Fakten:
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung wird am 15. Mai 2009 dem Bundesrat vorgelegt
(folgende Aussagen teilweise extrahiert aus der jetzigen Version; April 2009)
790 – 862 MHz:
• Allgemeinverfügung für drahtlose Mikrofone gilt bis 31. 12. 2015
• Wird mit höchster Wahrscheinlichkeit spätestens 2016 wegfallen -
alle Geräte in diesem Bereich sind dann nicht mehr einsetzbar.
• Bundesregierung und Mobilfunkindustrie sind interessiert ländliche Gebiete ab 2010 mit Internet durch Benutzung dieser Frequenzen zu versorgen.
• Begriff ‚ländliche Gebiete‘ ist nicht definiert. Herr Kurth, Chef der BNetzA spricht von ca. 800 Gemeinden. (Quelle: http://www.welt.de/webwelt/articl…s-Internet.html)
• Das bedeutet, dass in diesen 800 Gebieten Probleme mit Funkmikrofonen zu erwarten sind.
470 – 790 MHz:
• Durfte in der Vergangenheit mit Kurzzeitzuteilung (max. 4 Wochen an einem Ort) und kostenpflichtigen Einzelzuteilung (Festinstallationen) genutzt werden.
• Wird voraussichtlich das neue Kernband für professionelle drahtlose Mikrofone – sekundär neben DVB-T.
• Gebührenmodell / Lizenzbestimmungen werden im Moment überdacht.
Woran wir arbeiten:
http://www.APWPT.org
• Falls der Bereich 790 – 862 MHz früher als 2016 für andere Dienste genutzt wird – Entschädigung der Nutzer durch das BMWI
• Wir fordern einen geregelten Übergang von min. 5 Jahre, besser 10 Jahre
• Zugang für 470 - 790 MHz muss so schnell wie möglich vereinfacht werden
• Was bedeutet ‚ländliche Gebiete‘?
Shure
• Wir können alle bestehenden Funksysteme im Bereich 470 – 790 MHz anbieten.