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reicheltelektronik unzulässige Kabel u. Vertteiler

  • marcoboy
  • 12. Februar 2010 um 14:29
  • marcoboy
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    • 12. Februar 2010 um 14:29
    • #1

    2006 habe ich den Kundensupport auf folgende Produkte hingewiesen
    CEE32 VL2,5 10 CEE 32A CEE Verlängerungkabel 10m 2,5qmm !
    CEE32 VL2,5 25 CEE 32a CEE Verlängerungskabel 25m 2,5qmm !!!!! hier wird es wirklich unschön
    CEE-VERT 117 32A Verteiler mit 2,5qmm Anschlussleitung

    wie aus der Produktbeschreibung hervor geht sind dies 32A Kabel mit 2,5qmm!!! Mit erschrecken musste ich Festellen die Produkte sind immer noch im Programm. Wie taub kann man sein so etwas im Programm zu führen? Alleine die Gefahr das jemand zu schaden kommt müssten bei jeden Unternehmer die Glocken Leuten. Frau Reichelt möchte sich wohl unbedingt vor Gericht dafür verantworten. Brände, nicht auslösende Sicherungsautomaten sind die folge von solchen nicht VDE gerechten Verteilern. Ein Unding so etwas Endkunden in die Hand zu drücken!

    Wer Lust hat kann sich ja nochmals beschweren. Ich habe es getan mal schauen was passiert. Dieser Murks muss aus dem Programm.

  • ewok
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    • 12. Februar 2010 um 15:08
    • #2

    dann kannst du direkt bei allen Baumärkten in der Republik weitermachen... und wenn du die durchhast, mach bei ebay weiter und nimm die Onlineshops auch noch mit... Dieses Material wird leider nahezu überall in dieser Dimensionierung angeboten :(

    btw, hab neulich was interessantes festgestellt: Ich brauchte spontan ein paar 10m Schukokabel; also zum Baumarkt und das Einfachmodell mit 10m H07Rn-F 1,5mm², angespritzte Stecker,... mitgenommen.
    was mir später dann mal aufgefallen ist: alle Baumärkte (Hornbach, Bauhaus, hagebau und zeitweise auch mal IKEA) haben die Kabel vom exakt selben Hersteller, selbe Ausführung. Nur im Preis unterscheiden sie sich: von 8,99 bis ich glaub 23,- hab ich alles gesehen.

    Da muss ja ein riesen Importeur/Hersteller dahinterstehen...

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • Sebastian Giese
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    • 12. Februar 2010 um 23:08
    • #3

    Das Thema hatten wir diese Woche erst in E-Technik in der Berufschule.
    Laut Lehrer werden bei solchen Querschnitten dann schön (un)auffällige Aufkleber auf die Verpackung gemacht: Nur bis X Ampere belastbar.
    Und somit ist das Ganze dann auch legal.
    Das der Aufkleber das Kabel nicht weniger gefährlich macht ist klar, aber so wird das wohl gehandhabt.

  • LeereDose
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    • 15. Februar 2010 um 00:54
    • #4

    Der Baumarkt der keine Tiere mag (weil auf deren Futter die Preissteigerung um 25% mit dem Rabatt nicht wieder rückgängig gemacht wird) hatte ne Zeit lang mal 16A Drehstrom-Verlängerungen H05VV 5G1,0 (oder gar 0,75) ...

    ... habe die jetzt aber schon seit einiger Zeit dort nicht mehr gesehen.

    Und hier noch ein wenig Futter für meine allerliebsten Freunde: http://www.wonne.de

  • ewok
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    • 15. Februar 2010 um 09:59
    • #5

    Brennenstuhl schreibt auf der Homepage bei den "Eco-Line"-Steckdosen:

    Zitat

    Mit größerem Kabeldurchmesser gemäß erhöhtem EU-Standard von 2010!

    http://www.brennenstuhl.de/content.php?Produkte%%2FSteckdosenleisten%%2FEco-Line&seite=shop/produkte.php&hauptrubrik=78

    Hat sich da was geändert? Scheint, als wären alle Mehrfachsteckdosen jetzt mit 1,5mm² ausgestattet. Das wäre ja mal begrüßenswert.

    http://www.partyontour.de

  • marcoboy
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    • 15. Februar 2010 um 22:40
    • #6

    Hier die Antwort



    Reichelt meint es gäbe keine VDE Vorschrift, die besagt, dass der
    Anschluss dieser Leitung in 2,5qmm an CEE32A nicht zulässig ist.

