Hallo,
folgende Situation: Ich habe von Privat ein gutes Angebot für einen Recording Computer inkl. ordentlicher Soundkarte zu einem sehr gutem Kurs angeboten bekommen welcher aus einem Homestudio ausgemustert wurde. Er würde sich optimal eignen um bei Live Veranstaltungen der Schule ab und zu Mitschnitte zu machen. Ich habe das der Schulleitung vorgeschlagen, diese ist auch für das Angebot, braucht jedoch eine Rechnung. Der Verkäufer sagt dass er das gebrauchte Gerät nicht direkt gegen Rechnung verkaufen möchte, da er damit eine 24 monatige Gewährleistung für das gebrauchte Gerät geben müsste die er angesichts des Alters verständlicherweise nicht geben möchte.
Nun meine Frage: Gibt es eine legale Möglichkeit diese Gewährleistung trotz Verkauf gegen Rechnung auszuschließen? Ich meine gehört zu haben dass dies bei b2b möglich ist (Stimmt das überhaupt?), aber wird eine Schule rechtlich auch so angesehen?