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Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

  • MarioEberle
  • 29. März 2013 um 14:23
  • else
    Beiträge
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    • 30. März 2013 um 12:10
    • #21
    Zitat von "MarioEberle"

    Ja, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet.
    Da ich unter 17.500 EUR Umsatz befinde, muss ich keine UST Ausweisen.

    Wir reden hier von ca. 1000 EUR Einnahmen und 8000 EUR Ausgaben.
    Das Gewerbe ist noch im Aufbau, aus diesem Grund wurden auch in diesem Jahr viele Investitionen getätigt.

    Nächstes Jahr soll das ganze natürlich anders ausschauen, sodass ich auch einen Gewinn ausweisen kann.
    => Nein, Kammerbeträge zahle ich nicht.

    Mit einer formlosen Übersicht sollte das Finanzamt doch zufrieden sein?
    Rechnungen habe ich selbstverständlich alle aufgehoben und die Einnahmen / Ausgaben wurden auch immer vollständig dokumentiert.

    da du nicht bilanzpflichtig bist musst du dir auch keine noch so billligen buchhaltungsprogramme anschaffen, die dich eh überfordern würden da du dann halbwegs kontieren können musst. das dir schon von anderer seite vorgeschlagene kostenlose easy cash & tax reicht da vollkommen aus. dat mit der formlosen EÜR haste scheinbar noch immer nicht verstanden, was mich allerdings bedenklich stimmt. der einwurf mit den kammerbeiträgen unterstützt diesen eindruck noch. warte ma ab. :D

    ich klink mich hier jetzt aus... reicht denke ich

    http://www.elseaudio.de

  • MarioEberle
    Beiträge
    40
    • 30. März 2013 um 12:27
    • #22
    Zitat


    dat mit der formlosen EÜR haste scheinbar noch immer nicht verstanden, was mich allerdings bedenklich stimmt. der einwurf mit den kammerbeiträgen unterstützt diesen eindruck noch. warte ma ab. :D

    könntest du es mir bitte nochmal erklären?

  • MRspeaker
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    • 30. März 2013 um 12:42
    • #23

    1000€ Einnahme und 8000€ Ausgabe?
    Ein wahrhaftig teures Hobby.

    Also als ich angefangen habe, hat man das für die Aufträge benötigte Material zugemietet und von den übrig bleibenden Krümmeln mühsellig die ersten Brocken gebraucht erstanden.
    Beziehnungsweise ein bischen was als Grundausstattung gekauft, aber das ist nie abgeschrieben worden. Es fing halt als Hobby an und war auch eins für das man kein Finanzamt brauchte...
    Aber zu meinen Zeiten fing man auch mit Selbst gebauten Boxen, CD-Player aus alten CD-Rom Laufwerken und Selbstbaulichtpulten an.... Heute gibt es ja schwarze Boxen fertig lackiert vom Chinesen. :grin:

    Was sind das? 3 DJ-Jobs im Jahr?
    Und 5 für Lau weil man bekannt werden muss. :grin:

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

    2 Mal editiert, zuletzt von MRspeaker (30. März 2013 um 12:56)

  • DJ-JAJA
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    • 30. März 2013 um 12:45
    • #24

    Entweder du bist bei der IHK oder bei der Handwerkskammer, kommt auf Dein Gewerbe an.
    Es gibt nur wenige Ausnahmen, die nicht Zwanghaft eine Kammer finanzieren müssen.
    Die Rechnung kommt noch...werden so um die 45 Euro sein.

    Zitat

    Da ich unter 17.500 EUR Umsatz befinde, muss ich keine UST Ausweisen.

    Das war nicht meine Frage, ich denke da musst Du mich nicht aufklären. Aber Du musst Dir zwingend mehr Präzision in der Beantwortung solcher Fragen angewöhnen. Von der Krankenkasse bis zur Kammer legen alle Wert auf richtige Antworten. Die Frage war, ob Du es machst, denn das ist eine Kann-Regel.

    Ansonsten, folge meinen LINKS und den Hinweisen von Else und kauf bloß dieses Buhl Data Zeugs nicht.
    Das Programm hat solange ich es kenne diverse gravierende Fehler und ist auch nur ein Jahr nutzbar.
    Von einer guten Nutzbarkeit für Laien mal ganz abgesehen.

