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Einkommen Überschuss Rechnung - Geräte abschreiben?

  • MarioEberle
  • 29. März 2013 um 14:23
  • MarioEberle
    Beiträge
    40
    • 29. März 2013 um 14:23
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei die Steuer für 2012 zu machen.
    Ich habe ein kleines Unternehmen und möchte auch nur ganz minimal die Anlage der Steuer ausfüllen.
    Also so Sachen wie Raumkosten etc. brauche ich nicht.

    Hierbei muss ich folgendes Formular ausfüllen: (zum Ersten mal mache ich das...)

    http://einnahme-ueberschuss-rechnung.de/EUER-2012-Anlage-EUER.pdf

    Jetzt geht es mir um die Angabe der Ausgaben.
    Muss ich die ganzen Käufe (also quasi Maschinen wie Boxen, Amps, Lichteffekte etc.) abschreiben?
    Wenn ja in wie viel Jahren wird das abgeschrieben?

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
    Wie macht ihr so die Steuer?

  • skyworker
    Profi
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    • 29. März 2013 um 14:35
    • #2

    Mit den Steuerberater... Sorry, aber warum möchtest du die Anlagen nur 'ganz minimal' ausfüllen? Ist das so wie 'ein bisschen schwanger'? Hast du zu viel Geld? Musst du was verschenken?

    Mal ehrlich - auch wenn dein Gewerbe noch so klein ist, es lohnt sich und es ist einfach stressfreier, da den StB einzuschalten. Warum auch nicht? Wenn du alles gut vorbereitest, Belege abgeheftet und sortiert hast, Kassenbuch dazu und Rechnungen in Reihe, dann kostet dich das beim StB ein paar Euros und das Ding ist durch. Erfahrungsgemäß gibt es dann bei der Bearbeitung auch kein Gemecker, weil die Erklärung ja vom StB kommt. Wenn der Mann ok ist, dann kostet er so viel, dass er sich selbst bei der Steuer wieder rausgeholt hat... Und du kannst die Kosten für den StB im nächsten Jahr wieder ansetzen.

    Meine Erfahrung hat gezeigt, dass 11 von 10 Finanzbeamten überfordert sind, wenn mehr als der Standardvordruck abgegeben wird - sobald die GSE dabei ist, geht da die Lampe an und es steigt Rauch auf... Dann kommen die auf die lustigsten Ideen - und ich meine das nicht mal böse. Sie wissen es einfach nicht. Und nach drei Jahren - wenn also die Gefahr besteht, dass ein Sachbearbeitet jetzt bei deiner Erklärung durchsteigt (man lernt ja dazu), dann rotiert der Kollege automatisch zu einem andern Zuständigkeitsbereich... Und das Drama nimmt einen neuen Lauf...

    Also tu dir den Gefällen in investier die paar Euro...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • MarioEberle
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    40
    • 29. März 2013 um 14:43
    • #3

    Für die paar Euro die ich mit Veranstaltungstechnik verdiene, lohnt sich das für mich nicht zum Steuerberater zu gehen.
    Ich habe jetzt schon mehr Ausgaben als Einnahmen, da es wie bei vielen ein reines Hobby ist.

    Das FA will nur sehen wie viel Einnahmen und Ausgaben ich hatte.
    Für Leute, die damit wirklich Umsatz machen und für dies kein Hobby ist, lohnt sich ein Steuerberater mit Sicherheit.

    Daher nochmals die Frage wie macht ihr das mit der Abschreibung?

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 29. März 2013 um 15:05
    • #4
    Zitat

    Daher nochmals die Frage wie macht ihr das mit der Abschreibung?


    Ich mach z.B. garnix das macht meine Finanzbuchhalterin & Büroleiterin. :wink:

    Zur AfA gibt es Tabellen, wie was abgeschrieben werden darf.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • DJheini
    Moderator
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    4
    • 29. März 2013 um 18:03
    • #5
    Zitat von "hell&dunkel"


    Ela, lass dir das nicht gefallen. :wink:

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • MRspeaker
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    • 29. März 2013 um 18:06
    • #6

    Also jetzt mal ehrlich....
    So teuer ist ein Steuerberater nicht, das ganze geht Umsatzabhängig und wenn du keinen Umsatz machst kann es nicht so teuer werden.
    Hast du dich wenigstens mal informiert?

