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Wiederholungsprüfung jetzt monatlich ????

  • Stephan Graeske
  • 8. April 2009 um 08:23
  • Stephan Graeske
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    • 8. April 2009 um 08:23
    • #1

    Guten morgen,

    wer mich kennt weiß, dass ich Sicherheitsfragen sehr ernst nehme und mich für die Einhaltung von Vorschriften einsetze. Ich staunte aber nicht schlecht, als ich auf der PLS die aktuelle BGI 813 las (Version 2.0/2009-03).

    Demnach gilt für ortsveränderliche Geräte eine Prüffrist von 12 Monaten, die aufgrund einiger Einflussgrößen zu verlängern oder zu verkürzen ist. Diese Einflussgrößen wirken sich in unserer Branche sehr verkürzend aus:

    Häufiger Einsatz (minus 2 Monate)
    Bedienung der Geräte durch Hilfskräfte (minus 2 Monate)
    Geräte sind der Witterung ausgesetzt (minus 2 Monate)
    Die Geräte sind älter als 2 Jahre (minus 2 Monate)
    Die Geräte werden an häufig wechselnden Einsatzorten verwendet (minus 3 Monate)

    Nun treffen nicht alle Punkte auf alle Firmen zu, aber sicherlich hat jede Firma Geräte, die unter diesen Bedingungen monatlich zu prüfen wären.

    Abgesehen von der wirtschaftlichen Komponente stellt sich die Frage, wie so eine Idee mit dem Alltagsbetrieb überhaupt in Einklang gebracht werden kann.

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • skyper
    Profi
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    • 8. April 2009 um 08:50
    • #2

    steht denn in der genannten BGI tatsächlich, dass diese Verkürzungen additiv zu betrachten sind?
    (dann fehlt noch so ein "-2 Monate"-Einwand und man
    braucht eine Zeitmaschine um vorschriftsmäßig zu prüfen...)

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • mathias k.
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    • 8. April 2009 um 09:01
    • #3
    Zitat von "skyper"

    steht denn in der genannten BGI tatsächlich, dass diese Verkürzungen additiv zu betrachten sind?

    Anscheinend schon.
    Ich habe hier eine "VBG-Fachinformation" zur BGI 813 vorliegen.
    Dort sind die Fristen, die Stephan aufgeführt hat, auch in einer Tabelle aufgeführt, mit folgender Anmerkung:

    Zitat

    Anmerkung: Hiermit ergeben sich Prüffristen zwischen 1 und 24 Monaten. [...]

    Gleichzeitig lautet der erste Satz im Kapitel zu den Prüffristen:

    Zitat

    Der Unternehmer ermittelt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Prüffristen.[...]

    Letztendlich musst Du also immer noch selbst entscheiden, wie oft Du die Geräte prüfen willst.

    Grüße, Mathias

  • Sound-Klinik
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    • 8. April 2009 um 09:23
    • #4
    Zitat von "skyper"

    ... dass diese Verkürzungen additiv zu betrachten sind? (dann fehlt noch so ein "-2 Monate"-Einwand und man braucht eine Zeitmaschine um vorschriftsmäßig zu prüfen...)


    Ganz einfach: Wer keine Zeitmaschine hat oder sich von Kollegen ausleihen kann, muß die betroffenen Geräte unbrauchbar machen und fachgerecht entsorgen. :wink:

    Die Vorschriften sind wohl auch Bestandteil des Konjunkturpaketes und verfolgen ähnliche Ziele wie die Abwrackprämie für Autos (d.h. werfe guterhaltene und noch brauchbare Fahrzeuge für wenig Geld in den Schredder und kaufe neue deutsche Autos ....). :D

  • chris neumann
    Beiträge
    146
    • 8. April 2009 um 10:00
    • #5

    Kannst Du mal nen link zur der BGI online stellen? Finde leider nur die bakannte Variante aus 2007.

    Danke

    Chris

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.

