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Defekt durch Leihkunden...

  • stagecrew sasse
  • 3. Februar 2010 um 11:15
  • stagecrew sasse
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    476
    • 3. Februar 2010 um 11:15
    • #1

    Hallöchen an die Herren und Damen es Forums,

    die Vorgeschichte, es wurden 2 Lifte und zwei Wind ups Manfrotto 087... von mir in einem Veranstaltungshaus samt Truss für einen Karnevalsverein aufgebaut, der Kunde war auch dabei und hat mir beim Aufbau geholfen.
    Veranstaltung vorbei, Material Abbau, doch als ich das Material abbauen wollte, lag alles schon im Foyer und wurde durch Mitglieder des Vereins abgebaut.
    Da ich schon zu oft Lehrgeld bei Verleih bezahlt habe, habe ich alles getestet, UND siehe da, ein Manfrotto wurde wieder runtergeleiert, ohne die Sicherungsschraube in der Nähe der Kurbel zu lösen, Rohr total verbogen!
    Das habe ich dem Kunden vor Ort mitgeteilt und auch gezeigt! Der Verein hat es dann bei der Versicherung angezeigt, aber die Versicherung von denen zahlt nicht bei geliehenen Sachen!

    Nun möchte man mir ein neues Manfrotto zahlen (warte noch auf Zahlung:-) ABER gleichzeitig möchte man dann das ich denen das defekte Manfrotto aushändige!

    Damit ihr es richtig versteht, ich möchte das Defekte nicht behalten um es reparieren zu lassen (denke eh das die Kosten den Neukauf übersteigen)!
    Es geht mir darum, dass dann wieder ein Vereinsschlosser denkt, er bekommt das wieder hin und beim nächsten Einsatz passiert was schlimmes mit dem Ding und es kommt trotzdem irgendwie auf mich zurück....

    Wie handhabt ihr sowas?

    Danke für eure Hilfe

    Grüsse

  • 4711
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    1.030
    • 3. Februar 2010 um 11:21
    • #2

    Wenn sie dir das defekte Teil bezahlen müßt du es auch denen aushändigen.
    Wenn sie es dann reparieren und wieder einsetzen, liegt es nicht mehr in deiner Verantwortung. Das ist zwar nicht schön, aber deswegen würde ich kein schlechtes Gewissen haben.
    Außerdem wer sagt dir denn, das ein Schlosser mit den richtigen Ersatzteilen das nicht wieder hin bekommt.

    Zur Absicherung, lass dir doch einen Lieferschein unterschreiben, mit dem Hinweis auf den Defekt.

  • Kracky
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    • 3. Februar 2010 um 12:05
    • #3

    Würde ich auch so machen, defektes Gerät mit selben Vermerk auf der Rechung abrechnen, was die dann damit tun liegt nicht in deiner Einfluss.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • test
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    4
    • 3. Februar 2010 um 12:35
    • #4

    so teuer ist die rep auch nicht. ich weiß jetzt leider nicht was die rohre kosten, aber repariert habe ich die immer. das hat sich auch immer gelohnt. ja ich habe immer originalteile verwandt

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • stageshow
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    12
    • 3. Februar 2010 um 17:11
    • #5
    Zitat von "stagecrew sasse"

    Es geht mir darum, dass dann wieder ein Vereinsschlosser denkt, er bekommt das wieder hin und beim nächsten Einsatz passiert was schlimmes mit dem Ding und es kommt trotzdem irgendwie auf mich zurück....

    Grüsse

    Hallo Gemeinde,
    also das mit dem Einsatz des "reparierten" Stativs bei anderen VA´s ist die eine Sache, aber was wenn du den Job nächstes Jahr wieder bekommst und der Kunde sagt: "Hey wir brauchen aber dieses Mal ein Stativ weniger!" Und dann passiert was mit dem Material! Und dann ist wieder Material von dir im Eimer! Und natürlich auch weniger Kohle in der Kasse :)
    Wäre eine Möglichkeit das dem Kunden so zu erklären, dass wenn er vor hat das Teil wieder instandzusetzen, das es dann auch vorschriftsgemäß gemacht wird! Evtl. kannst du dir das ja auch unterschreiben lassen, dann biste auf jeden Fall auf der sicheren Seite wenn später was damit passiert!
    Und sollte dieser Fall eintreten, dass du die VA wieder machst, würde ich mir GANZ genau anschauen ob das Stativ wirklich das trägt was es soll!

