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was darf die Fachkraft mehr ?

  • Peerless
  • 31. Januar 2010 um 09:47
  • Peerless
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    4.334
    • 31. Januar 2010 um 09:47
    • #1

    ...stellt sich bei mir die Frage ob ich als Fachkraft für Veranstaltungstechnik, rechtlich mehr machen darf als als "nicht Fachkraft" ? Ich selber bin schon mal Elektrofachkraft und darf somit Stecker einsteken und Sicherungen wieder reindrücken :)

    http://www.ae-rental.de

  • Biby
    Verifiziert
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    • 31. Januar 2010 um 10:31
    • #2

    Sagen wir es mal so: Ein Elektro(anlagen)installateur darf alles, was nicht unbedingt von einem Elektromeister abgenommen werden muss. Was da ein Meister unterschreiben muss, steht in der VDE.
    Sprich auch Ton und Lichtanlagen installieren, selber die Verkabelung herstellen etc ab Sicherungsausgang.
    Erst wenn es an die Sicherungskästen intern geht, ist da Ende. Wobei bei einem fachgerechten Wechsel von Sicherungsautomaten oder FIs (RCDs) auch niemand Einwände erhebt.

    Nach allen Informationen, die ich über eine Elektrofachkraft VT gelesen habe, darf diese zwar elektrische Anlagen zusammenstellen und prüfen, aber offensichtlich nicht in die interne Verkabelung eingreifen. Also auch nicht bei Bedarf mal einen blanken 3x63 Anschluss direkt an die Sicherungen anklemmen, wenn keine CEE Dose vorhanden ist.

    Eine Fachkraft für VT darf nur konfektionierte Anlagen zusammenstecken, mehr nicht.
    Wobei kein Hahn danach kräht, wenn die auch mal einen kaputten Stecker an einer Lampe wechselt.

    Nichtfachkräfte: Mir sind immer noch etliche Firmen bekannt, die keine einzige Fachkraft irgendeiner Richtung beschäftigen und trotzdem laufend ihre Ton- und Lichtanlagen auf- und abbauen, teils mit haarsträubenden Konstruktionen. Einmal war es so schlimm, dass ich das Ordnungsamt gerufen habe. Resultat: Die Firma musste vor der Veranstaltung die gravierendsten Sicherheitsmängel beseitigen, mehr is da aber auch nicht passiert.

    Wichtigste Regel: Ich mache nichts, was mir unsicher erscheint und wofür ich nicht ruhigen Gewissens die volle Verantwortung übernehmen kann.

    Man möge mich korrigieren, wenn sich da in den letzten 2 Jahren wieder was entscheidendes geändert haben sollte oder ich was falsch interpretiert habe.

  • timotimo
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    • 31. Januar 2010 um 11:22
    • #3
    Zitat von "Biby"


    Nach allen Informationen, die ich über eine Elektrofachkraft VT gelesen habe, darf diese zwar elektrische Anlagen zusammenstellen und prüfen, aber offensichtlich nicht in die interne Verkabelung eingreifen. Also auch nicht bei Bedarf mal einen blanken 3x63 Anschluss direkt an die Sicherungen anklemmen, wenn keine CEE Dose vorhanden ist.


    Nicht ganz. Die "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" ist "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten". Wenn die festgelegte Tätigkeit, für die u.a. eine Ausbildung erfolgt sein muss, jetzt lautet: "blanken CEE-Anschluss anklemmen..." dann darf die Fachkraft das auch, soweit der Stromversorger in den TAB oder der Gesetzgeber im EnWG oder der NAV das nicht ausschliesst.

    Zitat


    Nichtfachkräfte: Mir sind immer noch etliche Firmen bekannt, die keine einzige Fachkraft irgendeiner Richtung beschäftigen und trotzdem laufend ihre Ton- und Lichtanlagen auf- und abbauen, teils mit haarsträubenden Konstruktionen. Einmal war es so schlimm, dass ich das Ordnungsamt gerufen habe. Resultat: Die Firma musste vor der Veranstaltung die gravierendsten Sicherheitsmängel beseitigen, mehr is da aber auch nicht passiert.


    Das hat m.M.n. nicht viel mit Fachkraft oder nicht zu tun, sondern mit Fachkenntnis, Materialverfügbarkeit, Umsetzungswillen, usw.

