1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

was habt ihr denn so in euern lieferscheinen / agbs stehen??

  • dr.Hans
  • 5. März 2009 um 23:03
  • dr.Hans
    Beiträge
    590
    • 5. März 2009 um 23:03
    • #1

    was habt ihr denn so in euern lieferscheinen / agbs stehen??
    gruß und danke!

    Rettet den Wald, esst mehr Biber

  • smitty
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    476
    • 5. März 2009 um 23:12
    • #2

    also mindestens die gelieferten Artikel stehen auf dem Lieferschein ;)

    nein, mal ehrlich, das ist doch sehr allgemein und ich denke da hilft es eher mal auf den verschiedenen Internetseiten der Kollegen zu schaun und die ein oder anderen AGB herunterzuladen.
    Also bei uns steht das z.B. online.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 6. März 2009 um 09:08
    • #3

    man kann sich natürlich von den Kollegen inspirieren lassen und sich so mal ein Grundgerüst der AGB zusammenstellen, aber das einfache Abkupfern der AGB ist eine Verletzung des Urheberrechts. Andere Firmen haben sich die vielleicht teuer von einem Anwalt zurechtbasteln lassen.
    Andererseits gibt es gerade im Bereich der AGB viele Hürden zu umschiffen und Fehler, die man machen kann. Wenns dumm läuft, können die AGB im Streitfall für nichtig erklärt werden (oder zumindest der Teil, um den es im Streitfall geht), dann hat man gar nichts mehr davon, nur weil man die Fehler von anderen kopiert hat.
    In diesem Sinne sollte sich jeder, der sein Geschäft etwas professioneller führen möchte, die AGB von einem Anwalt erstellen lassen oder zumindest die selbsterstellten von einem Anwalt prüfen lassen.

    Beim Lieferschein ist das ganz einfach, hier steht drin:
    Lieferant (also der Vermieter) mit vollständiger Bezeichnung, Adresse etc.
    Empfänger der Ware (also der Mieter), ebenso mit vollständiger Adresse (die schon allein aus Eigeninteresse in gewisser Weise je nach Kundenklientel nachgeprüft werden sollte)
    Die genaue Anzahl und Bezeichnung der Ware
    Das Lieferdatum (und vielleicht auch der vereinbarte Rückgabetermin, zumindest als Erinnerung für den Mieter)
    Unterschrift des Empfängers, der bestätigt, alles soweit erhalten zu haben

    Beim Lieferschein geht man davon aus, daß es zuvor bereits einen Vertrag über die Miete gibt. Das kann z.B. angenommene Angebot sein (am besten schriftlich). Im Angebot (und nach Annahme somit im Vertrag) sollten auch die AGB mit einbezogen werden. Bei Privatkunden müssen die AGB mit ausgehändigt werden.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 6. März 2009 um 09:43
    • #4

    Für was braucht man AGBs?

    Überraschende Klauseln sind nichtig. Klauseln, die den Anderen unangemessen benachteiligen sind nichtig. Etliche andere Sachen sind auch nicht rechtswirksam...

    Ich schreibe auf alle Angebote und Rechnungen noch den Satz "Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" und lebe ansonsten mit den gesetlichen Regelungen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 6. März 2009 um 09:55
    • #5
    Zitat von "ADMIN"


    Überraschende Klauseln sind nichtig. Klauseln, die den Anderen unangemessen benachteiligen sind nichtig. Etliche andere Sachen sind auch nicht rechtswirksam...

    Zwischen den gesetzlichen Regelungen und den nicht rechtswirksamen Vereinbarungen gibt es noch eine gewisse Bandbreite, Dinge zu regeln, die man als Vermieter gerne so hätte.
    Und genau dafür, daß man in dieser Bandbreite bleibt und nicht in die "Nichtigkeit" abdriftet, ist ein anwaltlicher Rat sehr hilfreich...

