 Beiträge zuvor" wollte die Rechnung zur Zahlung vorbereiten, und wenn Du die Webseite dieses Unternehmens anschaust, haben offensichtlich bereits einige (auch aus unserer Branche) bereits gezahlt.

    Schauen wir doch mal, wer sich hinter diesem BIZunderlineDEUTSCHLANDdotCOM verbirgt, wo für rund 300 Ocken dann ein Hinweis auf meinen Künstlernamen, meine Adresse und meine frühere, längst abgeschaltete Festnetznummer erfolgen könnte:

    Zitat von "Linux_Wois"


    Registrant: YellowPagesInternet Ltd
    ATTN: BIZDEUTSCHLAND.COM
    c/o Network Solutions, P.O. Box 447, Herndon, VA. 20172-0447

    Domain Name: BIZunderlineDEUTSCHLANDdotCOM

    Administrative Contact, Technical Contact:
    YellowPagesInternet Ltd yw9yr7bf6ru@networksolutionsprivateregistration.com
    ATTN: BIZunderlineDEUTSCHLANDdotCOM
    c/o Network Solutions, P.O. Box 447, Herndon, VA 20172-0447
    570-708-8780

    Record expires on 14-Aug-2010.
    Record created on 14-Aug-2008.
    Database last updated on 8-Dec-2008 04:53:00 EST.

    Domain servers in listed order:

    NS71.WORLDNIC.COM 205.178.190.36
    NS72.WORLDNIC.COM 205.178.144.36

    Alles anzeigen

    Ich sehe daraus: der tatsächliche Domaininhaber " YellowPagesInternet Ltd" will nicht genannt werden, den Domainnamen für das Onlinegewerbeverzeichnis, dessen Name nicht mal in Google gelistet ist, hat man am 14. August 2008 registriert...

    Im Impressum erscheint dann wieder die Firma aus Bremen als verantwortlich...

    Ist doch recht dubios das ganze - und somit ist ne Warnung gerechtfertigt.

    Davon ab, Armin, mal ehrlich: Wie oft wurde im Warnungsbrett vor einem gewissen Lüsebrink gewarnt? War es bei dem nicht genau so? Geld weg - keine Gegenleistung?

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  • MatzeRockt
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    • 8. Dezember 2008 um 11:47
    • #12

    Hallo,
    unabhängig der Tatsache das ich solche "Geschäftspraktiken" auch nicht toll finde kann ich aber mit bestem Willen nicht einmal das Wort "Rechnung" finden. In der Betreffzeile steht groß und deutlich "Ihr Angebot".

    So what?

    Grüße

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • mringhoff
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    • 8. Dezember 2008 um 12:09
    • #13

    Wenn es nicht genügend Leute gibt, die trotzdem darauf reinfallen, würden solche Firmen und Praktiken nicht mehr existieren.
    Das hier geht auf Masse. Wenn nur 5% überweisen, sind das bei 10.000 verschickten Briefen auch rund 150.000,- EUR. Meist gibts da auch Vertragslaufzeiten von zwei Jahren, also 300.000,- EUR
    Zudem war diese Praxis bis dato noch relativ rechtssicher, also dagegen klagen oder widersprechen brachte wenig, da es sich bei den "Kunden" allesamt um Kaufleute und nicht um Verbraucher handelt.

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  • simonstpauli
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    • 8. Dezember 2008 um 12:19
    • #14
    Zitat von "MatzeRockt"

    Hallo,
    unabhängig der Tatsache das ich solche "Geschäftspraktiken" auch nicht toll finde kann ich aber mit bestem Willen nicht einmal das Wort "Rechnung" finden. In der Betreffzeile steht groß und deutlich "Ihr Angebot".

    So what?

    Grüße


    eben.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • christian_thomas
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    • 8. Dezember 2008 um 14:57
    • #15
    Zitat von "simonstpauli"


    eben.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Hallo Matze, Hallo Christian!

    wenn ich schwarz auf weiss "ihr Angebot 2009" links oben in den Briefkopf schreibe, und rechts neben das Adressfeld auf rotem Grund "GESAMT EINSCHL. MWST € 296,31" sowie "FÄLLIGKEITSDATUM 11.12.2008" - was liest man auf ersten Blick?

    Die Aufmachung dieses "Angebotes" zielt darauf ab, beim Leser nur den Betrag und die Fälligkeit ins Auge zu rücken und ein "schnell bezahlen, damits keinen Ärger gibt" auszulösen.

