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VDE Prüfung nach Teilerneuerung

  • Harry_
  • 27. Oktober 2009 um 18:41
  • Harry_
    Beiträge
    114
    • 27. Oktober 2009 um 18:41
    • #1

    Moin

    Hab da mal eine Frage.
    Wenn ich als Betreiber ein Elektrounternehmen beauftrage mir eine neu Niederspannungshauptverteilung zu installieren, wer ist dann nach der Installation für die ganzen Prüfungen der Anlage Verantwortlich. Ok, in diesem Fall ich als Betreiber der Anlage. Aber in wie weit ist der Elektriker der das Material liefert, verpflichtet eine Prüfung nach der Installation zu machen. Und wenn ja in welchem Umfang?? Reicht es wenn er Nachweise bringt des der Schaltschrank OK ist, oder muss er jeden Stromkreis durchmessen. Danke schon mal für die Antworten.


    Gruß

    Christoph

  • andi.bt
    Beiträge
    709
    • 27. Oktober 2009 um 20:14
    • #2

    Nach aktueller VDE 0100 müssen nach einer Änderung in elektrischen Anlagen nur die Teile überprüft werden an denen gearbeitet wurde. Beispiel:

    Du hast eine Hautpverteilung mit 3 Unterverteilungen. An Unterverteilung 2 wurde etwas geändert. Dann muss die Gesamte Unterverteilung 2 neu in Betrieb genommen werden was eine komplette Prüfung erfordert (Auch Sicherungen und Stromkreise an denen nicht gearbeitet wurde)

    So hab es ich zumindest gelernt..

  • PMN-Concepts
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    1.452
    • 27. Oktober 2009 um 21:10
    • #3

    Durch die Arbeit an einer Verteilung erlischt der Bestandsschutz. Es muss alles neu abgenommen werden.

    Frage ist allerdings wie es der Elektromeister vor Ort durchführt. Beispiel bei mir: Es kommt eine PV-Anlage aufs Dach, die komplette NHSV wird dafür neu aufgebaut. Genau genommen muss der Meister alles im Haus neu einmessen, z.B. Spannungsabfall auf den alten 1,5mm² Leitungen die mit B16 abgesichert sind, nach heutiger Sicht ist es nicht mehr zulässig dies so zu bauen, wenn die Auslöseströme der Automaten nicht mehr erreicht werden können bzw. der Spannungsabfall zu hoch wird.
    Der Meister ist aber so kulant und setzt sein Siegel auf die umgebaute NHSV. Für ihn ist es damit erledigt, der Rest ist Bestand.

  • Harry_
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    114
    • 28. Oktober 2009 um 08:37
    • #4

    Moin

    Also in meinem Fall ist es so, dass es nur eine NSHV gibt und die wird komplett neu gebaut.
    Das es geprüft werden muss, ist mir klar. Es geht gerade darum wer dafür nun verantwortlich ist, da so eine Prüfung ja auch Zeit und damit Geld kostet. Steht irgendwo in einer VDE oder so, wer nach arbeiten an der Anlage für diese Prüfung verantwortlich ist??? Ich möchte natürlich am liebsten, dass die Prüfung von dem Elektro-Unternehemen gemacht wird, und wir nicht noch einmal extra dafür Zahlen müssen.


    Gruß

    Christoph

  • PMN-Concepts
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    1.452
    • 28. Oktober 2009 um 23:48
    • #5

    Der Elektriker, der die Arbeiten ausführt kann das ja auch sicher übernehmen, müsste ja ein Meisterbetrieb sein. Ob solche Prüfungen im Regelstundensatz mit durchlaufen oder ob es hierfür extra angesetzte Pauschalen gibt ist von Firma zu Firma verschieden. Ggf einfach mal nachfragen...

