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  4. Veranstaltungssicherheit

Muss ein Light-Operator während VA Sicherheitsschuhe tragen?

  • rentalmedia / mirco lange
  • 18. Januar 2010 um 15:49
  • rentalmedia / mirco lange
    Beiträge
    34
    • 18. Januar 2010 um 15:49
    • #1

    Hallo miteinander!

    Gibt es eine Regelung die besagt das ein Light-Operator oder auch FOH-Mann etc. während der laufenden Produktion Sicherheitsschuhe tragen muss? Für Auf- und Abbauten, Umbauten etc. ist das klar. Was ist wenn ein Arbeitnehmer sich in diesem Fall den Zeh bricht weil er dumdöselig stolpert.

    Bin mal gespannt was ihr da so sagen könnt!

    Danke und Grüße

    Mirco

    A.¹¹ GmbH & Co. Rentalmedia Germany KG
    Alter Flughafen 14 A
    30179 Hannover

    Tel: 0511/ 92 04 96 04
    Mail: Mirco.Lange@Rentalmedia.de
    URL: Rentalmedia.eu

  • Biby
    Verifiziert
    Beiträge
    104
    • 18. Januar 2010 um 16:26
    • #2

    Ich frage mich gerade, wie die Arbeitssicherheitsschuhe während einer Galaveranstaltung zu meinem Anzug passen.

  • rentalmedia / mirco lange
    Beiträge
    34
    • 18. Januar 2010 um 16:34
    • #3

    Ja eben! Und was ist nur wenn es einen "Unfall" gibt? Hätte ich Sicherheitsschuhe als Techniker tragen müssen???

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  • Biby
    Verifiziert
    Beiträge
    104
    • 18. Januar 2010 um 16:50
    • #4

    Gegenfrage: Muss man während der VA einen Helm tragen, weil da was an der Decke hängt? Manche Sachen erklären sich mit etwas Logik und Verstand eigentlich von selbst.
    Ein Computerprogrammierer trägt ja auch keine Sicherheitsschuhe.
    Und entsprechende Artikel aus einer VBG oder sonstwas sind mir dazu nicht bekannt.

  • david anhäuser
    Verifiziert
    Beiträge
    392
    • 18. Januar 2010 um 20:09
    • #5

    Nein! Muss er nicht!

    Folgendes:

    Wären des Auf/ Um /Abbaus ist die VA eine Baustelle!
    Nach beendigung des Aufbaus ( nach Abnahme, fertigstellung der Baustelle, etc ) ist das ja keine Baustelle mehr!

    Nach der Veranstaltung ( wenn der Abbau beginnt ) ist es wieder eine Baustelle!

    Ausnahmen bestätigen die Regel :wink: z.B.

    Du wärst wären der VA mit Umbauten ( Bühne, Deko, Backline usw ) tätig oder du wärst hinter der Bühne bzw. in der Dimercity tätig, da wären dann doch Sicherheitsschuhe angebracht und unabkömmlich.


    Tipp am rande:

    Es gibt ( wenn ich es so nennen darf ) feine Sicherheitsschuhe die eben auch gut aussehen kosten halt etwas :D

    MFG
    David

  • rentalmedia / mirco lange
    Beiträge
    34
    • 18. Januar 2010 um 20:37
    • #6

    gibt es denn einen paragraphen einer vorschrift oder sowas? denn die bg ist da wohl gerad anderer meinung bei einem kollegen und seinem verletzten light op. der hat sich den zeh gebrochen während der show. nein, keine umbauten, nur zu doof zum gehen :lol:

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  • stroti
    Gast
    • 18. Januar 2010 um 20:53
    • #7

    Hallo zusammen,

    welche PSA an welchem Arbeitsplatz notwendig ist, wird aus einer Gefährdungsbeurteilung abgeleitet.
    Sind besondere Gefahren für die Füße des Beschäftigten vorhanden (z.B. Quetschungen, etc) so muss entsprechende PSA durch den Arbeitgeber /Unternehmer bereitgestellt werden, falls technische oder organisatorische Maßnahmen nicht realisiert werden können.

    Dein einem "reinen" FoH-Operator sehe ich diese Gefährdung in der Regel nicht.
    Man muss aber im Einzelfall die reelle Situation vor Ort bewerten.