    Ein entscheidender Vorteil der Fachkraft findet sich in der VStättVO §40 Abs.5, 4.
    Die Fachkraft kann unter bestimmten Voraussetzungen die Aufsicht übernehmen.

  • tufkaklto
    Profi
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    7.116
    • 31. Januar 2010 um 11:26
    • #4
    Zitat

    Zitat:
    Nichtfachkräfte: Mir sind immer noch etliche Firmen bekannt, die keine einzige Fachkraft irgendeiner Richtung beschäftigen und trotzdem laufend ihre Ton- und Lichtanlagen auf- und abbauen, teils mit haarsträubenden Konstruktionen. Einmal war es so schlimm, dass ich das Ordnungsamt gerufen habe. Resultat: Die Firma musste vor der Veranstaltung die gravierendsten Sicherheitsmängel beseitigen, mehr is da aber auch nicht passiert.

    Ich wage mal zu behaupten, das eine Fachkraft nicht zwangsläufig ordentlich arbeitet.

    Im laufe meiner karriere hab ich das ebenso oft schon umgekehrt erlebt, Scheininhaber mit völligem Schwachsinn, dafür aber lange gediente techniker, die wirklich wissen, wie es geht.

    Also, bei Qualität würd ich mich mal jetz nicht unbedingt darauf verlassen, das jemand, der eine Prüfung geschafft hat, auch wirklich sinnvoll arbeitet.

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  • Biby
    Verifiziert
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    • 31. Januar 2010 um 12:20
    • #5
    Zitat von "timotimo"

    Nicht ganz. Die "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" ist "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten". Wenn die festgelegte Tätigkeit, für die u.a. eine Ausbildung erfolgt sein muss, jetzt lautet: "blanken CEE-Anschluss anklemmen..." dann darf die Fachkraft das auch, soweit der Stromversorger in den TAB oder der Gesetzgeber im EnWG oder der NAV das nicht ausschliesst.

    Die Frage ist, inwieweit diese Ausbildung geht. Letztlich ist das ja ein geraffter Kurs, und ich habe mal in einen Lehrplan hineingeschaut.
    Ich habe den praktischen Teil, u.a. eben den Anschluss an einen Sicherungskasten, sowie die eigenständige Verdrahtung von solchen Anlagen definitiv vermisst. Es machte den Eindruck, als ob beim simplen fachgerechten Wechseln eines Drehstromsteckers die Praxis endet.

    Ich lasse mich aber gerne belehren, dass es da vielleicht jetzt Kurse gibt, die umfangreicher sind.

    Nur ein Beispiel: Ein Küchenbauer macht eine Ausbildung zur Elektrofachkraft, damit er einen Herd beim Einbau der Küche fachmännisch anschliessen darf. Er darf dann aber definitiv nicht die vorhandene Elektroinstallation ändern, Steckdosen in der Wand eigenständig verlegen, oder gar die alten zu schwachen Sicherungen im Sicherungskasten ändern. Ausnahme: Er weist diese Kenntnisse explizit nach und lässt sich das von der IHK bestätigen. Aber wenn das soweit kommt, dann könnte man den Beruf des Elektroinstallateurs eigentlich auch abschaffen... dann könnte ja auch jeder Maurer mit einer solchen Zusatzausbildung die komplette Elektroinstallation im Haus mit machen???

  • tufkaklto
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    • 31. Januar 2010 um 12:26
    • #6
    Zitat

    dann könnte ja auch jeder Maurer mit einer solchen Zusatzausbildung die komplette Elektroinstallation im Haus mit machen???

    Passiert öfter, als man glaubt.

    Zum Schluß wird dann kurz der Elektromeister geholt, bei dem man das Material gekauft hat, und der gibt sein OK unter den erforderlichen Zettel.
    Jeder hat verdient bzw. sich was gespart.
    Und alles ist gut :roll:

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  • Biby
    Verifiziert
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    • 31. Januar 2010 um 12:43
    • #7
    Zitat von "klauston"

    Passiert öfter, als man glaubt.

    Zum Schluß wird dann kurz der Elektromeister geholt, bei dem man das Material gekauft hat, und der gibt sein OK unter den erforderlichen Zettel.
    Jeder hat verdient bzw. sich was gespart.
    Und alles ist gut :roll:

    Bis das erste Haus durch einen Kabelbrand abfackelt...

