Hey liebe PPA'ler,
ich bin gerade dabei das Buch "Sicherheit in der Veranstaltungstechnik" von unserem Forengründer zu lesen. Hierzu habe ich mir mal auch die ganzen Inhalte der BGV C1 angeschaut. Da mit Sicherheit später noch weitere Fragen kommen werden, habe ich dieses Thema so umfassend benannt.
Nun aber zu meinem Problem:
An einer Stelle steht geschrieben, das Geräte mit hoher Hitzeentwicklung nicht für den Zuschauer zugänglich platziert werden dürfen. Darunter fallen auch die PARs mit Pressglaskolben bzw. Raylight.
Wenn nun keine LED PARs zur Verfügung stehen, stellt sich mir die Frage, ob man die Scheinwerzonen nun absperren müsste oder einfach ein Aufkleber an jeder Kanne mit entsprechender Aufschrift ausreicht?
Leider darf man lt. Gesetzgebung ja nicht mehr an den gesunden Menschenverstand glauben ![]()
Also hier die Frage wie macht man es richtig, ohne am Ende noch belangt werden zu können?