    Ich klinke mich jetzt auch aus, weil wir uns im Kreis drehen. Alle Tips sind gegeben. Wenn Du mehr willst, gewöhne Dich dran, dass man dafür etwas tun muss. Entweder lernen, oder bezahlen. Wäre der klassische Make or Buy Ansatz. Schließlich willst Du damit ja auch Geld verdienen :wink:

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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  • else
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    • 30. März 2013 um 12:58
    • #25
    Zitat von "MarioEberle"

    könntest du es mir bitte nochmal erklären?

    der amtliche vordruck EÜR wird höchstwahrscheinlich eh von dir gefordert werden, gibt da auch schon neuere gerichtsentscheidungen, und zweitens bedeutet "formlos" in diesem fall nichts anderes als die selben angaben auf einem blatt papier. faktisch musst du ja iregend eine form der gewinnermittlung machen. dies ist in deinem fall die vereinfachte gewinnermittlung, einnahme-überschuß-rechnung. (mit anlage bzw. afa)

    das ist keine hexerei. bei der afa gibt es wieder einmal verschiedene möglichkeiten. (da ändert sich mal immer wieder die gesetzeslage) die einfachste variante ist die lineare abschreibung über einen definierten zeitraum. faktisch buchst du bei der anschaffung eines gerätes - je nach kosten (ich gehe jetzt mal von höheren kosten als 150,- bzw. 410,- und auch höher als 1.000,- euro aus) in betriebliche anlagen. das mindert erst einmal nicht deinen gewinn. am jahresende buchst du dann je nach abschreibungsdauer den entsprechenden teil in die afa. das mindert dann deinen gewinn. beim sammelposten - also geräte über 150,- euro (410,-) aber auch nicht über 1.000 euro buchst du der einfachheit halber direkt in sammelposten. dieser sammelposten wird am jahresende unabhängig von wirklichem verschleiß, veräußerung oder verlust der geräte - zu 20% abgeschrieben.

    eine EÜR ist:

    einnahmen
    - ausgaben
    - abschreibungen (sammelposten und/oder normale afa)
    =überschuß (positiv oder negativ) rechtlich = gewinn

    edit. buchen bedeutet in deinem fall notieren (dazu musst du nicht kontieren da du wenn als kleingewerbe gemeldet nicht buchführungspflichtig bist - irgendwie aber natürlich "kaufmännisch" eine gewinnermittlung machen musst. - faktisch doch buchst

    http://www.elseaudio.de

  • DJ-JAJA
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    • 30. März 2013 um 13:12
    • #26

    OT:

    Zitat

    Aber zu meinen Zeiten fing man auch mit Selbst gebauten Boxen, CD-Player aus alten CD-Rom Laufwerken und Selbstbaulichtpulten an.... Heute gibt es ja schwarze Boxen fertig lackiert vom Chinesen.

    Zu meiner Zeit gabs noch nicht mal CD-Rom Laufwerke...ich hatte ne DATASETTE! :lol:
    Und so einer hier, war mein erster DJ Mixer: http://www.istzuverkaufen.de/prefer/

    Dafür kam aber auch nicht sofort irgend ein Klugscheißer um die Ecke und erzählte was von der BGV-C1 etc. Ich behaupte, dass weniger passiert ist als heute, wo jeder Chinese einfach mal ein CE Zeichen drauf malt und man sich wenig Gedanken darüber macht, wie das Teil aufgebaut ist.
    Whatever...ich merke (nun auch ohne Spiegel) ich bin bereits alt :cry:

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  • MRspeaker
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    • 30. März 2013 um 13:23
    • #27

    Das CE steht bei den Chinesen ja auch für Chinese Export.... :grin: :grin: :grin:
    Man beachte die Länge des mittleren Horizontalen Balkens im "E". g*

    Aber nun zurück zum Thema

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  • else
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    • 30. März 2013 um 13:33
    • #28

    weil wir gerade bei gesetzlichen anforderungn sind...
    auf deiner i-seite mrspeaker erkennt man im impressum schwerlich die gesellschaftsform deiner firma. dat solltest du ma ändern... nur so als tip

    http://www.elseaudio.de

  • DJ-JAJA
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    • 30. März 2013 um 13:41
    • #29

    MRspeaker
    gute Hinweis von else, aber nicht nur das...es fehlen noch andere Sachen.
    Es gibt so ne Anwaltskanzlei aus München, die zur Zeit wieder wie wild Abmahnungen versendet.