    Aber es ist schon richtig, AGB dienen nur als Ergänzung, einen Vertrag kann man auch genauso gut im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen haben.
    Und AGB müssen nicht immer zwangsläufig das "Kleingedruckte" sein. Es sind im Prinzip alle vorformulierten und standardisierten Vereinbarungen, also auch die, die z.B. vorne auf einem Mietvertrag stehen. Nur individuelle Vereinbarungen fallen nicht darunter.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • dienervt
    Beiträge
    608
    • 6. März 2009 um 11:11
    • #6

    Neben dem Üblichen auch Bedingungen auf der Vorderseite z.B.

    - Geräte dürfen nie unbeaufsichtigt betreiben werden
    - Nach Gebrauch müssen die Netzstecker gezogen werden
    - Bei Open AIR: Geräte sind nicht wasserfest,...
    - Abstände Scheinwerfer - Brennbares
    - Hinweis, daß Geräte nicht versichert sind un der Kunde selber versichern muß (Diebstahl, Vandalismus,...)
    - keine Garantie auf Batterien, welche noch im Funkmikro sind (hat schön öfters Diskussionen deswegen gegeben)
    - Kabel gut sichern, Standfestigkeit sicherstellen, Unbefugte fernhalten.
    - im Winter: kalte Geräte vor Inbetriebnahme 1 Std. aufwärmen lassen (hat ebenfalls schon Diskussionen wegen vermeindlich defekter Ware gegeben)
    - Bei Nebelmaschinen: Hinweis auf Rauchmeldeanlagen
    - Bei Gewitter Anlage vom Stromnetz trennen
    - usw...

    Bei Schaummaschinenvermietung muß der Kunde eine Din A4- Seite Sicherheitsbelehrung unterschreiben.

    So vermeidet man Streitigkeiten ("Das haben Sie mir nicht gesagt") und schützt (hoffentlich) im besserem Maße vor Haftungsrisiken

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 6. März 2009 um 13:29
    • #7

    dienervt

    Das sind überwiegend gut gemeinte und sicherlich sinnvolle Sicherheitshinweise.

    Aber mal ganz ehrlich: Was bleibt davon übrig, wenn sich mal ein fähiger Anwalt eingehend damit beschäftigt? Andererseits: Der Kunde weiß es oft auch nicht besser, und wenn man ihm das schriftlich unter die Nase halten kann, dann glaubt er oft das, was da steht...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Beffel
    Profi
    Beiträge
    283
    • 6. März 2009 um 21:04
    • #8

    @ admin:
    +1

    Ich spar mir das inzwischen auch, weil es zwar nett aussieht, aber nichts bringt.

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

  • UweLam
    Profi
    Reaktionen
    244
    Beiträge
    707
    • 6. März 2009 um 21:24
    • #9
    Zitat von "ADMIN"

    Für was braucht man AGBs?

    Überraschende Klauseln sind nichtig. Klauseln, die den Anderen unangemessen benachteiligen sind nichtig. Etliche andere Sachen sind auch nicht rechtswirksam...

    Ich schreibe auf alle Angebote und Rechnungen noch den Satz "Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" und lebe ansonsten mit den gesetlichen Regelungen.


    Naja….. ganz so einfach würde ich mir das nicht machen.

    Es ist natürlich richtig, dass viele Punkte, die in den AGB`s stehen (auch in unseren), bereits durch das BGB geregelt sind. Das Problem der Unwirksamkeit von selbsterstellten „Wunschparagraphen“ ist auch bekannt. Es gibt jedoch auch Punkte, die eine individuelle Lösung benötigen.

    - Den Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt hast du schon erwähnt.

