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Werkvertrag - Honorarvertrag

  • schwarzi76
  • 31. Januar 2010 um 18:16
  • schwarzi76
    Beiträge
    21
    • 31. Januar 2010 um 18:16
    • #1

    Werkvertrag - Honorarvertrag

    HAllo Leute

    Gibt es jemanden der mir ein Muster von einem Werkvertrag bzw Honorarvertrag für einen Freien Mitarbeiter ( Auf & Abbau von Licht & Tonanlagen ) zur verfügung stellen kann ???

    Oder wie wird das bei euch so geregelt ???

    Beste grüße Schwoarzi

  • Biby
    Verifiziert
    Beiträge
    104
    • 31. Januar 2010 um 18:30
    • #2
    Zitat von "schwarzi76"

    Werkvertrag - Honorarvertrag

    HAllo Leute

    Gibt es jemanden der mir ein Muster von einem Werkvertrag bzw Honorarvertrag für einen Freien Mitarbeiter ( Auf & Abbau von Licht & Tonanlagen ) zur verfügung stellen kann ???

    Oder wie wird das bei euch so geregelt ???

    Beste grüße Schwoarzi

    Schwierig. Je nach Firma reicht mal ein Telefonat oder eine Mail, manchmal wird auch erst alles mögliche an Unterlagen von einem freien Mitarbeiter verlangt.
    Das Standardpapier als Werkvertrag gibt es nicht.
    Als Freiberufler muss man selber handeln und verhandeln.

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 31. Januar 2010 um 19:52
    • #3

    Google mal nach "IHK Werkvertrag".

    Biby: warum musst du zu jedem Thema schreiben, dass du eigentlich nichts zu dem Thema weisst? :shock:

  • Biby
    Verifiziert
    Beiträge
    104
    • 31. Januar 2010 um 20:31
    • #4
    Zitat von "timotimo"

    Google mal nach "IHK Werkvertrag".

    Biby: warum musst du zu jedem Thema schreiben, dass du eigentlich nichts zu dem Thema weisst? :shock:

    Um den Leuten zu verdeutlichen, dass hier einige selbsternannte Fachleute offensichtlich die Praxis gar nicht kennen? :lol:

  • tufkaklto
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.116
    • 31. Januar 2010 um 20:33
    • #5

    Ui, wir haben wieder einen NEUEN :lol: :lol:

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  • Biby
    Verifiziert
    Beiträge
    104
    • 31. Januar 2010 um 21:02
    • #6
    Zitat von "klauston"

    Ui, wir haben wieder einen NEUEN :lol: :lol:


    ????? Was soll mir das sagen? Sind hier keine "Neuen" erwünscht?

  • djobi
    Verifiziert
    Reaktionen
    85
    Beiträge
    5.132
    Marktplatz Einträge
    1
    • 31. Januar 2010 um 21:05
    • #7
    Zitat von "klauston"

    Ui, wir haben wieder einen NEUEN :lol: :lol:


    ja, die Erfahrung hab ich auch schon gemacht :D
    Sachkundige "Neue" sind immer gerne gesehen - Biby, füll doch mal bitte dein Profil aus - das würde helfen dich einzuschätzen.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • david anhäuser
    Verifiziert
    Beiträge
    392
    • 31. Januar 2010 um 21:38
    • #8

    Ich würd denn Vertrag mir selbst erstellen, wie folgt:

    1. Wer macht mit wem Vertrag
    1a. Um welchen Job/ Leistung geht es
    2. Von wann bis wann ( Datum/ Uhrzeiten/ Stunden zahl usw )
    3. Vergütung ( Zahlungsziel/ Höhe/ Skonto, etc )
    4. Haftungsrelevantte sachen ( HAV/ Krankenversicherung usw )
    5. Bei Verstoß gegen Inhalte, nicht erbringung Leistung usw
    6. Salvoklause etc

    so einfach ist das erstmal und dann gibt es noch zu beachten das es natürlich nicht das BGB usw verletzt aber das würd ich erstmal stehen lassen.....

    @ Bibi die Aussage IHK...

    naja auf sowas kommt auch jeder selber oder??

