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TÜV Prüfung für Windups

  • rrunge
  • 30. Juli 2009 um 16:52
  • rrunge
    Verifiziert
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    42
    • 30. Juli 2009 um 16:52
    • #1

    Hallo,
    kann mir jemand sagen ob ich auch für Windups jedes Jahr bzw alle 4 Jahre eine Prüfung machen lassen muss?
    Wer führt diese dann durch und was kostet es ca?
    Sollte das Thema schon einmal erklärt worden sein, bitte kurz den Hinweis posten.
    Habe aber nichts gefunden wo es mal WIRKLICH DEUTLICH erklärt wurde.

    Danke!

  • Hami
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    • 4. August 2009 um 08:52
    • #2

    Ein Standard-Windup ist ein Hebezeug nach BGV D8, fällt also nicht unter BGV C1. Somit ist jährlich eine Sachkundigenprüunf zu machen, die protokolliert wird, der Stempel auf dem Windup ist zu erneuern:

    >>>
    1.3 Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich Tragkonstruktion (z.B. Rahmen) sowie Seilblöcke sind durch einen Sachkundigen zu prüfen

    * vor der ersten Inbetriebnahme,
    * nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme,
    * mindestens einmal jährlich (wiederkehrende Prüfung),
    * Die Einsatzbedingungen und die betrieblichen Verhältnisse können kürzere Prüfintervalle erforderlich machen.
    * falls außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf deren Sicherheit haben können (außerordentliche Prüfung),
    Solche außergewöhnlichen Ereignisse können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung oder Naturereignisse sein.
    * nach Instandsetzungsarbeiten, die deren Sicherheit beeinträchtigen können.
    >>>

    Wer ist sachkundig?

    Jemand, der durch seine Ausbildung und seine Erfahrung weiss, dass er das Teil begutachten und entscheiden kann, dass ein Teil auszutauschen oder auszusondern ist und das auch vor Gericht so darlegen würde.

    Wenn Du Dir das also nicht zutraust, mach es nicht selbst.

    Gruß,

    der Hami


    P.S.: Das hat nichts mit einer TÜV-Prüfung beim Auto zu tun. Es gibt hier EINMALIG eine Bauartzulassung durch den TÜV, für wiederkehrende Prüfungen an einem Windup kann man zwar einen Hervom TÜV kommen lassen, aber das ist i.d.R. nicht nötig, siehe oben: eigene Befähigung oder Befähigung von Kollegen.

  • rrunge
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    • 4. August 2009 um 21:40
    • #3

    Ok, vielen Dank schonmal.
    Das heißt also dass ich auf jeden Fall ein Windup kaufen muss was schon eine Prüfplakette hat?
    Oder kann ich auch eins ohne kaufen und diese erste Prüfung nachträglich machen lassen?
    Wie ist es mit dieser Sachverständigenprüfung alle 4 Jahre?

  • Hami
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    • 5. August 2009 um 13:03
    • #4

    Du kannst eines ohne Plakette kaufen, die prüfung machen und dann einsetzen. In dieser Reihenfolge.

    oder eben mit Plakette kaufen, ohne weiteres Nachdenken einsetzen und rechtzeitig wieder prüfen.

    Eine Sachverständigenprüfung ist nicht vorgeschrieben bei Windups mit Nutzung gemäß BGV D8.

  • rrunge
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    • 5. August 2009 um 19:28
    • #5

    Gut, letzte Frage:
    Bei wem bekomm ich die Plakette und was kostet das so ungefähr?

    Danke!

  • Hami
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    • 5. August 2009 um 23:09
    • #6

    Bei Eigensachkunde (setze ich hier nicht voraus) im guten Schreibwarenhandel, Prüfprotkolle aus Internet ausdrucken.

    Ansonsten vermutlich bei jeder größeren VTECH-Firma in Deiner Nähe. Entweder machen die das selbst, oder lassen 1x im Jahr Jemanden antreten.

    Wenn das nix bringt, bei Berufsverbänden nachfragen (DTHG, VPLT) ODER doch TÜV kommen lassen ODER zur nächsten Maschinenbaubude gehen, die ihre Winden z.B. selbst prüft und sich das zutraut.

    Zu guter Letzt: Hersteller/ Händler fragen.

    Ich kann leider nicht sehen, wo Du beheimatet bist...

    Gruß,

    der Hami

  • rrunge
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    • 5. August 2009 um 23:37
    • #7

    Alles klar,
    dann sag ich mal vielen Dank!

  • Hami
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    • 6. August 2009 um 08:29
    • #8

    Ah, Du hast Dein Profil erweitert.

    Frag z.B. mal bei Höhnerbach in Duisburg nach, bei denen steht eine Sachkundigenprüfung des eigenen Materials bald wieder an.

    Ansonsten fahr zum Sachverständigen, der kann Dir dann weitere Tipps geben: http://www.ibb-ingenieure.com/

    Gruß,

    der Hami

  • schmiddy
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    • 6. August 2009 um 10:28
    • #9
    Zitat von "Hami"

    Ein Standard-Windup ist ein Hebezeug nach BGV D8, fällt also nicht unter BGV C1.


