1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Hobby Forum
  4. Offenes Brett

Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

  • DaWo
  • 12. September 2012 um 13:37
  • DaWo
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    588
    • 12. September 2012 um 13:37
    • #1

    Jetzt hat es mich auch erwischt und ich habe einen Zahlungsunwilligen Kunden.

    Gebucht wurde kurzfristig eine Lichtanlage für eine Hochzeit.
    Versprochen wurde bar auf Kralle gegen Rechnung.
    Rechnung geschrieben, Geld "vergessen"
    Ich war gutmütig und habe mich auf "Überweisung sofort am Montag" eingelassen
    Montag der Anruf "habs vergessen sind jetzt auf dem weg zum Flughafen, überweise sofort nach Rückkehr"
    Nach Rückkehr telefonat "Oh ja hab ich vergessen mache ich sofort"
    Dann wieder nichts.
    Email "bin geschäftlich im Ausland überweise sofort nach Rückkehr"
    Dann wieder nichts.
    Anruf meinerseits "Bank macht zicken kläre es sofort morgen"
    Ihr ahnt es, wieder nichts.
    Seitdem geht die gute Dame auch nichtmehr ans Handy
    Auf Emails reagiert sie auch nichtmehr.

    Habe nun selber mal ein bisschen nachgeforsch, sie hat den Saal auch mehr oder weniger sich durch betrug erschlichen (um an einen billigeren Preis zu kommen hat Sie bei einer weitläufigen Bekannten die aus unserem Ort kommt den Saal gemietet zum "Ortsangehörigen" Preis, obwohl sie garnicht aus unserem Ort kommt, 500 Euronen unterschlagen, dum di dum....)

    Was würdet Ihr jetzt machen, es ist zwar nicht der uthopische Betrag, aber aufgeben will ich auch nicht so einfach.

    Darf ich den Namen veröffentlichen hier als Warnung???

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 12. September 2012 um 14:24
    • #2

    Verleih = unentgeldliche Nutzungsüberlassung.

    Von welchem Betrag sprechen wir? Davon hängt ab, ob ich ein Fass aufmachen würde - oder nicht. An der Stelle kommt das Spiel mit dem guten und dem schlechten Geld.

    Im Falle eines Falles: Mahnverfahren einleiten - dabei gehst du erst mal in Vorlage und hast fallweise am Ende des Verfahrens nur einen Titel, der 30 Jahre Gültigkeit hat. Oder einen findigen GVZ, der eine Taschenpfändung durchführt - das ist in der Regel megapeinlich für den betreffenden.

    Aber - und das nur nebenbei - du unterstells hier einer Person zwei Mal einen Straftatbestand - nämlich Betrug und Unterschlagung. Das ist kein Spatziergang - sowas kann nich hinten losgehen...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • DJheini
    Moderator
    Reaktionen
    503
    Beiträge
    13.788
    Marktplatz Einträge
    4
    • 12. September 2012 um 14:34
    • #3
    Zitat von "DaWo"

    Darf ich den Namen veröffentlichen hier als Warnung???


    Nein, wenn dann im Warnungen Brett des Pa Forums.
    Obwohl ich diese Nummer eher unter Peanuts abhaken würde.
    (Nein, auch ich habe keinen Goldesel im Keller.)

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 12. September 2012 um 15:07
    • #4

    Betrug? Unterschlagung? Sehe ich nicht. Das ist lediglich ein Grund für die Dorfverwaltung, Geld nachzufordern.

    Zitat

    "vergessen"
    "Überweisung sofort am Montag"
    "...mache ich sofort"
    "bin geschäftlich im Ausland überweise sofort nach Rückkehr"


    Willkommen im wirklichen Leben des Dorfbeschallers. Zum Ponyhof hättest du zwei Straßen vorher abbbiegen müssen. :grin:

    Maßnahmen:
    Schriftlich eine Frist zur Zahlung setzen.

    "Licht für Hochzeit" liest sich wie niedrig zweistellig. Verbuche es notfalls unter "Kosten für Weiterbildung" :wink:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • DaWo
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    588
    • 12. September 2012 um 15:20
    • #5

    Es war niedrig 3 stellig, da schon ein bisschen was gestellt wurde.

    Klar buche ich es als Lehrgeld, aber es tut mich doch irgendwie wurmen.

    Rechnung wurde ganz offiziel gestellt. Klar die andere Sache mit den 500 Euronen wurde schon der Gemeinde gemeldet und ist nichtmehr meine Sache.

