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Praxis mit Kunden

  • ....
  • 29. November 2009 um 16:48
  • ....
    Gast
    • 29. November 2009 um 16:48
    • #1

    Hallo,

    komme gerade von einem sehr nervigen Wochenende zurück, angesagt war eine etwas aufwendigere und amtlichere Installation für einen neuen Club.

    Zum Problem und wie ich darauf reagiert habe...

    Ausgemacht war eine Bezahlung vor Ort via Scheck/Bar/Überweisung mit Zahlungsfähigkeitsangabe. Beim Eintreffen am Club wurde ich auf den nächsten Tag vertröstet, wir fingen trotzdem mit den Arbeiten an, mann will ja nicht gleich was böses denken. Am nächsten Tag war immer noch kein Geld da ( der Name des Geldgebers taucht plötzlich auf... noch nie zuvor gehört... also neue Rechnung schreiben... die Adresse wäre uns erst NACH der Installation ausgehändigt worden ) und wir beschlossen einzupacken und zu fahren. Ich habe dem Kunden ca. 1 Woche davor noch einen Wisch geschickt indem steht dass die Anlage pünktlich zum ausgemachten Termin steht. Der Kunde sagte, er möchte die Anlage erst hören ( hat er bei der Demo schon ) und sehen ob alles funktioniert.

    Wie verfahrt ihr in solchen Situtationen, mit den - meist - ziemlich obskuren Figuren der Diskoszene ? Macht ihr grundsätzlich alles nur gegen Vorkasse ?

    Selbst halb - halb wäre mir bei diesen Typen zu riskant gewesen !

  • Ton_Opa
    Profi
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    • 29. November 2009 um 17:25
    • #2

    Bei unbekannten Gastronomen ist Vorkasse durchaus angebracht. Ich musste feststellen, dass ich oft richtig liege, wenn ein Job irgendwie "komisch riecht". Einen Kunden, der nicht zahlt - oder der pausenlos Absprachen nicht einhält - braucht niemand.

    Offenbar gibt es doch öfter noch unsauberers Geschäftsverhalten. Vorsicht ist auch bei GmbHs geboten, die nur einen einzigen Laden betreiben.

    Ich habe viermal meine Gage durch Androhung von "Showboykott" erpressen müssen und bin 2,5 mal unbezahlt geblieben. Von Kollegen kenne ich ähnliche Geschichten, insbesondere aus dem Gastronomie-Bereich. Gastronomiebetriebe und auch "Eventagenturen" werden öfter mal finanziell sehr gründlich und professionell an die Wand gefahren, so dass für den "kleinen Showtechnik-Installateur" auch bei gerichtlichen Verfahren kaum was überbleibt. Daher unbedingt unbezahlte, verbaute Ware rechtzeitig vor der offiziellen Insolvenz wieder abholen! Sonst "sichern" andere Euer Eigentum für sich.

    Ich halte Dein Verhalten für richtig. Bei Gastronomen setzte ich inzwischen im Vorfeld immer auch einen schriftlichen "Minimalvertrag" auf, der Leistung, aber vor allem Zahlung und Rechnungsempfänger festlegt. Wenn dann bei der Adresse das große herumdrucksen anfängt.... sorry, tschüs!

    Ein solcher Wisch (das kann auch ein Bierdeckel sein) beschleunigt auch das eventuell notwendige Mahnverfahren ungemein.

    Grüße
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • toadie
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    1
    • 29. November 2009 um 17:28
    • #3

    Wenn Vorkasser vereinbart war, dann ist das Geld vorher zu bezahlen und da gibts auch keine Diskussionsgrundlage.

