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Hazer vs. Rauchmelder

  • rené m bieler
  • 9. Juni 2009 um 19:20
  • peter kerz
    Beiträge
    136
    • 14. November 2010 um 13:04
    • #21

    Hallo,

    unsere Feuerwehr im Ort weigert sich die Brandsicherheitswache in unserem Bürgerhaus zu übernehmen, weil sie angst haben die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ich habe gesehen, dass es auch private "Feuerwehren" gibt die sowas machen aber generell würde mich mal interessieren ob die Feuerwehr sich überhaupt weigern darf.

    In dem Bürgerhaus ist eine BMA vorhanden, an dieser sollen dann für die Zeit der VA die Meldelinien die es betrifft abgeschaltet werden. Dass es überhaupt kein Problem ist weiß ich, da ich selbst für die Firma die die BMA installiert hat gearbeitet habe :wink: Und vorallem kenne ich keine andere Versammlungsstätte in der sowas nicht genehmigt wird.

    Gruß
    Peter

  • rossberger
    Verifiziert
    Beiträge
    19
    • 14. November 2010 um 18:16
    • #22

    :lol: Was ist denn das für eine Feuerwehr, ich lach mich krumm :D:D . Aber im Ernst. Bei uns in Ö ist im Veranstaltungsbescheid der Passus drin: Das Abschalten von Meldern oder Melderlinien liegt im Verantwortungsbereich des örtlichen Brandschutzbeauftragten und ebenso damit verbundene Ersatzmaßnahmen. Da überlegst Du mehr als einmal, ob Du was abschaltest, wenn die Hütte voll ist und Du dafür verantwortlich bist.Vor allem bei Zwischendeckenmeldern und I- Schachtmeldern nützt auch der BSD nicht viel, wer kann diese Bereiche wirklich optisch überwachen??? Bei uns wird eher auf Hazer und co. verzichtet.
    Ist ein sehr heikles Thema, wird aber fast immer akzeptiert, wenn ich mir eine Haftungserklärung unterschreiben lassen will :wink:

    Freundliche Grüße vom Heinz
    Das ist ein Mischpult, keine Kläranlage

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 15. November 2010 um 00:20
    • #23

    Hallo Peter,

    ich nehme mal an, Du meinst Bodenheim am Rhein im schönen Rheinland-Pfalz. Der Heimat der dienstältesten VStättVO der Republik. Lies Deiner Feuerwehr doch mal den § 116 der VStättVO-RP vor:
    § 116
    Brandsicherheitswache
    (1) Eine Brandsicherheitswache muß anwesend sein:
    1. bei jeder Vorstellung und bei jeder Generalprobe mit und ohne Zuschauer auf Vollbühnen,
    auf Mittelbühnen sowie auf Szenenflächen mit einer Grundfläche über 200 qm;
    2. bei zirzensischen Vorführungen auf Spielflächen innerhalb von Versammlungsräumen;
    3. bei Vorführungen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor innerhalb von Versammlungsräumen.
    (2) Im übrigen kann eine Brandsicherheitwache verlangt werden, wenn dies zur Gefahrenabwehr
    erforderlich ist.
    (3) Die Brandsicherheitswache wird von der örtlich zuständigen Feuerwehr gestellt.
    (4) Den Anordnungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen.

    Damit dürfte sich die Ablehnung erledigt haben.

    In manchen Bundesländern, wie z.B. bei mir in NRW können auch private Firmen die BSW übernehmen.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • peter kerz
    Beiträge
    136
    • 15. November 2010 um 13:15
    • #24

    Genau das Bodenheim meine ich :wink: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Jetzt muss ich nur noch vom Bürgermeister die Erlaubnis zum Abschalten der betroffenen Meldelinien bekommen. Wenn das klappen würde wäre ich sehr glücklich. Das würde nämlich die Lightshows in dem Gebäude und vorallem die VA's erheblich aufwerten :)

    Habt ihr vielleicht noch ein paar gute Argumente für mich damit das Gespräch möglichst zu einem positiven Ergebnis kommt?

    Gruß
    Peter

    edit: Was mir gerade noch auffällt in der Verordnung steht nur was von Voll- und Mittelbühnen. Wie verhält sich das denn bei Kleinbühnen? Weil die Bühne im Bürgerhaus ist definitiv kleiner als 100m².

