Hallo Forumsgemeinde,
ich habe demnächst in einer Versammlungsstätte einen 150 Personen Chor. Reduziert die Anzahl der Chormitglieder nun meine zulässige Besucheranzahl?
Hallo Forumsgemeinde,
ich habe demnächst in einer Versammlungsstätte einen 150 Personen Chor. Reduziert die Anzahl der Chormitglieder nun meine zulässige Besucheranzahl?
Aus Sicht der Notausgänge: Ja. Denen ist es egal, warum eine Person im Raum ist (Gast oder Künstler)
Ja, ich meine eher, dass es durch den Bestuhlungsplan ja eine bestimmte Zuschauermenge gibt. Ist das dann auch die Begrenzungsmenge für den Raum? Von den Notausgängen her ist das ganze kein Problem.
Hallo gberg,
in der VStättVO wird bei den Paragraphen zu Notausgängen, BESUCHERzahlen und Fluchtwegsbreiten eindeutig von "Besucherplätzen" gesprochen. Hinweise findest Du in der Begründung bzw. Erläuterung zu der gültigen VStättVO. Der Chor zählt nicht zu den Besuchern.
Grüße,
Falco
Einschränkung natürlich: Wenn (wie bei Gospelfestivals o.ä.) der Chor nur teilweise auf der Bühne ist, ansonsten im Zuschauerraum, dann zählt er natürlich. Ansonsten nicht.
Tomy
@ Tomy:
ob der Chor im Publikumsraum oder auf der Toilette ist, ist nicht relevant. Der Chor, bzw. Künstler/Auftretende zählt nicht als Besucher. Anders ist es, wenn das Publikum oder Teile davon aktiv mitwirken an der Darbietung. Dann sprechen wir von "Mitwirkenden", die sehr wohl in die Berechnung einzubeziehen sind.