    Ist das in Ösiland so? Bei uns ist das verboten.

  • tufkaklto
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    • 31. Januar 2010 um 12:57
    • #8

    Diese Art von Pfusch mag verboten sein, ist aber bei Euch mit Sicherheit genau so Realität wie bei uns.

    Man braucht ja nur jemanden, der unterschreibt.

    Ich wollte damit nur aufzeigen, das die "Fachkraft Theorie " nicht unbedingt immer zur Verbesserung beiträgt.

    Mir haben in meiner Praxis 2 x sogenannte Meister für Elektrotechnik bei Anschlüßen die Phase und den Nuller vertauscht.

    Um was abzufackeln, benötige ich nicht zwingend ungelernte, das schaffen auch Meister. :D

    Mir sind Leute lieber, die wissen was sie tun, Papier ist geduldig.
    Einen Schein hat man leider viel zu schnell heutzutage :(

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  • binson
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    • 31. Januar 2010 um 13:07
    • #9
    Zitat von "timotimo"

    Die "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" ist "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".


    Nein! Frühe Jahrgänge (vor 2002) mussten den Titel extra erwerben, mittlerweile ist er in die Ausbildung integriert und Elektrotechnik ist Sperrfach in der Abschlussprüfung.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft…taltungstechnik

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)

    Blog: Optinal Mittelgrund

    Einmal editiert, zuletzt von binson (31. Januar 2010 um 13:27)

  • Biby
    Verifiziert
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    104
    • 31. Januar 2010 um 13:18
    • #10
    Zitat von "klauston"

    Um was abzufackeln, benötige ich nicht zwingend ungelernte, das schaffen auch Meister. :D

    Mir sind Leute lieber, die wissen was sie tun, Papier ist geduldig.
    Einen Schein hat man leider viel zu schnell heutzutage :(

    Sowas habe ich leider auch schon erlebt :oops:
    Ein Elektromeister hat mir zu einem Stadtfest einen 3 x 32 A CEE für meine Tonanlage gelegt. Verteilung hatte ich selber.
    Nach zwei Stunden !!! Betrieb fackelten mir zwei Endstufen ab.
    Beim Nachforschen stellte sich heraus, dass im Zuleitungskabel des Meisters gar kein Nullleiter vorhanden war. Auf Nachfrage meinte dieser: "wozu auch? Bei Drehstrom braucht man doch keinen Null..." :cry:
    Der Meister hat mir den Schaden gezahlt, aber seit dem Tag habe ich IMMER einen Duspol dabei.
    Trotzdem: Sowas sind und bleiben Ausnahmen.

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 31. Januar 2010 um 19:18
    • #11
    Zitat von "Biby"

    Ausnahme: Er weist diese Kenntnisse explizit nach und lässt sich das von der IHK bestätigen. Aber wenn das soweit kommt, dann könnte man den Beruf des Elektroinstallateurs eigentlich auch abschaffen... dann könnte ja auch jeder Maurer mit einer solchen Zusatzausbildung die komplette Elektroinstallation im Haus mit machen???

    Was hat die IHK damit zu tun? Gar nichts.

    Zitat von "Biby"

    Bis das erste Haus durch einen Kabelbrand abfackelt...

    Ist das in Ösiland so? Bei uns ist das verboten.

    Wo steht, dass das verboten ist? Das ist Praxis. Der Elektromeister, der das abnimmt, hält aber den Kopf hin. Und die EFK ffT baraucht für ihre festgelegte Tätigkeit eben keinen Meister. Der ausführende Maurer, mit anschliessender Meisterabnahme ist evtl. eine Elektrotechnisch unterwiesene Person.


    binson: so hatte ich das gemeint. Die EFK ffT ist Teil der Fachkraft- und der Meisterausbildung (FR Halle und Beleuchtung).

    Zitat von "Biby"

    Nur ein Beispiel: Ein Küchenbauer macht eine Ausbildung zur Elektrofachkraft, damit er einen Herd beim Einbau der Küche fachmännisch anschliessen darf. Er darf dann aber definitiv nicht die vorhandene Elektroinstallation ändern, Steckdosen in der Wand eigenständig verlegen, oder gar die alten zu schwachen Sicherungen im Sicherungskasten ändern. Ausnahme: Er weist diese Kenntnisse explizit nach und lässt sich das von der IHK bestätigen. Aber wenn das soweit kommt, dann könnte man den Beruf des Elektroinstallateurs eigentlich auch abschaffen... dann könnte ja auch jeder Maurer mit einer solchen Zusatzausbildung die komplette Elektroinstallation im Haus mit machen???


