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63A Unterverteilung im Eigenbau: Prüfung?

  • tobias hipf
  • 22. Februar 2010 um 14:45
  • fexlex
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    Beiträge
    134
    • 24. Februar 2010 um 21:43
    • #21

    Jetzt habe ich mehr Zeit:

    Ich habe da etwas verwechselt, dieser Fehlerstrom trat an zwei verschiedenen Potentialen zur Erde auf und floss über den Safety vom Scheinwerfer. Grund: Erde von Metallschiene war andere als Erdung vom Verteiler.

    Dem Post von Timotimo kann ich nichts weiteres hinzufügen. Er erläutert alles was man wissen muss ohne Wiederworte!
    P.S.: Ich wurde schon von einem Elektriker Meister gefragt wie das mit den TN-C-S Netzen noch gleich war ;)

    Auch ich möchte hier niemanden persönlich angreifen, habe aber mit Fehlerstromschutzschaltern Berufsbedingt mehr zu tun.

  • fexlex
    Verifiziert
    Beiträge
    134
    • 24. Februar 2010 um 21:44
    • #22
    Zitat von "bemi"

    Formfehler, ich bitte um Verzeihung und meinte Fehlerstrom.

  • orthifant
    Beiträge
    109
    • 24. Februar 2010 um 23:34
    • #23

    also rcd berührungschutz für personenschaden muss 0,03A haben die grösseren sind meist für die industrie und werden nur zur vorbeugung von brandschutz eingesetzt . da in der industrie die benutzung eines rcd nicht notwendig ist und ein 0,03A rcd bei schweren grossen maschienen auch immer auslösen würde .. nur und wirklich nur personenschäden bis 0,03A verwenden

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
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    • 25. Februar 2010 um 06:51
    • #24
    Zitat von "orthifant"

    da in der industrie die benutzung eines rcd nicht notwendig ist ...

    Wo steht das?

  • Kracky
    Profi
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    2
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    12.055
    • 25. Februar 2010 um 14:15
    • #25
    Zitat von "timotimo"

    Vorab nochmal meine Bitte an alle: Schreibt hier nur, wenn ihr was wisst. Bei soviel Halbwissen, was hier verbreitet wird, schafft man es gar nicht mehr allen zu widersprechen. Das soll kein persönlicher Angriff sein!


    Die DIN VDE 0100-410 bezieht sich auf "Allgemeines zum Schutz gegen elektrischen Schlag".
    Die dort angegebenen Abschaltzeiten sind 0,4 s für Spannungen von 120 V < U <= 230V AC und 0,2 s für 230V < U <= 400 V AC im TN-Netz. Das gilt grundsätzlich für LS-Schalter und RCDs. Im TN-C-Netz funktioniert aber ein RCD nicht, nur im Bereich des TN-S-Netzes.

    Für die Abschaltzeiten von RCDs gibt es die DIN VDE 0664-10: hier sind die Abschaltzeiten mit 0,3/0,15/0,04 Sekunden angegeben.

    Die Prüffristen ergeben sich aus der BGV A-3. In Büros und unter ähnlichen Bedingungen kann die Prüffrist auf 2 Jahre verlängert werden, wenn die Fehlerquote der geprüften Geräte (nicht des einen Gerätes!) unter 2 % lagen. Dass ein Stromverteiler in einem Büro eingesetzt wird ist eher unwahrscheinlich. Haushalt trifft hier überhaupt nicht zu. Da gilt die BGV nicht (zumindest nicht direkt), und es handelt sich hier um einen gewerblichen Einsatz.

    Zudem kommt die TRBS 2131 und mit entsprechender Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 kann man die Prüffristen (in Anlehnung an die BGV A-3) festlegen.

    Das gilt alles für Deutschland, aber wir reden hier ja von einem österreichischen Verteiler. :)

    Es gibt Strom- und Zeitselektivität. Im Zweifelsfall googlen oder hier nochmal nachfragen.

    Den Verteiler darfst du auch in Deutschland einsetzen, auch ohne TÜV-Siegel. Das bringt dir erstmal gar nichts und interessiert hier keinen. Wichtiger ist die Abnahme durch den Elektromeister und das Prüfprotokoll dazu.