    Wenn du mehr Ausgaben als Einnahmen hast, ist das natürlich merkwürdig, da würde ich aufpassen. Ein Gewerbe hat eine Gewinnerzielungsabsicht.
    Irgendwann möchte das Finanzamt auch mal seine Steuern zurück. Auch hier kann ein Steuerberater das passend lenken....

    Wenn es nur ein Hobby ist und mit Geld einnehmen nichts zu tun, warum meldest du dann ein Gewerbe überhaupt an?

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • DJ-JAJA
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    • 29. März 2013 um 18:30
    • #7
    Zitat

    da es wie bei vielen ein reines Hobby ist

    Was bitte ist eine Einkommen Überschuss Rechnung? Eine Kalkulation?
    Und was bitte hat ein Hobby mit Gewerbe zu tun?

    Allein aus dem was Du hier reinschreibst, nicht böse sein, merkt man, dass Du null Ahnung davon hast. Dann lass das besser einen Steuerberater machen. Sonst kann es durchaus sein, dass Du in ein paar Jahren ein echtes Problem mit dem Finanzamt bekommst.
    Wenn die dann Deiner Meinung sind, dass Du nur ein Hobby betreibst, verlangen Sie rückwirkend was von Dir zurück. Da wärst Du nicht der erste dem das um die Ohren fliegt.
    Stichworte Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei.

    Und wenn Du es mehr als einmal im Jahr machst, dann ist es wegen der Nachhaltigkeit, bereits anzugeben.

    Also bitte lass Dich beraten!!!
    Oder reparierst Du die Bremsen Deines Autos auch selbst, wenn Du davon keinen Plan hast? :wink:

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • else
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    • 29. März 2013 um 19:37
    • #8

    Eine Einnahmeüberschußrechnung benötigt keine steuerberatende Hilfe.
    Zur Abschreibung gibt es als Hilfe so genannte AfA-Tabellen. Wenn du allerdings glaubhaft machen kannst das deine PA nicht 9 Jahre sondern nur 6 Jahre durchhält, kannste auch schneller abschreiben. Anschaffunngen bei denen einzelnde Geräte keine nur zusammen betreibbare Einheit bilden und Netto max. 150 Euro kosten, kannst du im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben. Für diese Geräte musst du (wenn sie über 150,- Euro kosten) ein Anlageverzeichnis führen. Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellungswert sind zu notieren. In Sammelposten werden alle Geräte eingetragen die zwischen 150,- Euro und 1.000,- Euro kosten. Dieser Sammelposten wird über 5 Jahre abgeschrieben. Alls über 1.000 Euro ist nach AfA-Tabelle oder nachweisbarer früherer Abnutzung abzuschreiben. PA bspw. 9 Jahre, Audiogeräte 6 Jahre usw.

    Wenn das ein Hobby ist, wird das Finanzamt dies nach ein paar Jahren genauso sehen und dir eiunen Strich durch die Rechnung machen. Eventuell die Einkommensteuer mindernde Abschreibungen könnten dir dann auf die Füße fallen. Ein Gewerbe setzt Gewinnerziehlungsabsicht voraus.

    Seit 2010 gibt es auch wieder ein anderes Abschreibungsmodell mit einer Zwischenstufe von 410,- Euro, aber das führt jetzt zu weit.

    keine Rechtsberatung

    http://www.elseaudio.de

  • DJ-JAJA
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    4.137
    • 29. März 2013 um 20:46
    • #9

    Stimmt else,
    genau so wie inzwischen jeder glaubt, der ne Schraube zudrehen kann, er könne ne Bühne aufbauen! :wink:
    Mein Vorschlag geht in diese Richtung, nämlichd man bezahlt eben ein mal für Beratung und lässt es sich zeigen. Kommt ja auch noch elster etc dazu. Und kann das dann nach dem gleichen Schema selbst machen.
    dabei wird dann auch gleich mal angeschaut, ob man seine Rechnungen auch richtig schreibt etc.