    - Eine Haftung zum Wiederbeschaffungswert (Neupreis) halte ich für wichtig (dieser Punkt ist bei uns per Anwalt geprüft). lt. BGB muss ein Mieter nur für den Zeitwert einer Mietsache haften, die er nicht zurückgeben kann, oder zerstört ist.
    In der Praxis ist solch ein Fall bei uns erst einmal eingetreten: Dem Kunden ist ein Mietgerät von uns gestohlen worden - wir haben eine Neupreis Rechnung ausgestellt – er wollte nach Rücksprache mit seinem Anwalt nur den Zeitwert bezahlen – wir haben auf unsere AGB`s verwiesen, die ihm vorlagen – er hat nach Rücksprache mit seinem Anwalt die Rechnung dann voll bezahlt.

    - Die Verkürzung der Gewährleistungspflicht beim Verkauf von gebrauchten Geräten an private Personen, bzw. Ausschluss beim Verkauf an Vollkaufleute.
    Das BGB sieht hier längere Zeiten vor, die man jedoch verkürzen kann.

    - Storno Kosten sind durch das BGB nicht genau festgelegt. Ohne feste Werte in unseren AGB´s könnte dies im Streitfall für uns ungünstiger ausgehen.
    Zur Praxis: Ob und wann man Storno Kosten berechnet ist ein anderes Thema. Bei uns kommt es selten vor. Aber gelegentlich fragen Kunden im Vorfeld nach solchen Kosten, und dann kann man klar Antworten. Wir hatten aber auch schon Einzelfälle da haben wir bei „bedenklichen“ Kunden Storno lt. unseren AGB`s berechnet (einmal auch mit Rechtsstreit).

    -Allgemein betrachtet: Ich persönlich habe im BGB bislang sehr wenig gelesen, und ich würde auch viele Sachen im richtigen Zusammenhang nicht finden (darum kann ich hier auch zum zitieren keine § nennen). Das ist auch nicht mein Job. Aber die eigenen AGB`s, die ein Anwalt bearbeitet hat, sind mein eigenes Nachschlagewerk. Wenn Kunden eine Frage haben, oder im nachhinein ist etwas unklar (oder ich will hier im Forum mitreden will) , dann kann ich bei den für uns wichtigen Punkten in den AGB´s nachschauen. Das erspart so manche Unsicherheit (weil man nicht weis, was wo im BGB steht), und man muss nicht für jede Frage seinen Anwalt kostenpflichtig bemühen.

    Etwas OT:
    Auch in vielen Bühnenanweisungen steht etwas überflüssiges:
    z.B. Aufbauten nach BGV-C1, Einhaltung der VStättVO, VDE…, Fliegende Bauten… usw.
    Solche Vorschriften gelten natürlich auch dann, wenn sie nicht in der BA stehen.

    mfG

    Uwe

    Einmal editiert, zuletzt von UweLam (7. März 2009 um 13:05)

  • dennis vilcu
    Beiträge
    69
    • 6. März 2009 um 23:30
    • #10

    Hallo

    eventuel hilft der entwurf, den Chrickel auf seiner Seite veröffentlicht hat weiter

    http://www.chrickel.eu/index.php?option=com_content&task=view&id=139&Itemid=30

    Schöne Grüße
    Dennis

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 7. März 2009 um 16:35
    • #11
    Zitat von "ADMIN"

    Andererseits: Der Kunde weiß es oft auch nicht besser, und wenn man ihm das schriftlich unter die Nase halten kann, dann glaubt er oft das, was da steht...


    ...ein nicht zu verachtendes Argument für AGB :)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • gianpier ciraci
    Beiträge
    7
    • 7. März 2009 um 18:01
    • #12

    Auf der VPLT-Seite gibts einen AGB-Entwurf zum Download da kann man sich auch ein paar anregungen holen...

  • andy006
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.264
    • 7. März 2009 um 23:32
    • #13

    Vor etlichen Jahren hat ein Anwalt unsere AGB's zusammengeschrieben und die haben gehalten ...... als andere Anwälte die AGB's "auseinandernehmen" wollten.
    Ich bin sehr zufrieden mit meinen AGB's und mit dem Anwalt :D aber war nicht billig damals :(

    Ungesetzliche Sachen lassen sich natürlich in den Gültigkeitsbereich der AGB's nicht hineinregeln!