    Was bitte ist denn ein "Ausgleichsstrom" bei einer PAR-Lampe?

    Alles anzeigen

    Es tut mir leid das ich als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten hier aus dem zitiere was man mir beigebracht hat bzw. was ich bei Wikipedia nochmal nachgelesen habe weil ich nimmer alles im Kopf habe. Wußte ja nicht das es gefährlich ist die falsche Norm zu erwähnen die ich leider so nachgelesen habe. Sorry, aber man kann es auch wirklich übertreiben mit dem kleinlichen getue, an einer Falschbenennung der Norm ist sicher noch keiner gestorben.
    Die Grundaussage ist doch aber die selbe, Auslösezeiten haben nichts mit dem Auslösestrom zu tun und Verlängerung der Prüffristen und zwar nicht nur im Büro sondern auch im Handwerk wenn die Fehlerquote des Gesamten mehrfach unter 2% bleibt. Ich finde es ja gut wenn man hier aufpaßt aber irgendwo sollte man schon noch am Boden bleiben!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • buzz
    Profi
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    1
    Beiträge
    1.248
    • 25. Februar 2010 um 15:50
    • #26

    Ich habe mich hier lange herausgehalten, aber was hier so von "Elektrikern" und "Fachkräften" kommt, ist leider hanebüchen.

    Einmal zur Klarstellung (Nach VDE0701-0702):
    Die Prüffrist der Wiederholungsprüfungen in Büros und Betriebstätten mit vergleichbarem Risiko mechanischer Beschädigung kann unter eng umrissenen Umständen auf maximal 2 Jahre angehoben werden, der Richtwert liegt jedoch bei 6 Monaten.
    Auf Baustellen und in Produktionsbereichen, in denen die Geräte erhöhtem Verschleiss unterliegen (und da gehört die VA-Branche definitiv dazu!), ist diese Prüffrist zu halbieren, d.h. 3 Monate.

    Wird bei den Prüfungen nach Auswertung eines kompletten Prüflaufes eine Fehlerquote von <2% erreicht, kann die Prüffrist frühestens auf die übernächste Prüfung verlängert werden. Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten auf maximal ein Jahr, in Büros und ähnlicher Umgebung auf maximal zwei Jahre.

    Nach TRBS gibt es dann gar keine festgelegten Prüfzeiträume mehr - da liegt die Gefährdungsanalyse dann in Händen derer, die sich "verantwortliche Elektrofachkraft" nennen dürfen - mit allen Konsequenzen.

    Back To Topic:
    Wer seinen Verteiler selbst baut, haftet auch für das Konstrukt - sich aus dieser Haftung herauszumogeln, sei es durch "Abnahme" oder "TÜV-Prüfung" (bei uns verlangt der TÜV für solche Stückprüfungen übrigens mehrere Tausend Euro), ist nahezu unmöglich. Denn diese Prüfungen zeigen immer nur eine Momentaufnahme. Konstruktionsmängel z.B, die sich erst nach ein paar Monaten Betrieb offenbaren, werden so nicht abgeprüft, ebensowenig wie z.B. die Eignung des Selbstbaus für den vorgesehenen Verwendungszweck.

    Nur 'mal so als Gdankenanstoß....


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    Hier geht's weiter...

  • timotimo
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    • 25. Februar 2010 um 19:36
    • #27

    [OT]
    buzz: danke. Ich denke, das entspricht dem, was ich geschrieben habe.

    Kracky: das war kein Angriff auf dich als Person oder auf deine Kompetenz. Es ging nur um eine kleine Korrektur der Aussagen von dir und anderen. Über 0,1 sek sollte man nicht streiten, daher sollten wir wieder über das Thema diskutieren. BTT. [/OT]

  • tobias hipf
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    70
    • 26. Februar 2010 um 02:47
    • #28

    So, danke nochmals.
    @ buzz: Dass ich selbst dann für das Gerät hafte ist mir klar, da es voraussichtlich fast nur von mir bzw. sonst nur von personen, denen ich das gerät selbst übergebe und erkläre (Stichwort Aufstellungsort) benutzt wird, kann ich glaube ich mit diesem Risiko leben.