    Dann versteht man auch solche Hilfelinks:

    http://www.haufe.de/steuern/finanz…164_142812.html

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  • else
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    212
    • 29. März 2013 um 21:02
    • #10

    sorry

    aber ich bin der meinung, wer als selbständiger nicht in der lage ist, nach einer entsprechenden kurzen einarbeitung, eine EÜR nebst Anlageverzeichnis zu erstellen, sollte seine selbständigkeit nochmals überdenken. das ist jetzt ganz neutral und ohne wertung. der beitragsstarter informiert sich ja gerade und wird auch mit hilfe des internet und/oder fachartikel zur wirklich einfachen lösung kommen.

    http://www.elseaudio.de

    Einmal editiert, zuletzt von else (29. März 2013 um 21:35)

  • MarioEberle
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    40
    • 29. März 2013 um 21:16
    • #11

    Siehe Quelle von DJ JAJA:

    Zitat

    Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 EUR im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

    Da ich unter diesem Betrag bin, brauche ich scheinbar nur einen Übersicht zu erstellen, die mir alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres auflisten? Ist das so korrekt?
    D.h. die Anlage von Elster brauche ich nicht auszufüllen?

  • else
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    212
    • 29. März 2013 um 21:33
    • #12
    Zitat von "MarioEberle"

    Siehe Quelle von DJ JAJA:


    Da ich unter diesem Betrag bin, brauche ich scheinbar nur einen Übersicht zu erstellen, die mir alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres auflisten? Ist das so korrekt?
    D.h. die Anlage von Elster brauche ich nicht auszufüllen?

    bist du als kleinunternehmer gemeldet? ich gehe mal davon aus. obiges sagt vieles und nichts. über solche allgemeinheiten setzt sich die finanzverwaltung in verschiedenen bundesländern hinweg. faktisch kommt es auf die nase an.

    bei deinem wissensstand empfehle ich dir mal ein existenzgründerseminar - kammerbeiträge wirste ja zahlen, ist also preiswert.

    ansonsten, die formlose übersicht die da oben angesprochen ist, ist auch eine EÜR - eben nur nicht auf amtlichen vordruck.

    http://www.elseaudio.de

  • DJ-JAJA
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    16
    Beiträge
    4.137
    • 29. März 2013 um 21:46
    • #13

    Im Grunde ja.
    Aber wie bereits gesagt, die Beantwortung dieser Frage, hängt noch von anderen Sachen, wie z.B. Abschreibungen etc. zusammen.

    Hier mal ein paar Grundlagen. http://blog.fastbill.com/2012/07/einnah…niert-die-euer/

    und hier ne Kostenlose Software, die Dich unterstützt: http://www.winload.de/download/easycash-tax-110132

    Trotzdem bleibt mein Rat, da Du scheinbar wenig von dieser kaufmännischen Seite verstehst, dazu etwas zu lernen.
    Wenn nicht Steuerberater, dann vielleicht VHS?

    Weißt Du ein Gewerbe ist schnell mal angemeldet. Aber damit hat man auch einiges an Pflichten. Ich vermute Dir ist gar nicht klar welche. Da ich Trainer in diesem Bereich bin, erlebe ich oft genau das, was ich bei Dir auch vermute.
    Klar tut das Geld weh, aber betrachte es als Investition. Besser als später teures Lehrgeld zu bezahlen. Ich hab´s häufig mit Existenzgründern zu tun, die ne Idee haben, aber kein kaufm. Verständnis.

    Ich vermute Du bist Angestellter mit Gewerbeschein.
    Ich empfehle Dir das Buch hier: ISBN-10: 3869107693
    Ist einfach geschrieben und hat ganz gute Tips drin.

    Darf man mal fragen von wieviel Umsatz und Ertrag wir da etwa sprechen? Weist Du Umsatzsteuer aus?

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  • DJ-JAJA
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    • 29. März 2013 um 21:50
    • #14

    Hey else hat ja zeitgleich wie ich getippt!

    Beide Posts zusammen sind IMHO ne runde Sache :D

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  • skyworker
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    • 29. März 2013 um 22:47
    • #15
    Zitat

    kammerbeiträge wirste ja zahlen, ist also preiswert.

    Made my day!

    Kein Applaus für Scheiße!