    Im Produkt läge ein Hinweis das das Kabel nur mit 25A Belastet werden darf.


    Die Produktbeschreibung wäre beim Verteiler falsch, der Verteiler besitzt ein 4qmm Anschlusskabel"

    Das mit dem Zettel unterbindet niemanden von der Haftung ! Jeder Sachverständige wird zum im Schadensfall auf die VDE Normen berufen. Zumal braucht man nicht mal den Schadensfall "Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte" Von den Produkt geht eine erhebliche Gefahr aus. Damit ist der Verkauf an Endverbraucher unzulässig. Diese Verbindungen können durch Leihen gesteckt werden. Im Normalfall ist eine 32A Dose auch so abgesichert.

    Der Boden für solche Verkäufer ist extrem unsicher! Tip an die Verbraucherzentrale dann ist die Sache erledigt.

    aus Rechtssicherheit editiert und Text sinngemäß wiedergegeben.

    Einmal editiert, zuletzt von marcoboy (15. Februar 2010 um 23:23)

  • djobi
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    • 15. Februar 2010 um 22:54
    • #7

    tja, das ist schön rausgeredet.

    Eine Vorschrift, die es verbietet 32A Steckverbinder an ein 2,5qmm Kabel zu montieren kenne ich in der Tat nicht.

    Es gibt aber eine VDE-Vorschrift, die besagt, daß bei Querschnittsverkleinerung eine Sicherung vorzuschalten wäre. Gibt es denn bei Reichelt auch einen 25A Sicherungsadapter?

    Ansonsten sollte ein 32A Kabel natürlich auch voll belastbar sein, ob durch Laien oder Profis benutzt.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • marcoboy
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    • 15. Februar 2010 um 23:37
    • #8

    Laut VDE ist der Verkauf nicht verboten auch die Herstellung nicht. Aber es gibt Gesetze die ein Inverkehrbringen bringen von Produkten die gewissen Sicherheitsstandart nicht erfüllen bzw. von denen Gefahren ausgehen verbietet. Zu mindestens an Endverbrauchern. Da Reichelt an jeden verkauft auch an nicht Elektrofachkräfte greift dieses Gesetzt. Jede Prüfstelle benötigt nicht mal 5sec um festzustellen das von diesen Kabeln erhebliche Gefahren ausgehen. Deshalb ist der Verkauf an Endverbraucher Gesetzwidrig. Jeder Anwalt könnte sich an den Baumärkten und Co ein schnelle Mark verdienen. Mit einer Mail an die Verbraucherzentrale hat sich die Sache ebenfalls erledigt. Im schlimmsten Fall verstößt es gegen Wettbewerbsrecht, weil der geringer Querschnitt verschafft ja einen gewissen Preisvorteil gegenüber Mitbewerbern. Das kann der Leihe nicht einschätzen ob die Kabel nicht zulässig sind.

    Das ist wohl vielen nicht bewusst, bis wirklich mal etwas abbrennt oder Personen zu Schaden kommen.

    Immerhin hat diesmal etwas bewirkt. Bei den Kabeln steht nun "Höchstbelastbarkeit max. 25A" man hat sich also Gedanken gemacht :roll:

  • uncelsam
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    • 17. Februar 2010 um 23:19
    • #9

    Hallo,

    sicherlich sind diese Verteiler gefährlich, da lässt sich auch nicht darüber diskutieren.
    Aber das sind doch alles folgen der "Geiz ist Geil" Mentalität der heutigen Gesellschaft, es muss eben alles billig sein.

    Ich könnte fast 100% darauf wetten, dass wenn Du im Baumarkt 100 32A Verlängerungen mit 5x 2,5mm² um 25€ und 100 mit 5x6mm² für 27€, mit dem Hinweis dass die 2,5mm² Leitung nur mit 25A absichert werden darf.
    Wäre die 100 für 25€ weg, von den anderen keine 10.

    Wer hält sich denn bitte an irgendwelche Hinweise?
    Wer weiß zum Beispiel, dass man weder Spül- noch eine Waschmaschine ohne Aufsicht laufen lassen darf...
    Es gilt als grob Fahrlässig, wenn man die Spülmaschine eingeschaltet lässt und das Haus verlässt.
    Und nein nicht wegen dem Wasserschaden, der wäre abgedeckt sondern Falls die Maschine Feuer fängt...

    Grüße Holger

  • orthifant
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    • 24. Februar 2010 um 23:40
    • #10

    also lieber selbst bauen und man weiss was man hat ist bestimmt sichere als eine fertige aus dem baumarkt wenn man weiss was man da macht ;)

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