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 12. September 2012 um 15:32
    • #6

    Dann begieb dich zum Schreibwarenladen deines Vertrauens - oder ins Internet - besorg dir den Vordruck auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht, füll das Ding aus, schick es ein und überweise irgendwann 23 Euro an die Gerichtskasse. Für dich ist Mayen zuständig.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • restless
    Verifiziert
    Beiträge
    565
    • 12. September 2012 um 15:43
    • #7

    Geht das überhaupt noch offline? :shock:


    Ansonsten: https://www.online-mahnantrag.de/

    Achim u. Manuela Bald GbR
    http://www.lautsprecherteile.de

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 12. September 2012 um 16:28
    • #8

    Zuerst einmal, um über dein Thema gar nicht zu reden, es ist nicht unüblich das man über Verwandte oder Ortsansässige Geschäfte die Räumlichkeiten anmietet, das passiert hier bei uns häufig und ist legitim. Deine Aussage in die Richtung solltest du also schnell überdenken.
    Jetzt zu deinem Licht, wenn ich Vorkasse sage, dann mache ich Vorkasse und zwar bevor ein Teil ausgeladen wurde, wer sich dennoch breit schlagen lässt ist selbst schuld. Willst du Fest oder Sie? Ohne Geld, keine Technik und ohne Technik kein Fest, basta!
    Verbuche es als dumm gelaufen, ich lerne draus das nächste mal NEIN zu sagen!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • else
    Beiträge
    212
    • 12. September 2012 um 17:03
    • #9

    und was soll eine gerichtlicher mahnbescheid ohne vorherige schriftliche zahlungserinnerung und mahnung bringen? ist es kein gewerblicher kunde - kommt er erst mit mahnung in tatsächlichen verzug. und selbst mit mahnbescheid kann man nur hoffen auf einen dösbattel zu stoßen der nicht einfach ohne angabe einer begründung wiederspruch erhebt. bliebe auch nur der weg übers gericht... mit dem üblichen spielchen... gutes geld dem schlechten hinterher zu werfen.

    lehre ziehen - nix mehr rausgeben ohne gegenleistung. ansonsten druck mit mahnung machen und hoffen. gericht nur wenn du zu viel geld übrig hast und langeweile.

    http://www.elseaudio.de

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 12. September 2012 um 17:24
    • #10

    Den herkömmlichen Mahnweg darf ich doch voraussetzen, oder?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • DaWo
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    588
    • 12. September 2012 um 23:32
    • #11

    Eine direkte Mahnung wurde nicht geschrieben, aber diverse Zahlungserinnerungen und der mailverkehr ist gespeichert.

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 13. September 2012 um 00:32
    • #12
    Zitat

    Eine direkte Mahnung wurde nicht geschrieben

    - weil?

    Und: was ist eine indirekte Mahnung?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 13. September 2012 um 13:46
    • #13

    Boah so viel Halbwissen hier....
    Erstmal würden mich ein paar Sachen interessieren.
    Ist überhaupt eine Rechnung zugegangen?
    "Gestellt", heißt ja gar nix.
    Wenn "ja", dann wann und auf welchem Weg?
    Ist die Rechnung überhaupt korrekt? Oder fehlen gar Pflichtangaben?
    Dann schaun wir mal, ob der Kunde überhaupt im Verzug ist.
    (Dazu bedarf es übrigens nicht zwingend einer Mahnung!)

    Wann hier der Zeitraum < 1-2 Monate ist, dann würde ich noch nicht in ein Mahnverfahren gehen. Billiger ist ein gutes Forderungsmanagement zu betreiben.

    Und ansonsten guck mit so einer Frage lieber in ein Recht-Forum, hier bekommst Du viele Antwort, aber nur wenig davon stimmt und ist praktikabel, weil die notwendigen Informationen nicht erfragt wurden! :?

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 13. September 2012 um 16:12
    • #14
    Zitat von &quot;DJ-JAJA&quot;

    Boah so viel Halbwissen hier....
    Erstmal würden mich ein paar Sachen interessieren.
    Ist überhaupt eine Rechnung zugegangen?
    "Gestellt", heißt ja gar nix.
    Wenn "ja", dann wann und auf welchem Weg?
    Ist die Rechnung überhaupt korrekt? Oder fehlen gar Pflichtangaben?
    Dann schaun wir mal, ob der Kunde überhaupt im Verzug ist.
    (Dazu bedarf es übrigens nicht zwingend einer Mahnung!)

    Wann hier der Zeitraum < 1-2 Monate ist, dann würde ich noch nicht in ein Mahnverfahren gehen. Billiger ist ein gutes Forderungsmanagement zu betreiben.

    Und ansonsten guck mit so einer Frage lieber in ein Recht-Forum, hier bekommst Du viele Antwort, aber nur wenig davon stimmt und ist praktikabel, weil die notwendigen Informationen nicht erfragt wurden! :?

    Alles anzeigen

    Er hat ja auch nicht um eine Rechtsberatung gebeten, was wir hier ja grundsätzlich eh nicht machen sondern wollte wissen was wir tun würden da ist es jedem frei seine Methode preis zu geben oder?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • treibsand
    Verifiziert
    Reaktionen
    1.566
    Beiträge
    9.427
    Marktplatz Einträge
    1
    • 13. September 2012 um 16:24
    • #15
    Zitat von &quot;Kracky&quot;

    Er hat ja auch nicht um eine Rechtsberatung gebeten, was wir hier ja grundsätzlich eh nicht machen sondern wollte wissen was wir tun würden da ist es jedem frei seine Methode preis zu geben oder?

