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erste selbst organisierte Party ... Steuerrecht

  • Tom Wantler
  • 16. Oktober 2012 um 17:14
  • Tom Wantler
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    • 16. Oktober 2012 um 17:14
    • #1

    Hey Ihr Lieben,

    so einige werden sicherlich die Augen verdrehen, da es hierzu genügend Material schon im Forum, sowie im Internet gibt.
    Dazu bleiben mir allerdings noch 2 Fragen offen, welche ich hier gern klären würde.

    Also prinzipiell geht es um eine selbst organisierte Veranstaltung "im Freundeskreis". Das heist wir haben Freunde eingeladen, die natürlich auch Ihre jeweiligen eigenen Freunde zusätzlich mitbringen werden. Wir sprechen von ca. 100-200 Personen. Nun verlangen wir natürlich Eintrittsgeld um die Kosten (Raummiete, Genehmigungen, etc.) zu decken. Dabei muss berücksichtigt werden das es sich in dem Sinne um keine private Feier mehr handelt, aber denoch das Ganze als nicht gewinnorientierend gehandhabt wird.

    Problem 1:
    Nun ist es allerdings so das wir das Budget und damit die Gelder für genau 100 Personen ausgerechnet haben. Kommen nun mehr Leute, machen wir automatisch Gewinn. Das können wir natürlich nicht beeinflussen, ebenso wenn weniger da sind. Daher die Frage das fals es Probleme gibt, ist es dann möglich den Gewinn über das eigene Gewerbe zu versteuern (bin Kleinunternehmer) oder muss dafür eine extra Anmeldung erfolgen?

    Problem 2:
    Laut Aussagen der eingeladenen Gäste ist es angenehmer Getränke zu verkaufen, statt gegen ein hohes Eintrittsgeld alles frei zugänglich zu machen. Da es wie oben beschrieben rein rechtlich keine Privatfeier mehr in dem Sinne ist, werde ich mich kommende Woche nach einer "Gestattung für Ausschankerlaubnis" beim Ortsamt erkundigen. Die Getränkepreise errechnen sich hierbei aus Einkaufspreis (Kommission) + Transportkosten + Genehmigung. Sprich auch nicht gewinnorientierend. Muss ich nun trotzdem bei der Versteuerung irgend etwas beachten? Mir wurde auch gesagt das es egal wäre für was das Geld ausgegeben wird (zum Beispiel eben um die anfallenden Kosten zu decken), sondern nur zählt das überhaupt Geld "über die Theke" geht und damit versteuert werden müsste?

    Alles andere was Location, Barkräfte, Security, GEMA, Sicherheitsbestimmungen, etc. angeht ist bereits geklärt. Das Personal bekommt einen pauschalen Betrag und versteuert sich selbst.

    Mir geht es nur noch um das versteuern der Eintrittsgelder, sowie bei möglichen Gewinn durch die Getränke?

    Wie seht Ihr das? Bin ich da zu kleinlich solch einen Aufriss für 100-200 Personen zu planen oder ist es gut so?
    Könnte man den bürokratischen Aufwand an irgend einer Stelle minimieren?

  • treibsand
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    • 16. Oktober 2012 um 21:02
    • #2

    Hmm ich weiß nicht, was das für eine Party werden soll, aber (die Steuerfahndung möge die nächsten Zeilen mal überlesen, das ist nach mehr als 20 Jahren auch als kleinstdelikt bestimmt verjährt) wir haben damals als gerade Erwachsene ein paar Kisten Getränke vorfinanziert, eine nette Location gefunden, von jedem 3 Mark "Eintritt" genommen und das Bier für ne Mark an die "Kollegas" vertickt.
    Finanzamt? Secu?? PA???
    Man kann sich da auch zu viele Sorgen machen und jeden Paragraphen reiten...
    Der Umkehrschluss trifft aber auch zu: Wenn sowas öfter laufen soll, dann brauchst du mehr Info. Musst mehr lernen - vor allem mehr, als man in Internetforen nachlesen kann...
    Such dir vor Ort kompetente Mitstreiter.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • MRspeaker
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    • 17. Oktober 2012 um 10:12
    • #3

    Wir haben sowas schon ein paar mal für Kunden organisiert.
    Wenn ihr als Veranstalter auftretet seid ihr erstmal für alles haftbar.
    Das sollte klar sein.