  • Harry_
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    114
    • 3. November 2009 um 08:41
    • #6

    Hi
    Klar kann der Elektriker auch gleich die Prüfungen machen.
    Mir geht es aber auch im die finanzielle Seite der ganzen Sache. Ich will ja ungern noch extra die Prüfung bezahlen.
    Daher meine Frage. Ist der Elektriker irgendwie verpflichtet diese Prüfung zu machen? Und wenn ja in welchem Umfang?
    Oder bekomm ich einfach nach der Installation die Schaltungsunterlagen, sehe meine neu installierte NSHV, bezahle brav die Rechnung und alles ist gut?? Ich habe ja gar keinen Nachweis, dass ob der Elektriker vernünftig gearbeitet hat. Den hätte ich dann erst wenn ich noch mal einen Elektriker mit der Prüfung beauftrage.

    Gruß
    Christoph

  • fabio hermann
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    • 3. November 2009 um 13:45
    • #7

    Naja er als Meister (vermutlich) eines Fachbetriebs muss ja, auch im eigenen Interesse prüfen, ob alles ordnungsgemäß und sicher ist, da er ja im eventuellen Schadensfall ja in der Haftung ist.

    Zumindest habe ich das so im Kopf, kann aber hier an dieser Stelle aus dem Kopf keine Gesetzestexte und Verordnungen zitieren, deswegen ist meine Antwort als nicht verbindlich und nur als persöhnliche Meinung zu betrachten.

    http://www.sound-light-bonn.net/

  • spannungsabfall
    Beiträge
    77
    • 3. November 2009 um 23:23
    • #8

    Der Elektroinstallateur ist verpflichtet seine Arbeit auf Funktion zu überprüfen und dies zu dokumentieren. Wie will er nachweisen ob die von ihm verbauten Leitungsschutzschalter auch bei Defekt auslösen, wenn er es nicht durch Messungen nachgewiesen hat. Er trägt die nächsten 30 Jahre die Verantwortung für diese Anlage solange keine Änderung vorgenommen wird. Bastels du an der Anlage rum ist er aus der Haftung raus.

    Messung erfolgt soweit ich weiß Gemäß VDE 0100 Teil 610? Errichtung von Niederspannungsanlage.

    Mal nebenbei gefragt.
    Wie überprüft ihr bei Aufbau einer Veranstaltung ob der in eurer Unterverteilung vorhandene RCD bzw. Leitungsschutzschalter funktionsfähig ist? Bzw. Wie dokumentiert ihr das für den Fall das jemand an "eurer" Anlage zu Schaden gekommen ist?

    Mfg
    Jörg

    und vergesst niemals den Eimer mit dem Spannungsabfall fachgrecht zu entsorgen!!!

  • ADMIN
    Administrator
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    • 4. November 2009 um 08:07
    • #9
    Zitat von "spannungsabfall"

    Messung erfolgt soweit ich weiß Gemäß VDE 0100 Teil 610? Errichtung von Niederspannungsanlage.

    Ist zurückgezogen und ersetzt durch

    DIN VDE 0100-600; VDE 0100-600:2008-06
    Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen (IEC 60364-6:2006, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-6:2007

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Harry_
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    • 4. November 2009 um 16:21
    • #10

    Moin

    Den Nachweis, dass die NSHV in sich den Regeln entspricht, kann der Elektriker ja auch bringen, wenn er die Anlage in der Werkstatt prüft.
    Wenn ich die VDE 0100-610 oder den Nachfolger überfliege, lese ich immer "... der Betreiber hat vor Inbetriebnahme zu prüfen bzw sicher zu stellen..." .
    Mir geht es ja darum, ob ich dem Elektriker eine Überprüfung des gesamten Gebäudes aufs Auge drücken kann, da ja das gesamte Gebäude an dieser neuen NSHV klemmt. Oder muss ich jetzt selber noch mal einen Auftrag vergeben um einen Prüfbericht fürs ganze Gebäude zu bekommen ?!??