    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)

  • david anhäuser
    Verifiziert
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    392
    • 8. April 2009 um 10:41
    • #6

    Das würde natürlich bedeuten das es schon aus Wirtschaftlichersicht ein enormer Aufwand ist, gerade für kleinere Unternehmen. Ganz zu schweigen von der Umsetzung, wie würde denn dazu eine Lösung aussehen für eine Tour bsp die über einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger geht oder eine Messe Installation die für 3 Monate hängt??
    Vorraussetzung ist das Material ist älter als 2 Jahre.

  • uncelsam
    Verifiziert
    Beiträge
    771
    • 8. April 2009 um 11:01
    • #7
    Zitat von "david anhäuser"

    Das würde natürlich bedeuten das es schon aus Wirtschaftlichersicht ein enormer Aufwand ist, gerade für kleinere Unternehmen. Ganz zu schweigen von der Umsetzung, wie würde denn dazu eine Lösung aussehen für eine Tour bsp die über einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger geht oder eine Messe Installation die für 3 Monate hängt??
    Vorraussetzung ist das Material ist älter als 2 Jahre.

    Dann fahren halt paar Leute mehr auf der Tour mit, und machen bei jeden Auf und Abbau ein Prüfungen.

    Irgendwann kommt es noch soweit dass man täglich Prüfen muss...

  • Sound-Klinik
    Verifiziert
    Beiträge
    7.900
    • 8. April 2009 um 11:25
    • #8
    Zitat von "uncelsam"

    Irgendwann kommt es noch soweit dass man täglich Prüfen muss...


    Irgendwo muß das in den nächsten Jahren weiter anwachsende Heer von Arbeitslosen ja bleiben ... :wink:

  • illuminati235
    Beiträge
    630
    • 8. April 2009 um 12:11
    • #9

    BGI: Das I steht für Information. Das ist keine Vorschrift!

    Du musst die Sicherheit deiner Geräte gewährleisten. Dabei ist es erstmal egal ob du monatlich oder jährlich prüfst, das Teil 5 oder 50 Hands angepackt haben.

    In diesem Zusammenhang sei auch die BGV (V für Vorschrift!) A3 sowie VDE DIN 0701/0702 genannt.

    Noch ein Beispiel: BGI 810 3. Darin finden wir eine Information wie dick unsere Safteys sein müssen. Die Tabellen sind für 20cm Fallweg gerechnet. Bringst du das Sicherungsseil nun mit einem Fallweg gegen 0 an, spricht nichts gegen ein dünneres.

    Gefährdungsbeurteilung ist das Stichwort.

    Gruß
    Noel
    ------------------------------------------------
    Nimmt der Pegel des Meeresrauschens mit 3 oder 6db pro Entfernungsverdopplung ab?
    Ab sofort neu in der Vermietung: 24x MLA Mini

  • billbo
    Profi
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    Beiträge
    3.671
    • 8. April 2009 um 14:01
    • #10

    Ich wäre ja für täglich.
    Zumindest Punkt 1 „Häufiger Einsatz“ können wir getrost vergessen. Dazu bleibt überhaupt keine Zeit mehr.

    Das Fatale an solcherlei absurden Regulierungswut ist, dass sie letztendlich das Gegenteil dessen bewirkt, was sie bewirken soll. Von der Erkenntnis, dass ich all diese sich ständig ändernden Richtlinien/ Vorschriften/ Prüfnormen/ Dokumentierungspflichten/ usw. sowieso unmöglich immer zu 100% erfüllen kann (also im Zweifelsfall eh der Dumme bin; irgendein findiger Versicherungsanwalt wird mir dann schon irgendwo ein Versäumnis nachweisen) ist es nur ein gefährlich kleiner Schritt bis zur inneren l.m.a.A. - Haltung („dann kann ich's auch gleich ganz bleiben lassen“).