  • tufkaklto
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.116
    • 31. Januar 2010 um 22:10
    • #9
    Zitat von "Biby"

    ????? Was soll mir das sagen? Sind hier keine "Neuen" erwünscht?

    Im Gegenteil, aber der Kollege timotimo hat das ja schon erwähnt.

    Aber wie gesagt, Neue Kollegen sind erwünscht.

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  • Biby
    Verifiziert
    Beiträge
    104
    • 1. Februar 2010 um 00:32
    • #10
    Zitat von "david anhäuser"

    Ich würd denn Vertrag mir selbst erstellen, wie folgt:

    1. Wer macht mit wem Vertrag
    1a. Um welchen Job/ Leistung geht es
    2. Von wann bis wann ( Datum/ Uhrzeiten/ Stunden zahl usw )
    3. Vergütung ( Zahlungsziel/ Höhe/ Skonto, etc )
    4. Haftungsrelevantte sachen ( HAV/ Krankenversicherung usw )
    5. Bei Verstoß gegen Inhalte, nicht erbringung Leistung usw
    6. Salvoklause etc

    so einfach ist das erstmal und dann gibt es noch zu beachten das es natürlich nicht das BGB usw verletzt aber das würd ich erstmal stehen lassen.....

    @ Bibi die Aussage IHK...

    naja auf sowas kommt auch jeder selber oder??

    Alles anzeigen

    Zum ersten Teil: Stimmt soweit. Sollte jeder Kaufmann können.

    Zum zweiten Teil: Was habe ich zur IHK ausgesagt? :?:

  • david anhäuser
    Verifiziert
    Beiträge
    392
    • 1. Februar 2010 um 11:08
    • #11

    upps in der zeile verlesen naja kann passieren

    :D :lol:

  • tufkaklto
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.116
    • 1. Februar 2010 um 11:11
    • #12

    So, ich schalte mich mal auch wieder ein.

    Da der Kollege, der angefragt hat, aus Österreich kommt, versuche ich es mal mit einer kurzen Erklärung nach den Österr. Gesetzen.

    Du mußt mal zwischen 2 Dingen unterscheiden:

    1.:
    Selbständig bzw Neuer Selbstständiger mit Gewerbeschein.
    In dem Fall mußt Du Dich selbst um Deine Gewerbescheine und die Anmeldung bei der Sozialversicherung kümmern.
    Du mußt auch selbstständig Deine Steuern UND Sozialabgaben abführen

    2.:
    Werkvertrag:
    In diesem Fall bist Du beim Arbeitgeber Unfall und Pensions, und Krankenversichert, jedoch keine Auszahlung für Krankenstand
    Die Sozialabgaben ( waren früher um die 20 % , genaue Infos vom Steuerberater) werden in der Regel vom Arbeitgeber direkt eingezahlt und Dir von Deinem Entgelt abgezogen.
    Die Einkommenssteuer mußt Du selbst angeben und abführen.
    Umsatz nur bis zu einer gewissen Höhe ( meines Wissens um die 30.000 ca, genaue Infos vom Steuerberater ) und ohne Umsatzsteuer.
    Wichtig:
    bei der Tätigkeit im Werkvertrag ist man nur fein raus, wenn man nicht weisungsgebunden, ohne fixe Arbeitszeiten ( das heißt, man kann die Arbeitszeit, wann man die Tätigkeit ausführt selbst wählen ), bekommt keinen Arbeitsplatz zugewiesen und liefert am Ende der Arbeit nur ein Ergebnis ab. ( wie zb jemand, der bis zum Tag X ein Manual für ein Gerät schreibt )
    Treffen diese Dinge nicht zu, dann kann bei einer Krankenkassenprüfung von dieser ein reguläres Arbeitsverhältnis festgestellt werden und diese Beträge im Nachhinein nachgefordert.


    Also genau schauen, was man will.

    Wenn man mal langsam in dieser Branche anfangen will, kann man sich ja mal als " Neuer Selbstständger " melden.

    Infos gibt es dazu von jedem Steuerberater, den ich Dir empfehlen würde.
    Ein Einstandsgespräch kostet in der Regel nichts, und nach einem jahr gibt man die sortierten Unterlagen ab.
    Das kosten meist auch nicht viel, aber ein guter Steuerberater weißimmer, wo er was sparen kann.

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