  • else
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    • 30. März 2013 um 00:12
    • #16

    auch zwangsweise kammerbeiträge sind kammerbeiträge...

    http://www.elseaudio.de

  • slaytalix
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    • 30. März 2013 um 10:02
    • #17

    Günstige Buchhaltungsprogramme mit EST sowie EÜR gibt es über Wiso Buhl Data Service ©. Kostet im Abo um die 30 €.

    Buchhaltung wie folgt

    Konto Abschreibungen auf Bestandskonten wie 0490

    je nach Gerät wurde die Nutzungsdauer von 5 Jahren nicht moniert seitens des Finanzamts. Ergo 20% lineare AfA. Mobil unterliegt dies höherem Verschleiß als stationär in Discos etc, deshalb 5 Jahre

    Bei der laufenden Buchhaltung extrahiert sich dann dies ja selbst, Umsatzsteuervoranmeldung sowie Gewerbesteuer je nach Hebesatz (bei uns 430%) kann man auch machen.

    Wenn Du selbst schreibst " Hobby" dann stößt dies natürlich beim FA auf, siehe hier Liebhaberei & fehlende Gewinnerzielungsabsicht.

    Sonst gibt es den Begriff des "gewillkürten Betriebsvermögens", wenn man das Hobby nur dazu nutzt, sich die Vorsteuern zu ziehen aus bereits zuvor gekauften Gerätschaften.

    Man "muß" natürlich nicht abschreiben, das mindert aber den Gewinn aus dem Gewerbe.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

    Einmal editiert, zuletzt von slaytalix (30. März 2013 um 10:12)

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    • 30. März 2013 um 10:10
    • #18

    Früher gab das so grosse Gebäude, die nannten sich Bibliothek. Dort konnte man so Dinger leihen (ja leihen, nicht mieten !!!), die gelegentlich streng rochen, aber den unglaublichen Vorteil hatten, dass sie ohne Akku oder Netzteil funktionieren. Die gabs in verschiedenen Ausführungen. BWL wäre wohl die richtige Richtung. Ich glaub man nannte es "Buch".
    Durch dessen exzessiven Gebrauch ist es jedem Nutzer möglich, sich im Eigenstudium ein unerhört grosses Portfolio an Wissen anzueignen.

    FREIzeichen

    Bist du deprimiert, weil du einen zu kleinen P**** hast ? Möchtest du dir "PHATE" Boxen kaufen, um die Mädels zu beeindrucken ?
    Dann tu uns bitte allen den Gefallen und lies DAS bevor du dumme Posts erstellst:
    http://www.paforum.de/buecher_index.html

  • MarioEberle
    Beiträge
    40
    • 30. März 2013 um 10:47
    • #19

    Ja, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet.
    Da ich unter 17.500 EUR Umsatz befinde, muss ich keine UST Ausweisen.

    Wir reden hier von ca. 1000 EUR Einnahmen und 8000 EUR Ausgaben.
    Das Gewerbe ist noch im Aufbau, aus diesem Grund wurden auch in diesem Jahr viele Investitionen getätigt.

    Nächstes Jahr soll das ganze natürlich anders ausschauen, sodass ich auch einen Gewinn ausweisen kann.
    => Nein, Kammerbeträge zahle ich nicht.

    Mit einer formlosen Übersicht sollte das Finanzamt doch zufrieden sein?
    Rechnungen habe ich selbstverständlich alle aufgehoben und die Einnahmen / Ausgaben wurden auch immer vollständig dokumentiert.

  • kai.mueller
    Verifiziert
    Beiträge
    349
    • 30. März 2013 um 11:27
    • #20
    Zitat von "MarioEberle"


    Wir reden hier von ca. 1000 EUR Einnahmen und 8000 EUR Ausgaben.
    Das Gewerbe ist noch im Aufbau, aus diesem Grund wurden auch in diesem Jahr viele Investitionen getätigt...

    ich habe mich 2013 selbstständig gemacht und kann dir berichten: Das FA wird ganz genau hinschauen (was auch gut so ist). Ich hab im Januar unseren Laden komplett mit Ware bestücken müssen und entsprechend auch hohe Investitionskosten gehabt. Im Februar musste ich einige Fragen des FA beantworten.

    Fa. Müller Fernsehtechnik
    Waberner Straße 39
    34560 Fritzlar
    http://www.mueller-fritzlar.de
    http://www.domstadt-sound.de

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