    Und lesen muss man schon können, bei Analphabeten wäre es nämlich egal, was und in welcher Höhe gefordert wird - sie könnens nicht lesen und daher nicht überweisen :D

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  • tufkaleho
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    • 8. Dezember 2008 um 15:04
    • #16

    Wobei sich der Absender mit dem Ausdruck "Fälligkeitsdatum" auch auf sehr dünnes Eis begeben dürfte.
    Immerhin hat man ja kein Angebot verlangt.

  • christian_thomas
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    • 8. Dezember 2008 um 15:09
    • #17
    Zitat von "mringhoff"

    Wenn es nicht genügend Leute gibt, die trotzdem darauf reinfallen, würden solche Firmen und Praktiken nicht mehr existieren.
    Das hier geht auf Masse. Wenn nur 5% überweisen, sind das bei 10.000 verschickten Briefen auch rund 150.000,- EUR. Meist gibts da auch Vertragslaufzeiten von zwei Jahren, also 300.000,- EUR
    Zudem war diese Praxis bis dato noch relativ rechtssicher, also dagegen klagen oder widersprechen brachte wenig, da es sich bei den "Kunden" allesamt um Kaufleute und nicht um Verbraucher handelt.

    Korrekt!

    Im Kleingedruckten dieses "Angebotes" steht übrigens was von jährlicher automatischer Verlängerung, wenn man nicht schriftlich kündigt.

    Mit leichtfertiger Zahlung geht man also einen heftigen Vertrag ein, von dem man vermutlich nichts hat ausser Kosten.

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  • christian_thomas
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    • 15. Dezember 2008 um 10:14
    • #18

    Nochmal zum Thema dieser Intrium Services GmbH:

    Soeben erfahre ich, dass staatliche Organe ein sehr reges Interesse an Unterlagen dieser Fa. Intrium Services GmbH in Bremen haben.

    Wer also eine solche "Angebotsrechnung" oder gar anderen Schriftverkehr dieser Fa. Intrium Services GmbH hat, der möge sich bitte sofort an die Polizei / LKA in Bremen, Telefon 0421 / 362 - 0 unter dem Stichwort Intrium Services GmbH wenden.

    Vielen Dank!

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  • simonstpauli
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    • 15. Dezember 2008 um 10:29
    • #19
    Zitat von "Christian_Thomas"

    Hallo Matze, Hallo Christian!

    wenn ich schwarz auf weiss "ihr Angebot 2009" links oben in den Briefkopf schreibe, und rechts neben das Adressfeld auf rotem Grund "GESAMT EINSCHL. MWST € 296,31" sowie "FÄLLIGKEITSDATUM 11.12.2008" - was liest man auf ersten Blick?

    Die Aufmachung dieses "Angebotes" zielt darauf ab, beim Leser nur den Betrag und die Fälligkeit ins Auge zu rücken und ein "schnell bezahlen, damits keinen Ärger gibt" auszulösen.

    Und lesen muss man schon können, bei Analphabeten wäre es nämlich egal, was und in welcher Höhe gefordert wird - sie könnens nicht lesen und daher nicht überweisen :D


    Sicherlich. Jeder versucht auf seine Art zu verkaufen.

    Trotzdem kommt solch eine "Angebotsrechnung" bei einem wirklichen Vollkaufmann nicht durch.

    Ich bleibe dabei, daß eine kaufmännisch handelnde Person in der Lage sein sollte, die Masche zu durchschauen.
    Und daß ein/e Azubi/ene das noch lernen können darf.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
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  • christian_thomas
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    • 15. Dezember 2008 um 11:18
    • #20
    Zitat von "simonstpauli"


    Sicherlich. Jeder versucht auf seine Art zu verkaufen.

    Trotzdem kommt solch eine "Angebotsrechnung" bei einem wirklichen Vollkaufmann nicht durch.

    Ich bleibe dabei, daß eine kaufmännisch handelnde Person in der Lage sein sollte, die Masche zu durchschauen.
    Und daß ein/e Azubi/ene das noch lernen können darf.

    Da hast Du Recht.

    Da sich mittlerweile hier ein paar Betroffene meldeten, deren Namen nichts zur Sache tun, noch mal meine Bitte:

    Wer eine solche Rechnung hat, oder aus anderen Gründen den Namen "Intrium Services GmbH in Bremen" im Kopf haben, der möge sich bitte sofort an die Polizei / LKA in Bremen, Telefon 0421 / 362 - 0 unter dem Stichwort Intrium Services GmbH wenden.

    Und das ist weniger eine Bitte, sondern mehr eine freundliche Aufforderung, da mein Telefon seit heute morgen mehr klingelt, als sonst wegen irgend eines Beitrages.

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