    Ein Küchenbauer ist keine Elektrofachkraft und wird auch durch einen Kurs nicht zu einer solchen. Er wird durch eine entsprechende Schulung (unter bestimmten Voraussetzungen) zur "EFK für festgelegte Tätigkeiten". Eine Voraussetzung ist, dass die Gewerke zusammenhängen. Also z.B. beim Küchenbauer: den Herd anschliessen. Aber eben nicht beim Maurer: die Elektroverkabelung machen.

  • djobi
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    • 31. Januar 2010 um 21:19
    • #12

    Danke Timo für die Richtigstellungen,

    aber die Frage war nicht gar nicht nach der EVK für festgelegte Tätigkeiten (was Peerless ja lt. eigener Aussage ist), sondern die FK für VT, oder?
    Und das ist IMHO in der Versammlungsstättenverordnung geregelt, wann eine solche ausgebildete Kraft notwendig wird, bzw. was diese dann darf. (Und wann auch diese nicht mehr reicht und ein Meister zu gegen sein muss)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • binson
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    • 31. Januar 2010 um 21:27
    • #13
    Zitat von "djobi"

    Und das ist IMHO in der Versammlungsstättenverordnung geregelt, wann eine solche ausgebildete Kraft notwendig wird, bzw. was diese dann darf. (Und wann auch diese nicht mehr reicht und ein Meister zu gegen sein muss)


    Dort oder hier:
    BGI 810-0: Einsatz von Bühnen- und Studiofachkräften
    (Ich hoffe, das ist die aktuell gültige Version.)

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  • Peerless
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    • 31. Januar 2010 um 22:20
    • #14

    ...ich glaube ich hab die Frage nicht ganz richtig gestellt : Also was darf die Fachkraft für Veranstaltungstechnik mehr als ein normal sterblicher ? mal den Elektroteil ausgenommen, den darf ich ja schon ;)

    http://www.ae-rental.de

  • binson
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    • 31. Januar 2010 um 22:43
    • #15

    Wird Deine Frage nicht ausreichend durch obiges PDF beantwortet?

    Schau Dir doch einfach Tabelle 1 auf Seite 7 und Tabelle 2 auf Seite 8 sowie die angefügten Beispiele an! :D

    Noch Fragen offen?

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  • falcocgn
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    • 1. Februar 2010 um 11:12
    • #16

    binson: das ist nicht mehr ganz aktuell. Die BGI 810-0 wurde abgelöst durch die BGI 810-1 "Sicherheit auf Produktionen und Veranstaltungen" Stand 2008, erhältlich mit einer sehr interessanten CD-ROM bei der VBG. Die Tabelle findet sich dort im Anhang.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • binson
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    • 1. Februar 2010 um 18:34
    • #17

    Danke Falco, das dachte ich mir fast. :oops:

    Ich war nur leider nicht clever genug, bei der VBG nachzusehen:
    http://www.vbg.de/apl/zh/bgi810_1/inhalt.htm

    Viel dürfte sich bei diesen Tabellen aber auch nicht geändert haben, denke ich.

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  • Wolfgang Peter
    Verifiziert
    Beiträge
    46
    • 21. Februar 2010 um 23:04
    • #18

    Um auf die Frage des Threaderstellers einzugehen:

    Nach 3 Jahren Berufserfahrung als Fachkraft kannst Du Verantwortlicher für VT in einer Versammlungsstätte werden, sofern die Szenenfläche dort nicht zu groß ist (siehe §40 VStättVO).

    Dann darfst Du als Fachkraft vor Gericht geradestehen, wenn Du Dinge gebaut hast, die Du so nicht hättest bauen dürfen, bei denen etwas schief ging, Dich auch jemand angezeigt hat und Du auf Grund der Ausbildung hättest wissen müssen das das so falsch gebaut ist.

    Es gibt sicher noch mehr Aspekte, auf was zielt Deine Frage denn?

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten und selber weiterverwenden!

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