    Im Gegenteil. Der Kunde hat einen Vertrag mit euch, den hat er gebrochen...
    Im normalfall Klage auf Vertragserfüllung, Titel beim Amtsgericht erwirken, sofortige Vollstreckung, Kontopfändung...
    Du must natürlich deine Forderung belegen können.
    Ich denke mal Zeugen das ihr da wart und sogar schon mit der Arbeit angefangen habt sind genug da...
    Ich hoffe ihr habt alles wieder mitgenommen.
    Dann hast du alles richtig gemacht :)

    Und dann kann man ja mal sehen was er auf gerichtlicher Ebene daraus macht... :D

    Oder einfach abhaken und vergessen...

    Gruß
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • sven
    Verifiziert
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    • 29. November 2009 um 21:46
    • #4

    ein Mittel das dir augenblicklich die Liquidität des Gegenüber offenbart ist eine Bankbürgschaft;
    wenn der Kunde keine bekommt, dann :?
    kostet natürlich Gebühren, is klar;

  • tufkaklto
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    • 30. November 2009 um 08:39
    • #5

    Wenn es mal so losgeht, dann ist das Ende schon vorprogrammiert.

    Es gibt auch seriöse Kunden, die bieten von sich aus meist schon Anzahlung an.

    Wenn sich jemand 10 oder 20 % als Sicherheit zurücklegen will, bis die Anlage vernünftig spielt, das geht schon, würde ich aber über einen Notar abwickeln.
    ( kann man ja machen, der Kunde hinterlegt das Geld dort, was er im Erfüllungsfall freigibt. )
    Auf die Art weiß man auch, das der Kunde das Geld hat und nicht nur zu "sparen" versucht.

    Wenn Du einen Notar nimmst, dann bestell Du den und nicht dein Geschäftspartner, denn eine Notar vertritt die Interessen desjenigen, der oihn bestellt !!!

    Aber wie gesagt, wenn jemand schon so anfängt, dann wird es nicht besser.

    Einpacken, fahren, und die Zahlung einklagen.
    Im Extremfall sich dann auf 30 % Storno vergleichen.

    Dann hast Du Kohle für den Aufwand und er Lehrgeld gezahlt.

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  • falcocgn
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    • 30. November 2009 um 14:00
    • #6

    Leute, Leute. In dem geschilderten Fall gibt es doch nichts zu sprechen. Vereinbart war Vorkasse/vor Ort. Wenn der Schuldner das nicht leistet, ist der Vertrag nicht eingehalten und ich bin nicht verpflichtet, meinen Teil einzuhalten. Ich wäre dann gefahren. Besonders im Gastrobereich ist Bargeld immer noch der King.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • sw474
    Gast
    • 30. November 2009 um 21:13
    • #7

    Discos und Clubs grundsätzlich nur mit Vorkasse, vorher KEINE Arbeiten, KEINE Materialbestellung, KEINE Reparatur!

    Gruß, Stefan

  • ....
    Gast
    • 30. November 2009 um 21:51
    • #8

    Hallo,

    denke auch dass ich richtig reagiert habe, jetzt kam eine e-mail mit meinem Schreiben zurück... in dem eben steht dass ich versichere die Anlage bis zum Datum X installiert zu haben. Ich habe leider vorher keine AGB`S ausgehändigt ( Angriffsfläche für Kunden ? ), in meinen AGB´s steht aber geschrieben dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung mein Eigentum ist, und damit kann ich ja immer noch machen was ich will ! Er versucht es jetzt eben auf die Tour, unabhängig von dem dass er uns abzocken wollte.... Leute gibts !

    Hab ich irgendwas zu befürchen ?

    Danke für eure Antworten !

  • toadie
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    • 30. November 2009 um 22:23
    • #9

    Schick ihm eine freundliche mail zurück... in der du vom Vertrag - wegen nichterfüllung seiner Seite - zurück trittst und alle getroffenen Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung für nichtig erklärst...

    Gruß
    Toadie

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  • ....
    Gast
    • 30. November 2009 um 23:37
    • #10

    Naja, diese Bestätigung war auf einen Fantasienamen ausgelegt... XXX in Berlin... da ich ja keine Adresse und Nachnamen hatte, auch keine per Hand Unterschrift von mir, sorry hab ich nicht erwähnt. Ok ich denke ich habe nichts zu befürchten,

    um eine Erfahrung reicher !