    Wenn du Kleinunternehmer bist,
    dann weißt du sicherlich auch, das ein Unternehmen Gewinne erwirtschaften sollte.
    Also wo genau liegt jetzt das steuerliche Problem wenn Gewinne erziehlt werden?
    Als Kleinunternehmer hast du doch mit Steuern sicher eh nichts am Hut da unter Umsatzgrenze?

    Frag deinen Steuerberater, der erzählt dir schon wie man aus Gewinnen Verluste macht, sei es durch die Rechnung über eine Beratung. g***


    Entsprechend kann ich nur folgendes sagen;
    Nehmt Firmen ins Boot, auf die die Haftung auch voll übertragen werden kann.
    Ein DJ der auf einmal Mega Traversenbauer und Super "Ich besitze alles Firmeninhaber wird", wird bei einem technischen Unfall nicht die komplette Haftung haben. Die Fürsorgepflicht, geeignete Firmen zu wählen liegt beim Veranstalter.

    Sucht euch eine Versicherung die eventuelle Schäden abfängt.

    Denkt daran, das Lebensmittel und Getränke nur von Leuten mit Schein ausgegeben werden...

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • skyworker
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    • 17. Oktober 2012 um 12:42
    • #4
    Zitat

    Kommen nun mehr Leute, machen wir automatisch Gewinn.

    - das ist GEIL!!! Verrat mir den Trick!

    Klingt für mich ein klein bisschen nach "ein wenig schwanger"... Soll die Party denn nun privat sein? Dann veranstalte sie auch privat. Ist sie öffentlich? Dann veranstalte sie auch öffentlich - verbuche deine Ausgaben und Einnahmen, leg ein paar neue Konten an - weil du wahrscheinlich bislang noch nicht mit Lebensmitteln oder Getränken gehandelt hast - und fertig. Wenn du am Ende des Jahres einen Überschuss erwirtschaftet hast, dann werden womöglich Steuern anfallen - aber das erklärt dir der StB.

    Zitat

    Nehmt Firmen ins Boot, auf die die Haftung auch voll übertragen werden kann.

    - das klingt verlockend, ist aber leider nicht möglich. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Veranstalter. Er kann zwar Teilbereiche delegieren, aber niemals die Haftung abgeben.

    Deine Kalkulationsgrundlage verstehe ich zudem ebenfalls nicht - aber das muss ich ja auch nicht.

    Mit wieviel Gewinn rechnest du denn, wenn 100 Gäste "kostendeckend" sind und 200 kommen könnten? Scheinbar erwirtschaftest du ja nur Gewinne über die Eintritte. Von Wieviel Euro sprechen wir denn da?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • MRspeaker
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    • 17. Oktober 2012 um 15:04
    • #5

    Ok, ich habe mich etwas mißverständlich ausgedrückt, die Haftung bleibt beim Veranstalter, damit natürlich auch die Verkehrssicherungspflicht, aber im Falle des Schadens hat er es etwas einfacher wenn er Firmen beauftragt, die Sachkenntnis haben.

    ps;
    Eine Veranstaltung die mit 100 Leuten neutral läuft möchte ich auch sehen.....
    Jede noch so kleine Verantaltung wird mit Sicherheit ca. 1000€ an Fixkosten aufrufen.

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  • tufkadib
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    • 17. Oktober 2012 um 15:11
    • #6
    Zitat von "Tom Wantler"


    Also prinzipiell geht es um eine selbst organisierte Veranstaltung "im Freundeskreis".

    Mir persönlich ist es etwas unklar, wie man auf 100-200 Freunde kommen kann. Möglicherweise definiere ich eine Freundschaft auch anders (sie wird geschlossen und nicht auf "Hinzufügen" geklickt).
    Wenn man Freunde einlädt, dann bestreitet man die Kosten selbst. Oder es bringt von denen jeder was Anderes mit: Kartoffelsalat, Getränke, Knabberzeugs, ...
    Wenn ich Freunde zu mir einlade, brauche ich auch keinen Sicherheitsdienst, die können sich ordentlich benehmen.