    Ich werde das Gerät also vom Elektro-Meister meines Vertrauens erstprüfen, und alle 4 Monate mit allem anderen routeinemäßig nachprüfen lassen. Was ist dann zu beachten was Aufkleber/Prüfbuch etc. angeht? Muss ich ein eigenes Prüfbuch für dieses eine Gerät immer mitführen oder reicht der generelle Prüfbericht für das ganze Equipment? Muss ich bestimmte Gefahren-Hinweise anbringen (Stichwort IP21)?

    Am 32er Abgang werde ich einen RCD mit 300mA Auslösestrom einsetzen, sofern das I.O. geht. Dadurch ist die Sache safe und die FIs an den 16er im UV (30mA) lösen wahrscheinlich meist früher aus...
    lg
    tobi

    Tobias Hipf
    HIPF eventservice
    http://www.hipf.cc // info@hipf.cc
    Am Bichl 20
    6080 Igls - AUSTRIA

  • timotimo
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    2.252
    • 26. Februar 2010 um 03:30
    • #29

    Hallo Tobias,

    soweit schon ganz richtig. Zu deinen Fragen:

    Die Prüfung ist in Deutschland vorgesehen durch die BGV A3, wie schon erwähnt. Darin sind auch die Prüffristen zu finden. (Änderungen durch die TRBS siehe oben) Prüfbuch ist nur zu führen nach Aufforderung der Berufsgenossenschaft. Ein Aufkleber muss nicht angebracht werden. Bei einer Abnahme einer Veranstaltung durch einen Meister für Veranstaltungstechnik oder eine Arbeitsschutzüberprüfung kann aber schonmal das Prüfprotokoll gefordert werden.

    Da der Verteiler nicht nur im Trockenen benutzt wird sollte er eine höhere Schutzart als IP21 aufweisen. Für Bühnen sollten Betriebsmittel mindestens Schutzart IP44 haben. Hierbei geht es nicht nur um den Staubschutz, sondern auch den Berührungsschutz.

    In Deutschland muss auch der CEE32A-Abgang mit einem FI/RCD mit 0,03A zum Personenschutz ausgestattet sein.
    Was du vorhattest (0,3A RCD vorgeschaltet, danach 0,03A RCD) wäre Stromselektivität. Du musst jeweils 0,03A RCD verbauen. Diese schalten auch nacheinander, wenn du zeitselektive RCDs auswählst.

  • fexlex
    Verifiziert
    Beiträge
    134
    • 26. Februar 2010 um 07:56
    • #30
    Zitat von &quot;timotimo&quot;

    In Deutschland muss auch der CEE32A-Abgang mit einem FI/RCD mit 0,03A zum Personenschutz ausgestattet sein.
    Was du vorhattest (0,3A RCD vorgeschaltet, danach 0,03A RCD) wäre Stromselektivität. Du musst jeweils 0,03A RCD verbauen. Diese schalten auch nacheinander, wenn du zeitselektive RCDs auswählst.

    Könntest du mir bitte Werke nenne, in denen ich das nachschlagen kann?

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 26. Februar 2010 um 09:47
    • #31

    Quellen hatte ich diesmal extra weggelassen :wink: Für jedermann zugänglich hier:

    Zur Selektivität: http://de.wikipedia.org/wiki/Selektivit%C3%A4t_(Stromkreis)
    Zeit-Selektive RCDs schalten verzögert ab.

    Zum CEE32A mit RCD hier, im Abschnitt "Deutschland": http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalter

    Zu den dort erwähnten Steckdosen für Laienbenutzung sieht die DIN VDE 0100-410 unter 411.3.3 vor, dass RCDs mit 30 mA Bemessungsstrom (gem. Abschnitt 415.1 zum Personenschutz) eingebaut sein müssen für "Endstromkreise für im Aussenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A".

    Edit findet gerade keine zeitselektiven 30 mA-RCDs. Hat das schonmal jemand verbaut?