    Ja es wäre alles so schön gewesen... es ist so schade sich mit solchen Dingen auseinander setzen zu müssen !

    Ab jetzt alles per Vorkasse,

    Danke euch für eure Erfahrungen und Tipps !

  • toadie
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    • 30. November 2009 um 23:56
    • #11

    *lach* - dann hat er also nichts in der hand :)

    Gruß
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • tufkaklto
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    • 1. Dezember 2009 um 08:50
    • #12

    aber der nuff auch nicht :roll:

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  • ....
    Gast
    • 1. Dezember 2009 um 13:58
    • #13

    naja, viel habe ich blöderweise nicht. Denke jetzt auch nicht unbedingt daran den zu Verklagen, möchte nur Heil aus der Sache rauskommen was angesichts nicht vorhandener Rechnung, da ungültig wegen falschem Namen und Adresse eindeutig der Fall sein wird. Sehr blöd gelaufen, ab jetzt gibts Auftragsbestätigungen

  • tufkaklto
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    • 1. Dezember 2009 um 14:40
    • #14

    Du kannst Auftragsbestätigungen auch so formulieren, das der Auftrag mit Einlangen der Anzahlung auf Deinem Konto bis zum Stichtag YX als bestätigt gilt.
    Nach dem Stichtag XY gibt es keine Auftragsbestätigung, selbst wenn er dann trotzdem noch einzahlt.
    BZW kann diese dann neu verhandelt werden.

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  • ....
    Gast
    • 2. Dezember 2009 um 16:54
    • #15

    Hallo, jetzt hat es die Woche doch noch so ausgesehen dass als ob es klappen könnte, Kunde ist auf Vorkasse eingegangen hat dann aber doch wieder abgesagt !

    Ich habe ca. 10 Arbeitsstunden für die Installation an Aufwendungen, + die verlegten Kabel + Transport.

    Leider habe ich im Vorfeld keine schriftlichen Abmachungen dingfest gemacht. Ich wollte ja, hatte den Vertrag dabei aber wegen fehlender Adresse keine Unterschrift drauf. Desweiteren hat es mächtig pressiert im Vorfeld und es war nicht möglich per Post hin und her zu schicken.

    Die Beweise dass wir da waren liefern ja die Löcher in der Wand + meine Tankstellenrechnungen. Werde es jetzt mit Rechnung und 2 Mahnungen danach versuchen.

    Gibt es eine bessere Möglichkeit ?

  • tufkaklto
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    • 2. Dezember 2009 um 17:40
    • #16
    Zitat von "nuff"

    Leider habe ich im Vorfeld keine schriftlichen Abmachungen dingfest gemacht. Ich wollte ja, hatte den Vertrag dabei aber wegen fehlender Adresse keine Unterschrift drauf. Desweiteren hat es mächtig pressiert im Vorfeld und es war nicht möglich per Post hin und her zu schicken.

    Naja, reingefallen auf den drittältesten Trick der Branche ( Erster Platz ist: Wir haben schon überwiesen, 2. Platz: Ab heute nur noch mit Dir :lol: )

    Ich würd hinfahren und die Kabel rausholen, aus Prinzip.

    Das mit dem Vorkasse doch noch, war nur ein versuch, ob Du darauf einsteigst.
    Dann kann man Dich weiter hinhalten, bis Du das Material verarbeitet hast.......

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  • Mechwerkandi
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    7.712
    • 3. Dezember 2009 um 09:01
    • #17

    Ich arbeite in dem Gastronomie-Umfeld immer gerne nach der "englischen" Methode:
    Hinfahren, fragen: Wieviel Geld ist da?
    "Ja, sooo... 100,-!"
    OK. Kassieren, quittieren, und die 100,- abarbeiten, Kabel ziehen, Dübellöcher bohren, Wandhalter montieren etc. Kommt auf 10,- nicht drauf an.
    Dann nach 14 Tagen wiederkommen und so fort...