    Handelt es sich nicht um die von mir beschriebenen Personen, sondern um Facebookhinzugefügsel, dann würde ich es ganz sein lassen. Möglicherweise hat wieder jemand die Partyinformation an Alle geschickt... :lol:


    MfG
    DirkB

  • Mechwerkandi
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    • 17. Oktober 2012 um 15:58
    • #7
    Zitat von "DirkB"


    Mir persönlich ist es etwas unklar, wie man auf 100-200 Freunde kommen kann.


    Hab' ich gesehen!
    Im Internet!
    Hast Du 500 Freunde! Echt!
    Aber keiner hilft beim Umzug...
    Oder klickst du da!
    Dann kommen 1000 Gäste zu deiner Party!
    Oder klickst du da woanders!
    Dann lynchen sie dich!
    Alles gesehen!!
    :grin:

  • else
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    • 17. Oktober 2012 um 18:17
    • #8

    so richtig verstehe ich die fragestellung noch nicht!
    soll das erwas einmaliges sein oder etwas regelmäßiges. ein gewerbe setzt eine regelmäßige, auf gewinnerziehlungsabsicht abzielende unternehmerische tätigkeit voraus. die ist bei einer einmaligen feier (auch mit kostenbeteiligung), selbst mit einem möglichen überschuss, nicht gegeben. dem steht steuerlich nichts im wege. haftungsfragen haben darüber hinaus nichts mit steuerfragen zu tun.

    selbst wenn ihr einmalig helfer bezahlt - seit ihr noch lange keine arbeitnehmer. ist das ein regelmäßiges konstrukt, sieht es anders aus. dann handelt es sich sogar um ein genehmigungsforderndes unterfangen. dies heißt, schuldenfreiheit, steuerliche unbedenklichkeitsbescheinigung, extra gewerbe, anmeldung einer schankwirtschaft mit musikdarbietung. dann gehts um raumgröße... eventuelle notausgänge und und und.... ist von bundesland zu bundesland ganz unterschiedlich. einfach mal so regelmäßig irgendwo auf ein bestehendes kleingewerbe (für was) veranstaltungen zu organisieren ist soooooo nicht machbar. wir leben schließlich in deutschland!

    http://www.elseaudio.de

  • tufkadib
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    • 17. Oktober 2012 um 19:18
    • #9

    Mechwerkandi:
    Na Du nur wieder...
    Voll krasses Internet!
    :grin:


    MfG
    DirkB

  • skyworker
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    • 18. Oktober 2012 um 01:24
    • #10

    Nicht ganz richtig, die vier Tatbestände, die ein Gewerbe definieren sind:

    - Gewinnerzielungsabsicht
    - eine nach Außen gerichtete Tätigkeit
    - eine selbständige Tätigkeit
    - die Planmäßigkeit und die Ausrichtung auf eine bestimmte Dauer

    "Einmalig" ist zum Beispiel per Definition auch eine bestimmte Dauer - wenn dies planmäßig ist. Von einer Regelmäßigkeit im herkömmlichen Sinn kann dabei aber nicht gesprochen werden.

    Klartext: wenn ich eine Unternehmung Gründe, um genau eine Veranstaltung abzuwickeln, dann ist das durchaus rechtens. Vorausgesetzt, die geschieht planmäßig.

    Weiterhin: auch der Umstand, dass unter Umständen mehrmals Helfer bezahlt werden - zum Beispiel bei regelmäßigen Veranstaltungen - bedeutet noch lange keine Arbeitgeberschaft (Ich nehme an, Else hat sich in seinem Post verschrieben und Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertauscht) - entscheident ist der Status, den die Helfer rechtlich haben. Niemand wird zum Arbeitgeber (mit allen Rechtenund Pflichten), wenn er ein paar mal Freelancer bucht.

    Schanklizenzen und dergleichen kann man pübrigens von Fall zu Fall buchen.

    Ob man mit einem bestehenden Kleingewerbe Partys organisieren kann, hängt einzig und alleien vom Gegenstand des Gewerbes ab.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Tom Wantler
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    • 18. Oktober 2012 um 19:56
    • #11

    Hey Ihr,

    ersteinmal vielen Dank an die zahlreichen Antworten!

    In erster Linie ist es ganz interessant wieviele unterschiedliche Antworten hier erschienen sind. Einige trauten sich nicht hier ins Forum zu posten, sondern sendeten mir eine PN.
    Alles in allem geht es soweit von "mache dir keinen Kopf, stelle die Rechnung für die Technik so hoch aus das keine Gewinne mehr da sind und fertig ist" bis "suche dir einen Steurerberater und sehe zu wie du die Partygäste und Technik versicherst".