    Ich komme viel rum und achte seit längerer Zeit auch verstärkt darauf, in welchem Maße in welchen Ländern/ Szenen und bei welchen Größenordnungen all die schönen Prüfregeln zur Sicherstellung der Betriebssicherheit elektrischer Betriebsmittel in der Praxis wohl auch wirklich beachtet werden. Die Zahl der Fälle, in denen ich den Eindruck habe, dass tatsächlich auf jedwedem Elektrokram (also allem, was einen Netzstecker hat) zumindest mal irgendwo ein nicht abgelaufener Albiprüfaufkleber pappt, bewegt sich dabei im gefühlten einstelligen Promillebereich. Dabei halte ich unsere Branche sogar für überdurchschnittlich sensibilisiert. Wie mag das anderswo aussehen?

    Ein bemerkenswertes Erlebnis hatte ich diesbezüglich vor Kurzem in England, bei einem Festival in einer kommunal betriebenen VA – Stätte. Dort durchlief das Material aller beteiligten Bands/ Technikdienstleister/ mobilen Gastronomen/ Merchandiser/ usw. eine Art Schleuse, in der ein örtlicher Elektromeister alles, was einen Stecker hatte, einer kurzen 'BGVA3 – Prüfung' (bzw. deren englischem Pendant) unterzog. Kommentar des Veranstalters: Die Stadt :!: geht davon aus, dass das eh niemand den Vorschriften entsprechend macht, und tut dies aus versicherungstechnischen Gründen.

    Der Satz „Der Unternehmer ist verantwortlich und haftet für die Betriebssicherheit seiner Arbeitsmittel“ reicht vollkommen aus, macht alle noch so ausführlichen Sonderbestimmungen überflüssig, und erzieht darüberhinaus zu eigenverantwortlichem Denken und Handeln statt sinnlosem Auswendiglernen von sich täglich ändernden Regeln. Leider wären auf diese Weise alle damit beschäftigten Normierungs-/ Zertifizierungs-/ Regulierungs-/ Prüfinstitutionen und Organisationen beschäftigungslos und müssten wieder selber arbeiten. Ob es vielleicht gerade darum geht?

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 8. April 2009 um 14:05
    • #11
    Zitat von "Sound-Klinik"

    Die Vorschriften sind wohl auch Bestandteil des Konjunkturpaketes und verfolgen ähnliche Ziele wie die Abwrackprämie für Autos (d.h. werfe guterhaltene und noch brauchbare Fahrzeuge für wenig Geld in den Schredder und kaufe neue deutsche Autos ....). :D

    OT: deutsche Autos?

    Wenn die deutschen Steuern denn auch für den Einkauf von deutschen Autos genutzt werden müssten, wären unsere Automobilhersteller einen Schritt weiter. Bislang ist es nicht so. Die Deutschen kaufen lieber günstiger Importmodelle und demonstrieren gleichzeitig für den Erhalt Ihrer Arbeitsplätze bei inländischen Herstellern. Ich bin dafür dass nur noch wählen darf, wer einen VWL-Grundkurs hinter sich hat. :?

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • uncelsam
    Verifiziert
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    771
    • 8. April 2009 um 16:14
    • #12
    Zitat von "Stephan Graeske"

    OT: deutsche Autos?

    Wenn die deutschen Steuern denn auch für den Einkauf von deutschen Autos genutzt werden müssten, wären unsere Automobilhersteller einen Schritt weiter. Bislang ist es nicht so. Die Deutschen kaufen lieber günstiger Importmodelle und demonstrieren gleichzeitig für den Erhalt Ihrer Arbeitsplätze bei inländischen Herstellern. Ich bin dafür dass nur noch wählen darf, wer einen VWL-Grundkurs hinter sich hat. :?

    Sorry für noch mehr OT:
    Aber das stimmt so nicht!
    27% der eingereichten Anträgen sind Neuwagen der VAG!
    10% gehen an Opel

    Die restlichen Autobauer liegen irgendwo darunter.

    Sprich ein gutes drittel der Prämie geht alleine an die VAG,
    über die 10% von Opel kann man jetzt streiten, wenigsten sichern sie vorerst mal Arbeitsplätze...


    Zum Thema:

    BillBo trifft den Nagel eigentlich auf den Kopf!
    Mit der neuen "Regel" haben die Versicherungen einen freibrief um Leistung abzulehnen.


    Grüße Holger

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