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Betreiberpflichten

  • sven gärtner
  • 31. Oktober 2009 um 22:04
  • sven gärtner
    Beiträge
    16
    • 31. Oktober 2009 um 22:04
    • #1

    Hallo zusammen,

    es geht um die Betreiberpflichten bzw. Abnahmen von Veranstaltungen als Meister oder VFV.

    Wie Dokumentiert ihr eure Abnahmen ? Hab Ihr Vordrucke oder gibt es sogar ein Programm dafür?

    Für ein paar gute Tips und Anregungen wäre ich euch sehr Dankbar.

    Gruss Sven

  • gylo
    Beiträge
    440
    • 31. Oktober 2009 um 22:57
    • #2

    Korrigiert mich, aber würde nicht schon sinngemäß der Satz "Alle Aufbauten für die Veranstaltung xy am dd.mm.yyyy in der Halle "sowieso" entsprechen den geltenden Vorschriften" verbunden mit der Erwähnung, dass man den Veranstalter drauf hingewiesen hat, dass er keine Änderungen mehr vornehmen darf, reichen?
    Das ganze unterschrieben von Meister oder Fachkraft sowie Veranstalter mit Datum und Ort.

    Ansonsten kenne ich die Abnahmebescheinigungen so, dass die sich jeder irgendwie selber schreibt. Ich hab bisher nicht wirklich was anderes gesehen als "umformulierte" Paragraphen von VStättV und BGV C1, also angepasst auf die jeweiligen Gegebenheiten.
    z.B. dass man schreibt dass die Bühne 60cm hoch ist, keine Fugen > 20mm hat und dass man Geländer angebracht oder die Absturzkanten markiert hat (Da fehlt noch was, das war jetzt nur ein Beispiel).
    Das ganze halt für alle relevanten Punkte des Aufbaus.

    gruß
    gylo

    ... kann man da nich was löten ? ;)

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 7. November 2009 um 15:57
    • #3

    Je allgemeiner so ein Wisch verfasst wurde, desto nutzloser ist er im Zweifelsfalle.
    Wenn jemand rückwärts von der Bühne fällt, weil kein Geländer dran war, dann kann das bedeuten:
    - es war von vornherein kein Geländer dran (und die Fachkraft hats nicht bemerkt)
    - es war eins vorhanden, aber der Künstler hats abgeschraubt.

    Im Schadensfall wird der Künstler behaupten, daß kein Geländer da war und die Fachkraft das Gegenteil.

    Wenn Du jetzt einen Zettel hast, wo drauf steht "§§ alles gut... Unterschrift & Datum..." dann hilft das nicht weiter.

    Hast Du eine ausführliche Dokumentation, wo auch erwähnt wird, daß hinten das Geländer ordnungsgemäß montiert wurde, dann hilft das vor Gericht enorm weiter.

    Solche Dokumentationen / Checklisten, sowie was man alles auf den Veranstaltungen in Sachen Sicherheit beachten sollte, findet man hier:
    http://www.paforum.de/buecher/buecher_mvstaettv.html#siv
    (dort gibts auch ein Muster von so einer Checkliste...)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ADMIN
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    1
    • 8. November 2009 um 10:07
    • #4
    Zitat von "sven gärtner"

    es geht um die Betreiberpflichten bzw. Abnahmen von Veranstaltungen als Meister oder VFV.

    Um was für eine "Abnahme" geht es hier überhaupt? Betreiberpflichten sind in der Versammlungsstättenverordnung zu finden, da kommt das Wort "Abnahme" nicht vor.

    Ich werde deshalb den Verdacht nicht los, dass insgesamt nicht verstanden wurde, was eigentlich ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik zu tun hat.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • sven gärtner
    Beiträge
    16
    • 19. November 2009 um 11:47
    • #5

    Hallo,

    also Abnahme ist oder war vieleicht das Falsche wort.

    Mir geht es im moment so wir bekommen eine Produktion ins Haus und die will und muss ja gut Dokumentiert werden.

    Habe auch eine Vordrucke im Netzt gesehen und auch das Buch mit den schönen Checklisten habe ich auch.
    Die werden auch fleißig eingesetzt und auch so bearbeitet wie wir es in unserem Haus so brauchen.#


    Aber was macht Ihr so ? Gibt es sogar vieleicht ein Programm wo ich das alles mit Bearbeiten und Archivieren kann ?

    Danke schon mal für eure Hilfe

    Gruss Sven

  • schmiddy
    Profi
    Beiträge
    120
    • 20. November 2009 um 16:07
    • #6

    Was in der Praxis oft gemacht wird ist das sogenannte "Freizeichnen", wobei der Begriff da eher die Handlung beschreibt als die rechtliche Wertung.
    Als Verantwortlicher lässt man sich von den ausführenden Gewerken schriftlich bestätigen, das alle Arbeiten gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Stand der Technik ausgeführt wurden.
    Ausserdem wird festgehalten, ob es Änderung in der Ausführung in Bezug auf den letzten (aktuellen) Plan gab.
    So hat man als Verantwortlicher (egal ob VfV oder Betreiber) zumindest eine schriftliche Bestätigung über die ausgeführten Arbeiten, was in einem Streitfall nur von Vorteil sein kann.

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