    Konkret kann man nun sagen:
    Ja, es handelt sich über eine öffentliche Veranstaltung! Das Wort "Freunde" habe ich nur in Anführungszeichen gesetzt, da ich ca. 80% der Gäste persönlich kenne. Da jedoch jeder auch jeden mitbringen kan ist es öffentlich.

    Zitat

    Denkt daran, das Lebensmittel und Getränke nur von Leuten mit Schein ausgegeben werden


    Ich werde dies bezüglich nochmal nachhaken, aber bei Freelancern die sich dafür bereit stellen kann ich doch streng davon ausgehen?!

    Zitat

    Wenn ihr als Veranstalter auftretet seid ihr erstmal für alles haftbar.
    Das sollte klar sein.

    Ist uns auch klar. Raum und Technik sind hierbei versichert, wenn die Leute sich prügeln müssen soll die Security eingreifen. Klingt plump, aber theoretisch könnten wir als Veranstalter doch nur für Dinge haftbar gemacht werden, welche wir Sicherheitstechnisch auch im vornherein beseitigen können?

    Zitat

    dann weißt du sicherlich auch, das ein Unternehmen Gewinne erwirtschaften sollte.
    Also wo genau liegt jetzt das steuerliche Problem wenn Gewinne erziehlt werden?
    Als Kleinunternehmer hast du doch mit Steuern sicher eh nichts am Hut da unter Umsatzgrenze?

    Wie gesagt, ich möchte nicht als Steuerhinterzieher angezeigt werden und gehe lieber auf Nummer sicher. Der Gedanke, das ich als "Verleiher und Betreuer der Technik" einfach eine Rechnung ausstellen könnte die am Ende keinen Gewinn durch den Eintritt mehr zulässt, gefällt mir ziemlich gut. Dies läuft schlielich auch im Sinne meines Gewerbes. Das ich hier Gewinne erwirtschaften sollte versteht sich von selbst :D


    Zitat

    Mit wieviel Gewinn rechnest du denn, wenn 100 Gäste "kostendeckend" sind und 200 kommen könnten? Scheinbar erwirtschaftest du ja nur Gewinne über die Eintritte. Von Wieviel Euro sprechen wir denn da?

    Bei 100 Leuten Kostendecken, bei 200 Leuten ca. 600€ Gewinn. Es ist also mehr Spaß als Kapital :oops:

    Zitat

    Mir persönlich ist es etwas unklar, wie man auf 100-200 Freunde kommen kann. Möglicherweise definiere ich eine Freundschaft auch anders (sie wird geschlossen und nicht auf "Hinzufügen" geklickt).

    100% Zustimmung. Würde ich meine wahren Freunde einladen wäre es eine lustige Abendrunde, kann man sich an 2 Händen abzählen. Die anderen sind i.d.R. eher Bekanntschaften.

    Zitat

    soll das erwas einmaliges sein oder etwas regelmäßiges?

    Die Veranstaltung selbst ist etwas einmaliges. Normalerweise bucht man mich bezüglich der Technik, sowie der musikalischer Betreuung. Das läuft auch ganz gut, weshalb ich mir aufgrund der Gewinnabsicht ein Gewerbe eintragen lassen habe. Normalerweise gibt es also einen Veranstalter der mich bezahlt 8)

    Zitat

    Schanklizenzen und dergleichen kann man pübrigens von Fall zu Fall buchen

    Wie meinst du "Fall zu Fall"? Sprich ich kann nur für diese eine Veranstaltung mir eine Ausschankerlaubnis geben lassen und muss diese nicht für einen kompletten Monat (wie in der Gastronomie üblich sogar auch über ein Jahr) buchen?!


    Und nochmal an dieser Stelle ... jeder fängt mal klein an ... ich Danke Euch!!! :D

  • MRspeaker
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    • 19. Oktober 2012 um 06:36
    • #12

    Bei uns wird die Schank- Genehmigung vom Ordnungsamt erteilt.