    Gruß

    Christoph

  • christian_thomas
    Verifiziert
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    • 4. November 2009 um 19:16
    • #11
    Zitat von "PMN-Concepts"

    Durch die Arbeit an einer Verteilung erlischt der Bestandsschutz.

    Frage: Seit wann gibt es für elektrotechnische Anlagen Bestandsschutz, und wo steht das nachvollziehbar geschrieben?

    (Din-Norm, VDE-Vorschrift, Bauordnung oder ähnliches?)

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • buzz
    Profi
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    • 4. November 2009 um 19:24
    • #12

    Zum gefühlt 1001ten Mal:

    Der Begriff "Bestandsschutz" ist normativ nicht existent.

    Es gibt nur Anpassungsforderungen und diese auch noch extrem selten.

    Ansosten gilt:

    Was zum Zeitpunkt der Errichtung den seinerzeit gültigen Forderungen entsprochen hat, darf bleiben, sofern keine akute Gefahr (z.B. durch Alterung, Verschleiss oder Defekt) davon ausgeht und keine wesentlichen Änderungen erfolgt sind oder erfolgen.
    Der Haken liegt allerdings im Detail... Wer hat alte VDEs, in denen er nachsehen kann, was wann gestattet war und was nicht... Dazu ist oft der Zeitpunkt der Errichtung nicht zweifelsfrei zu ermitteln.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    Hier geht's weiter...

  • christian_thomas
    Verifiziert
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    • 8. November 2009 um 09:36
    • #13
    Zitat von "buzz"

    Der Begriff "Bestandsschutz" ist normativ nicht existent.

    Auf Deutsch: Es gibt also keinen Bestandsschutz!

    Zitat von "buzz"


    Es gibt nur Anpassungsforderungen und diese auch noch extrem selten.

    Ansosten gilt:

    Was zum Zeitpunkt der Errichtung den seinerzeit gültigen Forderungen entsprochen hat, darf bleiben, sofern keine akute Gefahr (z.B. durch Alterung, Verschleiss oder Defekt) davon ausgeht und keine wesentlichen Änderungen erfolgt sind oder erfolgen.
    Der Haken liegt allerdings im Detail... Wer hat alte VDEs, in denen er nachsehen kann, was wann gestattet war und was nicht... Dazu ist oft der Zeitpunkt der Errichtung nicht zweifelsfrei zu ermitteln.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    Auf Deutsch: Den letzten, der dran gearbeitet hat, beissen die Hunde, wenns nicht aktuell vorschriftsgemäss ist und nicht nachgewiesen werden kann, dass es vor ~ 60 Jahren den geltenden Vorschriften entsprach.

    Sichere Seite ist also, dem Auftraggeber zu erklären:

    - dass es das Wort und die Funktion "Bestandsschutz" für elektrische Anlagen nicht gibt

    - dass unsicheres auf aktuellen Stand zu bringen ist

    - dass die Haftpflicht-, Gebäude- oder sonstige Versicherung sich über aktuellen technischen Stand sehr freut und das ggf. sogar in den Prämien honoriert.

    Meine Frage nach dem "Bestandsschutz" stellte ich, weil dieses Wort tatsächlich in aller Munde ist und sich jeder darauf beruft, obwohl es tatsächlich in der Elektrotechnik nicht existiert.

    Man könnte ja bei nem Unfall mal versuchen zu sagen: "Ich gebe ihnen mein Ehrenwort, die Bremsen haben vorher funktioniert, und ausserdem stehen die abgefahrenen Bremsbeläge unter Bestandsschutz!" :D

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • chris neumann
    Beiträge
    146
    • 12. Januar 2010 um 13:17
    • #14

    Die Ausführende Elektrofachbetrieb ist dazu verpflichtet die Anlage nach Änderung oder Neuaufbau zu überprüfen.
    Dies macht er natürlich nicht umsonst sondern rechnet es gemeinsam mit seiner Arbeit i.d.R im Stundenlohn ab.

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.

    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)

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