    Zitat


    Wären des Auf/ Um /Abbaus ist die VA eine Baustelle!
    Nach beendigung des Aufbaus ( nach Abnahme, fertigstellung der Baustelle, etc ) ist das ja keine Baustelle mehr!

    Das ist so allgemein nicht richtig. Auch wenn wir oft so lapidar von einer "Baustelle" sprechen, handelt es sich rein rechtlich nicht
    zwingend um eine solche. Dazu bitte einmal in den Anwendungsbereich der Baustellenverordnung schauen.
    Oder habt ihr die Aufbauphase als Bauvorhaben angemeldet, immer einen SiGeKo vor Ort und ein Baustellenschild aufgehängt?

    Beste Grüße
    Ralf

  • Hami
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    • 19. Januar 2010 um 08:51
    • #8

    Noch einmal: es gibt nicht für jede erdenkliche Situation konkret ausformulierte Paragraphen!

    Wenn also die BG meckert, soll sie dies begründen. Wir können hier erst richtig sinnvoll diskutieen, wenn wir wissen, was für ein Schaden durch welches Problem eingetreten ist (also im nachhinein eine Bewertung aufstellen) und warum die BG eine ablehnende Haltung hat (wofür wir dann entweder Verständnis haben, oder Gegenargumente liefern können). Alles andere ist Phantasie mit Schneegestöber, hier muss der konkrete Einzelfall betrachtet werden.

  • Kracky
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    • 19. Januar 2010 um 11:28
    • #9

    Ihr müßt euch immer eines merken die BG ist eine Versicherungsgesellschaft wie viele andere auch und wenn die eine Möglichkeit sehen sich zu drücken wird diese auch genutzt, zwar sicher nicht im ersten Moment, also gezahlt wird vorerst einmal aber dann eben im Nachhinein.
    Es ist z.B. ein riesen Unterschied ob du dir eine Hand gequetscht hast mit Handschuhen oder ohne, ebenso ist es ein Unterschied hier in diesem Fall mit den Sicherheitsschuhen wobei wirklich die Frage ist wie hat er sich den diesen Zeh gebrochen. Hatten wir einen offenen Untergrund mit Spalten und absätzen und er ist mit seinem weichen Schuhwerk in solch einer Öffnung hängen geblieben oder hat er sich schlicht und einfach den Zeh irgendwo entsprechen angeschlagen, dann kann der auch in einem zu engen Sicherheitsschuh gebrochen sein. Vorallem wer hat den Unfallbericht geschrieben, den zu schreiben ist eine wissenschaft für sich, jede falsche Formulierung kann schon dazu führen das die BG zickt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Wolfgang Peter
    Verifiziert
    Beiträge
    46
    • 21. Februar 2010 um 23:18
    • #10

    Wie immer gibt es leider keine allgemein gültige Antwort.

    Aber ein Hinweis: In der Regel werden wir doch alle so aufbauen, das auch die Besucher der Veranstaltung ohne Sicherheitsschuhe auskommen, oder?

    Und dann eben der Fall: Wenn das Lichtpult dann über 2 Steigleitern erreichbar hinter der Klimaanlage, 2m "schwebend" auf Layher damit der Mann auch in etwa sieht was die Lampen leuchten, steht .... Da wäre dann auch noch ein Gurt sinnvoll ...

    Aber in der Tat meine Meinung: eine BG ist nur ein aufgeblasener Unfallversicherer, der nur ungern Kohle rausrückt. Vor vielen Jahren sicher erforderlich gewesen, dem ein autonomes Recht einzuräumen (7. Sozialgesetzbuch §15 meine ich), so ist da ein Apparat entstanden, der "ein wenig über´s Ziel hinausschießt". Und an dem im Rahmen der EU kräftig gesägt wird.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten und selber weiterverwenden!

  • MiDoe
    Profi
    Beiträge
    16
    • 15. März 2010 um 15:41
    • #11
    Zitat von "Biby"

    Ich frage mich gerade, wie die Arbeitssicherheitsschuhe während einer Galaveranstaltung zu meinem Anzug passen.

    Guckst Du hier, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe im Gala-Look: http://berufsbekleidung.engelbert-strauss.de/schuhe/sicherh…uhe-office.html

    :D

    viele Grüße

    MiDoe

    Michael Doepke - http://www.midoe.de/ - Lichtler-Forum.de - MiDoe@gmx.de

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