  • peter kerz
    Beiträge
    136
    • 15. November 2010 um 18:51
    • #25

    Also ich war gerade bei unserem Bürgermeister. Der will nun am besten alles schriftlichen haben. Vorallem von der Feuerwehr eine Bestätigung, dass die die Brandsicherheitswache übernehmen. Nur selbst wenn ich mit dem §116 argumentiere bezweifle ich das ich damit Erfolg habe. Es ist ein Teufelskreis :( , weil der eine erst sein ok gibt wenn der andere sein ok gibt und ein Recht auf die Abschaltung besteht ja glaube ich nicht, oder?

  • nico richter
    Beiträge
    20
    • 24. Januar 2011 um 20:40
    • #26
    Zitat von "peter kerz"

    Hallo,

    unsere Feuerwehr im Ort weigert sich die Brandsicherheitswache in unserem Bürgerhaus zu übernehmen, weil sie angst haben die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ich habe gesehen, dass es auch private "Feuerwehren" gibt die sowas machen aber generell würde mich mal interessieren ob die Feuerwehr sich überhaupt weigern darf.

    Moin zusammen!

    Da ich seit etlichen Jahren auch das "Hobby" Feuerwehr habe, kann ich dir dazu folgendes Sagen:

    Da 99% aller Feuerwehren aus freiwilligen bestehen, ist es durchaus möglich, das sich die Kameraden weiger, verantwortung für einen BSD zu übernehmen, aus welchem Grund auch immer, dazu muss man Bedenken: wenn eine freiwillige Feuerwehr zum BSD anrückt, ist nicht immer gesagt, das die Jungs dafür auch Geld sehen, in den meisten Gemeinden fließen die Gelder direkt in den Gemeindehaushalt ein, meist zur Finanzierung von den Gerätschaften. in manchen Orten erhalten die Kameraden auch eine kleine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5-15 Euro je Stunde. Jedoch übernehmen die Einsatzleiter des BSD die volle Verantwortung für das, was Brandtechnisch während der Veranstaltung passiert. Gerade in kleinen Feuerwehren wirds da dann Ausbildungstechnisch schnell eng, wer darf was, was sagt die Versammlungstättenverordnung, wer haftet für was. Wenn ich mich als Feuerwehrangehöriger nicht in der Lage sehe, bei einer Veranstaltung als BSD alle Punkte, die dafür relevant sind zu beachten, sage ich lieber "nein Danke". Da ich freiwillig meinen Dienst dort leiste, kann mich auch keiner dazu zwingen, diesen BSD zu übernehmen. (Anders als bei einer Berufsfeuerwehr)

    Allerdings kann dann der BSD auch durch einen Dienstleister, der die entsprechenden Qualifikationen (aktive Feuerwehrleute aus anderen Gemeinden mit entsprechender Ausbildung, BSD-Leiter muss Führungsqualifikation wie Gruppenfüher oder höher haben) nachweisen kann, übernommen werden, bestes Beispiel sind da z.B. Fersehsender, die während der Veranstaltung im Studio ihren eigenen BSD-Dienstleister haben!

    Greetz Fire

    ~~~see you in hell~~~

    Fire's Veranstaltungstechnik
    Nico Richter
    Ludwig-Jahn-Str. 38
    04916 Herzberg
    Tel. 0172 57 63 074

    http://www.fires-Veranstaltungstechnik.de

  • peter kerz
    Beiträge
    136
    • 25. Januar 2011 um 12:40
    • #27

    Hallo,

    also inzwischen haben wir die Genehmigung vom Ordnungsamt erhalten. Das Ordnungsamt wird dann für den Zeitraum der Veranstaltung, in dem der Hazer in Betrieb ist, eine Brandsicherheitswache anordnen. Diese muss aus 2 Feuerwehrleuten bestehen. Diese bekommen dann eine Aufwandsentschädigung von 25€ je Mann und Stunde bar auf die Hand! Es fließt also nichts in die Verwaltung. Das Geld muss zwar ans Ordnungsamt gezahlt werden, wird aber von dort 1:1 zu den Feuerwehrleuten weitergeleitet. Laut Ordnungsamt müssen die zwei Jungs nur die Aufgabe der BMA in diesem Raum ersetzen. Solange sie also schnell ragieren sobald ein Brand sich entwickelt und nicht grob fahrlässig handeln, brauchen sie sich um das Thema Haftung keine Gedanken zu machen.

    Ein anderes Thema ist jetzt natürlich ob einem der Einsatz eines Hazer's wirklich 50€ pro Stunde wert ist....

    Gruß
    Peter

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