    Weissd du kollega, bei misch is das ne Sache von die Familie. Geh isch mit meine Brüdda und meine Kuhsengs da, wo die Frau wohnt und fragen wir ma forsischtisch nach Bezahlung, alda.
    Gehd immer ganze schnell, zahlt die dann meissdens sogar gleisch.

    Krass, alda, oda?

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

    Einmal editiert, zuletzt von treibsand (13. September 2012 um 16:37)

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 13. September 2012 um 16:31
    • #16
    Zitat von &quot;treibsand&quot;

    Weissd du kollega, bei misch is das ne Sache von die Familie. Geh isch mit meine Brüdda und meine Kuhsengs da, wo die Frau wohnt und fragen wir ma forsischtisch nach Bezahlung, alda.
    Gehd immer ganze schnell, zahlt die dann meissdens sogar gleisch.

    Was ist gegen Moskau Inkasso einzuwenden? *grins*

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • PMN-Concepts
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.452
    • 13. September 2012 um 18:45
    • #17
    Zitat von &quot;Kracky&quot;

    Was ist gegen Moskau Inkasso einzuwenden? *grins*

    In diesem Fall wohl die Frage, ob sich Moskau Inkasso nicht schlapplachen würde, dass sie für so eine geringe Forderung ausrücken sollen :grin:

  • else
    Beiträge
    212
    • 13. September 2012 um 22:49
    • #18

    oha... ein ton herrscht hier schon wieder! wenn sich schon jemand aufspielt und anderer "halbwissen" bemängelt - sollte er auch fragen ob der rechnungsempfänger eventuell (trotz einzelner dame (?)) eine firma ist? im übrigen möchte ich im falle eines falles den richter sehen, der eine privatforderung ohne mahnung für den gewerbetreibenden freundlich behandelt. da gehts dann schon um fristsetzung einer angemessenen frist usw. und natürlich sind das hier keine rechtsberatungen - sondern lediglich die hinweise von leuten, die nicht alle auf der wassersuppe dahergeschwommen kommen.

    wäre nett wenn hier mal nen freundlicherer ton einkehren würde.

    zu den inkasso-vorschlägen hier - und die unterschwelligen gewaltfantasien. es gibt leutchen die scheren sich einen dreck um ne nette kleine oder große familie vor ihrem haus. und inkassofirmen werden in aller regel nur bei rechtsklaren forderungen beauftragt. ein russisch- oder sonstwie gebrochen sprechender haufen wird bei solch einer "gewaltigen summe" dankend ablehnen.

    http://www.elseaudio.de

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 13. September 2012 um 23:22
    • #19
    Zitat von &quot;Onkel else&quot;

    wenn sich schon jemand aufspielt und anderer "halbwissen" bemängelt - sollte er auch fragen ob der rechnungsempfänger eventuell (trotz einzelner dame (?)) eine firma ist? im übrigen möchte ich im falle eines falles den richter sehen, der eine privatforderung ohne mahnung für den gewerbetreibenden freundlich behandelt. da gehts dann schon um fristsetzung einer angemessenen frist usw. und natürlich sind das hier keine rechtsberatungen - sondern lediglich die hinweise von leuten, die nicht alle auf der wassersuppe dahergeschwommen kommen.


    Das BGB unterscheidet hier nicht zwischen "Firma" richtig: Gewerbetreibenden und Privatperson.

    Lesen:

    Zitat

    § 286
    Verzug des Schuldners

    (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
    3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

    (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • else
    Beiträge
    212
    • 14. September 2012 um 00:00
    • #20
    Zitat von &quot;hell&amp;dunkel&quot;


    Das BGB unterscheidet hier nicht zwischen "Firma" richtig: Gewerbetreibenden und Privatperson.

    Lesen:

    jupp... schön das der verbraucher die privatperson ist und eben nicht eine firma! (firma passt scho - denn firmieren müssen alle - gewerbetreibende dagegen sind nicht alle firmen) allein - versuch vor gericht macht glücklich! versuch mal als vermeintlich "leistungsfähiger" gewerbetreibender, eine privatperson (verbraucher) ohne wiederholte fristsetzung (mahnung) ohne halbierung der gerichtskosten... oder gar vergleich... zur zahlung zu bekommen. viel freude :)

    nicht umsonst sind die sprüche, "wirf kein gutes geld dem schlechten hinterher" und "vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand" durchaus berechtigt.

    die frage - ob firma oder privatperson macht absolut sinn!

    http://www.elseaudio.de

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  2. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  3. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  4. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  5. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  6. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  7. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  8. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  9. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  10. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™