    MfG
    Lars

  • Kracky
    Profi
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    Beiträge
    12.055
    • 3. Februar 2010 um 22:41
    • #6
    Zitat von "stageshow"

    Hallo Gemeinde,
    also das mit dem Einsatz des "reparierten" Stativs bei anderen VA´s ist die eine Sache, aber was wenn du den Job nächstes Jahr wieder bekommst und der Kunde sagt: "Hey wir brauchen aber dieses Mal ein Stativ weniger!" Und dann passiert was mit dem Material! Und dann ist wieder Material von dir im Eimer! Und natürlich auch weniger Kohle in der Kasse :)
    Wäre eine Möglichkeit das dem Kunden so zu erklären, dass wenn er vor hat das Teil wieder instandzusetzen, das es dann auch vorschriftsgemäß gemacht wird! Evtl. kannst du dir das ja auch unterschreiben lassen, dann biste auf jeden Fall auf der sicheren Seite wenn später was damit passiert!
    Und sollte dieser Fall eintreten, dass du die VA wieder machst, würde ich mir GANZ genau anschauen ob das Stativ wirklich das trägt was es soll!

    MfG
    Lars

    Mein Material kommt nur auf meine Stative von denen ich genau weiß das die sicher sind und das ist fakt!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Audiowerk
    Verifiziert
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    2.757
    • 4. Februar 2010 um 13:30
    • #7

    Über sowas würde ich mir niemals den Kopf zerbrechen. Denen wird der Eisenschrott ausgehändigt, und ob das Ding jetzt wieder instandgesetzt oder in der nächsten Vollmondnacht als Mordwaffe gebraucht wird, wäre mir sowas von wurschtegal... damit können die doch machen, was sie wollen. Du bist aus der Sache raus. Allenfalls ist da eine moralische Verpflichtung, denen bei der Übergabe zu sagen, dass Gefahren bei mangelhaft repariertem Zeugs entstehen können.

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 8. Februar 2010 um 11:29
    • #8

    sehe ich ganz genauso.
    Wiederbeschaffungswert bezahlt bekommen, Schrottstativ entsorgt. Was will man mehr?

    Wenn Du das Stativ aufgrund "Sicherheitsbedenken" behältst, dann fragen sich sicherlich ein paar Leute aus dem Verein, ob Du nicht damit noch einen kleinen "Reibach" damit machst (als defekt weiterverkaufen oder günstig reparieren etc.). Allein um schon diesen Gerüchten keinen Nährboden zu geben, würde ich das kaputte Teil aushändigen.

    Wie Audiowerk schon erwähnt hat, würde ich den Kunden auf eventuelle Folgen bei unsachgemäßer Reparatur hinweisen und gleichzeitig auch darauf, daß bei geplantem Wieder-Inverkehrbringen noch eine Prüfung durch einen Sachverständigen gem BGV C1 zu erfolgen hat.

    Und eine fehlende Prüfung ist auch ein prima Argument, das Kundenstativ bei einer der nächsten Veranstaltungen mit ihm nicht zu verwenden, sondern eben eigene...

    Aber was der Kunde sonst damit macht, kann Dir ja egal sein, solange Du nicht dabei bist. Damit nachträglich nicht doch einer was falsch interpretiert, würde ich alle Firmen-Merkmale/Aufkleber von Dir entfernen. Bei einem Verein wurschteln viele rum und der nächste weiß nicht mehr was damals war, sieht aber nur ein mangelhaftes Stativ mit Deinem Firmenaufkleber....

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

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