1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Dienstleistungen im Ausland (Luxemburg)

  • ewok
  • 25. Juni 2009 um 10:22
  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 25. Juni 2009 um 10:22
    • #1

    Hallo,

    ich habe gerade eine Anfrage aus Luxemburg hier liegen. Ich habe mir mal schnell ein paar Texte ergoogelt, um herauszufinden, was ich beachten muss, wenn ich im Ausland Dienstleistungen erbringe. Scheinbar ist das gar nicht so kompliziert, keine Genehmigung erforderlich, Rechnung mit deutscher Mwst. wie immer,... aber der Teufel liegt sicher wohl mal wieder im Detail.

    Hat noch wer ein paar Tipps auf Lager? Gibt es Stolperfallen?

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 25. Juni 2009 um 17:43
    • #2

    Wenn Du & der Kunde eine UST_ID haben, würde dies netto in der EU erfolgen, sonst incl. der 19% UST hier. Eine Bestückungsliste für Ausfuhren & Wiedereinfuhr kann trotzdem nie schaden

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 25. Juni 2009 um 18:16
    • #3

    Hi! Danke für den Tipp. Ich habe noch keine UStID, hatte die aber auch nur im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren im Kopf... es geht hier ja um Dienstleistungen.

    Wikipedia sagt dazu auch:

    Zitat

    Benötigt wird sie von einem Unternehmer, der am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, also Waren innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes liefern oder erwerben möchte.

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • Dominik Herderich
    Verifiziert
    Reaktionen
    24
    Beiträge
    209
    • 25. Juni 2009 um 18:42
    • #4

    ich drücke es mal so aus: du handelst mit der ware "dienstleistung" :wink:

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 26. Juni 2009 um 15:29
    • #5

    Eben. Auch größere Firmen ziehen sich die Vorsteuern aus Deiner Dienstleistung & Du kannst bei Anschaffungen auch die Vorsteuern ziehen aus PA Investitionen etc.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • WoMü
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    204
    • 26. Juni 2009 um 19:29
    • #6

    Bei Dienstleistungen in Luxemburg ist noch etwas mehr zu beachten.

    Googelt mal nach der IHK Saarbrücken. Die kümmert sich etwas um den Bereich.

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 26. Juni 2009 um 21:12
    • #7

    Danke für all die Tipps, insbesondere an Wolfgang, die Texte von der IHK Saarbrücken hatte ich mir vor einigen Monaten schon einmal durchgelesen, die aber jetzt nicht mehr wiedergefunden.

    Das hier hört sich schon mal gut an:

    http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Integrale?SID=1784AB4EA303093F62EE1CEFC980C576&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=1238

    Zitat

    Falls ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland unregelmäßig Dienstleistungen in Luxemburg erbringt und es sich um freiberufliche oder gewerbliche Dienstleistungen handelt, die nicht handwerklicher oder industrieller Natur sind, ist weder eine Vorabgenehmigung noch eine speziele Anzeige oder Meldung in Luxemburg erforderlich.

    Die steuerliche Seite ist dann doch komplizierter als gedacht:

    http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Integrale?SID=1784AB4EA303093F62EE1CEFC980C576&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=1237

    Zitat

    Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die in Luxemburg Arbeiten durchführen (Montage, Bauarbeiten, sonstige Dienstleistungen), unterliegen in der Mehrzahl der Fälle der luxemburgischen Mehrwertsteuer (MwSt/TVA).
    [..] Das sogenannte reverse charge Prinzip (Leistungsempfänger wird Steuerschuldner) [..] wenn Beratungsleistungen mit intellektuellem Schwerpunkt erbracht werden, aber auch dort, wo Personal gestellt wird oder bewegliche körperliche Gegenstände, mit Ausnahme von Fahrzeugen, vermietet werden.

    Ich sehe die Worte, aber der Sinn.... ?!? Ich erbringe eine Dienstleistung in Luxemburg, muss sie dort versteuern. Da man mir nicht zumuten möchte, mich darum zu kümmern, muss mein Kunde mir den Nettobetrag zahlen und die anfallende Umsatzsteuer in Lux an den Fiskus abführen... und das, was der Kunde mir in die Hand drückt, gehört mir. Deutsche Umsatzsteuer fällt nicht an*?!? Interessant... :o

    Habe ich das richtig verstanden?

    Äh, nein, denn in der PDF-Datei (S. 47) lies es sich irgendwie anders:

    http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Integrale?SID=1784AB4EA303093F62EE1CEFC980C576&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1821&Media.Object.ObjectType=full

    Zitat

    Im Gegensatz zu Warenlieferungen gilt eine Dienstleistung grundsätzlich als dort
    erbracht, wo der Dienstleister niedergelassen ist.[..}Hat die Dienstleistung keinen Bezug zu Immobilien[..] unterliegt diese Leistung nicht der luxemburgischen Mehrwertsteuer

    Toll, die Verwirrung ist komplett...

    Ahja, auf Seite 47 unten wird einem mal erklärt, was eine intellektuelle Leistung ist.