    Wenn Du es beim Auf- oder Abbau oder auf der Bühne einer VA einsetzt fällt es natürlich unter die C1 !
    Aber es ist schon richtig das in erster Linie die D8 gilt. Nur ist meiner Ansicht nach auf jeden Fall eine Sachverständigenprüfung nach 4 Jahren Pflicht. §34 (1) BGV C1

    Zitat von "Hami"


    Wer ist sachkundig?


    Dazu empfehle ich mal die BGG 912. Und meines Erachtens sollte man zumindest mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen und sich auf Produktbezogenen Besonderheiten hinweisen lassen.
    Dazu hast Du ja auch schon geraten.
    Ich habe neulich von einem Sachverständigen, der auch Traversenlifte prüft, dazu eine Geschichte gehört, bei der er einen Lift gerade erst geprüft hatte, es an diesem dann zu einem Fehlerfall kam der bis dahin auch vom Hersteller nicht erkannt worden war. (Achsbolzen, gekapselt, deswegen nicht direkt einsehbar, hat sich rausgedreht)
    Eine solche Information kannst Du nur vom Hersteller oder anderen Sachverständigen/Sachkundigen bekommen.
    Mach Dir bitte klar das es nicht mit Plakette drauf und gut getan ist, sondern Du auch mit den evtl. Konsequenzen leben musst.
    Mir ist schon klar das wir hier "nur" über WindUps reden, aber trotzdem herrscht hier ja ein Gefahrenpotential.

    Zitat von "Hami"


    Wenn Du Dir das also nicht zutraust, mach es nicht selbst.


    Genau!

    P.S.: Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme...muss doch eigentlich durch den Hersteller erfolgt sein nach GPSG? Klar macht es Sinn das nochmal selbst zu tun, aber rein rechtlich?

    Grüße
    Alex

  • Hami
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    • 6. August 2009 um 12:26
    • #10

    Wir reden über ein Windup, welches nicht den Kriterien der BGV C1 entspricht.
    Da kann man auch nicht beim Aufbau sagen: "Mein liebes Stativ, jetzt bist Du C1".

    Ein Stativ ist nicht BGV D8 oder C1, sondern es entspricht Kriterien einer oder mehrerer Verordnungen.

    Ich bleibe daher bei meiner Aussage bezüglich Sachverständigen FÜR DIESES PRODUKT.

    Ein Teil kann immer kaputt gehen, auch direkt nach einer Prüfung. Hier geht es um Verantwortung und Versicherungsschutz.

  • schmiddy
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    • 6. August 2009 um 12:40
    • #11

    @ Hami:
    Ja Schulle, ich war bei Traversenliften und nicht bei dem Standard-Windup.
    Mein Fehler, nicht richtig gelesen.
    Ich lass das Post trotzdem mal stehen, denn für Traversenlifte ist die Aussage ja nicht falsch :wink:
    Trotzdem bin ich der Meinung das alles was auf VA´s benutzt wird C1-Konform sein muss. Dafür ist die Vorschrift ja da.
    Was das im einzelnen bedeutet ist Definitionssache. Die Maschinenrichtlinie schliesst alle rein durch Muskelkraft bewegten Maschinen aus, AUSSER Hebezeuge.
    Wenn man das kleinkarierte Hemd anhatt müsste ja auch ein WindUp darunter fallen, also eine Maschine sein, und somit auch ein Maschinentechnische Einrichtung nach C1 !?
    Ist eine rein theortische Betrachtung und soll mal nichts mit dem Problem von rrunge zu tun haben...
    Wobei, der Tip mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen, den find ich weiterhin richtig und wichtig!

    VG
    Alex

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    • 12. August 2009 um 09:36
    • #12
    Zitat von "schmiddy"

    Trotzdem bin ich der Meinung das alles was auf VA´s benutzt wird C1-Konform sein muss. Dafür ist die Vorschrift ja da.

    Vorsicht: Der Begriff "C1-Zug" kommt aus der alten SP 25.1/2-1 (inzwischen durch VPLT SR 2.0 ersetzt), welche die Anforderungen spezifiziert für Punktzüge, welche Lasten über Personen verfahren dürfen.

    Natürlich ist die BGV C1 auch mit D8-Zügen einverstanden - sofern darunter keine Leute sind und die Last anschließend totgehangen wird.

    Bei Traversenliften ist die Aussage "BGV C1" recht mutig, da es keine Norm gibt, welche Traversenlifte spezifiziert. (Kurberlstative explizit nur bis 60 kg...). Normalerweise verwenden die Hersteller die Aussage "C1" dann, wenn beim Riss des Seils die Sache nicht runterkommt, weil alles auf Bolzen sitzt. Aber festgeschrieben ist das nirgends.

    Ähnlich sieht es mit dem C1-Schäkel aus - auch das ist lediglich ein Marketingsbegriff.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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