  • fexlex
    Verifiziert
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    134
    • 26. Februar 2010 um 11:14
    • #32

    Alles klar, danke.
    Da ich FI bisher immer nur im Innenbereich verbaut hatte wusste ich das mit dem Außenbereich und den 32A CEE leider nicht, habe aber Regelmäßig Baustromverteiler gesehen die dann nicht den Normen entsprachen.

  • timotimo
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    2.252
    • 26. Februar 2010 um 11:27
    • #33

    Bei Baustromverteilungen ist oft ein RCD mit 0,3 A (zum Brandschutz) verbaut. SchuKo-Steckdosen und CEE bis 32A müssen dann mit einem nachgeschalteten RCD mit 0,03A beschaltet sein. Bei alten Baustromverteilern fehlt der manchmal noch. :)

    Nicht immer laufen auch alle Abgänge über den eingebauten RCD. Alles schon erlebt :)

  • tobias hipf
    Beiträge
    70
    • 26. Februar 2010 um 15:58
    • #34

    Hallo,
    damit wäe mir jetzt schon (fast*) alles klar.
    Zeitselektive RCDs hab ich auf Nachfrage beim Elektromeister meines Vertrauens in der Schublade gefunden, der meinte jedoch das nei "nicht ganz unriskant". Aber wohl besser als mit 10fachem Auslösestrom.

    * Eine Frage ist mir jetzt noch aufgetaucht, ich hab hier 16er Automaten sowohl mit B- als auch mit C-Charakteristik rumliegen. Was verwende ich da am besten?

    danke

    Tobias Hipf
    HIPF eventservice
    http://www.hipf.cc // info@hipf.cc
    Am Bichl 20
    6080 Igls - AUSTRIA

  • timotimo
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    • 26. Februar 2010 um 20:07
    • #35

    C ist die bessere Wahl. Bei Überlastung der Leitung verhalten sich beide gleich. Bei Stromspitzen (oder Kurzschluss) schaltet der LS-Schalter mit C nicht so leicht ab wie der mit B-Chrakteristik.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Leitungsschutzschalter

  • Eliminator
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    3.105
    • 4. März 2010 um 00:16
    • #36

    Es gibt eine Vorschrift (VDE 0100 Teil 410), die besagt, dass Steckdosenstromkreise, die von Laien bedient werden (können), mit einem RCD (=FI) von 0,03A ausgerüstet sein müssen. Also auch der 32er.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • buzz
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    • 4. März 2010 um 07:02
    • #37

    Falsch!
    Die aktuelle VDE0100-410:2007-06 fordert den Schutz durch Fehlerstromschutzschalter (0,03A) für laienbedienbare Steckdosen bis 20A!

    Quizzfrage:
    Warum muss die 32A-CEE dennoch mit einem Fehlerstomschutzschalter mit IDeltaN kleiner gleich 0,03A geschützt werden..?

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 4. März 2010 um 19:11
    • #38

    Lösung siehe oben:

    Zitat von &quot;timotimo&quot;

    Zu den dort erwähnten Steckdosen für Laienbenutzung sieht die DIN VDE 0100-410 unter 411.3.3 vor, dass RCDs mit 30 mA Bemessungsstrom (gem. Abschnitt 415.1 zum Personenschutz) eingebaut sein müssen für "Endstromkreise für im Aussenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A".

    Richtig? Habe ich jetzt in dem Quiz was gewonnen? :)

  • dechnikusch
    Profi
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    1
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    726
    • 5. März 2010 um 13:54
    • #39
    Zitat von &quot;tobias hipf&quot;

    Hallo,
    Zeitselektive RCDs hab ich auf Nachfrage beim Elektromeister meines Vertrauens in der Schublade gefunden, der meinte jedoch das nei "nicht ganz unriskant". Aber wohl besser als mit 10fachem Auslösestrom.

    danke

    hallo tobias,
    es wäre vorteilhaft, wenn du uns nähere info über zeitselektive rcd mitteilen könntest.
    vor allem : hersteller / baureihe / links...
    danke

    stecker - drucker - schrauber - horcher - schieber - ...

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