    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 8. März 2009 um 07:42
    • #14

    was hat denn den damaligen Anwälten in Deinen AGB nicht gefallen?

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • andy006
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.264
    • 9. März 2009 um 21:47
    • #15
    Zitat von "mringhoff"

    was hat denn den damaligen Anwälten in Deinen AGB nicht gefallen?

    Hi Mringhoff,
    die Anwälte der Gegnerseite waren sehr unerfreut das unsere AGB's den Punkt der Fehlbediengung seitens vom Kunden sehr klar regelten. Das ersparte mir ca. 30.000DM.

    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 10. März 2009 um 09:03
    • #16

    um was ging es denn in Eurem Rechtsstreit und wie ist er dann ausgegangen?

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 10. März 2009 um 16:21
    • #17

    Eine interessante Sache steht in den Muster-AGB drin

    Zitat von "VPLT"

    Hinweis:
    Die AGB's dürften im Verhältnis gegenüber Verbrauchern keine Geltung entfalten. Der Begriff des Verbrauchers ist im §13 BGB definiert

    § 13 Verbraucher
    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen
    noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    Dem entnehme ich, dass bei Vermietung an Privat oder bei DJ-Jobs auf Privatfeiern, Hochzeiten,... die AGB überhaupt nichts wert sind und man doch nicht um den individuellen Vertrag herumkommt! Sehe ich das richtig? Warum hat dann ein Kaufhaus oder ein Supermarkt AGB???

    [edit:] Irgendwas stimmt da nicht...

    Zitat von "Wikipedia"

    Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien (Unternehmer oder Privatperson), wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen Aushang darauf hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.

    Woher kommt dieser Widerspruch??

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 10. März 2009 um 18:47
    • #18

    aus dem Verbraucherschutz.
    Hier gibt es viele Regelungen, was bei AGBs mit Verbrauchern zu beachten ist und welche Formalien zu berücksichtigen sind.
    Zwischen Kaufleuten kann man daher viel mehr vereinbaren (und somit auch die AGB weiter fassen).

    Wer AGB mit für Verbraucher nichtigen/unzulässigen Regelungen füllt und darauf abzielt, daß dann nur die gültigen Regelungen Bestand haben, der kann auf die Nase fallen, wenn dann trotz einer "salvatorischen Klausel", dennoch die gesamten AGB für ungültig erklärt werden.

    Da wir als VT-Dienstleister hauptsächlich mit Gewerbetreibenden zu tun haben, sind die Muster-AGB natürlich nur dadrauf abgestimmt.

    Zitat von "ewok"


    Dem entnehme ich, dass bei Vermietung an Privat oder bei DJ-Jobs auf Privatfeiern, Hochzeiten,... die AGB überhaupt nichts wert sind und man doch nicht um den individuellen Vertrag herumkommt! Sehe ich das richtig?


    kommt auf die AGB an.
    Im Prinzip braucht man ja nicht unbedingt AGB (Micha hat das ja schon weiter oben erläutert), es gelten dann einfach die gesetzlichen Regelungen (BGB etc.). Die sind ja auch nicht immer schlecht und im kleinen Rahmen mit Privatleuten durchaus ausreichend.
    Und wer sich mal diverse Vertragsbedingungen oder AGB durchliest, wird feststellen, daß darin oft auch mal die gesetzlichen Regelungen wiederholt werden, was gar nicht sein müsste...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 13. Oktober 2026, 21:00 – 23:00

Letzte Themen

  1. IHOS DSP 6.4 / Kingray GPA415 FIR Designer .txt Dateiformat?

    ThomasA
    5. Oktober 2026 um 19:16
  2. Neuer Mixer in Sicht: Behringer FLOWCASTER

    funkbrother
    5. Oktober 2026 um 16:21
  3. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  4. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  5. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  6. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  7. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  8. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  9. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  10. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™