  • Emmi
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    77
    • 19. Januar 2010 um 10:50
    • #18

    Hallo,
    hab des öfteren auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

    Schöner Spruch auch noch
    - Bestell schon mal die Finanzierungsübernahme der Leasing ist schon im Büro ... schick ich Dir zu :wink:

    Richtig Spaß haste wenn Dein Material in so einem Laden steht ... natürlich zum Test und zur Überbrückung der Zeit
    bist das bestellte Material angeliefert wird, Du keine Kohle ( Mietgebühr ) trotz Vertrag siehst ..... schwups Hausverbot bekommst und Dein Zeug nicht mal mehr ohne weiteres rausholen kannst.

    Und zu guter Letzt ( nachdem Du Rechtsanwalt / Mahnweg ... Kosten Kosten Kosten ) hattest ... der Laden einfach Insolvenz anmeldet :shock:

    Ist uns passiert.

    ( Hatte Glück konnte wenigstens MEIN Material vor der Insolvenz wieder rausklagen )


    Für uns gilt bei solchen Vögel

    - sofort BARGELD sonst wird nix gemacht
    - Vertrag mit Schlüsselrecht ( ich lass mich nicht mehr ohne mein Zeug vor die Tür setzten ) und Dein "Freund und Helfer"
    macht Dir klar das Du jetzt bitte den "Besitz" des Vogels verlassen wirst - ohne das Du noch was abbaust oder mitnimmst.

    Das mit dem vor die Tür setzten ist schon hart ... kannst aber nix auf die Schnelle dagegen machen. Was Dein Material
    ohne Deine Anwesenheit und ohne Bezahlung "erdulten" muß ... darüber will ich gar nicht nachdenken.

    Aber das funktioniert ohne Weiteres in unserem Staat.

    Viele Grüße
    Emmi

    Sound & Light Emmert
    Prelles 28 - 96224 Burgkunstadt
    http://www.sound-light-emmert.de

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 19. Januar 2010 um 12:57
    • #19

    Ich denke so Fälle hatte jeder schon mal, deswegen ist Vorkasse vor Arbeit das einzigste was zählt und vermieten tu ich schon lange nimmer an Dissen, den müßte ich wirklich schon sehr lange, sehr gut kennen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • madmax
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    Beiträge
    5.380
    • 19. Januar 2010 um 17:33
    • #20

    Das alles ist in der Baubranche noch um einiges schlimmer. Manch' kleiner Handwerker sind darüber pleite gegangen, hat Haus und Hof verloren.
    Material darf übrigens auch nich so einfach wieder ausgebaut werden, vor allem, wenn anfangs Abschläge o.ä. bezahlt wurden.
    Hat der Generalunternehmer konkurs angemeldet (was man ja auch nicht unbedingt gleich erfährt), hat man sofort Hardcorespaß mit der Staatsanwaltschaft, selbst wenn man 'nen Schlüssel hat.
    Im Insolvezverfahren werden dann meistes zuerst Banken, Sozialkassen und das Finanzamt bedient. Was für den kleinen Mann überbleibt; ist bekannt.
    Es gibt Fälle, da mußten Angestellte sogar ausbezahlten Lohn zurückgeben.
    Da werden Firmen nur zum Zweck gegründet, um sie an die Wand zu fahren. Und das schlimmste ist; der Staat deckt das Ganze alles mit seinen Gesetzen...

    Zurück zum Thema; also wir klopfen bei unbekannten Leuten immer vorher auf'n Busch. Bei irgendwelchen Gerüchten ist sogut wie immer ein Fünkchen Wahrheit bei.
    Auch sollte man äußerst misstrauisch werden; wenn man plötzlich aus Ecken Aufträge bekommt, die schon seit Gedenken von Mitbewerbern gemacht werden.
    Und nicht zuletzt sollte man eine potente 'Inkassofirma' an der Hand haben...

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