    Zitat

    Besonderheiten gilt es im Zusammenhang mit der Erbringung intellektueller
    Dienstleistungen zu beachten. Hier geht es vor allem um Leistungen von Anwälten,
    Beratern, Steuerberatern, Ingenieuren und vergleichbaren Dienstleistern

    Also in diese elitäre Gesellschaft mag ich DJing jetzt aber nicht einreihen :) Aber ich denke, die grenzen das wohl ab gegenüber "niederen" Tätigkeiten (zB Straße fegen)
    Auf Seite 48 werden dann schon wieder die beweglichen Gegenstände ins Spiel gebracht...

    Zitat

    Hingegen wird der Leistungsempfänger dann
    Steuerschuldner, wenn Beratungsleistungen mit intellektuellem Schwerpunkt erbracht
    werden (siehe oben), aber auch dort wo Personal gestellt wird oder bewegliche
    körperliche Gegenstände, mit Ausnahme von Fahrzeugen, vermietet werden.

    Können die sich mal entscheiden? :)
    Ich blick da nicht mehr durch... Wo in aller Welt ist denn nun mein Leistungsort??

    Tom

    *PS: Darf ich den Diesel, den ich auf Luxemburgischem Boden verfahren habe, bei der Steuererklärung mit abrechnen? :D

    http://www.partyontour.de

  • WoMü
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    204
    • 27. Juni 2009 um 10:01
    • #8

    Bei der Seite der IHK Saarbrücken für Luxemburg gibt es auch eine Telefon-Nr.. Einfach dort einmal anrufen, vielleicht wird dir dort geholfen.

    BTW Dies ist ein Beispiel, warum die IHK's doch nicht so ganz unnötig sind und man schon seinen (Zwangs-)Beitrag zahlen sollte.

  • stb
    Reaktionen
    137
    Beiträge
    461
    • 27. Juni 2009 um 16:03
    • #9

    Hallo Tom,

    wie Du schon selbst herausgefunden hast, ist die Bestimmung des "Ortes der sonstigen Leistung" (ja ich weiß, klingt komisch - ist aber so) eines der schwierigeren Kapitel des Umsatzsteuerrechts. Am besten fragst Du mal Deinen Steuerberater. Wenn Du keinen hast, such Dir schnellstens einen, der sich möglichst auch mit der Veranstaltungs-/Künstler-Branche auskennt.

    In der Tat ist es so, daß der Ort der SoLei grundsätzlich der Sitzort des Leistenden Unternehmers ist. Aber es gibt auch abweichende Regelungen wie z.B. §3a Abs.4 UStG (das wären u.a. die von Dir erwähnten "interlektuellen Leistungen"- hab ich zwar so noch nie gehört, klingt aber lustig). Hierunter fällt Deine Leistung aber nicht (was nichts mit Deinen interlektuellen Fähigkeiten zu tun hat - genauso wenig wie mit denen eines Anwalts oder Steuerberaters ;) )

    Deine Leistungen könnten unter § 3a Abs 2 UStG fallen: Hier finden sich neben den von von Dir schon erwähnten SoLei an einem Grundstück oder an beweglichen körperlichen Gegenständen insbesondere auch de künstlerischen Leistungen wieder. Künstlerische Leistung ist klar: Musiker, Sänger usw. Aber auch die tontechnischen (lichttechnisch wohl auch) Leistungen im Zusammenhang mit einer künstlerischen Leistung fällt hierunter (also Beschallung mit einem gewissen Anspruch, eben nicht nur laut-leise hell-dunkel) (siehe EUGH: Dudda-Urteil)

    Jetzt bleibt nur noch das Finanzamt davon zu überzeugen, dass die Tätigkeit eines DJ ebenfalls künstlerisch ist und schon ist der Ort der SoLei dort, wo die Leistung (überwiegend) ausgeführt wird. In Deinem Fall also in Luxemburg.
    Folge: Rechnung ohne (deutsche) USt. Rechnungsempfänger in Luxemburg muß, wie auch schon von Dir herausgefunden, wohl die luxemburgische USt einbehalten und abführen ( ich kenne jetzt das luxemburgische Umsatzsteuerrecht nicht, aber da das EG-Regelungen sind, gehe ich davon aus, daß dies wohl auch so in Luxemburg gilt - zumindest gibt´s hier bei uns im UStG eine entsprechende Regelung - Ubergang der Steuerschuldnerschaft).

    Ich persönlich würde mich jedoch schwertun die DJ-Tätigkeit als künstlerische Leistung einzustufen. Es gibt aber hierzu auch (wie ich meine recht aktuell) Rechtsprechung, daß auch die Tätigkeit eines DJ künstlerisch sein kann, wenn er z.B. nicht nur auflegt, sondern auch gestalterisch tätig wird (Mixen oder sonstwie in die Musik eingreifen - hab keine Ahnung wie das geht, soll aber funktioneren, steht jedenfalls in dem FG-Urteil - oder war´s sogar der BFH?)

    Hier sollte , wie bereits gesagt, eine Einzelfallprüfung durch einen entprechenden Fachmann oder Fachfrau erfolgen, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Hoffe geholfen zu haben!

    stb

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™