    Hier mal noch nen Hinweis für Dein Impressum:
    http://www.impressum-recht.de/inhalt-impress…0848dbf9c1025b2

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  • hell&dunkel
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    • 30. März 2013 um 15:24
    • #30

    Andererseits sollte die Bankverbindung nicht ins Impressum.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • else
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    • 30. März 2013 um 18:40
    • #31

    na ja, das eine ist ein muss, das andere ein kann...

    aber helldunkel, ick hab das mal geändert - aus sicherheitsgründen. dank für den hinweis

    http://www.elseaudio.de

  • Rolf Gille
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    • 30. März 2013 um 22:50
    • #32

    Hi,

    nachdem hier schon der Traed etwas abgeglitten ist (von der EÜR zum Impressum einer Webseite), hier noch ne kleine Anmerkung von mir.

    Ich kenne mich mit der EÜR mal so überhaupt nicht aus, trotz selbstständigen Einkünften bis zum Steuerjahr 2008 von knapp unter 20.000 EURO. (War schwierig darunter zu bleiben aber ab 20.000 wäre sonst Umsatzsteuer fällig gewesen ;) ).

    Mein Bereich ist eher die GuV, mit allem was dazugehört. Aber meine Erfahrung sagt, das Geld was man vermeintlich an nem Steuerberater spart (als Anfänger auf diesem Gebiet), braucht man später für nen Anwalt oder ne Steuernachzahlung. Man darf nie vergessen, dass das Finanzamt nie etwas vergisst. Auch keinen vergessenen Haken, oder einer zuviel.

    Deshalb, lass das Ganze einen Steuerberater machen und lerne. Spätestens nach der dritten EÜR, weisste wie du was zu machen hast. Du lässte ja auch keinen Steuerberater deine Veranstaltungen machen, oder?

    Dies nur so als kleinen Tip von jemandem, der die Leute, die meinten sie können das, oder sich in Internetforen informiert haben, irgendwann mal vor sich sitzen hat. ;)

    Lg,
    Rolf

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • else
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    • 31. März 2013 um 00:26
    • #33

    ne 20.000 euro schwelle ist mir unbekannt...

    http://www.elseaudio.de

  • slaytalix
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    1
    • 31. März 2013 um 08:27
    • #34

    Kleingewerbe nach § 19,1 USTG, demnach < 17500 € Umsatz. Natürlich muß man auf irgendeine Weise eine Gewinnermittlung vornehmen, des enfällt lediglich die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung. Bei Verlusten wird auch kein IHK Beitrag erhoben.

    Bilanzierung sowie G&V nur bei GmbH, neuer UG (Unternehmergesellschaft) ähnlicher dieser Mikro-Gmbh Ltd (Limited) nach engl. Recht. 1 € bzw. 1 Pfund Sterling Stammkapital

    Abschreibungen auf mobile Geräte wurden bei mir nicht moniert mit 20% linearer AfA auf 5 Jahre vom Anschaffungswert. Degressive Afa vom Restbuchwert ist wohl abgeschafft worden

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • else
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    • 31. März 2013 um 09:49
    • #35

    zitat: " Bei Verlusten wird auch kein IHK Beitrag erhoben..."

    halte ich für ein Gerücht

    http://www.elseaudio.de

  • DJ-JAJA
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    • 31. März 2013 um 16:32
    • #36

    else
    Das steht im §3 Abs1 IHKG

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  • else
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    • 31. März 2013 um 16:39
    • #37

    danke... man lernt nie aus.

    http://www.elseaudio.de

  • Rolf Gille
    Verifiziert
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    • 1. April 2013 um 14:59
    • #38
    Zitat von &quot;else&quot;

    ne 20.000 euro schwelle ist mir unbekannt...


    Im Rahmen des § 5 AO wurde mir dieser Schwellenwert von der BaFin mitgeteilt.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • hell&dunkel
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    • 1. April 2013 um 16:40
    • #39
    Zitat

    BaFin


    Warten wir mal... :wink:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Rolf Gille
    Verifiziert
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    • 1. April 2013 um 17:16
    • #40
    Zitat von &quot;hell&amp;dunkel&quot;


    Warten wir mal... :wink:


    War übrigens im gleichen Schreiben mit dem Hinweis dass ich Primärinsider sei und deshalb bestimmte Dinge nicht tun darf. Es gibt schon nette Briefe. ;)

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

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