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  • skyworker
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    • 19. Oktober 2012 um 09:43
    • #13

    So wollte ich das mit dem 'buchen' auch verstanden wissen... Das Ordnunhsamt vergibt auch einmalige Schanklizenzen für einmalige Veranstaltungen.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • else
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    • 19. Oktober 2012 um 11:16
    • #14

    für mich ist das ganze noch immer privat. nenn den "eintritt" unkostenbeitrag und gebe eventuellen überschuss in deiner einkommensteuererklärung an. umsatzsteuer verrechnest du ja eh nicht!

    wenn du das dann mehrfach machen willst - als einzelunternehmer kannst du schlecht als verleiher deiner veranstaltung rechnungen schreiben! kannst schon - nur ändert sich nix.

    kurz - macht ihr das öfter dann gründet eine zweite firma und stellt das auf rechtlich einwandfreie füße.

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    Einmal editiert, zuletzt von else (19. Oktober 2012 um 18:07)

  • else
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    • 19. Oktober 2012 um 11:21
    • #15

    noch etwas. überprüfe mal dein verständnis des gewinnbegriffes.

    übrigens, eine schankgenehmigung brauchst du nur außerhalb gastronomischer einrichtungen. das heißt - besitzt der laden schon eine - und es ist nicht ein saal, oder sonstiger sonst nicht gastronomischer veranstaltungsort.

    http://www.elseaudio.de

  • Tom Wantler
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    • 21. Oktober 2012 um 22:25
    • #16
    Zitat

    überprüfe mal dein verständnis des gewinnbegriffes

    Was meinst du jetzt genau? Weil die Veranstaltung nicht auf Gewinne ausgelegt ist?

    Zitat

    besitzt der laden schon eine - und es ist nicht ein saal, oder sonstiger sonst nicht gastronomischer veranstaltungsort

    Vielen Dank für den Hinweis! Daran habe ich noch gar nicht gedacht, aber ist ja logisch!
    Es werden bei dem genannten Raum auch regelmäßig kommerzielle Veranstaltungen gefahren, ich denke eine Schanklizenz sollte in dem Fall bereits vorhanden sein. Perfekt! :D

  • skyworker
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    • 21. Oktober 2012 um 22:34
    • #17

    "Unkosten" gibt es nicht - womöglich sollte da jemand mal seine Grundkenntnisse in Wirtschaft überprüfen...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • else
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    • 21. Oktober 2012 um 23:05
    • #18
    Zitat von "skyworker"

    "Unkosten" gibt es nicht - womöglich sollte da jemand mal seine Grundkenntnisse in Wirtschaft überprüfen...

    herr hoppert - ich denke da bin ich fitter als sie! und was umgangssprachlich "unkostenbeitrag" bedeutet können sie sich ähnlich ihrer vier tatbestände bezüglich gewerbe auch ergoogeln. eigentlich gehört es zum grundwortschatz. noch was anderes: können sie sich nicht mal langsam jemand anderen zum anpöbeln aussuchen? sonst kommen sie doch einfach mal vorbei. meine adresse haben sie ja.

    http://www.elseaudio.de

  • skyworker
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    • 22. Oktober 2012 um 01:26
    • #19

    Ach weißt du - ich brauche kein Google, um die vier Merkmale eines Gewerbes parat zu haben. Verzeihung: Ach wissen sie - ...

    Was die Unkosten angeht - ich hab da auf Anregung mal Google bemüht und dort findet man folgenden Sachverhalt: "Kaufmännisch-betriebswirtschaftlich gesehen gibt es keine Unkosten, es existieren ausschließlich Kosten." (siehe: Wikipedia, Schlagwort "Unkosten") - und genau so ist mir das auch bekannt. Bei Themen wie Buchhaltung wollen wir doch exakt bleiben, oder?

    Meiner Einschätzung nach gehört der Begriff "Unkosten" ganz sicher zum Grundwortschatz - aber nicht im Bereich BWL oder VWL.

    Was die Einladung nach Werder angeht - sehr gerne, wenn ich mal auf dem Weg nach Oranienburg sein sollte, dann ists ja nur noch ein Katzensprung.

    Und was das "pöbeln" angeht - na das verbitte ich mir dann doch schon. Ich erlaube mir, Sachverhalte richtig zu stellen. Ach ja - und denken darf jeder - oder?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Mechwerkandi
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    • 22. Oktober 2012 um 12:11
    • #20
    Zitat von "skyworker"


    Ach ja - und denken darf jeder - oder?


    Gilt das auch für die Funktion "schreiben"?

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